Blankoscheck zum Ungehorsam?

Die Arbeit am Computer hat ihre Tücken. Sie weckt besondere Bilder, wenn sie von Problemberichten unterbrochen wird. Die technische Kommunikation lässt uns Nutzende schon mal wie Goethes «Zauberlehrling» ausrufen: «Die ich rief, die Geister / Werd’ich nun nicht los.» Die Arbeit in der Seelsorge trägt gegenwärtig ähnliche Züge, weil die innerkirchliche Kommunikation nachgerade aus dem Ruder zu laufen scheint.

Grössere Kreise von Seelsorgenden machten sich in jüngerer Zeit in Österreich, Deutschland und der Schweiz zu Sprecherinnen und Sprechern der Pfarreien, welche an ihrem Ort kirchliches Leben realisieren. Unterdessen ringen viele engagierte Geister um die Lösung pastoraler Probleme.

Wie die impliziten Forderungen der «Pfarrei- Initiative» in der römisch-katholischen Kirche der Deutschschweiz zeigen, wird in der hiesigen Seelsorgepraxis allgemeinen Regeln weniger zugetraut als Ausnahmen, die zur Selbstverständlichkeit erklärt werden. Die Sache hat ihren besonderen Ernst, weil es in Tat und Wahrheit nicht um «Geister-Spuk» geht. Wie sie auch ausgeht, die Problematik stellt alle Beteiligten auf die Probe. Fragen der Ökumene, der schuldlos Geschiedenen und nun Wiederverheirateten gesellen sich zu Problemfeldern der Struktur von Seelsorgeräumen und der Entwicklung neuer Pastoralformen.

Ein Klima der Verunsicherung herrscht vor – vermischt mit Angst, die Freiheit des Wortes in der Kirche zu verlieren. Der Klärungsbedarf ist hoch. Denn trotz vorliegender Pastoralkonzepte auf diözesaner Ebene ist die Akzeptanz derselben nicht erreicht.

Pastoraler Problembericht

Die «Pfarrei-Initiative» in der Deutschschweiz markiert drängende Anliegen, welche den Problemstau sichtbar machen, der auch aus Sicht der Theologie und auf bischöflicher Ebene länger schon erkannt ist.1 Die jüngste Aktion kann aus bischöflicher Warte als «unnötig» angesehen werden und sei es, weil ihre plakativen Feststellungen zu Missverständnissen Anlass geben. Zugutezuhalten aber ist, dass die Haltung der Barmherzigkeit und das Eingehen der Seelsorgenden auf echt spirituelle Bedürfnisse der Menschen (necessitas spiritualis) im Zentrum stehen.

Ob nun mit plakativen Forderungen in allen Pfarreien gepunktet werden kann, lässt doch Zweifel aufkommen. Sind sie gar ein Blankoscheck zum Ungehorsam? Oder ist das Abwägen pastoral legitimer Lösungen ausser Gebrauch geraten? Fragen, die offen bleiben müssen, weil nicht zuletzt empirische Daten zu ihrer Beantwortung fehlen.

Näher zur Sache der Seelsorgenden ging die österreichische Pfarrer-Initiative, deren Urheber sich markant dem vorauseilenden Gehorsam verschrieben und dadurch der Deutschschweizer Variante Modell gestanden sind. Nüchterne Feststellung ist nun erforderlich, weil pastoral eminent «wunde Punkte» vorliegen. Und präzis dieses Faktum weist darauf hin, dass es um Befehl und Gehorsam in der Kirche geht. Bei einer Begegnung mit Seelsorgenden hat nach dessen Amtsantritt Bischof Felix Gmür auf die Frage nach pastoralen Grenzüberschreitungen geäussert: «Und wenn, dann macht es bitte nicht zum Gesetz!» Die Problematik führt bis in die Zeit des Konzils zurück und veranlasst, an Stichworte meines Lehrers Alois Müller (+1991) anzuknüpfen.

Erwägungen zum Gehorsam

In seinen «ekklesiologischen Erwägungen zum Thema ‹Gehorsam›»2 machte Alois Müller darauf aufmerksam, dass der Fragenkomplex vorab auf profaner, nichttheologischer Ebene abgehandelt werde (119)! Ebenso folgerte er, dass «eine von Gott gewollte Ordnung sich nicht naturgesetzmässig von selber verwirklicht, sondern dass sie vom Menschen erkennend übernommen und zur Norm seines freien Handelns gemacht wird». Auch umschreibe der paulinische Begriff «Gehorsam des Glaubens» (Röm 1,5; 16,26) den Sachverhalt inhaltlich auf «das Heil in Christus hin» (122). Gehorsam gegen Gott sei dann als Grundstruktur des Menschen zu verstehen: «… dass der Mensch zwar auf seiner Ebene selbstverantwortlich, dass er aber nicht schlechthin sein eigener Herr ist, dass der Einzelne eine Ordnung, eine Erkenntnis, einen Willen anerkennen muss, die über ihn hinausgehen, ihm übergeordnet, ihm überlegen sind, denen er sich also mit Recht, mit Einsicht und eigener Verantwortung unterzuordnen hat.» Hier sei der «neuralgische Punkt des ganzen Problems» (123)!

