Zusammenspiel zwischen Weiheämtern und Sendung der Laien

In vielerlei Hinsicht ist die Frage der kirchlichen Dienste für die Zukunft der katholischen Kirche von Bedeutung. Sie stellt sich in allen Kontinenten sowohl im alten Europa mit seinem Priestermangel als auch auf der südlichen Hemisphäre mit Bereitschaft zur Aufwertung der Rolle der Laien, z. B. in der Leitung der kleinen christlichen Basisgemeinschaften. Zu denken ist insbesondere an die «Mokambi» in der Republik Kongo oder an die «Delegierten des Wortes» in Honduras. Ohne Zweifel liegt hier eine der Herausforderungen für den neuen Papst, in Gemeinschaft mit dem Bischofskollegium und dem gesamten Volk Gottes. Der sechste Studientag der Theologischen Fakultät und des Interdiözesanen Zentrums für die theologische Ausbildung (CIFT), veranstaltet gemeinsam mit dem Zentrum für vergleichende Pastoraltheologie, stand am 6. März 2013 an der Universität Freiburg unter dem Titel «Laiendienst und Amt: wohin?» Es folgen Grundaussagen aus dem Referat von Laurent Villemin, Professor der Ekklesiologie am Institut Catholique de Paris, unter dem Titel «Grundlegende theologische Elemente des II. Vatikanums für das Zusammenspiel zwischen einer Theologie der Weiheämter und der Sendung der Laien». Die SKZ dokumentiert später auch die zwei weiteren Beiträge von Eva Maria Faber (Chur) und Alphonse Borras (Lüttich).

Offene Fragen

Die wichtigsten Fragen, die sich jedem engagierten Priester, Diakon und Laien, sei es in der Schweiz oder anderswo, ebenso stellen wie allen Studierenden der Theologie, jedem Seminaristen oder Kandidatinnen und Kandidaten für einen Laiendienst, sind folgende: – Zu welcher Gestalt ist der priesterliche Dienst in Zukunft berufen? Zum Pfarrmoderator als «Manager» oder zum Stifter der Einheit innerhalb der christlichen Gemeinschaften? – Welche Form des ständigen Diakonats gilt es zu bevorzugen? Ein Zeugnis inmitten der Berufswelt? Oder ein Dienst des Wortes, der Communio und der Liturgie im Rahmen einer ausdrücklichen Tätigkeit in der Gemeindepastoral? – Welcher theologische Status ist den Laien im pastoralen Dienst vorzubehalten? Wie ist im Verhältnis zu den geweihten Diensten von Priestern und Diakonen ihre Eigenart zu beschreiben und ihr Platz unter den Gläubigen zu definieren, die alle berufen sind, ihr Priestertum aufgrund der Taufe in Kirche und Welt zu verwirklichen, und von denen einige sich ehrenamtlich in der Territorial- oder Kategorialseelsorge engagieren? Worin besteht deren Teilhabe als Laien an der Ausübung pastoraler Aufgaben, wie can. 517 § 2 CIC formuliert? – Wie ist eine harmonische Zusammenarbeit in gemischten Pastoralteams lebbar, die aus Priester, Diakonen, Ordensleuten und Laien bestehen, sei es in Seelsorgeeinheiten, in besonderen Diensten oder in den Bewegungen?

Die Grundlagen im Zweiten Vatikanischen Konzil

Die theologischen Elemente, die das Zweite Vatikanische Konzil für ein angemessenes Verständnis der Dienste in ihrer Verschiedenheit bereithält, müssen als grundlegend betrachtet werden. Hier sind keine Überlegungen zu finden, die konkret und direkt auf aktuelle Situationen antworten. Das gesellschaftliche wie das kirchliche Leben haben sich in der Tat in den letzten 50 Jahren erheblich gewandelt. Ausserdem haben die kirchliche Praxis und die ihr zugrundeliegenden Texte eine starke Entwicklung erfahren. Denken wir insbesondere an den Codex des Kirchenrechts, an «Christifideles laici» von Johannes Paul II. oder an die Dekrete des Partikularrechts. Es bleibt jedoch kostbar, die Texte des letzten Konzils neu zu lesen, um die aktuellen Fragen zu klären und das Verhältnis zwischen Theologie der Weiheämter und Sendung der Laien besser zu bestimmen. Versuchen wir also eine Typologie der Ämter aufzustellen, die gemäss dem Zweiten Vatikanischen Konzil Laien anvertraut werden, um deren Besonderheit und Angemessenheit für den Dienst in Kirche und Welt sowie die Komplementarität mit den Ämtern gemäss dem dreistufigen sakramentalen Ordo freizulegen.

«Laie»: Eine keineswegs einförmige Kategorie

Um Vermischungen und Verwirrungen zu vermeiden, darf man den Ausdruck «Laie» nicht als einförmige Kategorie verstehen und muss folglich eine Typologie aufstellen. Wir können heute die Laiendienste nicht als ein einheitliches Ganzes denken und sie zum Gegenstand einer gemeinsamen Untersuchung machen. Dazu sehen wir uns ermutigt durch die Unterscheidungen in dem nachsynodalen Schreiben «Christifideles laici» (vgl. besonders Nr. 23). Doch die Voraussetzungen finden sich weitgehend bereits in den Texten des Konzils. So gelangen wir zu einer Unterscheidung zwischen drei Typen von Sendungen, die Laien anvertraut werden und die alle nicht den Namen «Ämter» verdienen. Die kanonische Sprache ist sensibler für die Ämter als für die Amtsträger, d. h., sie sorgt sich mehr um die Funktion als um deren Träger. Das ist theologisch begründet: Das Amt ist eher eine Realität im Dienst der kirchlichen Gemeinschaft als eine Angelegenheit der Heiligkeit des Amtsträgers.

1. Die allgemeine Sendung der Laien

Diese allgemeine Sendung der Laien wird an mehreren Stellen in den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils erwähnt. Nach Apostolicam Actuositatem Nr. 2 gründet sie in der Sendung der gesamten Kirche: «Es gibt in der Kirche eine Verschiedenheit des Dienstes, aber eine Einheit der Sendung. Den Aposteln und ihren Nachfolgern wurde von Christus das Amt [munus] übertragen, in seinem Namen und in seiner Vollmacht zu lehren, zu heiligen und zu leiten. Die Laien hingegen, die des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi teilhaftig geworden sind, erfüllen ihre Rolle in der Sendung des ganzen Volkes Gottes in der Kirche und in der Welt [LG 31]. Sie üben das Apostolat wirklich aus durch ihre Tätigkeit für die Evangelisierung und Heiligung der Menschen und für die Erfüllung und Vervollkommnung der Ordnung der zeitlichen Dinge mit dem Geist des Evangeliums, sodass ihre Tätigkeit in dieser Ordnung offenkundig Zeugnis für Christus ablegt und zum Heil der Menschen dient. Da aber dem Stand der Laien dies eigen ist, dass sie inmitten der Welt und der weltlichen Angelegenheiten ihr Leben führen, werden sie selbst von Gott gerufen, glühend in christlichem Geiste gleich dem Sauerteig in der Welt ihr Apostolat auszuüben.» Wir finden hier die grundlegende Bestimmung von LG 31 wieder, auf die der Text ausdrücklich verweist. Dort den Laien die Notwendigkeit in Erinnerung gerufen, sich in den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu engagieren. Die Formulierung zeigt jedoch, dass diese Aufgabe nicht exklusiv zu verstehen ist: Entscheidend ist weit mehr die Teilhabe am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi als der Ort des Einsatzes (selbst wenn dieser nicht zu vernachlässigen ist). Es gibt übrigens in diesem Text keinen Gegensatz zwischen einer Sendung in der Kirche und einer Sendung in der Welt. Diese Aussage wird ausdrücklich in «Christifideles laici» Nr. 23 wieder aufgenommen: «Die Heilssendung der Kirche in der Welt wird nicht nur von den Amtsträgern aufgrund des Sakramentes des Ordo realisiert, sondern auch von allen Laien. Als Getaufte und aufgrund ihrer spezifischen Berufung nehmen diese in dem Mass, das einem jeden entspricht, am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi teil.»

2.Laien, die Dienste, Aufgaben oder Funktionen empfangen

Im Dekret über das Apostolat der Laien «Apostolicam Actuositatem» finden wir in Nr. 10 aufs Neue ausdrücklich eine aktive und spezifische Teilhabe gewisser Laien am Leben der Kirche erwähnt: «Da sie ja des Amtes Christi, des Priesters, Propheten und Königs, teilhaftig sind, haben die Laien ihre aktive Rolle im Leben und Handeln der Kirche. Innerhalb der Gemeinschaften der Kirche ist ihr Handeln so notwendig, dass ohne es das Apostolat der Hirten selbst seine volle Wirkung meist nicht erzielen kann. Laien von wahrhaft apostolischer Gesinnung, nach Art jener Männer und Frauen, die Paulus beim Evangelium unterstützt haben (vgl. Apg 18,18.26; Röm 16,3), ergänzen nämlich, was ihren Brüdern fehlt, und erquicken den Geist sowohl der Hirten als auch des übrigen gläubigen Volkes (vgl. 1 Kor 16,17–18). Sie selbst nehmen ja, durch die tätige Teilnahme am liturgischen Leben ihrer Gemeinschaft genährt, beflissen Anteil an deren apostolischen Werken; Menschen, die sich vielleicht weit weg befinden, führen sie zur Kirche hin; bei der Weitergabe des Wortes Gottes wirken sie insbesondere durch die katechetische Unterweisung eifrig mit; indem sie ihren Sachverstand anbieten, machen sie die Seelsorge und auch die Verwaltung der Güter der Kirche wirksamer.» Wiederum greift «Christifideles Laici» in Nr. 23 diesen Aspekt auf und entwickelt ihn weiter: «Darum müssen die Hirten die Dienste, Aufgaben und Funktionen der Laien anerkennen und fördern. Diese haben ihre sakramentale Grundlage in Taufe und Firmung und vielfach auch in der Ehe.» Die Zusammenarbeit geschieht hier «ex mandato Ecclesiae». Ein Laie kann das Charisma des Trostes haben und besonders geeignet sein, die Kranken zu besuchen. Er tut dies im Namen seines Glaubens, kraft seiner Taufberufung und der empfangenen Charismen, bis zu dem Tag, an dem sein Pfarrer ihn zu sich ruft und ihn bittet, es im Namen der Pfarrgemeinde zu tun. Im einen wie im anderen Fall ist die Grundlage seine Situation als Getaufter, der für die Sendung der Kirche mitverantwortlich ist. Im ersten Fall stellt sich der Getaufte im Namen seines Glaubens in den Dienst der anderen. Im zweiten Fall ist er im Namen der Kirche zum Dienst an den anderen gesandt. Der Ausdruck «im Auftrag der Kirche» («ex mandato Ecclesiae») hat einen präzisen juridischen Sinn. Er besagt in erster Linie, dass der Getaufte nicht nur in seinem eigenen Namen als Individuum handelt, sondern auf eine andere Weise für die Kirche steht. Von nun an handelt er nicht mehr ausschliesslich in eigener persönlicher Verantwortung als er selbst und als Kirche. Nun tritt er auf mit offiziellem Rückhalt, er ist autorisiert. Innerhalb dieser Kategorie von Aufgaben oder Sendungen, die Laien anvertraut sind, können wir solche erkennen, die das Amt betreffen. Eine Spur dafür findet sich ebenfalls in Apostolicam Actuositatem Nr. 24: «So verbindet die Hierarchie, indem sie das Apostolat entsprechend den Umständen auf verschiedene Weise ordnet, eine Form von ihm enger mit ihrer eigenen apostolischen Aufgabe, jedoch unter Wahrung der eigentümlichen Natur und Unterschiedlichkeit beider und ohne dass infolgedessen die notwendige Möglichkeit der Laien, aus eigenem Antrieb zu handeln, beseitigt wäre. Dieses Vorgehen der Hierarchie wird in verschiedenen kirchlichen Dokumenten ‹Mandat› genannt.» Hier ist nicht der Ort, um auf die Debatte über das Wesen dieses besagten «Mandats» zurückzukommen, sondern es gilt darin wiederzuerkennen, was der CIC 1983 ein «Amt» (officium) nennt. Betrachten wir die Definition des Amtes, die der Kodex des Kirchenrechts gibt: «Can. 145 – § 1. Kirchenamt ist jedweder Dienst, der durch göttliche oder kirchliche Anordnung auf Dauer eingerichtet ist und der Wahrnehmung eines geistlichen Zweckes dient. § 2. Pflichten und Rechte, die den einzelnen Kirchenämtern eigen sind, werden entweder durch das Recht selbst bestimmt, durch das ein Amt eingerichtet wird, oder durch Dekret der zuständigen Autorität, durch das es eingerichtet und zugleich übertragen wird.» Gewisse Ämter umfassen die volle Seelsorge, die «cura pastoralis» genannt wird. Um diese Art von Amt auszuüben, muss man geweihter Priester sein. Andere Ämter umfassen nicht diese volle Seelsorge und erfordern keine Weihe. Ohne hier in eine technische kirchenrechtliche Reflexion einzutreten, werden wir uns bewusst, dass der Ausdruck Amt sich mit dem Ausdruck «ministère » deckt, wie er durch die Vollversammlung der Bischöfe Frankreichs 1973 folgendermassen definiert wurde:

1) klar umschriebene Dienste, d. h., sie haben einen Inhalt, z. B. die Katechese in einem Gymnasium;

2) Dienste von vitaler Bedeutung, d. h. notwendig für die Existenz der Kirche und auf jeden Fall für das «bene esse» oder «melius esse» des kirchlichen Lebens. Es ist offenkundig, dass die Kirche nicht leben kann ohne Katechese, ohne Liturgie, ohne Diakonie, ohne Dienst an den Armen, den Kranken usw.

3) Dienste in wahrer Verantwortlichkeit, d. h. es handelt sich nicht um eine Art von «Untervermietung » eines Dienstes, für den ein anderer Verantwor- tung trägt. Jemand wird mit einem Dienst betraut, und zwar in relativ dauerhafter Form, so dass man mit ihm rechnen kann, weil eine wirkliche Verantwortung besteht;

4) Dienste, die durch die Ortskirche anerkannt sind. Selbstverständlich gilt: Wenn ein Dienst durch die Ortskirche anerkannt ist, dann auch durch andere Kirchen, die mit dieser Ortskirche in Communio stehen. «Anerkannt» bedeutet, dass eine Einsetzung erfolgt ist, z. B. durch einen liturgischen Akt; das entspricht der Tradition, wie man in Kapitel 6 der Apostelgeschichte sieht. So steht es auch in «Ministeria quaedam» von Paul VI. Doch dieses Dekret ist für unser Thema zu eng gefasst, denn es bezieht sich nur auf zwei Dienste (Lektorat und Akolythat), wobei den Bischofskonferenzen die Möglichkeit, ja zweifellos sogar die Pflicht überlassen bleibt, weitere Dienste vorzuschlagen. Der Dienst kann jedoch auch einfach durch eine Ernennung anerkannt werden: z. B. indem man weiss, dass Herr X, Frau Y Katecheten für eine bestimmte Schule sind oder dass sie die Liturgie animieren, Eheberatung oder Ehevorbereitungskurse anbieten usw. 5) Dienste mit einer gewissen Dauerhaftigkeit. Gelegentliche, vorübergehende Aufgaben ohne wirkliche Beständigkeit sind eher Dienste als Ämter. Ein Blick auf die gegenwärtige pastorale Realität würde uns helfen festzustellen, was in der Tat ein Amt und was ein Dienst ist. Das gilt insbesondere für Sendungen wie diejenigen von Seelsorgern im Gefängnis, im Gymnasium, im Krankenhaus, oder von Verantwortlichen für Gruppen zur Trauerbegleitung. Hier liegen die neuen Ämter, die dank des Lebens der Kirche auftauchen und Gestalt gewinnen.

