Angebote für Seelsorgende in den Bistümern

Bistum Basel

«Seelsorge für Seelsorgende» ist eine Fachstelle des Bistums Basel. Sie wird von drei Seelsorgenden (Seelsorger, Seelsorgerin, Priester) betreut, die dafür vom Bischof beauftragt worden sind und in enger Teamvernetzung miteinander und in loser Vernetzung mit Mitarbeiterseelsorgestellen anderer Bistümer stehen. Die Fachstelle wurde 2006 ins Leben gerufen, um Seelsorgende in Krisen und schwierigen Situationen niederschwellig zu unterstützen. Zielgruppe sind in erster Linie betroffene Seelsorgende, aber auch kirchliche Mitarbeitende wie KatechetInnen oder Sekretärinnen oder auch EhepartnerInnen von Seelsorgenden. Die Betroffenen müssen sich selbstständig bei der Stelle melden. Ziel der Seelsorge für Seelsorgende ist eine kurzzeitige Beratungsfolge und/oder die Weitervermittlung in supervisorische oder andere helfende oder spirituelle Unterstützung.

Zu den Tätigkeiten der Fachstelle gehört die beratende Tätigkeit mit Einzelnen genauso wie die kurzzeitige Beratung von Teams. Ausserdem leisten die Mitarbeitenden Präventionsarbeit zur Selbstfürsorge durch Vorträge und Impulstage in Dekanaten und kirchlichen Gruppen. Die Beratungen sind für die Aufsuchenden kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht der StelleninhaberInnen gegenüber sämtlichen kirchlichen und vorgesetzten Stellen. Von der Schweigepflicht kann nur die Rat suchende Person entbinden. Die meisten Gespräche finden per Telefon statt oder beginnen als solche und gehen dann in persönliche Gespräche über.

Markus Thürig, Generalvikar

 

Bistum St. Gallen

«Seelsorge für Seelsorgende» steht zur Beratung, zum Coaching und zur allgemeinen Unterstützung des Personals in der Seelsorge im Bistum St. Gallen bereit. Sechs Ansprechpersonen mit unterschiedlichen Ausbildungen und Fachgebieten bieten ihre Unterstützung an bei persönlichen Problemen, Problemen im Arbeitsbereich, Konflikten und Krisensituationen und bei Klärungen oder Standortbestimmungen. Wo sie nicht weiterhelfen können, bilden sie gerne die Brücke zu weiteren Hilfestellungen.

Das Bischöfliche Ordinariat übernimmt die Kosten von fünf Beratungen (mit der Möglichkeit eines Antrags um Verlängerung). Die Ratsuchenden wählen eine Ansprechperson aus, diese stellt die Rechnung anonym an das Bistum. Es gilt eine Schweigepflicht, die nur von der Rat suchenden Person aufgehoben werden kann.

www.bistum-stgallen.ch/de/197/Dokumente-zur-Seelsorge.htm

Guido Scherrer, Generalvikar

Generalvikariat Zürich-Glarus

Die Frage, ob im Bistum Chur eine Fachstelle für «Seelsorge für Seelsorgende» errichtet werden soll, ist im Priesterrat und im Rat der Laientheologinnen, Laientheologen und Diakone ausführlich diskutiert worden. Der Bischofsrat ist nach Kenntnisnahme der Diskussion in den Räten zum Entschluss gekommen, keine eigene Fachstelle zu errichten, wohl aber das Anliegen im Auge zu behalten. Im Generalvikariat Zürich-Glarus ist es zum einen die Ombudsstelle der röm.-kath. Körperschaft, die zwei Fachpersonen stellt, zum anderen gibt es im Generalvikariat die Kirchliche Stelle für Gemeindeberatung und Supervision. Beide Einrichtungen sind Anlaufstellen für alle kirchlich Angestellten in fachlichen und persönlichen Anliegen. Was die spirituelle Begleitung angeht, so zeigt die Erfahrung, dass die Seelsorger und Seelsorgerinnen in der Wahl der Begleitperson frei bleiben wollen.

Josef Annen, Generalvikar