346. ord. Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz SBK
Die 346. Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz SBK fand in der Benediktinerabtei Engelberg statt. Im Zentrum standen der erste Synodalitätstag und die Wahl des neuen Präsidiums für die Amtsperiode 2025 bis 2027. Zudem wurde der Kooperationsvertrag für die neue ökumenische Koordinationsstelle «Seelsorge im Gesundheitswesen» unterzeichnet.
Am 3. Dezember wurde mit dem ersten Synodalitätstag die gesamtschweizerische synodale Erprobungsphase (2025–2029) eröffnet. Die jährlich geplante Begegnung zwischen der SBK, der Synodalitätskommission und dem Präsidium der RKZ dient der gemeinsamen Reflexion über die Entwicklung der Synodalität. Dazu gehören besonders der Austausch über laufende Prozesse und die Themenfindung für die Erprobungsphase. Der erste Synodalitätstag fand unmittelbar nach dem Abschluss der Bischofssynode in Rom über Synodalität statt. Deren Schlussdokument bildet für die katholische Kirche in der Schweiz eine gute Basis für die Weiterarbeit. Die Anwesenden tauschten sich über die zentralen Impulse der Bischofssynode aus und bedachten den weiteren Weg in unserem Land. Ausführlichere Informationen zu diesem wichtigen Schritt zur Förderung von Synodalität in der katholischen Kirche in der Schweiz finden sich demnächst auf www.synodal.ch.
Bischof Charles Morerod zum neuen Präsidenten gewählt
Die SBK hat ein neues Präsidium für die Amtsperiode 2025 bis 2027: Ab dem 1. Januar 2025 wird Charles Morerod, Bischof von Lausanne-Genf-Freiburg, Präsident der SBK, Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur, Vizepräsident und Josef Stübi, Weihbischof des Bistums Basel, drittes Mitglied des Präsidiums.
Neue ökumenische Koordinationsstelle«Seelsorge im Gesundheitswesen»
Die SBK genehmigte den Kooperationsvertrag für die nationale ökumenische Koordinationsstelle «Seelsorge im Gesundheitswesen» (SeeliG). Dieses wegweisende Projekt stärkt die ökumenische Zusammenarbeit der katholischen und evangelisch-reformierten Kirchen und sichert ihre Präsenz im Gesundheitswesen auf nationaler Ebene.
Am 4. Dezember unterzeichneten Vertretungen der SBK, der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) und der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) diesen Kooperationsvertrag. Die Koordinationsstelle wird ihre Arbeit im Frühjahr 2025 aufnehmen. Sie soll sicherstellen, dass die Stimme der beiden christlichen Kirchen in den gesundheitspolitischen Debatten Gehör findet und die kirchliche Seelsorge weiterhin als unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens wahrgenommen wird.
Künftiges nationales kirchliches Strafgericht
Im Rahmen der Umsetzung der im letzten Jahr getroffenen Massnahmen zur Aufarbeitung der Missbräuche im kirchlichen Umfeld in der Schweiz plante die SBK bekanntlich die Errichtung eines nationalen kirchlichen Strafgerichts. Die Apostolische Signatur hat nun das Nihil obstat zur Errichtung eines solchen Gerichtes erteilt. Derzeit bereitet eine aus erfahrenen Fachleuten bestehende Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bischof Joseph Maria Bonnemain das Errichtungsdekret bzw. die Statuten des Gerichts vor.
Weitere Beschlüsse
Die SBK beschloss grundsätzlich die verpflichtende Einführung von Assessments für alle künftigen Seelsorgenden in der Schweiz. 2025 wird die SBK ein Dekret dazu veröffentlichen. Diese Massnahme soll die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten prüfen und damit auch die Prävention sowie den Schutz vor Missbrauch im kirchlichen Kontext weiter verbessern. Die SBK beschloss die neunte Nachalimentierung des Genugtuungsfonds an Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld.
Treffen mit dem Apostolischen Nuntius
Die SBK empfing am 2. Dezember den Apostolischen Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Martin Krebs, zu einem brüderlichen Austausch.
Ernennungen
Dr. Martin Steiner wurde zum Mitglied der Jüdisch/Römisch-katholischen Gesprächskommission der SBK (JRGK) ernannt.
Schweizer Bischofskonferenz SBK
Epiphaniekollekte 2025
Kirchen und Kapellen erfordern ständigen Unterhalt und alle paar Jahrzehnte eine Renovation. Pfarreien und Wallfahrtsorte ohne Kirchensteuer oder kleine Kirchgemeinden stehen hier vor finanziellen Herausforderungen, die sie oftmals nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Seit über 50 Jahren setzt sich die Inländische Mission mit der Epiphaniekollekte für den Erhalt von solch gefährdeten Kirchen ein, um diese als Gemeinschafts- und Seelsorgeorte bewahren zu können. In diesem Jahr rufen die Schweizer Bischöfe und Territorialäbte sowie die Inländische Mission zur Unterstützung der folgenden drei Renovationsprojekte auf: für die Wallfahrtskirche Maria Bildstein in Benken SG, für die Pfarrkirche San Maurizio in Cama im Misox GR sowie für die Pfarrkirche Sacré-Cœur in La Chaux-de-Fonds NE. Es sind alle Pfarreien und kirchlichen Institutionen um ein deutliches Zeichen gelebter Solidarität gebeten.
