Prozessionen und Andachten im Wandel

Zugleich eine Rezension von Levens "Liturgiereform und Frömmigkeit"1

Prozessionen und Andachten – wer kennt sie noch in ihrem ganzen Reichtum? Wenigstens die jüngeren Mitglieder der katholischen Kirche, vor allem in den Städten und in der Diaspora, dürften höchstens noch einen Schimmer davon haben, auch wenn selbst heutzutage nicht ganz alle Andachten verschwunden sind. Die noch vorhandenen aber sprechen vermutlich eher die ältere Generation an. Vor bloss etwas über fünfzig Jahren war es noch ganz anders: Damals waren Prozessionen und Andachten sowie andere, im allgemeinen unter dem Stichwort "Volksfrömmigkeit" rubrizierte Übungen in der religiösen Praxis der Katholiken noch allgegenwärtig und fast alltäglich. Dieser dürfte für sie vermutlich mindestens die Hälfte bis drei Viertel des Zeitbudgets sämtlicher privaten und kollektiven religiösen Übungen erübrigt haben. Der Zeitaufwand übertraf jedenfalls denjenigen für die Messe um ein Mehrfaches. Heute ist es gerade umgekehrt: Die Eucharistiefeier steht völlig im Zentrum, ja hat fast Monopolcharakter. Von einer Revolution der Frömmigkeitspraxis in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu sprechen, ist also nicht übertrieben.

Das Beispiel Würzburg

Benjamin Leven ist am Beispiel der Diözese Würzburg diesem Wandel nachgegangen, womit das Thema zum erstenmal eine ausführliche monografische Darstellung erfahren hat. Seine Arbeit dürfte exemplarisch auch für andere Gebiete des deutschsprachigen Raums, und in grossen Teilen wohl auch darüber hinaus, stehen. Er weist zuerst auf die Grundlagen hin, die einen solchen grundlegenden Wandel überhaupt möglich machten. Es sind drei: Die schon zu Beginn des Jahrhunderts entstandene reformerische "Liturgische Bewegung", die ersten zaghaften liturgischen Experimente noch unter Papst Pius XII. und dann vor allem natürlich das Zweite Vatikanische Konzil mit den entsprechenden Dekreten ("Sacrosanctum Concilium" 1963) und den nachfolgenden vollziehenden Beschlüssen bis etwa um 1970. Sofern diese von Rom erlassen wurden, waren sie selbstverständlich, mit einigen Freiheiten, auch für die Diözesen der deutschsprachigen Welt verbindlich.

