Zum Weltdienst der Kirche gemäss dem Zweiten Vatikanischen Konzil

Unterscheidung von Schöpfungs- und Offenbarungsordnung

Das Christentum zeichnet sich − im Gegensatz zu anderen Weltreligionen − durch die Unterscheidung zwischen einer Schöpfungsordnung und einer Offenbarungs- bzw. Erlösungsordnung aus. Diese beiden Ordnungen stehen sich nicht beziehungslos gegenüber, weil sie im gleichen Gott ihren Ursprung haben. Sie lassen sich aber auch nicht ineinander auflösen. Dies wäre dann der Fall, wenn im Sinne einer Hierokratie bzw. Staatsreligion die Inhalte der Erlösungsordnung direkt für die Schöpfungsordnung − und damit im Bereich des Politischen und Gesetzlichen − normativ würden. Eine Auflösung der einen Ordnung in die andere wäre auch im umgekehrten Fall gegeben, wenn sich die Erlösungsordnung im Sinne des Säkularismus bzw. der Zivilreligion im rein Gesellschaftlichen bzw. Politischen auflösen würde. Jesus Christus hat demgegenüber mit der Maxime «Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört» (Mt 22,21) prägnant gesagt, wie der Christ und die Kirche sich der Dualität von Schöpfungs- und Erlösungsordnung stellen sollen. Was dieses Diktum im Konkreten der jeweiligen Zeit und des sozialen sowie politischen Kontextes bedeutete, musste in den letzten 2000 Jahren immer wieder neu justiert und korrigiert werden.

Autonomie der irdischen Wirklichkeiten

Auch das Zweite Vatikanische Konzil hat es unternommen, die Zuordnung von Schöpfungs- und Erlösungsordnung zu bestimmen − und damit ebenso den Heils- und Weltdienst der Kirche sowie der Christen. Die Pastoralkonstitution «Gaudium et spes» (GS) hat diesbezüglich festgehalten, dass die Schöpfung in sich «ihren festen Eigenstand, ihre eigene Wahrheit, ihre eigene Gutheit sowie ihre Eigengesetzlichkeit und ihre eigenen Ordnungen» besitzt (GS 36,2), dass die Schöpfung aber dennoch unter dem Anspruch Gottes steht, also nicht einfach profan ist. Das bedeutet: Das Geschöpfliche bzw. Weltliche besitzt seine eigene, legitime Autonomie und Gutheit (vgl. auch AA 7,2), es soll aber gleichwohl auf Gott ausgerichtet werden. Deshalb erscheint in GS 2,2 die Welt nicht mehr, wie früher in bestimmten Theologien und Spiritualitäten, als ein zu fliehender Ort der Gefahr, sondern als die Welt der Menschen, die von Gott geschaffen und dazu bestimmt ist, «umgestaltet zu werden nach Gottes Heilsratschluss und zur Vollendung zu kommen». Damit sind Schöpfung bzw. Welt als zu Heiligende und als der Ort menschlicher Heiligung wieder in ihr Recht gesetzt. Das Konzil zeigt auch den Weg auf, wie die Schöpfungs- und Erlösungsordnung – ohne ineinander aufgelöst zu werden – harmonisch miteinander verbunden werden können, wie mit anderen Worten christlicher Heils- und Weltdienst verstanden und gelebt werden kann. Dieser Dienst besteht darin, die zeitlichen Dinge «gottgemäss» zu regeln: «secundum Deum ordinare», wie Lumen Gentium sagt (vgl. LG 31,2). Das Konzil sagt bewusst nicht, dass der Welt- und Heilsdienst der Christen darin bestehe, die Dinge dieser Welt «secundum Hierarchiam ordinare » – gemäss der Hierarchie zu ordnen –, was ja nichts anderes als Klerikalismus wäre. Aufgabe der Hierarchie ist es vielmehr, in dieser neu definierten Sicht des kirchlichen Weltdienstes die Grundsätze des Glaubens zu lehren und geistliche Hilfen zu geben (vgl. AA 7,2; 24,1). Dies alles aber so, dass die Freiheit, die allen im bürgerlichen Leben zukommt, gewahrt bleibt (vgl. LG 37,3).