Ethische Erwägungen

Alois Müller führte aus, dort sei es ethische Pflicht, der Einsicht eines anderen zu folgen, wo man davon ausgehen könne, dass diese Einsicht «besser» als die eigene ist. Falls es zu willkürlichem Befehl komme, könne nicht auf dem «Führungsgehorsam bestanden werden», weil sich dann das Problem auf Ebene des «Ordnungsgehorsams» stellt. Dieser aber solle «stets dem Entwicklungsgefälle ‹von der Hackordnung zur gemeinsamen Einsicht› folgen»! Statt des blossen Befehls sei dann «gegebenenfalls auch Mitentscheidung gesucht». Schliesslich müsse der «Gehorchende bei Entscheidungen von grösserer Tragweite auf Einsicht, Einspruch und Diskussion bestehen» (127). Wo es dann moralisch um «Ungehorsam» geht, plädierte Müller für Güterabwägung, ohne «legitimen Ungehorsam» auszuschliessen (127 f.). Ob es heute an gemeinsamer Güterabwägung fehlt? Denn festzuhalten wäre, dass pastoral ungelöste Fragen Probleme der «Ordnung der kirchlichen Gemeinschaft» (131) sind, zu verstehen als umfassende Aufgabe für alle Glieder der Kirche. Alois Müller stellte die Differenzierung Hierarchie / Laie nicht mehr in den Vordergrund, dafür müsse auch für Amtsträger die Hauptsorge sein: «Wie erreichen wir gemeinsam die besten Beschlüsse, nicht: Wie bringen wir die ‹Herde› zum Gehorsam gegen unsere Beschlüsse» (132). Schliesslich sei auch göttliches Recht nicht verletzt, wenn es zu «dessen geschmeidigerer Handhabung» führe (133).

Kehrseite Missbrauch

Unzweifelhaft sind diese Erwägungen mehr als ein Wort in die Zeit vor 25 Jahren, in der die katholische Kirche Schweiz mit dem «Fall Haas» konfrontiert war. Kontrafaktisch erinnerte A. Müller zudem auf freundschaftliche Kommunikation, den «Liebesgehorsam » (134 f.), und warf schliesslich sein Augenmerk auf die «Kehrseite des Gehorsamsproblems (…), dass Gehorsam als Machtinstrument missbraucht wird». Ein deutlicher Hinweis auch in die gegenwärtige Situation: «Es gibt die Tendenz, Gehorsam nur von der Machtausübung zu definieren. Die das tun, haben die Beweislast, zu zeigen, dass es gar keinen sinnvollen Führungs-, Ordnungs- und Liebesgehorsam geben könne, sondern dass dies alles nur Vorwände für nackten Machthunger seien. Andernfalls gilt: Eine Sache von ihrem Missbrauch her zu definieren, ist selber ein Missbrauch» (135). Alois Müller war am Gemeinwohl gelegen, dies bewiesen auch seine öffentlichen Stellungnahmen zu Fragen der Politik. Die Pflicht zum Gehorsam und zum Widerspruch benannte er ebenso wie Bedenken, wenn man zum einen «bei öffentlichen Auseinandersetzungen (…) Verbundenheit und Kommunikationsbereitschaft vermissen» müsse; zum anderen, wenn der Eindruck entstehe, «die Desolidarisierung von der ‹Amtskirche› weite sich aus zu einer Desolidarisierung von der Kirche und diese zu einer Desolidarisierung vom christlichen Glauben».3

Paulinischer Einspruch

Aus den Anfängen der Kirche ist der Konflikt zwischen Petrus und Paulus in Antiochien bekannt. Auf den so genannten «paulinischen Einspruch» (Gal 2) machte Alt-Meister Magnus Löhrer aufmerksam und monierte die Notwendigkeit des Einspruchs und Vorbehalts in innerkirchlich umstrittenen Fragen. 4 Genau in dieser Art nahm 1999 der bereits erwähnte Weihbischof Helmut Krätzl Stellung. Im Anschluss an Jürgen Werbick betonte er, es seien im Sinne von Thomas von Aquin zwei «Lehrämter» in Beziehung zu setzen.5

Mit anderen Worten hätten Theologie und Kirchenleitung aufeinander bezogene Wächterfunktionen. Helmut Krätzl befürwortete dabei offen vorgetragene Kritik ebenso, wie er auf alle pastoralen Fragen bereits damals hinwies, welche heute die Inhalte der «Initiativen» aus breiten Kreisen der Seelsorgenden ausmachen. Fazit: Ist es an der Zeit, auf höchster Ebene paulinischen Einspruch zu erheben?

