Dokumentation RKZ

RKZ diskutiert hohe Flüchtlingszahlen und Unternehmenssteuerreform

Die Plenarversammlung der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) vom 18./19. März 2016 befasste sich in Gerzensee (BE) mit zwei politisch hoch aktuellen Themen, die auch die Kirchen stark beschäftigen: Den hohen Flüchtlingszahlen und der Unternehmenssteuerreform III. Ein weiteres wichtiges Geschäft war die Neuregelung der Finanzierung pastoraler Aufgaben und der Zusam-menarbeit mit der Bischofskonferenz in diesem Bereich.

«Herausforderungen gemeinsam annehmen»

Unter diesen Titel stellte Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration, sein Einleitungsreferat. Er betonte, dass das gute Zusammenwirken von Staat und zivilgesellschaftlichen Akteuren schon in den Transitländern der Flüchtlinge beginnt. Die Kirchen und ihre Hilfswerke leisten in der humanitären Hilfe eine grosse Arbeit – wie auch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und der Staat.

Staat, Hilfswerke und Freiwillige

In der Schweiz gilt es derzeit, sich auf dramatischere Entwicklungen vorzubereiten. Dies auch wegen verstärkter Absperrmassnahmen anderer Länder. Es ist damit zu rechnen, dass der Staat, seine Infrastruktur und die Mitarbeiter dadurch sehr stark belastet werden. Entsprechend hofft man, dass auch nichtstaatliche Organisationen und einzelne einen Beitrag zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben leisten. Zu denken ist etwa an freiwilliges Engagement bei der kurzfristigen Unterbringung, Verpflegung und ersten Betreuung. Aber auch Aktivitäten, die den Asylsuchenden die Zeit des untätigen Wartens verkürzen und erste Kontakte der Neuan-kömmlinge mit ihrer Nachbarschaft vermitteln, sind nützlich. Private Unterbringung eignet sich für Flüchtlinge, die einen positiven Aufnahmebescheid erhalten und sich schon ein wenig eingelebt haben. Sie schafft indirekt auch Platz für neue Asylsuchende.

Eine grosse Bedeutung misst Mario Gattiker dem «Klima» und der Haltung der Bevölkerung bei. Dabei gilt es, sowohl negative Klischees als auch positive Übertreibungen zu vermeiden. Ehrliche Information ohne Panikmache und ohne Beschönigung ist die Basis. Wichtig ist jedoch auch das Potenzial, Freiwillige zu mobilisieren, auf ihren Einsatz vorzubereiten und zu koordinieren. Dies gilt nicht nur für eine erste Zeit nach der Ankunft vieler Asylsuchender, sondern auch längerfristig. Entsprechend schloss der Chef des Staatssekretariates für Migration mit einem Dank für die Bereitschaft der Kirchen und ihrer Werke, «sich auch den neuen Herausforderungen mitsamt allen Ungewissheiten zu stellen».

Einblicke in das konkrete Engagement in den Kantonen und vor Ort

Nach dem Vertreter des Staates kamen auch zwei für das kirchliche Engagement Verantwortliche zu Wort. Michel Racloz, Adjunkt des Bischofsvikars für den Kanton Waadt, erinnerte an die grosse Bedeutung, die das Gebot, sich der Fremden anzunehmen, schon im Alten Testament hat. Und er wies darauf hin, dass das Ziel der ersten Reise von Papst Franziskus die Flüchtlingsinsel Lampedusa war. Aufnahmebereitschaft und freiwilliges Engagement für Flüchtlinge sind daher für die Kirche(n) im Kanton Waadt zentraler Ausdruck des christlichen Glaubens. Tanja Oliveira Niklaus, Leiterin der Fachstelle Sozialarbeit der Gesamtkirchgemeinde Bern, legte den Akzent stärker auf die Vielfalt der konkreten kirchlichen Engagements und präsentierte exemplarisch einige Projekte: Die «Missione Cattolica Italiana» legt den Schwerpunkt auf Information und Sensibilisierung der eigenen Mitglieder. Die Jugendlichen der «Paroisse catholique de langue française» sammeln Geld für eine Schule in der Türkei. Die Pfarrei St. Marien betreibt einen Eltern- Kind-Treff und führte dort einen zusätzlichen Morgen für Familien aus der Asylunterkunft ein und integriert diese Familien seit kurzem in die bestehenden Strukturen.

