Bistum Chur

Lieber tot als behindert

Am 5. Juni kommt das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz vors Volk. Dazu werden wir in den Abstimmungsunterlagen gefragt: «Wollen Sie die Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG) annehmen»? Dies lädt zu einer positiven Antwort ein: Wer möchte sich schon gegen eine wertvolle medizinische Innovation stellen? Das ist doch selbstverständlich, das ist etwas Gutes. Die Medizin ist da, um zu helfen und Leben zu erhalten. Wer kann sich das Verbot einer medizinischen Fortpflanzungshilfe wünschen, gerade in Zeiten des Geburtenrückgangs?

Die Fragestellung führt leider in die Irre. Sie vermischt ein Gut mit einem Übel – und zwar so, dass das Übel von den Menschen gar nicht mehr wahrgenommen werden soll. Ehrlicherweise müsste die Frage etwa so lauten: «Wollen Sie die Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die Tötung von Embryonen annehmen»? Dazu die Erklärung: «Embryonen sind Menschen im Anfangsstadium des Lebens». Im Klartext würde die Frage also lauten: «Wollen Sie die Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Tötung von Menschen im Anfangsstadium des Lebens annehmen»?

Im weiteren Text der Vorlage wird vom Einsetzen der Embryonen gesprochen. Dabei wird abermals etwas Entscheidendes verschwiegen, nämlich die Frage, was nach einer negativen genetischen Untersuchung passiert. In den Unterlagen steht: «Dabei dürfen pro Behandlung höchstens zwölf Embryonen entwickelt werden». Aber es steht nichts darüber, was mit den elf weiteren Embryonen geschieht, nachdem einer zum Einsatz gekommen ist. Gesagt wird nur: «Nicht sofort eingesetzte Embryonen können für eine spätere Behandlung eingefroren werden». Das ist ja sehr menschenwürdig! Ein Leben auf Reserve im Kühlschrank, falls die neuen Herren der Schöpfung eines Tages erlauben, dass es aufgetaut wird.

Beim Fortpflanzungsmedizingesetz geht es nicht um das Verhindern von Leid, sondern um die Eliminierung derer, die leiden. Demgegenüber warnt die Kirche mit Nachdruck vor der Anmassung, die eigenmächtige vorgeburtliche Selektion als Fortschritt oder Ausdruck humaner Medizin zu betrachten. Eine solche Denkart nennt das Dokument Dignitas personae der Kongregation für die Glaubenslehre (2008) «niederträchtig und höchst verwerflich».

Selbstverständlich ist die Medizin ein Segen für die Menschheit. Aber das Problem ist der Punkt, an dem die bestmögliche Behandlung zum Versuch einer völligen Beherrschung wird, zu Selektion und Tötung. Und in einem grösseren Zusammenhang gedacht: Was ist das für eine Gesellschaft, die das Leid derart fürchtet, dass sie den Leidenden lieber tötet, noch vor der Geburt, statt ihn in Nächstenliebe anzunehmen? Was ist das für eine Kultur, die sagt: «Lieber tot als krank, lieber ausgelöscht als behindert!» Nein, das ist keine menschenfreundliche Kultur. Und im Grunde wissen wir das auch. Zumindest spüren wir, dass etwas faul ist. Darum versucht man nämlich, uns diese Unkultur mit technisch klingenden Beschönigungen und mit Lügen unterzujubeln.

Dr. Vitus Huonder, Bischof von Chur

Ernennungen

Diözesanbischof Dr. Vitus Huonder ernannte Beat Auer zum Seelsorgeraumpfarrer der Pfarreien hl. Georg in Elgg, hl. Martin in Seuzach und hl. Stefan in Wiesendangen, im Seelsorgeraum Elgg-Seuzach-Wiesendangen.

Im Herrn verschieden

Anton Immoos, Pfarrer i.R. und em. Domherr, wurde am 10. Mai 1927 in Ingenbohl (SZ) geboren und am 1. Juli 1951 in Chur zum Priester geweiht. Er war von 1952 bis 1955 Vikar in Schwyz, anschliessend wirkte er dort als Pfarrhelfer, bis er im Jahr 1965 zum Pfarrer in Altendorf (SZ) ernannt wurde. Im Jahr 1969 wurde er zum Standesdomherrn des Standes Schwyz ernannt. Dieses Amt hatte er bis 2000 inne. Im Jahr 1975, nach zehnjähriger Pfarreileitung in Altendorf, wurde er zum Pfarrer von Seewen (SZ) ernannt. Dort amtete er 22 Jahre lang als Pfarrer und blieb danach weiterhin in dieser Pfarrei tätig, zuerst, ab dem Jahr 1997, als Pfarradministrator und dann, ab dem Jahr 2004, als mitarbeitender Priester. Von 1999 bis 2001 übernahm er zusätzlich die Pfarradministratur in Schwyz. Im Jahr 2008 trat er in den Ruhestand, den er zuerst in Seewen verbrachte, zuletzt im Alters- und Pflegeheim St. Anna in Steinerberg. Er verstarb am 3. Mai 2016 im Spital Schwyz. Die Urnenbeisetzung mit anschliessendem Beerdigungsgottesdienst fand am 10. Mai 2016 in der Pfarrkirche hl. Leonhard in Ingenbohl-Brunnen statt.

Veränderung der Pfarreigrenze

Nach Konsultation des Priesterrats hat Diözesanbischof Dr. Vitus Huonder mit Datum vom 15. Mai 2016 die Grenzen der Pfarrei San Francesco d’Assisi geändert, indem er die Kaplanei Sant’Antonio Abate aus der Pfarrei S. Vittore Mauro in Poschiavo herausgelöst hat und mit der Pfarrei San Francesco d’Assisi in Le Prese vereinigt hat. Diese trägt nun den Namen San Francesco d’Assisi e Sant’Antonio Abate.