«Gerechtigkeit von Herzen»

15. Sonntag im Jahreskreis am 10. Juli. Dtn 30,10-14; Kol 1,15-20. Lk 10,25-37

Wer heute bei uns einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm zumutbar ist, macht sich strafbar. Die Geschichte vom barmherzigen Samariter hat unsere Zivilisation und unsere Gesellschaft geprägt. Kann sie uns heute noch etwas sagen, was uns nicht längst in Fleisch und Blut übergegangen ist?

Zwei Einsichten lassen sich aus dieser Geschichte gewinnen:

  • Die Menschenwürde ist unteilbar. Wenn ein Mitmensch in Not ist und deine Hilfe benötigt, frag nicht, ob er zu deinem Volk, deiner Familie, deinem Freundeskreis gehört. Selbst wenn zwischen seinem Volk und deinem Volk Feindschaft besteht, lass dein Herz sprechen und behandle ihn so, wie du selber in dieser Situation behandelt werden möchtest.
  • Gottesliebe und Nächstenliebe können nicht im Gegensatz zueinander stehen. Wenn deine religiösen Verpflichtungen mit deinen Verpflichtungen gegenüber dem notleidenden Nächsten in Konflikt treten, lass dein Herz sprechen und kümmere dich zuerst um den Bruder bzw. die Schwester, die deine Hilfe braucht. Von diesen Einsichten lässt sich eine direkte Linie ziehen, zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die in ihrem ersten Artikel festhält: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen."

Kollektive und persönliche Verpflichtung

Diese universale Geschwisterlichkeit hat aber auch eine Kehrseite. Wenn ich grundsätzlich gegenüber jedem Menschen solidarisch handeln kann, dann verlieren die traditionellen Bindungen und gegenseitigen Verpflichtungen an Gewicht. In unseren modernen Gesellschaften beruhen Verpflichtungen zwischen den Individuen (ausserhalb der Familie und der engen Freunde) auf Leistung und Gegenleistung. Die Verpflichtung endet, wenn der festgelegte Zweck erfüllt ist. Wenn jemand in solchen interessegeleiteten Tauschbeziehungen die erwartete Gegenleistung nicht erbringen kann, oder wenn das was er anzubieten hat, nicht gebraucht wird, ist niemand ihm gegenüber individuell verpflichtet: Kein Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Menschen einzustellen, einfach weil dieser arbeiten will, kein Hauseigentümer ist verpflichtet, einer Familie eine Wohnung zu vermieten, einfach weil sie dringend eine braucht, kein Anbieter ist verpflichtet, für eine Person eine Dienstleistung zu erbringen, wenn sie nicht bezahlen kann …

Es reicht nicht, das Recht auf Arbeit, auf Wohnung, auf Bildung, auf Rechtschutz, auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auf Gesundheitspflege als Menschenrechte zu proklamieren. Diese Rechte müssen im konkreten Fall auch einforderbar sein. Es braucht klare Verpflichtungen und Zuständigkeiten, um sie für alle geltend zu machen. Es braucht vor allem auch Menschen, die hinsehen und handeln, wenn dabei irgendjemand übergangen oder ausgeschlossen wird. Und es braucht Menschen, die mit Personen und Gruppen, die von den bestehenden Institutionen und Programmen nicht erreicht werden, eine verbindliche Beziehung eingehen.

Im System der Wohltätigkeit gefangen

Vor sechzig Jahren, am 14. Juli 1956, ist Joseph Wresinski im Notunterkunftslager von Noisy-le-Grand dem "Volk der Vierten Welt" begegnet. Das Lager war zwei Jahre zuvor eingerichtet worden, um obdachlosen Familien zu helfen, und nun steckten diese hier in einem kollektiven Elend fest. Sie konnten keine Rechte geltend machen, sie wurden als verantwortungslos angesehen, sie waren in einem System der Wohltätigkeit gefangen. Père Joseph erkannte in ihrer Situation das Elend seiner eigenen Kindertage wieder. Er erkannte auch, dass dieses Elend nur überwunden werden kann, wenn die betroffenen Familien gemeinsam ihre Stimme in die Kirche und in die Gesellschaft einbringen können. Ihre Erfahrung ist unerlässlich, um kreativ neue Lösungen zu finden. Das erste, was er unternahm, war, dass er als Seelsorger eine normale Beziehung mit diesen Familien einging: er zog ins Lager, um mit ihnen zu leben, und richtete eine Kapelle ein, um mit ihnen Gottesdienst zu feiern.

Armut – eine Frage der Menschenrechte

Joseph Wresinski hat die internationale Staatengemeinschaft dazu gebracht, die extreme Armut als eine Frage der Menschenrechte anzuerkennen. Vor vier Jahren hat die Uno entsprechende Leitprinzipien verabschiedet, an denen sich die Gesetzgebung in den einzelnen Staaten orientieren kann, und es ist zu hoffen, dass diese im Rahmen des nationalen Programms zur Armutsbekämpfung Beachtung finden. Joseph Wresinski hat aber vor allem auch die Bedeutung von dauerhaften menschlichen Beziehungen erkannt, damit die Ausgeschlossenen, die Überflüssigen unserer modernen Gesellschaften in ihrer Würde geachtet werden, und damit sie ihrerseits an unser Streben nach Liebe, Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden glauben können. Barmherzigkeit kann Gerechtigkeit nicht ersetzen, aber sie ist unerlässlich, um Menschen, die aus unseren Systemen und Institutionen herausfallen, wieder Zugang zu ihren Rechten zu verschaffen. Es gilt sie wahrzunehmen und auf sie zu hören, damit wir uns gemeinsam für die Rechte aller einsetzen können.

 

 

Marie-Rose Blunschi Ackermann

Dr. theol. Marie-Rose Blunschi Ackermann ist Mitarbeiterin der Bewegung ATD Vierte Welt in deren Schweizer Zentrum in Treyvaux.