Bistum Chur

Wichtige Termine 2025

Eröffnung Heiliges Jahr 2025: 29. Dezember 2024, Kathedrale Chur;
Tag des geweihten Lebens: 3. Februar, Kathedrale Chur;
Erwachsenenfirmung (1): 1. März, Kathedrale Chur;
Chrisammesse: 14. April, Kathedrale Chur;
Wallfahrt der Priester der letzten Weihejahrgänge: 12. Mai (Ort noch nicht festgelegt);
Nationale Wallfahrt zum Heiligen Jahr: 17. Mai, Einsiedeln;
Priesterweihe: 24. Mai, Kathedrale Chur;
Feierliche Vesper zum Kathedrale-Weihetag: 2. Juni, Kathedrale Chur;
Eröffnungsgottesdienst Bistumsjahr: 15. Juni, Chur;
Jahrestreffen mit den Ständigen Diakonen: 16. Juni, Pfarrei St. Marien Wädenswil;
Ordinariatsferien: 29. Juli bis 9. August;
Gottesdienst zum Patrozinium der Kathedrale Chur: 15. August, Kathedrale Chur;
Bistumsjahr, Bistumsregion Urschweiz: 27. September, Ingenbohl-Brunnen;
Missiofeier: 4. Oktober, (Ort noch nicht festgelegt);
Erwachsenenfirmung (2): 18. Oktober, Kathedrale Chur;
Jubilarentreffen: 20. Oktober, Kathedrale Chur.

Konstituierung des Jugendrats des Bistums Chur

Mit Dekret vom 24. November 2024 wurde der Jugendrat des Bistums Chur von Diözesanbischof Joseph Maria Bonnemain approbiert und in Kraft gesetzt.

Statuten des Jugendrats des Bistums Chur

Selbstverständnis
1. Der Jugendrat des Bistums Chur ist ein Netzwerk junger Erwachsener zwischen 18 und 35 Jahren, die sich in der und für die Kirche im Bistum Chur engagieren.

2. Der Jugendrat setzt sich aus jungen Menschen zusammen, die die bunte Vielfalt des Bistums Chur widerspiegeln. Ihr gemeinsames Fundament ist der christliche Glaube.

3. Er macht die Anliegen junger Menschen bei der Bistumsleitung hörbar und unterstützt die Bistumsleitung bei der Umsetzung der Anliegen. So gestaltet er die Kirche aktiv mit.

4. Der Jugendrat ist als diözesaner Rat ein Beratungsorgan der Bistumsleitung. Er vertritt gegenüber der Bistumsleitung die Anliegen der jungen Menschen. Damit reagiert der Jugendrat auf den Wunsch des Bischofs, die Anliegen und Stimmen der jungen Erwachsenen aus erster Hand zu hören. Er vermittelt zwischen den jungen Erwachsenen des Bistums und der Bistumsleitung.

5. Das Verhältnis zwischen Bistumsleitung und Jugendrat ist dialogisch und hörend.

6. Der Jugendrat versteht sich als synodale Gemeinschaft.
 

Organisation
7. Die Berufung in den Jugendrat erfolgt durch den Diözesanbischof.

8. Der Jugendrat organisiert sich durch einen Vorstand und eine Plenarversammlung.

9. Der Jugendrat wählt ein Vorstand mit mind. drei Mitgliedern. Der Vorstand konstituiert sich grundsätzlich selbst.

10. Sie werden jeweils in der Plenarversammlung gewählt und bleiben im Amt bis zur nächsten Plenarversammlung.

11. Der Jugendrat versteht sich als Netzwerk mit einer jährlichen Plenarversammlung.

12. Der Jugendrat hat die Möglichkeit, Arbeitsgruppen zu gründen.

13. Die Einladung zur Plenarversammlung erfolgt durch den Diözesanbischof in Zusammenarbeit mit dem Vorstand des Jugendrates. Dabei werden sie durch die Jugendseelsorge Zürich und die Fachstelle für Jugendseelsorge Graubünden unterstützt. Der Diözesanbischof nimmt an den Versammlungen aktiv teil.

14. Die Jugendseelsorge Zürich und die Fachstelle für Jugendseelsorge Graubünden übernehmen dabei die Rolle der Präsides.

15. Die Mitglieder des Jugendrats repräsentieren nach Möglichkeit die Vielfallt des Bistums. Sie

  • wirken in den Pfarreien mit (Ministrierende, Firmbegleitung, Jugendräte usw.).
  • engagieren sich in christlichen Gemeinschaften und Bewegungen (Adoray, Schönstatt, Klöster usw.)
  • engagieren sich in kirchlichen Jugendverbänden (Pfadi, JuBla, usw.).
  • bereiten sich als Studierende für den Dienst in der Kirche vor.
  • engagieren sich in den Missionen (italienische, spanische, kroatische Missionen usw.).
  • leben Kirche auch ausserhalb der oben genannten Gruppierungen.