In einem grundlegenden zweiten Teil wird das Prozessions- und Andachtswesen im Bistum Würzburg in chronologischen Schritten näher untersucht. In den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg genoss die traditionelle Frömmigkeit noch höchste Wertschätzung, weil sie der Krisenbewältigung diente: Nach den erfahrenen Leiden, Behinderungen und Unsicherheiten konnte die Parole nur lauten: zurück zum vormaligen Zustand, zur heilen Welt von früher! Die Kirche genoss als Gegnerin des Nationalsozialismus hohes Ansehen, und in der Hierarchie hielt man eine Rechristianisierung Deutschlands für wünschbar und möglich. Diese Euphorie dauerte aber nur wenige Jahre. In Würzburg wurde die traditionelle Religiosität schon ab 1951 in Frage gestellt von einem neuen, ganz jungen Bischof, dem später noch eine grosse kirchliche Karriere beschieden sein sollte und der einer der Protagonisten des Konzils war, nämlich dem späteren Kardinal Julius Döpfner. Er ordnete die bischöfliche Verwaltung neu und schuf noch vor dem Konzil, tatkräftig von gleich denkenden Mitarbeitern unterstützt, mit neuen Gremien, vor allem mit einer Liturgischen Kommission (1951) und einem Seelsorgereferat (1953), Plattformen, welche Schritt für Schritt die bisherige im Volk verwurzelte Frömmigkeit umwälzten. Ins Schussfeld gerieten etwa die theologisch problematischen, allerdings beim Volk sehr beliebten Messen vor ausgesetztem Allerheiligsten, nämlich die an Donnerstagen üblichen "Engelsämter " und die Roratemessen. Man versuchte weiter, die in Würzburg schon im Barock eingeführte "Ewige Andacht" zeitgemässer zu gestalten. Die Erstkommunionfeier sollte vor Veräusserlichungen geschützt werden. Ferner wollte man die Fronleichnamsprozession vereinheitlichen. Es gab natürlich auch Widerstand gegen diese Schritte zu Neuem, der sich auf einer Diözesansynode (1954) manifestierte und die Reformer zwang, etwas vorsichtiger vorzugehen oder gar zu resignieren ("dann werden wir den Brauch […] nun weiterschleppen", meinte der Sekretär der Liturgischen Kommission, Dr. Richard Schömig, dazu). Ab 1960 wurde die Gangart schärfer, wobei man Rückendeckung vor allem aus Rom erhielt. So wurden die erwähnten speziellen Messen 1961 einfach verboten. 1965 erschien im Diözesanblatt eine dürre Mitteilung: "Im Hinblick auf die Neuordnung der Liturgie entfällt der Wettersegen in seiner bisherigen Form", eine Massnahme, die man dann allerdings etwas später teilweise zurücknehmen musste. Aber auch "unten" wünschte man Veränderungen: 1969, im Nachhall der studentischen Revolte, wurde die herkömmliche Fronleichnamsprozession in Würzburg von jungen Basiskatholiken mit Transparenten gestört und in Frage gestellt. Die Kirchen spitze reagierte mit neuen Gremien, insbesondere einem "Seelsorgerat", welcher die bisherige Liturgische Kommission integrierte. Auch im Priesterseminar wirkte ein "Liturgischer Arbeitskreis" auf Reformen hin. Man scheute nun aber ein allzu autoritäres Vorgehen, suchte einen Mittelweg durch Umformungen des traditionellen Frömmigkeitsbestands und gab den Pfarrern eine ganze Reihe Vorlagen an die Hand, wie sie jenen neu gestalten oder ersetzen konnten. Dieses pragmatische Vorgehen hatte dann eher Erfolg, um so mehr als nun langsam auch die einfachen Gläubigen anders dachten als die Generation vorher. Ab etwa 1975, gemeinsam mit dem für alle deutschen Diözesen gültigen neuen Gebets- und Gesangsbuch "Gotteslob", konstatiert Leven eine Stabilisierung und Konsolidierung der liturgischen Situation.

Veränderungsprozesse

In einem dritten Teil untersucht der Autor, um nicht blosse Normen zu referieren, an drei verschieden strukturierten Gemeinden detailliert in der Praxis den Verlauf der Veränderungen der traditionellen Frömmigkeit. Quellen waren Gottesdienstordnungen und Verkündbücher, in einem Fall auch Lebenserinnerungen eines Pfarrers. Eine Pfarrei war am Stadtrand von Würzburg, eine in der Diaspora und eine sehr kleine von bloss 300 Einwohnern ganz auf dem Lande. Entsprechend verschieden gestalteten sich die Veränderungsprozesse: Dass die ländliche Gemeinde den grössten Reichtum an traditionellen Formen aufwies und die Neuerungen hier zuletzt Eingang fanden, überrascht nicht. Bei den anderen wird deutlich, dass auch die veränderte Lebenswelt und der allgemeine Wertewandel kräftig zur Erosion des bisherigen reichen Andachtenwesens beitrugen: Der besonders mit der Herz-Jesu-Andacht verbundene Sühnegedanke, das Frauenbild der Herz-Mariä- Verehrung oder die mit der Hölle drohenden Jenseitskonzepte der Veranstaltungen an Allerheiligen/ Allerseelen waren den Gläubigen je länger je weniger zu vermitteln. Die Bruderschaften als wesentliche Träger vieler Andachten gingen still und leise ein, und die Nachmittagsgottesdienste wurden vom wachsenden Freizeitangebot konkurriert. Interessant ist noch die Beobachtung Levens, dass die liturgische Reform in allen drei Dörfern mit einer z. T. radikalen Ausräumung der Kirchen einher ging. In einem letzten Abschnitt untersucht der Verfasser noch an zwei Beispielen, nämlich der Ewigen Anbetung und der Flurprozessionen, die Veränderungen inhaltlich, indem er die Texte der verschiedenen Vorlagen, angefangen mit der zunächst noch gültigen "Collectio rituum" (1932) bis zu den einander immer schneller folgenden neueren Mustern vergleicht. Hier wird noch einmal klar, dass der religiöse Wandel nicht bloss eine Marotte reformeifriger Beamter des bischöflichen Ordinariats waren, sondern einerseits einen breiteren theologischen Hintergrund hatte (anderes Verständnis der Eucharistie), andererseits Veränderungen der Lebenswelt folgen musste (massive Abnahme der bäuerlichen Schicht).

