Sterbefasten

Die Geliebte des Künstlers, Valentine Godé-Darel, am Tag vor ihrem Tod am 25. Januar 1915. Gemälde von Ferdinand Hodler (1853–1918). (Bild: Sammlung Kunstmuseum Basel)

 

Ist das Sterbefasten ein sanfter Weg ins Jenseits? Es geht hier nicht um die Sterbephase, in der die Person nicht mehr in der Lage ist, zu essen und zu trinken. Gemeint ist der bewusste freiwillige Verzicht auf Flüssigkeit und Nahrung (FVFN), obwohl die Nahrungsaufnahme möglich ist. Der FVFN wirft etliche medizinische, juristische und ethische Fragen auf. Organisationen wie Exit empfehlen das Sterbefasten als Alternative zum assistierten Suizid. So kommt es, dass noch rüstige Personen sich im Zustand der Urteilsfähigkeit zum FVNF entscheiden. Der Flüssigkeitsmangel führt zum Delirium, einem Zustand der Urteilsunfähigkeit. Bei einem in der Paulus-Akademie besprochenen Fall hatte die suizidwillige Person per Patientenverfügung angeordnet: «Sollte ich im Zustand der Urteilsunfähigkeit nach Flüssigkeit oder Nahrung verlangen, muss man mir diesen Wunsch verweigern.» Aus juristischer Sicht dürfte eine solche Patientenverfügung ungültig sein. Suizide werden als ausserordentliche Todesfälle gemeldet, was hier der behandelnde Arzt unterliess. Das Pflegepersonal und die Angehörigen übernehmen die Intention der suizidwilligen Person, wenn sie sich an ihre Anweisung halten. Ist die Verweigerung der Flüssigkeit trotz Nachfrage der sterbewilligen Person eine strafbare Tötung auf Verlangen durch verweigerte Hilfeleistung? Wirkt sich hier die Patientenautonomie nicht fatal aus auf die Gewissensfreiheit der Personen in ihrem Umfeld? Wie ein anderes Fallbeispiel aus der Schweizerischen Ärztezeitung (99/2018, 675–677) aufzeigt, empfanden einige Mitglieder des Teams einer spezialisierten Palliative-Care-Station den Umstand als belastend, den Suizid des Patienten auf diese Weise unterstützt zu haben. Das Behandlungsteam habe sich in einer Dilemmasituation befunden, «in der es zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem medizinisch-pflegerischen Auftrag des Lebensschutzes abwägen musste». Kann ein Teammitglied ausscheren und sich dabei auf die in der Bundesverfassung verankerte Gewissensfreiheit berufen? Aus medizinischer Sicht ist das ungefähr drei Wochen dauernde Sterbefasten jedenfalls kein sanfter Weg. Die Mundtrockenheit durch den Flüssigkeitsverzicht führt zu einer schmerzhaften Schleimhautreizung. Mit medikamentösen Massnahmen werden Schmerzen gelindert. Bleibt noch die Frage nach der spirituellen Begleitung einer Person, die das Sterbefasten durchzieht. Kann eine Seelsorgerin bzw. ein Seelsorger eine solche Person noch ehrlich bitten, mit ihr zu beten «Vater unser …, dein Wille geschehe, … unser tägliches Brot gib uns heute»?

Roland Graf*

* Dr. Roland Graf (Jg. 1961) studierte nach mehrjähriger Berufstätigkeit als Chemiker HTL in Chur Theologie und promovierte 2003 an der katholisch-theologischen Fakultät Augsburg in Moraltheologie. Er ist Pfarrer von Unteriberg und Studen SZ, Mitglied der Bioethikkommission der SBK und der Redaktionskommission der SKZ.