Nicht nur die Hierarchie ist Kirche

Das Zweite Vatikanische Konzil hat wieder neu bewusst gemacht, dass die Kirche nicht, wie es leider manchmal dargestellt wurde, einfach die Hierarchie ist. Die eigentlichen Protagonisten des kirchlichen Lebens sind nicht die Kleriker, sondern die Gläubigen – und zwar alle Gläubigen: Klerus und Laien. Unter ihnen gibt es eine wahre Gleichheit, nämlich in der gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi (LG 32,3). Alle haben sie als Getaufte Anteil am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi (vgl. Ad Gentes 15,2). Daraus folgt, dass die Laien nicht einfach die Nicht-Kleriker, die Nicht-Ordensmänner bzw. Nicht-Ordensfrauen sind. Sie werden nicht negativ definiert als solche, die vermeintlich nicht zu «Höherem» berufen wurden. Als Laien sind sie Kirche,1 sind sie diejenigen, «die, durch die Taufe Christus einverleibt, zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig, zu ihrem Teil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben» (LG 31,1). Und so kann das Konzil mit vollem Recht sagen: «Das Apostolat der Laien ist Teilnahme an der Heilssendung der Kirche selbst» (LG 33,2).

Weltcharakter und Sendung der Laien

Was prägt gemäss der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils die Teilnahme der Laien an der Heilssendung der Kirche? – Gemäss LG 31,2 ist es der so genannte Weltcharakter (indoles saecularis), der den Laien in besonderer Weise eigen ist. Dies ist nicht zu verwechseln mit ihrem vielfältigen Tätigsein in der Welt, was eine rein soziologische Beschreibung ihrer Eigenart wäre, die keine theologische Relevanz beanspruchen könnte. Weltcharakter – als die Laien spezifizierendes Element – «meint die aus dem gemeinsamen Priestertum erwachsende spezifisch christliche Beziehung zur Welt und Sendung für die Welt, die für den Laien (aufgrund seiner bleibenden vollen Verflechtung in Bezüge und Aufgaben der Welt) die Ausübung seines gemeinsamen Priestertums in Kirche und Welt entscheidend prägt».2 So ist es gemäss dem Konzil die spezifisch kirchliche Berufung und Aufgabe der Laien, die weltliche Sendung der Kirche zu aktualisieren – und zwar dort, wo sie bereits stehen: mitten in der Welt (vgl. LG 31,2). Sie haben teil an der Sendung der Kirche, wenn sie die Güter des Lebens und der Familie, Kultur, Wirtschaft, Kunst, berufliches Schaffen, die Einrichtungen des politischen Lebens − kurz: all das, aus dem ihre «Existenz gleichsam zusammengewoben» ist (LG 31,2) − auf Gott hinordnen und dabei mit allen Menschen guten Willens zusammenarbeiten (vgl. AA 7,2). Wenn sie so handeln, versucht die Kirche nicht, gewissermassen von aussen auf die zeitlichen Dinge einzuwirken und sie in klerikalistischem Sinn unter ihre Botmässigkeit zu bringen. Vielmehr wirkt die Kirche dann als Sauerteig zur Heiligung der Welt gewissermassen von innen her («veluti ab intra») (LG 31,2; vgl. auch AA 2,2): Der christliche Glaube und das Leben der Kirche sind dann der Gesellschaft nicht mehr äusserlich, sondern durchdringen und verwandeln sie (vgl. AG 21,3). Dadurch behält die Welt ihren Eigenstand, ihre legitime Autonomie (vgl. GS 36,2), wird aber auf Gott hingeordnet – allerdings nur und gerade mit denjenigen Mitteln, die im Rahmen der pluralistischen Gesellschaft allen Menschen zur Verfügung stehen. Das «von innen her» (ab intra) ist damit die spezifische Weise, wie die Laien an der Sendung der Kirche in der Welt teilhaben – «jene Weise, die aus dem Innern der konkreten menschlich-weltlichen Bezüge heraus möglich ist, also ein In-Beziehung-Setzen ‹velut ab intra›».3