Gemeinsam um Lösungen ringen

Der Schluss liegt nahe, die höchste Ebene anzurufen. Doch kann ein noch so oft vorgetragenes Plädoyer in Form von Bittschriften und das lange Warten auf befreiende Antworten nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Leidensdruck längst nicht ausgestanden ist. Werden die Gespräche der Bischöfe mit den Initianten weiter und zu neuen Chancen führen? Die für alle Pfarreien am stärksten spürbare Massnahme der Pastoralplanung, d. h. Entwicklung von Seelsorgeeinheiten und Pastoralräumen, lässt wenig Alternativen offen. Der Kern zur Lösung liegt in einem neuen Miteinander, um der von Alois Müller angemahnten Desolidarisierung zu wehren.

Was ist zu tun?

Führungsprobleme lassen sich letztlich nicht auf dem Weg absoluten Gehorsams lösen. Der ganze «Glaubenskörper»6 ist gefragt und in den Blick zu nehmen. Wie viel während der kirchlichen Dauer- Krise an Spannungen auf der Ebene der Teams von Seelsorgenden auftreten, ist empirisch nicht erfasst. Die Art und Weise der Leitung dieser Teams muss in jedem Fall interaktiver werden. Eingeübte Gewohnheiten («Wir lassen uns nichts von aussen oder oben aufdrängen!») werden durch einen Leitungsstil, welcher die Mitwirkung jedes Einzelnen in seinen Primäraufgaben wertschätzt und fördert, abgelöst: «Wunde Punkte bearbeiten wir auf Ebene des Dekanats und des Bistums.» Im Konfliktfall legt sich nahe, die in der allgemeinen Arbeitswelt erprobten Klärungsprozesse anzuwenden, bis zur Möglichkeit der Intervention bei einer Anlaufstelle (Ombudsmann/-frau). Auch bleibt zu betonen, dass Seelsorgende für komplexer gewordene Leitungsaufgaben wirksam vorzubereiten sind.7

Neues Miteinander gesucht

Die Herausforderung, vor welcher die Seelsorge in den Ortspfarreien der Deutschschweiz steht, ist die Suche nach einem neuen Miteinander. Die von allen Beteiligten gewünschte Pastoral will Nähe zu den Menschen wahren. Dies kann aber nicht unabhängig von den soziologischen Gegebenheiten und unterstützt durch theologische Erkenntnisse geschehen. Der Weg, der beispielsweise in der Diözese Poitiers im Westen Frankreichs begangen wird, setzt sich zum Ziel, die «Aufgaben in den örtlichen Gemeinden als gemeinschaftliche Dienste aufzufassen und nicht als Machtausübung Einzelner».8 Dies bringt Wendungen mit sich, welche zumindest als klärende Inspiration auch dem dualen System der römischkatholischen Kirche in der Schweiz guttun können.

Den örtlichen Gemeinden im Bistum Poitiers stehen unterdessen zahllose Beauftragte für die kirchlichen Dienste zur Seite. Deren Amtszeit beträgt drei (!) – mit einmalig möglicher Verlängerung bis sechs Jahre. Pastoraldelegierte leiten und kommunizieren mit dem übergeordneten pastoralen Sektor, der gegen 10 Einheiten umfassen kann. Albert Rouet (em. Erzbischof von Poitiers) meinte 2005 im Rückblick auf 10 Jahre: «Diese Art von Kirche versucht, im Zusammenwirken gleichberechtigter Personen einer trinitarischen Logik zu folgen. Es gibt keine Unterscheidung von ‹grossen› und ‹kleinen› Gemeinden. Jede existiert kraft ihrer Beziehung zu den anderen.» Und die Folgen für das apostolische Amt? «Eine zu exklusive Beziehung zu Christus könnte dieses Amt in der Tat als ein Befehlsverhältnis zwischen dem Haupt und dem sich fügenden Bruder erscheinen lassen.» Rouet sieht zwei Ursachen dieses Dilemmas. Christus berufe sich auf die Sendung des Vaters und weise seinen Jüngern ihre Aufgabe zu (Joh 20,21). Der Vater mache ihn zum Haupt der Gemeinde (Eph 1,22) – somit habe das Amt seinen Ursprung durch Christus in der Generosität des Vaters (Joh 3,16). Aber auch die Rolle des Geistes werde unterschätzt. Er gehe der apostolischen Wirksamkeit voraus (Apg 2,17), indem er das priesterliche Volk ins Leben rufe. «Das heisst aber, dass der bei der Ordination angerufene Geist den Ämtern einen Horizont eröffnet, der über die Leitung einer Gemeinde hinausgeht. Das Intimste (d. i. die Ordination) muss die weiteste Perspektive öffnen.» Schwierigkeiten, die sich auch in den neu gegliederten örtlichen Gemeinden der Diözese Poitiers zeigen, waren in den Augen ihres Bischofs «Anlass zu neuen Versuchen, zu Neuanfängen».9 Auch in den Diözesen der Deutschschweiz wird der Weg in die pastorale Zukunft nicht darum herumkommen, sich solch grundlegenden Inspirationen zu öffnen.10

 

 

 

1 Dazu exemplarisch Weihbischof Helmut Krätzl: Spannungen z wischen Lehramt und Theologie, in: Anzeiger für die Seelsorge 109 (2000), 483– 490.

