Bistum St.Gallen

Änderungen Berufsbezeichnungen

Im Bistum St. Gallen werden für drei Berufsgruppen per 1. Februar 2019 die Bezeichnungen geändert. Im Anschluss an einen Antrag des Rates der hauptamtlichen Laienseelsorgerinnen und Laienseelsorger im Bistum St. Gallen wurde ein Vorschlag in den diözesanen Räten gutgeheissen und vom Ordinariatsrat verabschiedet. Bischof Markus Büchel ändert per Dekret die Bezeichnungen wie folgt:

Bisher: Pastoralassistentin/Pastoralassistent
Neu: Seelsorgerin/Seelsorger (in offiziellen Dokumenten zusätzlich Abkürzung des Ausbildungsabschlusses in Klammern)

Bisher: hauptamtliche Katechetin/hauptamtlicher Katechet
Neu: Religionspädagogin/Religionspädagoge (in offiziellen Dokumenten zusätzlich Abkürzung des Ausbildungsabschlusses in Klammern)

Bisher: Katechetin im Teilamt/Katechet im Teilamt
Neu: Katechetin/Katechet

Künftig werden nur noch die oben genannten neuen Bezeichnungen verwendet. Das Ordinariat erstellt eine Liste für die in Klammern erwähnten Abkürzungen der Ausbildungsabschlüsse. Dokumente jeglicher Art, in denen die bisherige Bezeichnung verwendet wird, behalten ihre Gültigkeit; sie werden im Verlauf der Zeit angepasst. Die Veränderung bezieht sich ausschliesslich auf die Bezeichnung, es gibt keine Änderung in Fragen der Zulassung, der Berufsprofile, der Anstellung o.Ä.

Kommunikationsstelle des Bistums