Teilhabe der Laien an den Ämtern Christi

Hier liegt der springende Punkt der Lehre von «Lumen Gentium» über den christlichen Weltdienst: Laien haben selbstverständlich immer, über Jahrhunderte, ihren Dienst mitten in der Welt geleistet, in Familie, Beruf, Politik, Kultur und Öffentlichkeit. Aber dies wurde leider lange Zeit eher als Ablenkung vom eigentlichen Christsein verstanden, als ein Verwickeltsein in eine als gottfern verstandene Welt, als zur «condition humaine» gehörend, aber der Erlangung des ewigen Heils eher nicht förderlich. Das Konzil sagt nun: Nein, der Weltdienst des Laien, der die Welt durchdringt und auf Gott hinordnet, das ist bereits kirchlicher Dienst, das ist ein vollgültiges Leben der christlichen Berufung. Wenn dies verstanden worden ist und angenommen werden kann, dann bereitet es auch keine Schwierigkeiten, mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil daran festzuhalten, dass es trotz der Gleichheit in der Würde eine wesensmässige Unterscheidung von Kleriker und Laie gibt: «Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das Priestertum des Dienstes, das heisst das hierarchische Priestertum, unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloss dem Grade nach. Dennoch sind sie einander zugeordnet: Das eine wie das andere nämlich nimmt je auf besondere Weise am Priestertum Christi teil» (LG 10,2). Denn nun nehmen ja nicht mehr nur vermeintlich die Kleriker an der Sendung der Kirche teil (und die Laien allenfalls, indem sie an der Sendung der Hierarchie mitwirken, also sozusagen im Schlepptau der Geweihten). Sondern es ist den Laien eine eigene Art und Weise der Teilhabe an den Ämtern Christi des Lehrens, Heiligens und Leitens eigen. Das II. Vatikanische Konzil hat diese Teilhabe in je drei Nummern von Lumen Gentium für Klerus und Laien ausführlich dargelegt: Während das Amt des Lehrens in Verkündigung und Lehramt von den geweihten Dienern mit der Autorität Christi ausgeübt wird (vgl. LG 25), sind die Laien zu Zeugen des Evangeliums berufen, indem sie aus dem Glauben heraus leben, indem ihr tägliches Familien- und Gesellschaftsleben zum Bekenntnis dieses Glaubens wird (vgl. LG 35). Hier sind auch die Laien Propheten, eben mitten in der Welt. Sie lehren, geprägt vom Weltcharakter, und haben Teil am Lehr- oder Prophetenamt Christi. Während für die Hierarchie das Amt des Heiligens in der Leitung der Eucharistie besteht oder im Spenden der Sakramente (vgl. LG 26), weihen die Laien die Welt selbst Gott, indem sie alle ihre Werke, Gebete, apostolischen Unternehmungen, das Eheund Familienleben, die tägliche Arbeit, Freud und Leid Gott als geistliche Opfergabe darbringen (vgl. LG 34). Der Laie ist so Priester seiner eigenen Existenz, indem er alles, was er tut und erleidet, Gott darbringt. So opfert er sich selbst und die Welt Gott auf. Während das Amt des Leitens von der Hierarchie durch Rat, Zuspruch, Beispiel, aber auch durch Autorität und heilige Vollmacht in der Kirche ausgeübt wird (vgl. LG 27), sollen die Laien das königliche Amt Christi auf die Welt ausdehnen, indem sie die geschaffenen Güter gemäss der Ordnung des Schöpfers im Lichte seines Wortes durch die menschliche Arbeit, Technik und Kultur zum gemeinsamen Nutzen ordnen und wo nötig heilen (vgl. LG 36). Immer dann, wenn ein Laie also mitten in der Welt seine Arbeit als Christ macht, übt er das königliche Amt Christi auf seine Weise aus, indem das Wort Christi Welt (um-)gestaltet.

