Bistum Basel

Prävention Covid-19

Seit dem 19. Juni 2020 gilt zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie nur noch die «besondere Lage». Damit geht die Zuständigkeit für Verordnungen zur Pandemie-Bekämpfung grundsätzlich vom Bund an die Kantone zurück.

Die Schweizer Bischofskonferenz hat ihr Rahmenschutzkonzept auf den 22. Juni 2020 ausser Kraft gesetzt. Als Schutzkonzept für öffentliche Gottesdienste im Bistum Basel gilt ab dem 23. Juni 2020 ein vereinfachtes Konzept (siehe FAQs). Vereinfachungen gelten auch für religiöse Veranstaltungen, Kinder- und Jugendarbeit, Vereinsanlässe.

Hier die wichtigsten Orientierungspunkte:

- Eigenverantwortliches Handeln, vorab das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln.

- Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen (Covid-19 Verordnung Art. 4).

- Für das Schutzkonzept gelten folgende Vorgaben (Art. 4.2):

  • Es muss für die Einrichtung, den Betrieb oder die Veranstaltung Massnahmen betreffend Hygiene und Abstand vorsehen; eine Unterschreitung des Abstands ist zulässig, wenn geeignete Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Gesichtsmaske oder das Anbringen zweckmässiger Abschrankungen vorgesehen werden.
  • Können aufgrund der Art der Aktivität, wegen örtlicher Gegebenheiten oder aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen, während einer bestimmten Dauer weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen ergriffen werden, so muss die Erhebung von Kontaktdaten der anwesenden Personen nach Artikel 5 vorgesehen werden.
  • Der erforderliche Abstand beträgt 1,5 Meter. Im Sitzplatzbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass mindestens ein Platz freigehalten oder zwischen den Sitzplätzen ein gleichwertiger Abstand eingehalten wird (vgl. Anhang zu Covid-19-Verordnung, 3.2).
  • Der Personenfluss ist so zu lenken, dass der erforderliche Abstand zwischen allen Personen eingehalten werden kann (Anhang 3.4). Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Gruppen von Personen, bei denen die Einhaltung des Abstands unzweckmässig ist, namentlich bei Schulkindern, Familien oder Personen, die im selben Haushalt leben (Anhang 3.5).
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Besucherinnen und Besuchern muss zwischen den Sektoren à max. 300 Personen der erforderliche Abstand eingehalten werden. Ein Wechsel der Besucherinnen und Besucher von einem Sektor in den anderen ist verboten (Anhang 5.1).
  • Eine für die Umsetzung des Konzepts und für den Kontakt mit den Behörden verantwortliche Person muss bezeichnet werden (Art. 4.4).
  • Werden Kontaktdaten erhoben, müssen die betroffenen Personen über deren Verwendungszweck informiert werden. Die Daten müssen 14 Tage aufbewahrt und anschliessend sofort vernichtet werden (Art. 5).
  • Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben verboten (Art. 6.1).
  • Die Kantone können Erleichterungen (Art. 7) oder zusätzliche Massnahmen (Art. 8) beschliessen. Die Verantwortlichen der Pfarreien, anderssprachigen Missionen, Spezialseelsorge- und Fachstellen, beachten die kantonalen Verordnungen.

Ernennungen

Diözeseanbischof Felix Gmür ernannte im neu errichteteten Pastoralraum Aargauer Limmattal per 27. Juni 2020:

  • Josef Stübi zum Pastoralraumpfarrer des Pastoralraumes Aargauer Limmattal und zum Pfarrer der Pfarreien Maria Himmelfahrt Baden AG und St. Michael Ennetbaden AG.
  • Dr. Zacharie Wasuka di Wasuka zum Pfarradministrator der Pfarreien Bruder Klaus Killwangen AG, St. Josef Neuenhof AG und St. Kosmas und Damian Spreitenbach AG.
  • Diakon Dr. Markus Heil-Zürcher zum Gemeindeleiter der Pfarreien St. Antonius von Padua Wettingen AG, St. Sebastian Wettingen AG und St. Maria Würenlos AG.