Was wir haben – was es braucht

Prägnant fasste der Präsident der RKZ, Luc Humbel, das kirchliche Engagement im Flüchtlingsbereich so zusammen: Wir haben Räume zum Treffen und zum Wohnen, Menschen, die sich einsetzen, Geld, um Not zu lindern. Was es braucht, sind Menschen, die einen Beitrag leisten wollen, Mut, etwas zu beginnen und Bereitschaft zu längerem Engagement statt kurzfristigem Aktionismus.

Unternehmenssteuerreform III aus kirchlicher Sicht

In der Geschäftssitzung befassten sich die Delegierten unter anderem mit der Unternehmenssteuerreform III. Diese befindet sich derzeit in der Schlussphase der parlamentarischen Beratung. Eine Beurteilung aus kirchlicher Sicht muss einerseits die sozialethische Perspektive beachten: Dient die vorgeschlagene Reform dem Gemeinwohl? Wie sind die volkswirtschaftlichen Auswirkungen zu beurteilen? Welches sind die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte? Ist die Umverteilung der Lasten für die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben zwischen Unternehmen und Privatpersonen gerecht? Bei der Beantwortung dieser Fragen ist zu berücksichtigen, dass es aufgrund der internationalen Rahmenbedingungen unmöglich ist, nichts zu tun. Beim «status quo» kann und wird es nicht bleiben.

Konkret betroffen ist die RKZ von den finanziellen Auswirkungen, die diese Reform auf die Kirchen haben kann, namentlich dort, wo die Kirchen Unternehmenssteuern bekommen oder namhafte Staatsbeiträge erhalten. Schon ein kurzer Austausch zu den erwarteten Auswirkungen in den verschiedenen Kantonen zeigte, dass die Ausgangslage von Kanton zu Kanton sehr verschieden ist. Die RKZ beschloss deshalb, unter ihren Mitgliedern eine Umfrage zum Thema durchzuführen. Auf dieser Basis will sie die Auswirkungen seriöser abschätzen und Handlungsbedarf auf kantonaler und schweizerischer Ebene identifizieren. Im Juni wird das Thema wieder aufgegriffen.

Neuregelung der Finanzierung pastoraler Aufgaben und Zusammenarbeit mit der Bischofskonferenz

Neben den üblichen statutarischen Geschäften diskutierten die Delegierten ein Organisa-tionsreglement, das die Zusammenarbeit mit der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) verbindlich regeln soll. Im Zentrum steht die Schaffung eines Kooperations-rates, der die gemeinsamen Aufgaben und Themen bearbeiten und koordinierte Entscheidungen vorbereiten soll. Im Bereich der Finanzierung pastoraler Aufgaben wird er sich mit den strategischen Zielen bei der Mitfinanzierung pastoraler Aufgaben befassen. Die Rückmeldungen der Delegierten fliessen nun in die weiteren Verhandlungen mit der SBK ein. Anschliessend erfolgen eine zweite Lesung und die Genehmigung des Reglements.

Neben organisatorischen Regelungen braucht es für eine zielgerichtete und transparente Finanzierung auch möglichst einfache und direkte Finanzflüsse. Auch in diesem Bereich arbeiten SBK und RKZ derzeit an neuen Lösungen. Die Mitglieder der RKZ zeigten sich sehr daran interessiert, dass die sprachregionalen Einrichtungen nur auf einem Weg mit Mitteln aus Kirchensteuern unterstützt werden – und nicht mehr parallel über die Bistümer und die RKZ. Auch RKZ-intern sollen die diversen Kredite für pastorale Aufgaben zusammengefasst werden, um die strategische Steuerung des Mitteleinsatzes zu vereinfachen.