«De-institutionalisierter» Weltdienst der Kirche

Es ist somit deutlich, dass auch die Kirche, wie sie vom Zweiten Vatikanischen Konzil beschrieben wird, eine Heilssendung für die Welt und in der Welt hat. Das Konzil hat allerdings den Weltdienst der Kirche den Klerikern und Laien auf deren je eigene Weise aufgetragen und ihn damit im Ergebnis stark «de–institutionalisiert ». Die Kirche dient der Welt nun nicht mehr so sehr dadurch, dass sie von ihrer eigenen Institution und von ihren Amtsträgern her amtlich in die Welt hineinspricht. Natürlich muss es auch das geben, denn die Lehre der Kirche und ihr Lehramt haben ebenfalls weltgestaltenden Charakter. Konkret wird er etwa, wenn es direkt um die Menschenwürde und den Lebensschutz geht. Aber dieses Sprechen in die Welt hinein ist gemäss dem Konzil nichts Alltägliches, sondern beschränkt sich darauf, «die Grundsätze über das Ziel der Schöpfung und über den Gebrauch der Welt klar zu verkünden, sittliche und geistliche Hilfen zu gewähren, damit die zeitliche Ordnung auf Christus ausgerichtet werde» (AA 7). Zusammenfassend kann man sagen: Nicht nur die Klerikalisierung der Laien, also die faktische Übernahme von Aufgaben der Hierarchie durch Laien, ist Ausdruck überholter theologischer Denkgewohnheiten. Es ist auch die Folge des gleichen Denkens, wenn die Hierarchie sowie ihr zugehörige Gremien sich immer wieder in den primär den Laien vorbehaltenen Bereich einmischen, indem sie sich zu (tages-)politischen Themen verlauten lassen, die man als Christ und Bürger getrost so oder anders sehen kann.4 Dieser Klerikalismus der Kleriker kann selbstverständlich keine Legitimation dafür sein, die Laien zu klerikalisieren. Aber er macht es nicht einfacher, die Klerikalisierung der Laien zu überwinden. 5 Letztlich beruht der Klerikalismus der Kleriker wie auch die Klerikalisierung der Laien auf der Engführung im Verständnis der Kirche, als sei nur die «Amtskirche» eigentlich Kirche. Wenn man so engführt, dann muss natürlich die Hierarchie politisch sein, weil ja die Kirche tatsächlich einen Weltauftrag hat. Wenn man so engführt, dann müssen die Laien in amtlichem oder paraamtlichem Gewand auftreten, um an der Sendung der Kirche teilnehmen zu können. Und umgekehrt erscheint dann derjenige, welcher sich gegen den Klerikalismus der Kleriker wehrt, als der, welcher die Kirche in die Sakristei verbannen will. Und wer der Klerikalisierung der Laien wehren will, erscheint als derjenige, welcher ihnen eine Teilhabe an der Sendung der Kirche abspricht und sie diskriminiert. All dies hat aber letztlich seinen Ursprung darin, die Kirche fälschlicherweise mit der Hierarchie zu identifizieren und zu übersehen, dass auch die Laien Kirche sind, und zwar immer schon dann, wenn sie an den Ämtern Christi «auf ihre Weise» (LG 31,1) teilhaben. So ist es gerade die Vision des Konzils, dass die Kirche der Welt auch und vor allem dient kraft ihrer mündigen Laien, die aufgrund ihres christlich geprägten Gewissens, gestärkt durch Wort und Sakrament, selbstverantwortet in der Welt wirken. Kapillar mit dieser Welt verankert, sollen sie diese von innen her verwandeln, das heisst: auf Gott hinordnen. Das sieht zugegebenermassen auf den ersten Blick weniger spektakulär aus als das amtliche oder paraamtliche Eingreifen und Hineintönen in die Welt. Aber es ist gerade der Weg, wie in der heutigen deinstitutionalisierten, freiheitlichen und pluralistischen Welt Christsein und Kirchesein konkret gelebt werden können. Die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils ist so gerade die Antwort auf die heutige westliche Gesellschaftsform – auf eine Gesellschaft, welche die Kirche auch deshalb ablehnt, weil sie sie primär institutionell wahrnimmt, klerikalistisch, als belehrendes Gegenüber.

Weltdienst ist Gottesdienst

Und noch etwas: Wenn der Weltdienst der Kirche so gelebt wird, wie ihn das Zweite Vatikanische Konzil gelehrt hat, dann dient dieser Dienst auch dem Seelenheil – dem eigenen wie dem vieler anderer Menschen. In Lumen Gentium heisst es: «Sache der Laien ist es, kraft der ihnen eigenen Berufung in der Verwaltung und gottgemässen Regelung der zeitlichen Dinge das Reich Gottes zu suchen» (LG 31,2). So als Christ zu leben, zu glauben und zu handeln, bedeutet in der heutigen Zeit, dem Kaiser zu geben, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört. Es bedeutet, die Unterschiedenheit der Schöpfungsund die Erlösungsordnung zu beachten und mit vollem Recht «Bürger zweier Welten» zu sein.