Diözesanbischof Felix Gmür beauftragte (Missio canonica) im neu errichteten Pastoralraum Aargauer Limmattal per 27. Juni 2020:

  • Ana Behloul-Matkovic als Pfarreiseelsorgerin in den Pfarreien Maria Himmelfahrt Baden AG und St. Michael Ennetbaden AG;
  • Ella Gremme als Pfarreiseelsorgerin in den Pfarreien Maria Himmelfahrt Baden AG und St. Michael Ennetbaden AG;
  • Petre Karmazicev als Pfarreiseelsorger in den Pfarreien Bruder Klaus Killwangen AG, St. Josef Neuenhof AG und St. Kosmas und Damian Spreitenbach AG;
  • Dr. Marcel Mehlem als Pfarreiseelsorger in den Pfarreien St. Antonius von Padua Wettingen AG, St. Sebastian Wettingen AG und St. Maria Würenlos AG;
  • Benjamin Meier als Pfarreiseelsorger in den Pfarreien Bruder Klaus Killwangen AG, St. Josef Neuenhof AG und St. Kosmas und Damian Spreitenbach AG;
  • Jacqueline Meier-Füglister als Pfarreiseelsorgerin in den Pfarreien Bruder Klaus Killwangen AG, St. Josef Neuenhof AG und St. Kosmas und Damian Spreitenbach AG;
  • Mario Stöckli als Pfarreiseelsorger in den Pfarreien St. Antonius von Padua Wettingen AG, St. Sebastian Wettingen AG und St. Maria Würenlos AG;
  • Peter Hayoz als Katechet (KIL) in den Pfarreien Maria Himmelfahrt Baden AG und St. Michael Ennetbaden AG.
  • mag. theol. Theresia Hlavka als Katechetin in den Pfarreien St. Antonius von Padua Wettingen AG, St. Sebastian Wettingen AG und St. Maria Würenlos AG.

Diözesanbischof Felix Gmür ernannte per 1. Juli 2020:

  • DDr. Wieslaw Reglinski als Offizial;
  • Diakon Andreas Brun-Federer als Personalverantwortlichen;
  • Dr. Brigitte Glur-Schüpfer als Regionalverantwortliche der Bistumsregion St. Viktor;
  • Donata Tassone-Mantellini als Personalverantwortliche.

Diözesanbischof Felix Gmür ernannte per 1. Juli 2020:

  • Ruedi Heim als Pfarrer der Pfarreien St. Antonius von Padua Bern und St. Mauritius Bern im Pastoralraum Region Bern;
  • DDr. Wieslaw Reglinski als Mitarbeitender Priester mit Pfarrverantwortung der Pfarreien St. Klemenz Bettlach SO und St. Eusebius Grenchen SO.

Diözesanbischof Felix Gmür beauftragte (Missio canonica) per 1. Juli:

  • Gudula Metzel-Vitallowitz als Gemeindeleiterin ad interim der Pfarreien St. Klemenz Bettlach SO und St. Eusebius Grenchen SO;
  • Bernadette Peterer als Pfarreiseelsorgerin in den Pfarreien St. Konrad Schaffhausen, St. Maria Schaffhausen, St. Peter Schaffhausen und St. Maria und Antonius Thayngen SH im Pastoralraum Schaffhausen-Reiat;
  • Veronika Scozzafava als Heimseelsorgerin im Reusspark, Zentrum für Pflege und Betreuung Niederwil AG.

Im Herrn verschieden

Adolf Fuchs, em. Spitalpfarrer, Luzern, verstorben am 6. Juni 2020. Am 23. Mai 1924 in Muri AG geboren, empfing der Verstorbene am 20. Juni 1982 Grenchen SO die Priesterweihe. Nach der Priesterweihe war er von 1982 bis 1992 Pfarrer der Pfarrei St. Vinzenz Pfaffnau LU. Von 1992 bis 1999 stand er als Spitalpfarrer in der Klinik St. Anna in Luzern im Dienst. Seinen Lebensabend verbrachte er in Luzern. Die Trauerfeier fand am 26. Juni 2020 in der Hofkirche St. Leodegar im Hof in Luzern statt. Die Erdbestattung fand im engsten Familienkreis im Priestergrab bei der Hofkirche Luzern statt.

Diözesane Kommunikationsstelle