Das gut lesbare und im Aufbau überzeugend gestaltete, mit einigen Abbildungen und einem Personenregister versehene Werk ist in erster Linie für Liturgiewissenschafter interessant. Aber auch die allgemeine Kirchen- und Religionsgeschichte und die Volkskunde können daraus Gewinn ziehen. Ein breiteres Lesepublikum wird sie in der untersuchten Diözese finden.

Volksbräuche in der Schweiz

Für den Leser dieser Zeitschrift wäre es nun sicher wertvoll und interessant, einen Vergleich mit den entsprechenden Vorgängen in der deutschsprachigen Schweiz zu ziehen. Leider steht eine Monografie, die derjenigen von Benjamin Leven gleich kommt, nicht zur Verfügung. Einzig für den Kanton Obwalden haben wir mit dem umfangreichen Werk von Karl Imfeld ("Volksbräuche und Volkskultur in Obwalden", Kriens 2006) eine über die kritischen Jahrzehnte reichende Darstellung des religiösen Lebens in der Innerschweiz. Ferner liegt eine detaillierte Bestandesaufnahme der religiösen Bräuche von Walter Heim ("Volksbrauch im Kirchenjahr heute", Basel 1983) vor, welche die Veränderungen von etwa 1950 bis 1980 erfasst. Heims Arbeit erschien zu einem Zeitpunkt, an dem auch in der Schweiz die Zeit der Experimente vorbei und bestimmte Richtlinien erlassen worden waren: Diözesanproprien (1976), Verordnung zur Kommunionspendung und Eucharistieverehrung ausserhalb der Messe (1976), Benediktionale (1979). Beide Werke zeigen allerdings nicht immer Anlass und Hintergründe der geschilderten Veränderungen des religiösen Brauchtums auf. Kleinere Beiträge zum Thema gibt es nur in beschränktem Umfang.2

Hypothesen für die Schweiz

Grundsätzlich unterschieden sich der für die Volksreligiosität einschneidende religiöse Wandel in Würzburg und in der Schweiz ab den späten fünfziger Jahren nicht, zumal für beide letztlich ja die konziliaren Beschlüsse und die danach folgenden römischen Dekrete verbindlich waren. Auch die gesellschaftlichlebensweltlichen Veränderungen betrafen beide Regionen in gleicher Weise, wenn auch die Schweiz vermutlich etwas später und lokal vielleicht auch weniger intensiv. Dennoch gibt es einige vor allem auf die je verschiedene Kirchenverfassung zurückzuführenden Unterschiede, die man aber hier vielleicht besser als noch zu überprüfende Hypothesen formulieren sollte:

1. Die Prozesse scheinen in der Eidgenossenschaft weniger von oben gesteuert als in Deutschland. Dies obschon es auch in den Schweizer Diözesen Liturgie und Seelsorge betreffende Räte und Kommis sionen gab, darüber hinaus noch das 1963 im Zusammenhang mit der Durchführung der konziliaren Beschlüsse gegründete Liturgische Institut. Diese Gremien hatten und haben aber vor allem beratende Funktionen. Den Bischöfen als Vollziehern der von Rom, den Synoden und diözesanen Stellen erlassenen Dekrete sind aber durch die der Eidgenossenschaft eigene demokratische und staatskirchenrechtliche Verfassung der Kantonalkirchen selbst bei liturgischen Reformen vielfach die Hände gebunden. Pfarrer agieren nicht selten recht selbständig und scheren sich nicht immer um die von oben kommenden Vorschriften. Ein autokratisches Vorgehen seitens der Bischöfe stiesse bei Klerus und Laien auf heftigen Widerstand, wie zuletzt (unter anderem Vorzeichen und auf anderen Gebieten) die Ereignisse um den Churer Bischof Wolfgang Haas in den neunziger Jahren zeigten. Klugerweise beliessen es viele Bischöfe, wenn sie Neuerungen erstrebten, bei "kann"-Formulierungen, selten empfahlen sie sogar die Beibehaltung alter religiöser Bräuche. Soweit römische Regelungen einen bestimmten Spielraum offen liessen, wurde er weitgehend ausgenutzt.

2. Auch die Vereinheitlichungstendenzen manifestierten sich schwächer. Viele bei Leven genannte Frömmigkeitsformen (Rorate, bestimmte im Kalender abgeschaffte Heiligentage, Wettersegen, Maiandacht, Fronleichnamsprozession, einzelne agrarische Riten) konnten sich hierzulande im regionalen oder lokalen Rahmen in den traditionellen Formen oder wenig verändert weiterhin halten, vor allem in der Ost- und Innerschweiz. Vereinzelte erfreuen sich sogar bis heutzutage eines starken Zuspruchs seitens der Gläubigen. Andere (feierliche Vesper, Ewige Anbetung, Quatember, viele Flurprozessionen, Herz- Jesu- und Herz-Mariä-Kult) verschwanden aber auch hier ganz oder grösstenteils, wurden allenfalls durch andere Praktiken ersetzt. Auch die meisten Bruderschaften schwanden dahin. Von Leven beobachtete Grundtendenzen bei veränderten Formen, etwa die grössere Reflexivität und Vertextlichung, lassen sich natürlich auch in der Schweiz feststellen. Insgesamt zeigt sich aber auch auf diesem Feld die grössere (nicht zuletzt finanzielle) Unabhängigkeit der Pfarreien von den bischöflichen Instanzen. Ob allerdings hier die Pfarrer oder die Laien (etwa die Kirchenräte) Neuerungen propagierten oder aber verhinderten, war im Einzelfall sehr verschieden.

3. Nach einer Zeit der Experimente mit traditionellen Formen der Frömmigkeit oder gar deren vorübergehender Abschaffung kehrte man, wie man besonders bei der Fronleichnamsprozession beobachten kann, vielfach wieder zu jenen zurück; es erfolgte, so weit dies möglich und opportun war, eine "Brauchrevitalisierung " (Heim), wobei man Neuerungen nur aufnahm, wenn sich sich als zwingend erwiesen. Die Gestaltung der Feiern blieb lokalen Kräften, nicht zuletzt den Laien, überlassen. Die Beibehaltung wurde auch dadurch gefördert, dass einige dieser Manifestationen zum Bestand der nationalen Folklore zählten (und inzwischen zu dem durch die UNESCO abgesicherten Status eines "immateriellen Kulturguts" aufgerückt sind). Einige wenige in unserem Zusammenhang erwähnte Bräuche konnten sich sogar bis in Diasporapfarreien ausdehnen, wo sie nie bestanden hatten. So etwa gibt es nun auch im protestantisch geprägten Bernerland Roratemessen. Eine gewisse konservierende Rolle spielten für die Schweiz der Nachkriegszeit auch die vielen italienischen und spanischen Gastarbeiter, welche durch die aus ihrer Heimat bekannten und dort intensiv gepflegten religiösen Festbräuche, insbesondere die Prozessionen, hier religiös und sozial besser integriert werden konnten. In wenigstens einem Fall, nämlich der heute ebenfalls zum "immateriellen Kulturgut" zählenden "Festa di San Giuseppe" in Laufenburg, führten Gastarbeiter sogar eine aus ihrer sizilianischen Heimat Leonforte stammende Prozession dort neu ein; inzwischen nehmen auch Einheimische gerne daran teil.