 

Im Zusammenhang mit dem Frontartikel vom Redaktionsleiter der SKZ über die Ladenöffnungszeiten in der SKZ-Ausgabe Nr. 4/2013 und als Entgegnung dazu bat Martin Grichting die SKZRedaktion um den Wiederabdruck des Artikels, der kurz zuvor sowohl in der deutschen «Tagespost» vom 15. Januar 2013 (S. 5; mit dem Titel «Was zur DNA der Kirche gehört») wie auch in der «NZ am Sonntag » vom 20. Januar 2013 (S. 19; mit dem Titel «Der Unterschied von Priester und Laie muss bleiben»). Da die SKZ nur Exklusivartikel veröffentlicht, schlug die SKZ-Redaktion die Bitte eines Wiederabdrucks ab, bot aber den Abdruck eines eigenständigen Artikels an, was hiermit eingelöst wird. Der Churer Generalvikar erregte zu Beginn des Jahres Aufsehen mit der Behauptung «Das Berufsbild der Pastoralassistenten ist gescheitert », so in der «Luzerner Zeitung» vom 7. Januar 2013 (S. 23: «Generalvikar übt Selbstkritik»).

1 So schon Papst Pius XII.: Ansprache an die neuen Kardinäle (20. Februar 1946), in: AA S 38 (1946), 149. Was hier über die Sendung der Laien vorgetragen wird, stützt sich auf: Martin Grichting: Kirche oder Kirchenwesen? Zur Problematik des Verhältnisses von Kirche und Staat in der Schweiz, dargestellt am Beispiel des Kantons Zürich, Fribourg 1997, 234 –243; vgl. dort weitere Literaturangaben.

2 Elisabeth Braunbeck: Der Weltcharakter des Laien. Eine theologisch-rechtliche Untersuchung im Licht des II. Vatikanischen Konzils. Regensburg 1993, 286 (Hervorhebung dort). Das nachsynodale Apostolische Schreiben «Christifideles laici» Johannes Pauls II. vom 30. Dezember 1988 formuliert es so: « Alle Glieder der Kirche nehmen auf verschiedene Weise an ihrer säkularen Dimension teil. Die Laien vor allem aktualisieren und üben diese Teilhabe, die ihnen nach der Lehre des Konzils in besonderer Weise zu eigen ist, auf spezifische Weise aus. Sie wird mit dem Begriff ‹Weltcharakter› bezeichnet», Nr. 15, 6 (Hervorhebungen dort). Laien vor allem aktualisieren und üben diese Teilhabe, die ihnen nach der Lehre des Konzils in besonderer Weise zu eigen ist, auf spezifische Weise aus. Sie wird mit dem Begriff ‹Weltcharakter› bezeichnet», Nr. 15, 6 (Hervorhebungen dort).

3 Ebd., 288 f.

4 «Oftmals wird gerade eine christliche Schau der Dinge ihnen [den Laien] eine bestimmte Lösung in einer konkreten Situation nahelegen. Aber andere Christen werden vielleicht, wie es häufiger, und z war legitim, der Fall ist, bei gleicher Gewissenhaftigkeit in der gleichen Frage zu einem anderen Urteil kommen. Wenn dann die beiderseitigen Lösungen, auch gegen den Willen der Parteien, von vielen andern sehr leicht als eindeutige Folgerung aus der Botschaft des Evangeliums betrachtet werden, so müsste doch klar bleiben, dass in solchen Fällen niemand das Recht hat, die Autorität der Kirche ausschliesslich für sich und seine eigene Meinung in Anspruch zu nehmen» (GS 43,3).

5 Dass die Klerikalisierung der Laien wie auch die Laisierung des Klerus überwunden werden müssen, hat Papst Johannes Paul II. wohl nicht zufällig gerade gegenüber den Schweizer Bischöfen anlässlich seines Besuchs in der Schweiz im Jahr 1984 deutlich zum Ausdruck gebracht: «Die Versuche einer ‹Klerikalisierung des Laienstandes› oder einer ‹Laisierung des Klerus› − um gewisse Tendenzen freimütig beim Namen zu nennen − sind bei der Ausübung des kirchlichen Dienstes wie beim Wecken von Berufungen zum Scheitern verurteilt», in: Sekretariat der Schweizerischen Bischofskonferenz (Hrsg.): Ansprachen in der Schweiz. Pastoralreise Johannes Paul II., 12.–17. Juni 1984. Fribourg 1984, 148.

Martin Grichting

Martin Grichting

Dr. Martin Grichting ist seit 2009 Generalvikar für das Bistum Chur, Moderator Curiae und residierender Domherr des Bistums Chur