30 Jahre Interdiözesanes kirchliches Gericht

Am 13. Oktober 2016 fanden in Zürich die Gerichtspersonen des für Ehesachen in zweiter Instanz zuständigen Gerichts zusammen, um des 30-jährigen Bestehens dieser Institution der Schweizerischen Bischofskonferenz (SBK) zu gedenken.

Am 17. April 1986 hatte die Römische Signatura Apostolica auf Ersuchen der SBK der Errichtung eines Interdiözesanen Schweizerischen kirchlichen Gerichts ad experimentum auf fünf Jahre zugestimmt. Die Bischofskonferenz errichtete dieses Gericht für die Dauer bis zum 15. September 1991. Am 23. September 1986 fand im Salesianum in Fribourg die «konstituierende» Versammlung statt. Der Bischof von Sitten, Henri Schwery, der in jenem Jahr Vorsitzender der SBK und damit Moderator des zu errichtenden Gerichts war, führte die neu ernannten Gerichtspersonen in ihre Aufgabe ein und nahm ihnen den Amtseid ab. Er betonte in seiner Ansprache, dass die Richter vor allem auch den seelsorglichen Aspekt ihrer Arbeit, die zum Heil der Seele diene, vor Augen haben müssten. Im Nachhinein könnte man die Ausführungen fast prophetisch nennen, wenn man die Entwicklung des Ehegerichtswesens betrachtet, die in jüngster Zeit unter Papst Franziskus eingesetzt hat.

Zügiger Auftakt und engagierte Persönlichkeiten

Ein besonderes Verdienst für einen guten Start des «Unternehmens» hatte der erste Sekretär/Notar des neuen Gerichts, Lic. Niklaus Herzog, den Mgr Amédée Grab, damals Generalsekretär der SBK, für diesen Posten gewinnen konnte. Der Sitz des neuen Gerichts war das Salesianum, wo auch die SBK ihr Sekretariat hatte. Als die Bischofskonferenz ihr Sekretariat an die Rue des Alpes 6 verlegte, zog auch das Ehegericht zweiter Instanz dorthin. Auf Niklaus Herzog folgte später Dr. theol. Helmut Steindl als Sekretär/Notar, der nach einigen Jahren dieses Amt seiner Gattin Sigrid Steindl-Sandelin überliess. Als Nachfolger für den wegen Erreichung der Altersgrenze zurückgetretenen Abbé Noirjean wurde als neuer Offizial der zweiten Instanz P. Peter v. Sury ernannt. Dieser war während einigen Jahre Richter gewesen. Als er zum Abt seines Klosters gewählt wurde, stand er weiterhin unserem Gericht zur Verfügung, bis die Arbeitsbelastung zu gross wurde. Abbé Fernand Emonet wurde sein Nachfolger als Offizial. Dieser war lange Jahre Richter und einige Jahre auch Offizial in der Diözese Fribourg gewesen, hatte also auch die nötigen Voraussetzungen, das Amt bei unserem Gericht zu übernehmen. Als Abbé Emonet die Altersgrenze erreichte, wurde zu seinem Nachfolger als Offizial Dr. Dr. Nicolas Betticher ernannt. Der jetzt amtierende Offizial hatte seine Sporen auch als Richter im Offizialat Fribourg abverdient.

Keine offizielle Statistik

Eine offizielle Statistik über die in unserer Instanz während der ersten 30 Jahren behandelten Fällen steht dem Schreibenden nicht zur Verfügung, doch war er selber als Richter bei genau 700 Nichtigkeitsfällen beteiligt. Sitzungen der zweiten Instanz wurden jährlich im Durchschnitt sechs bis acht Mal einberufen. Auffällig für uns Richter in der zweiten Instanz war die wachsende Akzeptanz für den can. 1095,2° und 3° bei den diözesanen Offizialaten. Wie sich die von Papst Franziskus neu geregelte Praxis für die Ehenichtigkeitsfälle entwickeln wird, lässt sich noch nicht absehen. Je nachdem wird das auch Konsequenzen haben für die Interdiözesane zweite Instanz. Von Seiten der SBK wurde signalisiert, diese zweite Instanz soll bis auf weiteres in der bisher bewährten Gestalt weiterarbeiten, denn auch nach der Neuordnung besteht die Möglichkeit, dass die Parteien gegen ein Urteil des Diözesangerichts Berufung einlegen. Die Zukunft des dreissigjährigen «Geburtstagskindes» steht also in den Sternen.