Gott spricht die Menschen an wie Freunde

Theologisches Potential nach 50 Jahren1

1. Rückblick

Am 14. September 1965 begann die letzte Session des Zweiten Vatikanischen Konzils. Unter den noch offenen Aufgaben war auch das Dokument über die göttliche Offenbarung. Der Entwurf dazu hatte das Konzil von der ersten Stunde an beschäftigt. Mit seinen Überarbeitungen, Modifikationen und Neufassungen hat das Vorhaben bereits eine unter den Konzilsdokumenten einzigartige Geschichte hinter sich. Die Frage, ob aus dem Schema je ein Dokument des Konzils werden sollte und könnte, stand mehr als einmal auf des Messers Schneide. Das übervolle Programm des Konzils in dieser vierten Session erlaubte keine neuerliche Diskussion. Anstelle dessen legte Pericle Felici, der Generalsekretär des Konzils, am 17. September 1965 den Abstimmungsfahrplan über den Entwurf vor. Dieses Votum (20. bis 22. September 1965) ergab eine breite Zustimmung zu diesem Schema. Allerdings votierten bis zu 350 Väter bei den einzelnen Kapiteln mit placet iuxta modum. Gleichzeitig zum Abstimmungsvorgang wurden 1498 Änderungswünsche eingereicht. Auf die Sichtung der Modi durch eine Ad-hoc-Subkommission der Kommission für Glaubens- und Sittenlehre in acht Sitzungen bis Ende September 1965 folgten sechs Sitzungen der Vollversammlung dieser Kommission bis zum 11. Oktober 1965. Am 12. Oktober 1965 übermittelte Kardinal Alfredo Ottaviani als Präsident der Kommission das Schema an Paul VI. Sein Begleitbrief lässt erkennen, dass für ein Kernproblem des Dokuments kein wirklicher Kompromiss gefunden werden konnte: "Die Kommissionsminderheit war nicht erfolgreich im Bemühen, in [Art.] 9 und 10 deutlicher und ausdrücklicher die auch ‹konstitutive› Rolle der Tradition im Schatz der Offenbarung zu verankern."2

Dieses Votum gibt in die unterschiedlichen Erwartungen an dieses Dokument Einblick: Hier die Hoffnung auf eine Bekräftigung der theologischen Überlieferung der Kirche, dort jene, die eine Darlegung zum Verständnis der Bibel als Offenbarungsträgerin erwarteten.3 Der Rückblick gibt einen Einblick in die "Körpersprache" des Konzils.4 Auch für dessen Texte gilt eine konkrete Kontextualität. Gerade bei "Dei verbum" [= DV] ist diese spannend wie ein Krimi. Mit der nochmaligen Überarbeitung in der ersten Oktoberhälfte 1965 war es nicht getan. Paul VI. begann in den darauffolgenden Tagen einen Besprechungsmarathon. Bis zum 17. Oktober traf der Bischof von Rom mit den Kardinälen Florit (Florenz), Döpfner (München-Freising), Ruffini (Palermo) und Frings (Köln) zusammen. Döpfner stiess brieflich nach; dies taten auch Journet (Schweizer Theologe und Kardinal), Dante (Kurie) und Erzbischof Charue (Namur/ Belgien), der Vizepräsident der Kommission für die Glaubens- und Sittenlehre. Am 17. Oktober besprach sich Paul VI. mit Jan Willebrands (Einheitssekretariat) und Franz König (Wien), am 18. Oktober mit den Kardinälen Suenens (Brüssel-Mechelen) und Bea (Einheitssekretariat). Ungeachtet all dessen teilte Paul VI. am gleichen Tag Ottaviani seinen Wunsch mit, Verbesserungen zum Verhältnis von Schrift und Tradition (Art. 9), zum Wahrheitsgehalt der Schrift (Art. 11) und zur Historizität der Evangelien (Art. 19) vorzunehmen. In einem Schreiben an Josef Frings begründete der Bischof von Rom sein Vorgehen: "Wir sind darüber hinaus der Meinung, dass Unsere Intervention gegenüber der Konzilskommission völlig regelgerecht ist, denn es obliegt uns nicht nur, den in Frage stehenden Text zu ratifizieren oder zurückzuweisen, sondern auch, wie jedem Konzilsvater, durch angemessene Vorschläge an seiner Vervollkommnung zu arbeiten."5

Aus der Sicht der Konzilsagenda ist es fünf Minuten vor zwölf. Am 19. Oktober arbeitete die Kommission für Glaubens- und Sittenlehre die Einsprachen des Bischofs von Rom in den Text ein. Am 21. Oktober 1965 genehmigte Paul VI. die neue Textfassung. Diese wurde durch das Votum der Konzilsväter am 29. Oktober 1965 gutgeheissen. Bei der feierlichen Schlussabstimmung der Dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung am 18. November 1965 wird das Dokument mit überwältigender Mehrheit (2344 Ja, 6 Nein) angenommen. Diese Skizze nur der letzten Phase der Fertigstellung von DV im Zeitraffer zeigt das intensive Ringen um dieses Konzilsdokument. "In dieser Stunde der Kirche"6 ist es das bestmögliche Dokument geworden, das zum Thema Offenbarung denkbar war, weit kreativer und offener und weit mehr biblisch orientiert, als zu Konzilsbeginn je erhofft werden konnte. Es trägt die Spuren der damaligen Kirchenwirklichkeit an sich. Der synodale Weg des Miteinander-Ringens und Aufeinander-Hörens hat zu einem umfassenden Konsens geführt.

Erstmals in der Kirchen- und Lehramtsgeschichte hat sich ein Konzil intensiv mit der Heiligen Schrift auseinandergesetzt. Für die Bibelwissenschaft bedeutet DV bis heute einen befreienden Meilenstein. Das Dokument hat in den vergangenen Jahrzehnten viel ausgelöst, gerade im deutschsprachigen Raum. Ein Blick auf DV zeigt zugleich, wo in diesem Dokument noch nicht noch vertieft und intensiviert werden muss.

2. Das Gottesbild – ein Sprung nach vorwärts

2.1. Über die Selbstoffenbarung Gottes

Das in DV entwickelte Gottesbild gleicht einem Sprung vorwärts. Für einen Grossteil dieses Dokuments ist das Sprachmuster der Bibel bestimmend. Über zahlreiche Schriftverweise hinaus sind biblische Vorstellungen und Sprechweisen eingewoben. Schon der erste Satz von DV Art. 2 gibt eine neue, entscheidende Richtung an: "Gott hat es in seiner Güte und Weisheit gefallen [Placuit Deo], sich selbst zu offenbaren und das Sakrament seines Willens [sacramentum voluntatis suae] kundzutun (vgl. Eph 1,9), in dem die Menschen durch Christus, das fleischgewordene Wort, im Heiligen Geist Zugang zum Vater haben und teilhaftig werden der göttlichen Natur (vgl. Eph 2,18; 2 Petr 1,4) …" Der Offenbarungsvorgang entspringt einer freien Entscheidung Gottes: Placuit Deo. Das enthält etwas positiv Spielerisches, es verweist auf einen Vorgang, der Freude macht. Das griechische äquivalente Verbum eudokeo steht oftmals in der Bibel. Die Vorsilbe eu-/gut verweist auf die positive Einordnung dessen, was ausgesagt wird – wie z. B. in der Erzählung über die Taufe Jesu, in der Jesus als "der geliebte Sohn" bezeichnet wird, "an dem ich guten Gefallen habe" (Mk 1,11 par, Mt 3,17; Lk 3,22). Der Verfasser des MtEv wiederholt diese Einordnung in der Verklärungserzählung (Mt 8,17) und deutet damit an, dass diese Grundhaltung des Vaters das Wirken des Sohnes begleitet. Analog zum Konzilstext heisst es Gal 1,15: "Als es Gott … gefiel (eudokesen), seinen Sohn in mir zu offenbaren." Im Eingangshymnus des Eph ist das (Wohl-)Gefallen Gottes mit seinem Willen verbunden: "Er [Gott] hat uns vorherbestimmt zur Tochter- und Sohnschaft durch Jesus Christus auf ihn hin, gemäss dem guten Gefallen seines Willens …" (Eph 1,5). Dieser Verweis steht bereits in "Lumen gentium" Art. 2. Mit markanter Bedeutung begegnet der Begriff auch Lk 2,14. Gottes Handeln hat also nicht einfach nüchternen Beschlusscharakter. Es ist bestimmt von seiner Güte und Weisheit. Beide Eigenschaften werden im biblischen Schrifttum als bestimmende Merkmale Gottes besungen (z. B. Weish 7,22–8,1). Das gute Gefallen Gottes ist Ausdruck jener Grundhaltungen, die das Wesen Gottes prägen und so zu dieser Initiative Gottes führen.

Die Absicht der Kundgabe hat Gott selbst zum Inhalt: "… sich selbst zu offenbaren". Die Erschliessung Gottes ist kein Sachvorgang, sondern ein personal geprägter Prozess. Dieser wird von den Vätern des Konzils in der Art eines biblischen Parallelismus entschlüsselt: "… sich selbst zu offenbaren" entspricht: "und das Sakrament seines Willens kundzutun: …". Die zweite Wendung ist in der Sprache des Lehramts – so weit ich sehe – einzigartig. In den deutschsprachigen Übersetzungen des Konzilstextes bleibt sie eingeebnet.7 Das sacramentum voluntatis suae ist mit dem Begriff "Geheimnis " in seiner theologischen Dichte nicht ausreichend wiedergegeben. Da den Konzilvätern generell theologische Kompetenz zugesprochen werden kann, ist davon auszugehen, dass sie sacramentum als Fachbegriff kirchlicher Sprache verwenden. Der Wille Gottes begegnet in diesem Selbsterschliessungsvorgang nicht als ein unverrückbarer Vollzug, sondern als ein Zeichen des Heils, als das Heilsangebot Gottes. Wenn Gott sich selbst offenbart, macht er darin also seine Heilsabsicht mit den Menschen zugänglich. Sich selbst zu offenbaren heisst für Gott, seinen Willen offen zu legen, und dieser ist in sich heilsbezogen, also sakramental. Ob nicht an diesem Punkt auch das Nachdenken über die Sakramentalität der Kirche und ihrer Verfasstheit anzusetzen hätte? Der Fortgang des Textes ist ausdrücklich als inhaltliche Entfaltung dieses göttlichen Willens verstehen und bestätigt diese Interpretation. Es geht um den Zugang der Menschen zu Gott und darum, dass sie an Gott selbst teilhaben. Dieser intensive Begegnungsvorgang des Menschen mit Gott ist eingebettet in die vielfältige, eben dreifaltige Lebenswirklichkeit Gottes, die in klassischer Weise ausbuchstabiert wird: durch Christus – im Heiligen Geist – zum Vater. Unschwer ist darin eine Grundlinie johanneischer Christo- und Theologie zu erkennen (vgl. bes. Joh 17,20–23).8

2.2. Offenbarung als Beziehungswirklichkeit

Der etwas genauer gelesene erste Satz von Art. 2 erschliesst die Auslegeordnung für das gesamte weitere Dokument. Was in der Selbstoffenbarung Gottes geschieht, ist Zeichen/Sakrament seines Gemeinschaftswillens. Schon im folgenden Satz wird erneut erkennbar, dass sich der Text mit einer Beziehungswirklichkeit befasst, die Gott dem Menschen eröffnet: Anrede und Umgang mit den Menschen als "Freunde " mit dem Ziel der von Gott geschenkten Gemeinschaft. Folgerichtig ist in Art. 4 des Dokuments die Botschaft des gesamten Christusgeschehens in einer entsprechenden (biblischen, vgl. Mt 1,23) Formel zusammengefasst: "Gott ist mit uns, um uns aus der Finsternis von Sünde und Tod zu befreien und um uns zu ewigem Leben zu erwecken." Für den Fortgang des Dokuments sind zwei weitere Aussagen bedeutsam:

(1) Das über den Offenbarungsvorgang Gesagte erhält seine Spitze im Hinweis auf das Motiv Gottes. Der von Gott initiierte Prozess ist bestimmt von "seiner überströmenden Liebe". Der Verfasser des 1 Joh hat zweimal Liebe in Gott personifiziert (1 Joh 4,8.16). Sie ist Ausdruck göttlichen Lebens und als die grösste der Gnadengaben die einzige, die über diese Welt hinaus bleibt (vgl. 1 Kor 13,13). Die Väter des Konzils verankern dieses Handlungsmotiv explizit in Gott, wenn sie von "seiner" Liebe sprechen. Mittels der biblischen Metapher des Überfliessens verstärken die Autoren den dynamischen Charakter der Aussage: "Überfliessen " setzt ein Mindestmass voraus; nach oben bleibt die Metapher offen (vgl. z. B. Mt 5,20; Joh 10,10).

(2) Noch bevor die Konzilsväter bezüglich des Verlaufs der Offenbarung ins Detail gehen (siehe dazu Art. 3 und 4, bzw. Kap. IV und V), verweisen sie in Satz 3 von Art. 2 auf die Bandbreite der hier von Gott initiierten Kommunikation mit den Menschen: "Das Offenbarungsgeschehen ereignet sich in Tat und Wort, die innerlich miteinander verknüpft sind" (vgl. dazu Art. 4 und 17). Schon die biblischen Verfasserinnen und Verfasser wissen um die auch non-verbale Kommunikation Gottes. Gottes "Wort" auf einen sprachlichen Vorgang einzugrenzen, wäre eine verhängnisvolle Verkürzung. Mehrfach leiten die Menschen in den biblischen Schriften die Gottesrede aus seinem Handeln ab (siehe z. B. Gen 1,1–2,4a oder auch Lk 6,18; 24,19). Vom Lehramt wird allerdings so gut wie ausschliesslich die Wortverkündigung Jesu beachtet; sein Handeln wird hingegen vernachlässigt. DV Art. 2 und 4 weisen einen solchen Umgang mit dem biblischen Zeugnis als Verkürzung aus. Paradoxerweise spielt gerade bei den heute in der Kirche strittigen Fragen dieser Aspekt eine besondere Rolle.

3. Die Eigenart der Heiligen Schrift

3.1. Die Bibel – Ausdruck eines Beziehungsweges

Der Gott, der den Menschen in Liebe mit der Absicht anspricht, mit ihm in eine Beziehung einzutreten, tut dies durch die Jahrhunderte auf vielfältige Weise. Wer sich einem anderen Wesen in der Haltung von Liebe nähert, legt Wert auf die Erwiderung dieses Verhaltens (vgl. DV Art. 5). Dies setzt voraus, dass das angesprochene Du die eigene Initiative wahrnehmen und verstehen kann. Kapitel III der Offenbarungskonstitution setzt sich mit dem entsprechenden Fragenkreis auseinander. Sowohl hinsichtlich der Verfasserschaft der biblischen Schriften als auch deren Prägung durch das Wirken des Geistes hat das Konzil in Art. 11 die bisherige Lehre von Trient und Vaticanum I zwar aufgenommen, aber sodann diese Aussagen konkretisiert.

3.2. Vernetzte Wechselwirkung

Auch heute gilt, dass die Heilige Schrift Gott zum Urheber hat und dass sie unter dem Einfluss des Geistes Gottes steht. Diese Wechselbeziehung zwischen Verfasserschaft und Geistgeprägtheit der Schrift kann in beide Richtungen gedacht werden, und sie hat Folgen für die Frage nach der Wahrheit der Schrift. Sobald für das Offenbarungsgeschehen eine gemeinschaftsstiftende und damit dialogische Dimension vorausgesetzt wird, tritt der Mensch ins Blickfeld, und zwar nicht ausschliesslich als Empfänger einer von Gott kommenden Botschaft. Daher kann auch nicht apodiktisch gesagt werden: "Die inspirierten Bücher lehren die Wahrheit",9 weil die Bibel nicht vom Himmel gefallen ist und sich der Sachverhalt komplexer darstellt. Das Gefüge zwischen Verfasserschaft, Geistprägung der Schrift und Wahrheitsanspruch muss sorgfältig abgewogen werden.

