Wortmeldung zum Gaststatus in der AGCK.CH

In ihrem Rückblick auf das Jahr 2016 schreibt Christiane Faschon, die scheidende Generalsekretärin der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz: «Neu steht der Bezug zur Charta Oecumenica klar in der Präambel. Auch Kirchen im Gaststatus müssen dieser zustimmen» (SKZ 12/2017, S. 155).

Diese Formulierung ist missverständlich, denn die Kirchen im Gaststatus müssen der Präambel, und nicht der Charta Oecumenica zustimmen. Die Präambel verpflichtet sie allerdings, die Zusammenarbeit der Kirchen im Geist der Charta Oecumenica zu fördern. Der kritisierte Passus müsste deshalb lauten: «Neu steht der Bezug zur Charta Oecumenica klar in der Präambel. Auch Kirchen im Gaststatus müssen dieser Präambel zustimmen und im Geiste dieser Charta die Zusammenarbeit der Kirchen fördern.»

Kirchen im Gaststatus haben gewisse Vorbehalte gegen einzelne Selbstverpflichtungen der Charta Oecumenica und können ihr deshalb nicht vorbehaltlos zustimmen. Als Minderheitskirchen reagieren sie deshalb empfindlich auch auf sprachlich missverständliche Darstellungen durch Mehrheitskirchen.

 

Rolf Weibel

Rolf Weibel

Dr. Rolf Weibel war bis April 2004 Redaktionsleiter der «Schweizerischen Kirchenzeitung» und arbeitet als Fachjournalist nachberuflich weiter