«Die Ehe ist in Afrika ein Prozess»

Kathrin Staniul-Stucky und Martin Brunner-Artho von Missio führten am 10. Mai 2016 in Freiburg das nachfolgende Interview mit Prof. em. Bénézet Bujo. Bujo lebt in Freiburg und ist Priester der Diözese Bunia, im Nordosten der DR Kongo.

Können Sie schon sagen, wie «Amoris Laetitia» in afrikanischen Ländern aufgenommen wird? Fühlen sich Afrikanerinnen und Afrikaner durch «Amoris Laetitia» wahrgenommen, oder ist dieses postsynodale Schreiben einem westlichen Familienmodell verpflichtet?

Zunächst ist zu sagen, dass Amoris Laetitia in Afrika noch nicht rezipiert worden ist. Ich stelle mir aber vor, dass die afrikanischen Bischöfe mit vielen Inhalten sehr zufrieden sein werden. Dazu gehört beispielsweise die Art der Ehevorbereitung, die gemäss Papst Franziskus in einer Art stattfinden soll, die bei den afrikanischen Bischöfen ankommt: Die Eheleute sollen eine intensive Begleitung erfahren, nicht nur bei der Ehevorbereitung, sondern auch im Laufe ihrer Ehe.

Aus meiner Sicht zu bemängeln ist, dass die afrikanische Realität (aus Angst?) zu wenig auf der Weltbischofssynode zur Familie und im postsynodalen Schreiben Amoris Laetitia vertieft wurde. Kritische Stimmen sagen, die afrikanischen Bischöfe hätten sich nicht voll für die afrikanische Sicht der Dinge, insbesondere für die Etappenehe eingesetzt.

Den Nummern 74 und 75 liegt eine klar europäische Anthropologie zugrunde.1 Wenn das Zustandekommen der Ehe als punktueller Vertrag beschrieben wird, könnte man sich tatsächlich fragen, warum die afrikanischen Bischöfe auf der Weltbischofssynode und auf der vorbereitenden Synode im Oktober 2014 keinen – zumindest ausserhalb der Synodenaula wahrnehmbaren – Widerspruch erhoben haben: Die Ehe ist in Afrika ein Prozess!

Insbesondere Nr. 305 und die Fussnote 351 erfuhren sowohl Zustimmung als auch heftige Ablehnung. Sehen Sie darin eine Veränderung der Disziplin der Kirche (Familiaris consortio 84 und Sacramentum caritatis 29) oder nicht? Sehen Sie darin eine Regelung der Zulassung zu den Sakramenten, oder geht es Ihrer Meinung nach vor allem um die Evangelisierung von Menschen, die mit ihrer Lebensweise dem Evangelium fernstehen?

Franziskus ändert nicht die Lehrmeinung, sondern erinnert an sie. Die Nr. 305 und die Fussnote 351 wollen im Zusammenhang mit der unmittelbar vorangehenden Nr. 304 Fussnote 347 gelesen werden. Dort verweist der Papst auf Thomas von Aquin, der in seinem berühmten Werk «Summa Theologiae» die Umstände vor die allgemeinen Prinzipien stellt, ohne diese aufzuheben.2 Während sich die spekulative Vernunft den unveränderlichen Prinzipien annimmt, welche für alle und ausnahmslos Gültigkeit haben, ist die praktische Vernunft um spezifische, situationsbedingte Lösungen bemüht.3 Die Bischöfe sollten den Mut aufbringen, nach spezifischen Lösungen und Antworten zu suchen. Papst Franziskus ist in seiner Formulierung an dieser Stelle nicht schwammig, wie ihm manchmal vorgehalten wird, sondern er ermutigt. Allerdings sehe ich in Amoris Laetitia (Fussnote 329) eine gewisse Relativierung der Lehre von Sacramentum caritatis Nr. 29 und Familiaris consortio Nr. 84. Gegenüber der in Familiaris consortio Nr. 84 ausgesprochenen Möglichkeit für wiederverheiratete Geschiedene, wie Geschwister zusammenzuleben, stärkt Papst Franziskus in Amoris Laetitia Fussnote 329 den Erfahrungswert, der betont, dass bei fehlender Intimität die Treue und das Wohl der Kinder in Gefahr gerieten.

