Grundlagen der Mitarbeit von Laien in der Kirche

Der «Codex Iuris Canonici» von 1983 (CIC), der gesamtkirchliche Basistext zum Recht der römisch-katholischen Kirche, bezeichnet die Laien als jene Gläubigen, die nicht geistliche Amtsträger sind, also nicht das Sakrament der Weihe empfangen haben. Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in der Kirche werden im Gesetzbuch ausführlich, aber relativ unsystematisch über den ganzen Text verstreut geregelt. Der Rechtstext äussert sich meist nicht zur Frage, für welche Funktionen und Ämter, die den Laien zugänglich sind, eine besondere theologische oder andere akademische Ausbildung erforderlich ist. Dies regelt oft das konkretisierende Partikularrecht der Bischöfe, welches im Bereich der Laienmitwirkung generell sehr wichtig ist.

Angesichts des zunehmenden Priestermangels sind es primär die Bischöfe, die mit kreativen Lösungen den Einsatz von Laien ermöglichen müssen, damit das kirchliche Leben in ihren Diözesen weiterhin funktioniert. Wie das Beispiel der Gemeindeleiter und Pastoralassistenten in den deutschschweizerischen Bistümern zeigt, dringt die Laienmitwirkung vor Ort so auch in jene Bereiche des kirchlichen Lebens vor, in denen das gesamtkirchliche Recht noch von typischen Tätigkeitsgebieten der Kleriker ausgeht. Für die vom kanonischen Recht geregelten Funktionen und Ämter gilt, dass Laien diese meistens nur in Delegation und subsidiär ausüben. Can. 129 CIC bestimmt, dass zur Übernahme von Leitungsgewalt ausschliesslich jene befähigt sind, die die heilige Weihe empfangen haben, also die Kleriker. Laien können bei der Ausübung dieser Gewalt lediglich mitwirken. Ein den Laien vom Bischof übertragenes Amt führt nicht auch zur Übertragung der Leitungsgewalt.

Vielfältige Möglichkeiten

Laien, die sich unter den geltenden Bedingungen für die Kirche engagieren möchten, stehen vielfältige Möglichkeiten offen, dies auch dann, wenn kein Theologiestudium absolviert wurde. Auf der Ebene der Pfarrei können Laien im gottesdienstlichen Bereich z. B. als Ministrant, als Lektor oder als Kantor mitwirken. Daneben bestehen mancherorts neuere Einsatzmöglichkeiten, z. B. als Leiter von Beerdigungsfeiern. Sehr wichtige Bereiche der Mitwirkung sind weiter die Katechese und die Diakonie, wo Laien mit entsprechender Ausbildung und Beauftragung als Religionspädagogen oder Anstaltsseelsorger arbeiten können. Als Laie kann man nicht nur ehrenamtlich, sondern auch hauptberuflich in der Kirche tätig sein; der CIC sichert kirchenrechtlich eine angemessene Vergütung und soziale Sicherheit zu. Vielerorts existiert ein gemäss Kirchenrecht konstituierter Pfarreirat als ein den Pfarrer beratendes Gremium. Daneben besteht ein nach staatlichem Recht organisierter Kirchgemeinderat, der für die administrativen und finanziellen Belange der Pfarrei zuständig ist. Auf der Ebene der Diözesen gibt es verschiedene, auch den Laien zugängliche Gremien und Ämter, z. B. den Diözesanpastoralrat oder den Diözesanvermögensverwaltungsrat, die diözesanen Gerichte oder die Funktionen des Kanzlers oder Ökonomen der diözesanen Kurie.

Eigenständig, nicht bloss delegiert

Die in vielen Kantonen existierenden staatskirchenrechtlichen Körperschaften geben den Laien Möglichkeiten zur eigenständigen, nicht bloss delegierten Mitgestaltung des kirchlichen Lebens. Dasselbe gilt für die Arbeit in den vielen nationalen und regionalen Sozial- und Hilfswerken der Kirche, ihren verschiedenen Bildungseinrichtungen und ihren Medien. Diese Institutionen sind insofern mit den diözesanen Strukturen der Kirche verknüpft, als sie in deren Auftrag kirchliche und gesamtgesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen und z. B. Delegierte der Bischofskonferenz Einsitz in ihre Leitungsgremien nehmen. Sie unterstehen aber nicht den obenstehend genannten kirchenrechtlichen Regeln über die Laienmitwirkung. Ihre Mitarbeiter üben nicht Funktionen und Ämter im Sinne des CIC aus und ihre Arbeit ist so auch nicht «nur» delegiert und subsidiär.

 

René Pahud de Mortanges

 

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«Mitgestaltungsmöglichkeiten für Laien in der katholischen Kirche» − Rechtslage und pastorale Perspektiven, René Pahud de Mortanges (Hg.), ISBN 978-3-7255-6856-7, CHF 64, www.schulthess.com

Zum Inhalt:
Schweizerische Diözesen haben bei der Entwicklung von Gemeindeleitungsmodellen durch Laien Pionierarbeit geleistet. Wo stehen die Laien heute, welche rechtlichen Möglichkeiten haben sie und welche Aufgaben kommen in Zukunft auf sie zu? Das Buch geht diesen Fragen nach.


René Pahud de Mortanges

Prof. Dr. utr. iur. René Pahud de Mortanges (Jg. 1960) ist ordentlicher Professor für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht an der Universität Freiburg i. Ue. sowie Direktor des dortigen Instituts für Religionsrecht.