2 Alois Müller: Ekklesiologische Erwägungen zum Thema «Gehorsam», in: Theologe und Hierarch (= Theologischen Berichte, Bd. XVII). Hrsg. von Josef Pfammatter und Eduard Christen. Zürich 1988, 111–144, hier 144; darin auch eingearbeitet: Alois Müller: Das Problem von Befehl und Gehorsam im Leben der Kirche. Einsiedeln 1964.

3 Vor seinem frühen Tod legte Alois Müller seine weiterhin gültige Analyse der Krisenlage der Kirche vor. Er unterschied z wischen der «Gettoreaktion» und dem «christlichen Identitätsverlust ». Vgl. Alois Müller: Der dritte Weg zu glauben, Christsein zwischen Rückzug und Auszug. Mainz 1990.

4 Magnus Löhrer: Dogmatische Erwägungen zur unterschiedlichen Funktion und zum gegenseitigen Verhältnis von Lehramt und Theologie in der katholischen Kirche, in: Theologe und Hierarch (wie Anm. 2), 11–53, hier 50 f. Bibelpastoral fokussierte Rolf Baumann den Blick auf die Gemeinde des Paulus: Wider die Vorurteile – f ür den Dialog, in: Bibel heute Nr. 17 Februar 1969, 20 –22.

5 Vgl. Krätzl, Spannungen zwischen Lehramt und Theologie (wie Anm. 1) mit Verweis auf Jürgen Werbick: Der kirchliche Auftrag der Theologie, in: Bindung an die Kirche oder Autonomie? Theologie im Diskurs. Hrsg. von Albert Franz. Freiburg i. Br. 1999, 142–163, hier 143.

6 Heinrich Fries: Sensus fidelium. Der Theologe zwischen dem Lehramt der Hierarchie und dem Lehramt der Gläubigen, in: Theologe und Hierarch (wie Anm. 2), 55–78.

7 Vgl. Pius Bischofberger: Vertrauen und Kontrolle – Ein Geschwisterpaar, in: SKZ 180 (2012), 791.798 f., 810 f. und meinen Beitrag betr. nicht eingelöstem Postulat: Auf Leitungsaufgaben vorbereiten – eine Notwendigkeit, in: SKZ 168 (2000), 142–147. Siehe dazu die Empfehlung 7.5 Seelsorgeteams, in: Pastoralplanungskommission der Schweizer Bischofskonferenz PPK: Restrukturierung der (Pfarrei-)Seelsorge in den Schweizer Diözesen. Bestandesaufnahme und pastorale Perspektiven. St. Gallen 2010, 45.

8 Vgl. Martin Lätzel: Grössere pastorale Räume, Nr. 1/2011 der Reihe Themenhefte Gemeinde, Aachen 2011, 1–24; ebd. 6 –10 zu den örtlichen Gemeinden Poitiers und der Vision von Albert Rouet.

9 Ebd. 9 zit. Albert Rouet: Dix ans après, in: Albert Rouet e.a.: Un nouveau visage d’Eglise. L’expérience des communautés locales à Poitiers. Paris 2005, 235–246, 244 ff. übertr. v. Christian Braack. Vgl. Eva-Maria Faber: Kultur des Rufens, in: Internet-Zeitschrift THC 15. 11. 2011 ( http://www.thchur.ch/index.php?&na=99,0,0,0,d,127373,0,0,t ) sowie Bericht von Weihbischof Otto Goergens (Speyer) auf www.wir-sind-kirche.de

10 Thomas Philipp: Zentralisieren heisst vereinnahmen, in: SKZ 180 (2012), 601 f.; Urban Fink-Wagner: Eine packende Lektüre (Besprechung von Albert Rouet: Aufbruch zum Miteinander. Wie Kirche wieder dialogfähig wird. Freiburg-Basel- Wien 2012), in: Ebd., 602.


Stephan Schmid-Keiser

Dr. theol. Stephan Schmid-Keiser promovierte in Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie. Nach seiner Pensionierung war er bis Ende 2017 teilzeitlich Redaktor der Schweizerischen Kirchenzeitung. (Bild: zvg)