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Asylsuchende auf den griechischen Inseln - es braucht einen Akt der Humanität

Die Situation der Asylsuchenden auf den griechischen Inseln ist katastrophal und verschärft sich angesichts der Corona-Pandemie noch. In einem Appell an den Bundesrat vom 9. April 2020, kurz vor Ostern, rufen die drei Landeskirchen dazu auf, die Gruppe der unbegleiteten Flüchtlinge, die einen familiären Bezug zur Schweiz haben, rasch in die Schweiz zu evakuieren. Die sich ausbreitende Pandemie lässt es nicht zu, dass wertvolle Zeit ungenutzt bleibt. Es muss rasch gehandelt werden.

Zehntausende von Flüchtenden leben auf den Ägäisinseln unter unwürdigen Bedingungen in geschlossenen und abgeriegelten Lagern. Es fehlt an einer grundlegenden hygienischen Infrastruktur, weshalb die Corona-Pandemie für diese Menschen eine verheerende Gefahr für Leib und Leben darstellt. «In dieser schwierigen Situation gibt aus christlicher Sicht die Osterbotschaft Hoffnung und Zuversicht: Der Tod hat nicht das letzte Wort. Vielmehr schenkt Ostern eine neue Lebensdynamik», so Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz SBK. In diesem Sinn und Geist helfen die Kirchen mit Kollekten und ihren Hilfswerken vor Ort.

Ein Akt der Humanität ist kein Schweizer Alleingang in der Flüchtlingspolitik
Dass Europa bis anhin keine geeinte Antwort auf die Flüchtlingskatastrophe gefunden hat, entlastet die Politik in der Schweiz nicht von ihrer Verantwortung. Durch die Schengen- und Dublin-Abkommen gibt es eine Mitverantwortung für die Situation der Flüchtlinge und der einheimischen Bevölkerung vor Ort. Eine Evakuierung – wenigstens einer kleinen Anzahl von Personen mit Bezug zur Schweiz – ist deshalb dringend notwendig. «Ein Akt der Humanität seitens der Schweiz stellt keinen Alleingang in der Flüchtlingspolitik Europas dar», betont Gottfried Locher, Präsident der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS. «Die Schweiz kann in dieser Osterzeit in Europa ein Vorbild sein – in Sachen Menschlichkeit und Haltung.»

Schweiz soll unbegleitete minderjährige Asylsuchende mit Bezug zur Schweiz aufnehmen
Die drei Landeskirchen rufen den Bundesrat und die Politik dazu auf, die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) auf Lesbos und von anderen Fluchtorten rasch mit ihren Familien in der Schweiz zusammenzuführen. Per 8. April 2020 sind nur etwa 20 unbegleitete Minderjährige mit einem verwandtschaftlichen Bezug zur Schweiz identifiziert worden. Die wahre Zahl der sogenannten UMA liegt jedoch viel höher. Hier braucht es eine grössere Anstrengung der offiziellen Schweiz, um mit den Behörden vor Ort die Einreiseberechtigten zu identifizieren. «Wir appellieren an den Bundesrat, in den nächsten Tagen ein klares Zeichen der Hoffnung zu setzen und diese verletzlichen und gefährdeten jungen Flüchtlinge in den griechischen Lagern als Asylsuchende in der Schweiz aufzunehmen», so die drei Landeskirchen.

Kirchen und Private sind bereit, ihren Beitrag zu leisten
Vielerorts in der Schweiz können Städte und Gemeinden, Kirchgemeinden und Pfarreien, kirchliche und nichtkirchliche Hilfsorganisationen diese Menschen empfangen und betreuen. Die Schweizer Bevölkerung hat dies in der Vergangenheit in vielen Initiativen und Hilfsprojekten immer wieder gezeigt. Die Kirchen sind dazu bereit. Sie warten auf ein hoffnungsstiftendes Ja des Bundesrats zu einer grosszügigen Geste zum Wohl der Schwächsten. «Das Leben – und nicht der Tod – soll das letzte Wort haben, denn die österliche Botschaft der Hoffnung gilt für alle Menschen», schliesst Harald Rein, Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz.

Bischof Dr. Felix Gmür, Präsident Schweizer Bischofskonferenz SBK
Dr. Gottfried Wilhelm Locher, Präsident Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS
Bischof Dr. Harald Rein, Christkatholische Kirche der Schweiz CKS
               

 

Obligatorische schweizweite Kollekten bis Ende Mai 2020

Weisungen der Schweizer Bischofskonferenz  für alternative Sammelmethoden im Kontext der Coronavirus-Krise

Für den Sonntag, 24.5.2020 vorgesehene Kollekte zum Mediensonntag zugunsten der Arbeit der Kirche in den Medien

Es gibt folgende drei Möglichkeiten, dieser Verpflichtung nachzukommen:

  • a) Aufruf im Pfarrblatt und auf der Internetseite oder in anderer geeigneter Form: Bitte Spenden direkt überweisen an den Mediensonntag der kath. Kirche, Raiffeisenbank Sense-Oberland, Dorfplatz 7, 1735 Giffers: Kontokorrent Mediensonntag, IBAN CH34 8080 8002 9922 2163 9 (Vermerk: «Mediensonntag 2020»).

Zu beachten: Manche Diözesen verlangen, dass die Überweisung über ihre Kanzlei erfolgt, mit Vermerk des begünstigten Hilfswerks. Sie stellen die Einzahlungsscheine für die Überweisungen zur Verfügung.

  • b) Der Pfarrer bzw. die Leitung der Pfarrei beantragt bei der Kirchgemeinde, einen ausserordentlichen Beitrag zur finanziellen Unterstützung der kirchlichen Medienarbeit, insbesondere der drei sprachregionalen katholischen Medienzentren, zu leisten.
  • c) Die Pfarreien überweisen den gleichwertigen Betrag der letztjährigen Kollekte und organisieren die Kollekte 2020 wenn die Gläubigen wieder zusammenkommen können

Im Übrigen sind über diese Weisungen hinausgehende Bestimmungen der Diözesen (z. B. in Sache Diözesankollekten) zu beachten.

Schweizer Bischofskonferenz SBK