Zu den prominentesten Kritikern von Amoris Laetitia gehört in unserem Sprachraum der deutsche Philosoph Robert Spaemann. Er spricht von einem «Bruch mit ihrer (die Sakramentenordnung, sic.) wesentlichen anthropologischen und theologischen Lehre über die menschliche Ehe und Sexualität». Was denken Sie darüber?

Ich fühle mich einem Habermas näher, der von einem argumentativen Diskurs hinsichtlich der Normenfindung spricht. Dieser Ansatz ähnelt nämlich dem afrikanischen Palaver-Verfahren, das dazu dient, ethische Normen gemeinsam festzulegen und in die Tat umzusetzen. Dadurch wird zugleich eine unerlässliche Hilfe zur Bildung des einzelnen Gewissens angeboten.

«Wir sind berufen, die Gewissen zu bilden, nicht aber dazu, den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen» (Nr. 37). Wie kann das Ihrer Meinung nach geschehen? Was braucht es zur Stärkung der Eigenverantwortung?

Das Gewissen, das deutet schon seine sprachliche Verortung an (Gewissen: lat. cum-scire, griech. syn-eidesis = mit-wissen), ist gemeinschaftlich konzipiert. Wie schon aus afrikanischer Sicht angedeutet wurde, involvieren persönliche Gewissensentscheide immer die Gemeinschaft. Es geht um eine gemeinsame Normenfindung! Meine Freiheit ist erst vollständig, wenn ich die Gemeinschaft befreie: Ich bin, weil wir sind – und weil wir sind, bin ich.

So gesehen kann wiederum aus afrikanischem Gemeinschaftsverständnis das individuelle Gewissen nicht Letztinstanz ohne einen vorherigen Dialog sein.

Das «Markenzeichen» von Papst Franziskus ist sein pastoraler Ton, von dem auch «Amoris Laetitia» stark geprägt ist. Wie schätzen Sie die Konsequenzen dieses «pastoralen» Tons für unsere Weltkirche ein?

Papst Franziskus schlägt nicht nur einen pastoralen Ton an, sondern überlässt den Ortskirchen mehr pastoralen Spielraum. Das ermöglicht es den Bischöfen, auf ihre Situation in Afrika adäquat einzugehen. Statt alles von oben zu diktieren, spricht der Papst häufig von «Inkulturation». Damit erhalten die Ortskirchen die Möglichkeit, die allgemein formulierte Lehre kontextuell umzusetzen!

 

 

 

Prof. em. Bénézet Bujo (* 1940) ist Priester der Diözese Bunia (im Nordosten der DR Kongo). Promotion und Habilitation an der Universität Würzburg. Professor für Moraltheologie, Sozialethik und afrikanische Theologie in Kinshasa (1979–1988) und Fribourg/Schweiz (1989–2010). Veröffentlichungen zu afrikanischer Theologie unter anderen: Wider den Universalanspruch westlicher Moral: Grundlagen afrikanischer Ethik, Freiburg 2000; Bujo ist Mitherausgeber der Reihe «Collection Théologie Africaine», Academic Press Fribourg. Der erste Band (Juli 2016) befasst sich mit dem «Apostolischen Glaubensbekenntnis im afrikanischen Kontext».

1 Im Kapitel «Das Sakrament der Ehe».

2 Nr. 304: «Es ist kleinlich, nur bei der Erwägung stehen zu bleiben, ob das Handeln einer Person einem Gesetz oder einer allgemeinen Norm entspricht oder nicht, denn das reicht nicht aus, um eine völlige Treue gegenüber Gott im konkreten Leben eines Menschen zu erkennen und sicherzustellen. Ich bitte nachdrücklich darum, dass wir uns an etwas erinnern, das der heilige Thomas von Aquin lehrt, und dass wir lernen, es in die pastorale Unterscheidung aufzunehmen. (…)» Summa Theologiae I–IIae, q. 94, art. 4.

3 Vgl. B. Bujo, Zur Enzyklika «Veritatis splendor», in: Freiburger Nachrichten vom 6. 10. 1993, Nr. 232, S. 5.