3. Laien, die an der Ausübung der pastoralen Aufgaben teilhaben

«Apostolicam Actuositatem» weist in Nr. 24 auf eine dritte Kategorie von Aufgaben hin, die von Laien übernommen werden: «Schliesslich überträgt die Hierarchie Laien bestimmte Aufgaben, die enger mit den Pflichten der Hirten verbunden sind, wie z. B. bei der Darlegung der christlichen Lehre, bei bestimmten liturgischen Handlungen, bei der Seelsorge. Kraft dieser Sendung unterliegen die Laien hinsichtlich der Ausübung ihres Amtes voll der höheren kirchlichen Leitung.» Der Kodex des Kirchenrechts integriert diese Aussage in can. 230 § 3: «Wo es ein Bedarf der Kirche nahelegt, weil für diese Dienste Beauftragte nicht zur Verfügung stehen, können auch Laien, selbst wenn sie nicht Lektoren oder Akolythen sind, nach Massgabe der Rechtsvorschriften bestimmte Aufgaben derselben erfüllen, und zwar den Dienst am Wort, die Leitung liturgischer Gebete, die Spendung der Taufe und die Austeilung der heiligen Kommunion.» «Christifideles laici» greift in Nr. 23 darauf zurück: «Wenn es zum Wohl der Kirche nützlich oder notwendig ist, können die Hirten entsprechend den Normen des Universalrechts den Laien bestimmte Aufgaben anvertrauen, die zwar mit ihrem eigenen Hirtenamt verbunden sind, aber den Charakter des Ordo nicht voraussetzen.» Der Rest des Abschnittes, den wir hier nicht wiedergeben, präzisiert diese Art von Sendungen und gibt ihnen einen Rahmen. Zum Abschluss sei die Bedeutung hervorgehoben, die der Unterscheidung in drei Typen von Verantwortung die Laien anvertraut werden, hervorheben: – Sie zeigt an, dass – «wenn es notwendig ist» – wir die Fragen, die sich in der einen Kategorie stellen, nicht mit den pastoralen wie auch theoretischen Mitteln einer anderen Kategorie lösen können. Die Frage, wie der Priestermangel zu beheben ist, kann als Beispiel dienen: Diese Frage wird niemals durch Laienämter gelöst werden, und ausserdem müssen wir aufhören, die Frage nach Laienämtern allein in Bezug auf den Priestermangel zu stellen. – Diese Unterscheidung ist eher auf die Ämter als auf die Amtsträger ausgerichtet, selbst wenn man den Bezug zwischen gewissen Ämtern und den entsprechenden Lebensformen stärker bedenken sollte. Es gibt Ämter, die eine Weihe erfordern, wie im Fall des Bischofs oder des Pfarrers. Dies sind vorbehaltene Ämter. Weshalb sollten wir nicht für Laien oder für ständige Diakone vorbehaltene Ämter denken, gerade im Hinblick auf ihre Lebensform? – Die dreifache Unterscheidung gestattet es, sich nicht auf einen Typus von Laienämtern zu konzentrieren, sondern in eine Vielgestalt von Ämtern einzutreten, also in eine erfreuliche Zusammenarbeit synodaler Art.

François-Xavier Amherdt, übersetzt von Barbara Hallensleben

François-Xavier Amherdt

François-Xavier Amherdt

Pfarrer Franz-Xaver Amherdt ist Professor für Pastoraltheologie, Religionspädagogik und Homiletik an der Universität Freiburg.