3.3. Die menschliche Dimension der Heiligen Schrift

Das Konzil ist in DV Art. 11 hinsichtlich der Verfasserschaft der Schrift vom bisherigen Verständnis ausgegangen und hat diese Aussagelinie – sowohl inhaltlich wie auch sprachlich – weitergeführt. Der Wendung, dass die biblischen Schriften "Gott zum Autor haben" (Deum habent auctorem), entspricht am Ende des Aussagezusammenhangs die Feststellung, dass "Gott Menschen erwählt, die ihm … als echte Autoren (ut veri auctores)" dienen. In wenigen Zwischensätzen formulieren die Konzilsväter ihre Vorstellung über dieses Zusammenwirken, bzw. die Rahmenbedingungen dafür: Die Auswahl einzelner Menschen kommt einer Berufung gleich. Ihre Aufgabe ist die Niederschrift der Selbstkundgabe Gottes unter Anwendung "ihrer Fähigkeiten und Kräfte". Sie sind also mehr als ein "Werkzeug" Gottes oder als ein Schreiberling, wie dies früher geheissen hatte.10 Zugleich muss für ihre Aufgabe genügen, was ihnen als Menschen zur Verfügung steht. Sie sind in ihren Kontext eingebunden, sie werden aus Zeit-, Orts- und Kulturbezogenheit nicht herausgehoben. Der eigenen Kreativität der Niederschrift ist durch die Absicht Gottes eine Grenze gesetzt: "all das und nur das, was er [Gott] … geschrieben haben wollte". Dafür ist Gott selbst "in ihnen … wirksam" – eine Formulierung, die an die "Einwirkung des Heiligen Geistes" bei der Entstehung der Bibel (siehe so im ersten Teil von Art. 11) anschliesst. Wie dieses begleitende und zugleich massgebende Wirken Gottes zu verstehen ist, kann anhand von DV Art. 5 und dem dort vorgetragenen Verständnis des Glaubensprozesses erläutert werden. In DV Art. 12 ziehen die Konzilsväter aus ihrer Reflexion einen entscheidenden Schluss: "Da Gott in der Heiligen Schrift durch Menschen nach Menschenart gesprochen hat, …" [Hervorhebung WK] – Wort Gottes also in menschlicher Sprache. Kann der Mensch in seiner Sprache die Fülle Gottes ausdrücken? Und wie verhält es sich dann mit der Wahrheit der Schrift?

Das Konzil hat die Behauptung einer Irrtumslosigkeit der Schrift nicht wiederholt. An ihre Stelle tritt eine Umschreibung der Wahrheit, die eng mit dem Miteinander der Verfasserschaft der Bibel verbunden ist. Der Wahrheitsgehalt der Schrift wird auf jenen Aussagebereich bezogen, den Gott mit der Heiligen Schrift vermitteln möchte, also "die Wahrheit …, die Gott um unseres Heiles willen in heiligen Schriften aufgezeichnet haben wollte" – eine jener drei Textverbesserungen, die Paul VI. noch hatte vornehmen lassen.11 Zuvor war zuletzt von der "Heilswahrheit " (veritas salutaris) die Rede gewesen.12 Das Konzil hatte also den Mut, aus dem Konstrukt apodiktischer Kurzformeln auszubrechen und das in Art. 2 Gesagte konsequent weiterzudenken: Von einem Gott, der sich dem Menschen zuwendet und der darin den Menschen als Gesprächspartnerin und -partner ernst nimmt, ja ihn oder sie selbst an diesem Kommunikationsprozess mitverantwortlich beteiligt. Gott hat den Menschen in sein Projekt Offenbarung miteinbezogen – eben dort, wo er zum Menschen über sich selbst spricht (vgl. DV Art. 2). Braucht Gott den Menschen, wenn er über sich selbst kommuniziert? – Das Konzil hat in DV Art. 13 eine Erklärung dafür gesucht, wie ein solches Vorgehen Gottes überhaupt denkbar ist. Phil 2,6–7 gibt die Idee der Selbstentäusserung Gottes vor, welche die Väter des Konzils in Anlehnung an Johannes Chrysostomus im Blick auch auf das Wort Gottes erneut13 entfaltet haben: Die Schriftwerdung der Selbstoffenbarung Gottes in menschlicher Rede ist mit der Menschwerdung Jesu Christi als des Sohnes Gottes zu vergleichen. Ein solcher Vorgang erklärt sich nur aus dem Motiv Liebe. Nur dann wird der grössere Partner in einem solchen Prozess das damit verbundene Risiko eingehen, das Gottesprojekt Bibel auch zu einem Menschenprojekt zu machen. Denn die Verkürzung, das mögliche Missverständnis, der Irrtum, die anstössige Inkulturiertheit der Schrift wird dem Projektinitiator Gott angelastet, der all das in Kauf nimmt, um seine Botschaft der Zuwendung zum Menschen in einer verständlichen, also in menschlicher Redeweise zu vermitteln.