Die Schweizer Bischöfe und Territorialäbte
Katholischer Medienpreis 2024
Die Schweizer Bischofskonferenz organisiert jedes Jahr den Katholischen Medienpreis, der in drei Preise unterteilt ist:
– Der Hauptpreis , dotiert mit 2500 Franken
– Den Sonderpreis , dotiert mit 1000 Franken
– Der Preis für soziale Medien, dotiert mit 500 Franken
Die Medien in all ihren Formen sind für den Verkündigungsauftrag der Kirche von entscheidender Bedeutung. Sie regen zum kritischen Nachdenken an, dienen als Instrument für den Austausch von Ideen und Idealen und tragen entscheidend dazu bei, die Kirche und ihre Botschaft bei unseren Zeitgenossen zu repräsentieren. Mit diesem Preis prämiert die Schweizer Bischofskonferenz mediale Arbeiten, die christliche Werte unterstützen.
Mit diesem Preis prämiert die Schweizer Bischofskonferenz mediale Arbeiten, die christliche Werte unterstützen.
Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Jury geprüft, die die drei Sprachregionen und verschiedene Medienbranchen vertritt.
Zusammensetzung der Jury
– Davide Adamoli – Journalist, Archivar der Diözese Lugano
– Bernard Litzler – ehemaliger Direktor des Centre catholique des médias, Lausanne
– Bruno Scheible – ehemaliger Journalist des St. Galler Tagblatts
– Sebastian Schafer – Vorstandsmitglied Pfarrblatt Bern
– Flavio Bundi – Journalist RTR, Graubünden
– Arianna Estorelli – Mitarbeiterin des Kommunikationsdienstes SBK, Freiburg.
Voraussetzungen
Für eine Kandidatur zugelassen werden:
Fernsehdokumentationen
Radio-Sendungen
Schriftliche Artikel in der Presse oder im Internet
Visuelle Beiträge auf sozialen Medien
Podcasts
Nicht zugelassen werden:
Wissenschaftliche Arbeiten
Theologische Abhandlungen
Predigten
Die Werke müssen zwischen dem 10. April 2023 und dem 31. Dezember 2024 veröffentlicht oder ausgestrahlt worden sein.
Einreichung von Kandidaturen
Kandidaturen können von Einzelpersonen oder Institutionen eingereicht werden.
per Mail an:
per Post
Schweizer Bischofskonferenz
Kommunikationsdienst
Postfach 118
CH-1701 Freiburg
Einsendeschluss ist der 15. Januar 2025.
Die Preisverleihung wird voraussichtlich im Juni 2025 stattfinden.
Weitere Informationen und Downloadpakete: Katholischer Medienpreis 2024 – Schweizer Bischofkonferenz
Schweizer Bischofskonferenz SBK
Wettbewerb zur interkulturellen Pastoral von migratio: Fristverlängerung
Zum dritten Mal schreibt Migratio, die Dienststelle der Schweizer Bischofskonferenz für Migrantenpastoral, den Wettbewerb zur Interkulturellen Pastoral aus. Das diesjährige Thema lautet: Gott geht mit seinem Volk Du auch?
Eingereicht werden können Projekte, die ein vorbildliches Miteinander von Ortspfarreien und anderssprachiger Gemeinschaften aufzeigen: Es geht um die interkulturelle Pastoral. Die Frist zur Einreichung wurde auf den 15. Januar 2025 verlängert.
Bewerbung
Bewerben kann sich schweizweit jede Person oder Gemeinschaft, die mit interkultureller Pastoral zu tun hat und eine einmalige oder längerfristige Initiative vorstellen möchte. Dies können genauso Pfarreien, Missionen sein, wie Initiativen von Gruppierungen oder aus dem Religionsunterricht. Der Preis ist mit einer Summe von CHF 3500 dotiert und kann eventuell aufgeteilt werden.
Wie bewerben
Das eingereichte Projekt enthält einen Projektbeschrieb von zwischen 10 bis 15 Seiten, inklusive Grafiken oder Fotos, mit eventuell ergänzenden Dokumenten.
Inhalt und Überlegungen
Die Unterlagen sollen folgende Überlegungen enthalten:
- Ausgangslage, das Warum,
- Prozess, das Wie,
- die gewonnenen Erkenntnisse, also, Was bringt uns das?
- das künftige Handeln, das Wie weiter, also wie kommen wir ins Handeln.
Darüber hinaus sind folgende Punkte von Bedeutung:
- Auf was will das Projekt aufmerksam machen?
- Nachhaltigkeit – wie wirkt das vorgestellte Projekt weiter,
- welche Bedürfnisse befriedigt es,
- wie sehen die weitere Umsetzung und das weitere Vorgehen aus.
Kriterien und Beschränkungen
Es geht nur um interkulturelle Projekte, die die Aspekte von Partizipation, Integration und Inklusion beachten. Bereits früher eingereichte Projekte können nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls Projekte, die bereits von einer anderen Stelle mit einem Preis bedacht wurden.
Einreichung und Auskunft
Bei Migratio, der Dienststelle der Schweizer Bischofskonferenz für Seelsorge an Migrantinnen und Migranten sowie Menschen unterwegs, Postfach, 1701 Fribourg oder . Die Beurteilung erfolgt durch eine interkulturelle Jury.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Migratio, 026 510 15 05. Die verlängerte Frist zur Einreichung ist der 15. Januar 2025.
Der oder die Gewinnerinnen und Gewinner werden am 15. Februar 2025 bekannt gegeben. Die Preisverleihung erfolgt am 30. März 2025 am Ort des oder der Gewinnerinnen und Gewinnern.
Migratio, Dienststelle der Schweizer Bischofskonferenz SBK