4. Oft wurden zwar die liturgischen Neuerungen akzeptiert – mussten es letztlich, vor allem wenn Rom ein Machtwort gesprochen hatte. Aber man behielt gewisse äusserliche "Schalen" bei, die man nicht allein theologisch, sondern auch einfach kulturhistorisch deuten konnte. Das war z. B. der Fall bei den "Heiligen Gräbern". Sie bildeten ja den vielfach noch in Kontinuität mit dem Barock stehenden materiellen Rahmen der beim Kirchenvolk sehr beliebten Karfreitagsliturgie und der darauf folgenden Auferstehungsfeier. Mit der Neuordnung der Osternachtliturgie (1955) wurden sie aber funktionslos. Nicht wenige dieser dekorativen Monumente wurden danach dort, wo "fortschrittliche" Pfarrer amtierten, ebenso wie viele neugotische Kirchenausstattungen ohne Federlesens vernichtet. Einige wenige aber überlebten in Kirchenscheunen oder auf Dachböden und wurden dann, oft auf Initiative von Laien, früher oder später aus ihrem Dornröschenschlaf erweckt und hervorgeholt; sie zieren nun wiederum als kostbare und seltene historische Restbestände wenigstens für ein paar Tage die betreffenden Kirchen.

5. In einigen Fällen gab es effektiven Widerstand. Walter Heim hat dies etwa am Beispiel der Reduktion von Heiligenfesten ausführlich gezeigt.3 Diese wurde aus materiellen Interessen insbesondere von Industriellen und Geschäftsleuten gewünscht. Referenden und Abstimmungen verhinderten aber da und dort die Abschaffung traditioneller Feiertage oder deren Verschiebung auf den Sonntag. Es ist dies ein sprechendes Beispiel, wie das oben erwähnte demokratische Staatskirchentum direkt in den kirchlichen Bereich eingreifen konnte. In einem solchen Fall blieb natürlich auch das mit diesem Feiertag verbundene religiöse Brauchtum vorläufig erhalten.

6. Der die religiösen Veränderungen begleitende und befördernde allgemeine Wertewandel vollzog sich mindestens in der ländlichen katholischen Schweiz langsamer und zögerlicher als in Deutschland. Das hat mit der grösseren Kontinuität der Lebensverhältnisse und dem Fehlen dramatischer Umbrüche (Revolution, Nationalsozialismus) zu tun, aber auch mit den ganz anderen politischen Rahmenbedingungen, insbesondere einer grundlegend demokratischen Verfasstheit und der allgemeinen Hochbewertung des Föderalismus.

7. Benjamin Leven befasst sich ausschliesslich mit den Pfarreien. Hier müsste vielleicht ergänzt werden, dass daneben natürlich in Deutschland wie in der Schweiz das klösterliche liturgische Angebot weiterhin bestand, auch wenn es sich in der Folge durch den massiven Rückgang der Ordensleute beiderlei Geschlechts ganz (Klosterschliessungen, besonders bei den Kapuzinern) oder teilweise reduzierte. Oft waren aber Klöster Horte religiöser Traditionalität. Einige Frauenklöster pflegen immer noch klosterintern die Ewige Anbetung oder feiern bestimmte früher beliebte Andachten, zu denen auch gewöhnliche Gläubige Zugang haben.