«Drive» für einvernehmliche Zusammenarbeit

Luc Humbel, der in Gerzensee die Plenarversammlung erstmals als Präsident leitete, hielt fest, dass die Vereinbarungen und Reglemente, welche die Zusammenarbeit zwischen SBK und RKZ neu regeln, keinen Selbstzweck erfüllen. Sie begründen das notwendige Vertrauen für ein partnerschaftliches Miteinander. Der in den Verhandlungen deutlich spürbare Wille zur Zusammenarbeit kann und soll den nötigen Schwung für die Umsetzung geben, welche bereits vorbereitet wird. Schon mit dem Budget für das kommende Jahr, das an der nächsten Plenarversammlung im Juni zu beschliessen ist, stehen dazu seitens der RKZ einschneidende Veränderungen an.

Separatum 1: Rückblick auf das kirchliche Engagement gegen die Durchsetzungs-initiative

In seinem Einleitungsvotum zur Geschäftssitzung blickte RKZ-Präsident Luc Humbel auf das kirchliche Engagement gegen die Durchsetzungsinitiative zurück. Er selbst, zwei Mitglieder des Präsidiums und der Generalsekretär der RKZ haben als Erstunterzeichner den «dringenden Aufruf» in der Schlussphase des Abstimmungskampfes mitgetragen, obwohl die RKZ sich grosse Zurückhaltung in politischen Fragen auferlegt.

Dieses Engagement erläuterte er wie folgt: «Es war uns ein Anliegen, dass sich auch eine gesamtschweizerische kirchliche Stimme zu den Fragen der Rechtsstaatlichkeit und zum Umgang mit hier niedergelassenen Mitbewohnern zu Wort meldet. Auch die römisch-katholische Kirche in der Schweiz ist auf einen funktionierenden Rechtsstaat angewiesen. Dies notabene nicht nur, weil sie öffentlich-rechtlich anerkannt ist, sondern weil die Religionsfreiheit sonst zum reinen Platzhalter in der Bundesverfassung verkommt.

Es war erfreulich, dass sich zeitgleich Mitglieder der Bischofskonferenz ebenso geäussert haben. Es ist wünschbar, dass wir ein solches Statement inskünftig gemeinsam verfassen können. Die Wirkung dürfte nicht minder sein. Die Zusammenarbeitsvereinbarung von SBK und RKZ schafft dafür die notwendige Basis, indem sie vorsieht, dass solche Inhalte gemeinsam besprochen und das Vorgehen koordiniert werden kann.»

Separatum 2: Neuregelung der Beziehungen von Kirche und Staat im Kanton Bern

Da die RKZ in Gerzensee und damit im Kanton Bern tagte und dort auch Josef Wäckerle, den scheidenden Präsidenten des Synodalrates der katholischen Landeskirche Bern, verabschiedete, war auch die Neuregelung der Beziehungen von Kirche und Staat im Kanton Bern Thema. Martin Kölbing, Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern erläuterte die Entflechtung aus staatlicher Sicht. Josef Wäckerle nahm eine Ein-schätzung aus Sicht der katholischen Kirche vor, deren Ausgangslage sich in mancher Hinsicht von jener der reformierten Schwesterkirche unterscheidet, die seit jeher engste Beziehungen zum Staat pflegte, und zwar sowohl in finanzieller als auch in personeller Hinsicht. Zusätzlich zu diesen strukturellen Unterschieden spielt auch die Tatsache eine Rolle, dass die katholische Kirche dank der Zuwanderung stark gewachsen und wesentlich multikultureller geprägt ist als die reformierte Landeskirche Bern.

Zürich, 19. März 2016
Daniel Kosch

 

Daniel Kosch

Daniel Kosch

Dr. theol. Daniel Kosch (1958) ist seit 2001 Generalsekretär der Römisch- Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz. Zuvor leitete er während rund 10 Jahren die Bibelpastorale Arbeitsstelle des Schweizerischen Katholischen Bibelwerks. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Kirchenfinanzierung, Kirchenmanagement und Staatskirchenrecht.