3.4 Die Bibel verstehen

Die Interpretation der Bibel seit dem Konzil muss sich im Rahmen dieses Bibelverständnisses bewegen. DV Art. 12 legt die Richtung dafür fest. Obwohl vom Konzil eine differenzierte Annäherungsweise an die biblischen Texte für die katholische Exegese und für das katholische Bibelverständnis zur Pflicht gemacht wurde, hat sich eine entsprechende Hermeneutik auch in massgeblichen Kirchenkreisen bis heute nicht durchgesetzt. Die fundamentalistische Versuchung, es beim wortwörtlichen Verständnis der Bibel zu belassen, ist bei weitem nicht überwunden. Wozu das führen kann, wurde im Vorfeld und im Umfeld der Bischofssynode 2015 drastisch erlebbar. Diese Annäherung wurde bereits 1993 als einziger Verstehensweg von der Päpstlichen Bibelkommission verworfen.14 Die Unterlassung der einer Textanalyse folgenden Frage, was denn mit dem geschriebenen Text nun gemeint sei, ist unverantwortlich und führt in eine häretische Sackgasse.

4. Lebendes Wort Gottes

4.1. Die Sakramentalität des Wortes Gottes

Das Konzil hat seinen Denkweg über die göttliche Offenbarung bis in das VI. Kapitel von DV fortsetzt. Gerade wenn die Heilige Schrift als das von Gott und Mensch vermittelte Zeugnis der Liebe Gottes zu den Menschen begriffen wird, ist es naheliegend, dass der Mensch in der Begegnung mit diesem vermittelten Wort Gott selbst gegenüber steht. Gott ist in seinem Wort in vergleichbarer Weise inkarniert wie in seinem Sohn Jesus Christus (DV Art. 13). Dieses Wort hören, heisst Gott hören, sich mit diesem Wort auseinanderzusetzen heisst, dies mit Gott zu tun, dieses Wort als Wegweisung und/oder Trost in sich aufzunehmen, heisst Gott aufzunehmen und sich auf ihn abzustützen. Das Wort der Heiligen Schrift vermittelt als "Sakrament seines Willens" Gottes Anruf aufgrund seiner Gegenwart. Diese ist, wie jede Gottesgegenwart in Raum und Zeit, verborgen, zeichenhaft, verhüllt. Die liturgische Feier verstärkt im "Tisch des Wortes Gottes " diese theologische Wirklichkeit in eigenständiger Weise (vgl. DV Art. 21). Darüber hinaus gilt: Wer das Wort der Schrift als Anruf Gottes liest oder hört, hört oder liest in der Gebrechlichkeit menschlicher Sprache Gott selbst und erfährt, wie menschennahe dieser Gott in der Bibel werden wollte. Dabei ist es die bleibende Aufgabe der Schriftauslegung, die heilende, rettende Absicht Gottes mit den Menschen in und hinter den Aussagen der menschlichen Autoren zu erspüren, sie in der Kirche zu vermitteln und lebendig zu halten (vgl. DV Art. 12 und 25).

4.2. Wirkvollmacht des Wortes

Die Erfahrung vieler Menschen durch die Jahrhunderte und die Erfahrung der Kirche zeigt, dass bei aller Spannung zwischen Göttlichkeit und Menschlichkeit der Heiligen Schrift die Wirkvollmacht der biblischen Texte nicht gemindert wird. Wie das Wort Jesu selbst, ist das Wort der Schrift kein "leeres Wort", sondern "in Vollmacht" (vgl. Lk 4,36) gesprochen, niedergeschrieben und vermittelt. So ist es Lebensgrundlage, Lebensstütze und Richtschnur für den glaubenden Menschen. Dies auszuloten ist die Aufgabe der vielfältigen Initiativen, die seit dem Konzil im Blick auf Verbreitung und Zugänglichkeit der Bibel bereits unternommen wurden und die weitergehen müssen. Es ist weiterhin die Aufgabe der Kirchenleitungen und die Verantwortung der Theologie, damit das Wort der Schrift tatsächlich Grundlage des kirchlichen und des persönlich religiösen Lebens und Ausgangspunkt jeder Theologie wird (so DV Art. 24), denn die diesbezügliche Nachfrage von Johannes Paul II. ist noch nicht erledigt.15 Das Potenzial dafür ist in DV vorhanden. Nach 50 Jahren ist es gut, sich darauf zu besinnen und sich erneut auf den Schatz zu konzentrieren, den dieses Dokument enthält, wenn es darum geht, die Welt von heute "im Licht des Evangeliums" zu deuten.16 Denn die Auslegeordnung, die das Konzil mit diesem Dokument für den Zugang zu Gott, insbesondere in seinem in der Bibel bezeugten Wort erarbeitet hat, ist in seiner Dynamik "unumkehrbar".17 

 

 

1 Überarbeitete und gekürzte Fassung des Vortrags beim Symposium des Katholischen Bibelwerkes, des Katholischen Bildungswerkes und der Theologischen Kurse zu 50 Jahre Offenbarungskonstitution am 22. Oktober 2015 in Wien.