Fazit

Übereinstimmend mit Leven kann man abschliessend feststellen, dass etwa ab 1980 auch in der Schweiz im Bereich der traditionellen Frömmigkeit ruhigere Zeiten anbrachen. Die Kirchenoberen wurden von anderen Sorgen bedrängt, im wesentlichen denjenigen, die auch heute noch Probleme bieten und nicht selten Hierarchie und "Basis" auseinander dividieren. Die Braucherosion schritt generell weiter fort, vor allem dann, wenn die Träger nicht mehr existierten. Anderes hielt sich in reduziertem Umfang oder veränderter Form, regional begrenzt, bis heute. Als klassische Folklore qualifizierte religiöse Bräuche werden heute in erster Linie als Kulturgut bewahrt. Gesicherte und über Einzelbeobachtungen hinausgehende Aussagen lassen sich aber für alle hier in Frage kommenden Phänomene derzeit kaum machen: Zwei Generationen nach der ersten Katalogisierung von Notker Curti4 und eine Generation nach dem Werk von Heim müsste zunächst wiederum einmal der Bestand aufgenommen werden. In der Ausführlichkeit, wie sie durch Heim mithilfe eines wohlgeordneten Privatarchivs erfolgen konnte, ist es heute einem Einzelnen kaum mehr möglich. Leider fehlt aber auch jede institutionelle Hilfe dazu. Ein wissenschaftliches Institut für historische Katholizismusforschung in der Schweiz ist seit eh und je ein Wunschtraum. Nach der Emeritierung von Urs Altermatt in Freiburg ist auch der letzte Stützpunkt für Arbeiten in dieser Richtung gefallen. Dabei wäre doch gerade die reiche Geschichte der katholischen Kirche, hier und anderswo, ein Pfund, mit dem sie wuchern könnte (Luk 19,11–28); ein Reservoir von Werten, die heute ein wünschbares Gegengewicht zu den ständigen und sich geradezu überstürzenden Forderungen nach Fortschritt, Innovation und wie die schönen Begriffe alle heissen, bilden könnten. Institutionen, welche das jeweils Gegenwärtige interessant befinden und mit Tausenden von "Events" hochleben lassen, gibt es genug andere. Wenn Aussenstehende einer der wenigen noch fortbestehenden alten religiösen Manifestationen als interessierte Zaungäste beiwohnen, so ist nicht auszuschliessen, dass sie davon vor allem beeindruckt werden, weil sie hier noch etwas finden, was sonst überall leichthin dem reinen Zukunftsdenken geopfert worden ist.

1 Benjamin Leven: Liturgiereform und Frömmigkeit. Prozessionen und Andachten im Bistum Würzburg 1945–1975 (Kommissionsverlag Schöningh) Würzburg 2014, 364 S., Abb.

2 Vgl. dazu Peter Hersche: Agrarische Religiosität. Landbevölkerung und traditionaler Katholizismus in der voralpinen Schweiz. Baden 2013. Auch hier ist eine Auflistung des religiösen Brauchtums zu finden, doch werden die seit 1960 erfolgten Veränderungen explizit nicht thematisiert.

3 Walter Heim: Volkswiderstand gegen die Abschaffung religiöser Feiertage in der Schweiz, in: Archiv für Liturgiewissenschaft 20/21 (1978/79), 95–114.

4 Notker Curti: Volksbrauch und Volksfrömmigkeit im katholischen Kirchenjahr. Basel 1947

Peter Hersche | ©Bertram Walter

Peter Hersche

Prof. Dr. em. Peter Hersche lehrte Geschichte an der Universität Bern. Er gehört zu den bekanntesten Erforschern der Mentalitäts- und Sozialgeschichte des frühneuzeitlichen Katholizismus. Berühmt wurde er durch sein Standardwerk "Musse und Verschwendung. Europäische Gesellschaft und Kultur im Barockzeitalter " (Herder-Verlag 2006, angezeigt in der SKZ-Ausgabe Nr. 27–28 / 2009, S. 473).