16. Für hauptamtliche Seelsorgende des Bistums ist eine Berufung in den Jugendrat ausgeschlossen. Eine Mitarbeit für Beratungen oder Workshops ist in Absprache mit dem Vorstand jederzeit möglich.

17. Die Dauer der Mitarbeit im Jugendrat ist nicht an vordefinierte Amtszeiten gebunden, sondern abhängig von der individuellen Beziehung zur Kirche im Bistum Chur.

18. Ein Vorstandsmitglied des Jugendrates (Sprecherin/Sprecher) wird als dauernder Gast zu den Sitzungen des diözesanen Rates der Religionspädagoginnen und Religionspädagogen, Theologinnen und Theologen und Ständigen Diakone (RRTD) eingeladen.

19. Um den Informationsfluss zu gewährleisten, kann bei Bedarf eine Delegierte oder ein Delegierter die Anliegen des Jugendrates im Bischofsrat vertreten.
 

Aufgaben und Zuständigkeit  
20. Die Mitglieder des Jugendrates:

  • Verfolgen soweit möglich das kirchliche Leben in den Pfarreien, des Bistums und der Weltkirche.
  • Nehmen auf Einladung des Bischofs an der Zusammenkunft in der Plenarversammlung teil.
  • Leiten Anliegen für die Plenarversammlung frühzeitig an den Vorstand.
  • Unterstützen die Bistumsleitung aktiv bei der Umsetzung der Handlungsvorschläge.
  • Schaffen in ihren Arbeitsgruppen an Angeboten für junge Erwachsene wie Netzwerktreffen oder spirituelle Angebote.

21. Die Plenarversammlung ist die Hauptversammlung des Jugendrates. Dort wird/werden:

  • über Glaubensfragen debattiert und der Glauben gemeinsam geteilt und gefeiert.
  • die von den Mitgliedern beim Vorstand eingereichten Themen besprochen.
  • die Anliegen und Fragen der jungen Menschen an den Diözesanbischof vorgebracht.
  • die Anliegen und Fragen des Diözesanbischofs besprochen.
  • die Wahl bzw. Bestätigung der Vorstandsmitglieder des Jugendrates vorgenommen.

22. Die Aufgaben des Vorstandes sind:

  • Organisation der Vorstandstreffen
  • Pflege/Ausbau des Netzwerkes in enger Zusammenarbeit mit den Fachstellen für Jugendseelsorge.
  • Sicherstellung eines transparenten Informationsflusses zu und mit den Mitgliedern.
  • Das Bestimmen einer Sprecherin oder eines Sprechers als Vertretung des Jugendrates im RRTD.
  • Das Delegieren auf Einladung des Bischofs einer Person in eine Sitzung des Bischofsrates.
  • Die Organisation der Plenarversammlung zusammen mit den Fachstellen für Jugendseelsorge.

23. Die Aufgaben der Fachstellen für Jugendseelsorge sind:

  • Die Fachstellen für Jugendseelsorge des Bistums Chur begleiten im Auftrag des Bischofs den Jugendrat (Präsidesfunktion).
  • ·Die Unterstützung des Vorstandes bei der Organisation von Plenarversammlungen.
  • Die Erstellung, Sicherstellung und Verwaltung des Jugendratbudgets.

24. Die Aufgaben des Bischofs gegenüber dem Jugendrat sind:

  • Die Einladung zur Plenarversammlung.
  • Das Formulieren von Anliegen, die in der Plenarversammlung behandelt werden sollen.
  • Die Konsultation des Jugendrats vor grundsätzlichen Entscheidungen, die das ganze Bistum betreffen.
  • Bei Bedarf Handlungsvorschläge beim Jugendrat einholen.
     

Finanzen
25. Der Jugendrat arbeitet ehrenamtlich. Reisekosten und weitere Spesen können abgerechnet werden. Die Mitarbeit im Jugendrat/Plenarversammlungen ist kostenfrei.

26. Für die Erstellung des Budgets sind die beiden Fachstellen für Jugendseelsorge zuständig.

27. Die Fachstellen beantragen das erarbeitete Budget bei der Diözese und den Landeskirchen.
 

Approbation und Revision der Statuten
28. Die Statuten werden im Rahmen der ersten Plenarversammlung des Jugendrates verabschiedet und vom Diözesanbischof anschliessend approbiert.

29. Eine Änderung oder Revision, die der Vorstand in Absprache mit dem Diözesanbischof beantragt, muss im Rahmen einer Plenarversammlung genehmigt werden.

Das vorliegende Statut wurde am 24. November 2024 in der Plenarversammlung des Jugendrates verabschiedet und tritt nach Approbation seitens des Diözesanbischofs mit Datum 24. November 2024 in Kraft.

+ Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur

Nachdem die Statuten des Jugendrates des Bistums Chur am 24. November 2024 approbiert und in Kraft gesetzt wurden, berief Diözesanbischof Joseph Maria Bonnemain am gleichen Tag folgende Personen als Mitglieder in den Jugendrat: Patricia Burch, Giswil; Céline Bürki, Stettfurt; Seraphin Durrer, Ennetmoos; Julia Helfenberger, Zürich; Jonas Inderbitzin, Unterengstringen; Nadine Inglin, Altdorf*; Lea Kälin, Euthal; Andreas Kiser, Giswil; Mibun Meier, Zürich; Jennifer Müller, Wetzikon*; David Pollak, Chur*; Flurin Rohweder, Uetikon*; Nadja Zemp, Giswil*; Isabelle Zurfluh, Attinghausen (* Mitglieder des Vorstandes)

Ernennung

Diözesanbischof Dr. Joseph Maria Bonnemain erneuerte die Ernennung für:

  • Kan. Dr. Roland Graf als Pfarrer der Pfarrei hl. Wendelin in Studen SZ.

Erwachsenentaufe und -firmung 2025 (1)

Termin: Samstag, 1. März 2025; Ort: Kathedrale Chur, 10.30 Uhr; Anmeldefrist: bis spätestens 14 Tage vor der Feier an: Bischöfliches Ordinariat, «Erwachsenentaufe/Erwachsenenfirmung», Hof 19, 7000 Chur.
Pfarrämter, die von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, werden gebeten, die Kandidatinnen und Kandidaten schriftlich anzumelden. Die Formulare für die Anmeldung zur Erwachsenentaufe bzw. -firmung können von der Webseite des Bistums Chur heruntergeladen werden (Link www.bistum-chur.ch/download). Bei der Anmeldung sind auch die Taufpatin/der Taufpate bzw. die Firmpatin/der Firmpate anzugeben. Erforderlich ist ebenso eine Bestätigung des Ortspfarrers über die Tauf- bzw. Firmvorbereitung und den Besuch des Tauf- bzw. Firmunterrichts. Für die Anmeldung zur Firmung muss der Taufschein (Auszug aus dem Taufbuch) beigelegt werden.

Im Herrn verstorben

Pfarrresignat Hans Schwegler CO wurde am 6. Dezember 1932 in Hergiswil LU geboren und am 23. März 1969 in der Kathedrale in Chur zum Priester geweiht. Anschliessend wirkte er ein Jahr lang als Vikar in der Pfarrei Maria Krönung in Witikon und war Mitgründer des Oratoriums Philipp Neri in Opfikon. Von 1971 bis 1982 wirkte er als Pfarrer und von 2000 bis 2022 nochmals als Pfarradministrator in der Pfarrei Opfikon-Glattbrugg. Dazwischen arbeitete er von 1982 bis 2000 am Schweizerischen Katholischen Bibelwerk als Erwachsenenbildner. 2022 trat er in den Ruhestand, den er in Glattbrugg verbrachte. Am 11. November verstarb er im Universitätsspital in Zürich. Die Beerdigung fand am 29. November auf dem Friedhof Halden in Opfikon statt; der Trauergottesdienst wurde anschliessend in der Pfarrkirche St. Anna in Opfikon-Glattbrugg zelebriert.

Pfarr-Resignat Walter Signer wurde am 1. April 1946 in Teufen AR geboren und am 23. März 1978 in der Kathedrale in St. Gallen zum Priester geweiht. 1981 wurde er zum Bruder-Klausen-Kaplan in Sachseln ernannt. Dieses Amt hatte er bis zum Jahr 1986 inne. Von 1986 bis 1994 wirkte er als Vikar in der Pfarrei St. Konrad in Zürich und übernahm zudem das Amt des Präses der katholischen Arbeitnehmerbewegung Schweiz. Von 1994 bis 2011 amtete er als Pfarrer in der Pfarrei Heilig Kreuz in Zürich und ab 2011 wirkte er abermals als Bruder-Klausen-Kaplan in Sachseln bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 2016, den er in Sarnen verbrachte. Er verstarb am 20. November in der Altersresidenz Am Schärme. Die Beisetzung fand am 26. November auf dem Friedhof Teufen statt, der Beerdigungsgottesdienst anschliessend in der Kirche St. Johannes in Teufen.

Ausschreibung

Das Pfarrrektorat Maria-Krönung in Gossau ZH wird auf den 1. August 2025 oder nach Vereinbarung für einen Pfarrer bzw. einen Pfarradministrator oder einen Pfarreibeauftragten bzw. eine Pfarreibeauftragte ausgeschrieben. Interessenten melden sich bis 31. Januar 2025 beim Bischöflichen Ordinariat, Stabsstelle Personal, Hof 19, 7000 Chur, .

Bischöfliche Kanzlei Chur