2 Acta Synodalia Sacrosancti Concilii Oecumenici Vaticani II, V, III, Rom 1996, 410–411, Zitat 410.

3 Vgl. zu den entsprechenden Eingaben die Zusammenfassung bei Walter Kirchschläger: Ob die Bibel irren kann? Das Gottesprojekt Bibel (= Kardinal König Bibliothek 5). Wien 2014, 51–54, zum geschichtlichen Rückblick: Ebd., bes. 116–122.

4 Siehe dazu Walter Kirchschläger: Die Körpersprache des Konzils, in: Diakonia 44 (2013), 121–126.

5 Deutsche Übersetzung des Briefes bei: Christoph Theobald: Die Kirche unter dem Wort Gottes, in: Giuseppe Alberigo / Günter Wassilowsky (Hrsg.): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils, Bd. 5. Ostfildern 2008, 323–422, hier 385.

6 Titel eines Buches von Julius Döpfner: In dieser Stunde der Kirche. Worte zum II. Vatikanischen Konzil, München 1967, zu DV: Ebd., 173–188. 7 Also: Kleines Konzilskompendium mit der unter Mitarbeit der Verfasser (Karl Rahner und Herbert Vorgrimler) im Auftrag der deutschen Bischöfe erarbeiteten Übersetzung, Freiburg 1966, jetzt 352008; in der Folge davon: LThK2 Erg. Band II (Freiburg 1967) und: Dekrete der ökumenischen Konzilien. Hrsg. v. Josef Wohlmuth, Bd. 3. Paderborn 2002, sowie jetzt: Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Bd. I und III. Freiburg 2004-2005 (Helmut Hoping, der mit "heiliges Geheimnis" überträgt).

8 Siehe dazu besonders: Klaus Scholtissek: In Ihm sein und bleiben. Die Sprache der Immanenz in den johanneischen Schriften. Freiburg 2000, 327 sowie 337–339.

9 So Katechismus der Katholischen Kirche. Oldenburg u. a. 1993, Nr. 107, dort mit Zitat aus DV Art. 11.

10 Benedikt XV.: Enzyklika "Spiritus Paraclitus" vom 15. September 1920, hier DH 3650, spricht zwar auch von einem menschlichen Autor, charakterisiert ihn im Anschluss an Hieronymus jedoch als einen "Handwerker, der sich bei der Herstellung einer Sache eines Werkzeugs bzw. Instruments (organo seu instrumento) bedient".

11 Siehe dazu: Theobald, Kirche (wie Anm. 5), 391–392; Kirchschläger, Ob die Bibel irren kann (wie Anm. 3), 124–125.

12 Formulierung ab dem Schema vom 20. September 1965 in: Acta Synodalia (Anm. 2) IV, I, Rom 1976, 355.

13 Siehe dazu schon Pius XII.: Enzyklika "Divinu afflante Spiritu" vom 30. September 1943, in: AAS 35 (1943), 297–325, hier 316.

14 Päpstliche Bibelkommission: Die Interpretation der Bibel in der Kirche, 15. April 1993 (= VApSt 115). Bonn [1993], hier Abschnitt I.F. (Seite 63).

15 Johannes Paul II.: Enzyklika "Tertio Millenio Adveniente vom 10. November 1994, Nr. 36: "In welchem Masse ist das Wort Gottes in umfänglicherer Weise die Seele der Theologie und die Inspiration für das christliche Leben geworden, wie Dei Verbum es beabsichtigte? "

16 Vgl. dazu "Gaudium et spes", Art. 4.

17 Bischof Franziskus in: Antonio Spadaro: Das Interview mit Papst Franziskus. Freiburg 2013, 57.

 

Walter Kirchschläger

Walter Kirchschläger

Prof. em. Walter Kirchschläger war 1982–2012 ordentlicher Professor für Exegese des Neuen Testaments an der Theologischen Fakultät Luzern und von 2000 bis 2001 Gründungsrektor der Universität Luzern.