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Justitia et Pax sagt JA zu schnelleren Verfahren und besserem Rechtsschutz im Asylrecht

Die Notwendigkeit einer Neustrukturierung des Asylbereichs ist politisch unbestritten. Für die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax überwiegen bei der vom Parlament verabschiedeten Änderung des Asylgesetzes die Vorteile. Die angestrebten kürzeren Verfahren zur Behandlung der Asylgesuche müssen aus ethischer Sicht von einer garantierten unentgeltlichen Rechtsberatung begleitet sein. Die kürzeren Beschwerdefristen sind für Asylsuchende, die mit unserem Rechtssystem nicht vertraut sind, eine zusätzliche Verschärfung in der Beurteilung ihres Asylanspruchs. Einen Asylantrag zu stellen, stellt ein Grundrecht dar und muss dementsprechend die Möglichkeit eines Widerspruchs auf ordentlichem rechtsstaatlichen Weg ermöglichen.

Zentrales Ziel der Asylgesetzrevision ist es, die heute sehr lange Verfahrensdauer zu senken. In den meisten Fällen sind die Asylsuchenden während des Verfahrens heute quasi zur Untätigkeit gezwungen. Die Zeit bis zum Asylentscheid wird dadurch zu einer «verlorenen» Zeit. Die Zeit des ungewissen Wartens, in welcher es den betroffenen Personen nicht möglich ist, längerfristige Zukunftsperspektiven zu entwickeln, dauert heute teilweise mehrere Jahre. Weniger lange Verfahren bedeuten deshalb vor allem eine Verkürzung der Unsicherheit. Dies verbessert die Integrationschancen für jene, die einen positiven Entscheid erhalten, nachhaltig. Aber auch jene, die einen negativen Entscheid erhalten und die Schweiz wieder verlassen müssen, sind nicht zu einer jahrelangen Ungewissheit verdammt.

Eine Beschleunigung des Asylverfahrens setzt aber voraus, dass die Rechtstaatlichkeit und Qualität der Verfahren und damit die Fairness garantiert bleibt. Insbesondere die zum Teil sehr kurzen Beschwerdefristen sind aus ethischer Sicht problematisch, weil sie das Grundrecht auf Asyl beschneiden. Umso wichtiger ist die Einführung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung und Rechtsberatung. Im Asylverfahren geht es um existenzielle Rechte der betroffenen Personen, den Schutz von Leib und Leben. Eine falsche Entscheidung kann fatale Folgen haben. Die Verfahren sind zudem komplex. Für Asylsuchende, die weder mit dem Rechtssystem der Schweiz noch meist mit der Sprache vertraut sind, ist es praktisch unmöglich, die Abläufe und Anforderungen hinreichend zu verstehen. Deshalb sind sie im Asylverfahren auf qualifizierten Rechtsschutz angewiesen.

Die vorliegende Änderung des Asylrechts stellt aufgrund der sehr kurzen Beschwerdefristen eine weitere Verschärfung des Asylrechts dar. Insgesamt aber wiegt die Verkürzung der Asylverfahren mehr, weil sie für alle Beteiligten die Zeit der Ungewissheit verkürzt. Die Kommission Justitia et Pax plädiert deshalb für ein Ja zur vorgeschlagenen Änderung des Asylrechts.

Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär