Staatliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften – Zukunfts- oder Auslaufmodell?

Diesem aktuellen Thema widmete sich die gut besuchte und bestens organisierte Studientagung des Instituts für Religionsrecht der Universität Freiburg i. Ü., die am 31. Oktober 2014 abgehalten wurde. Bereits 1999 befasste sich eine Studientagung mit dieser Thematik, aber in den letzten 15 Jahren hat sich die religiöse Landschaft in der Schweiz stark verändert: Es ist eine starke Zunahme der Konfessionslosen festzustellen, auch eine Zunahme von Angehörigen nicht öffentlich-rechtlich anerkannter christlicher und nichtchristlicher Religionen. Damit stellen sich heute neue Fragen. Philipp Gardaz, der Präsident des Instituts für Religionsrecht, und Prof. Dr. René Pahud de Mortanges, der Leiter des Institus, gaben einen Überblick über das System und neuere Entwicklungen des Anerkennungsrechts in der Schweiz, das kantonal geregelt ist. Besonders auffällig sind die Regelungen im Kanton Neuenburg, wo trotz der Trennung zwischen Kirche und Staat der Staat das Interesse an den Kirchen äussert und in der Kantonsverfassung die spirituelle Dimension der menschlichen Person festhält sowie Kirchen als Institutionen öffentlichen Interesses anerkennen kann, was aber nicht vergleichbar ist mit der öffentlich-rechtlichen Anerkennung einer Kirche in einem Kanton, welcher die Trennung von Staat und Kirche nicht kennt.

René Pahud de Mortanges zeigte auf, dass die öffentlichrechtliche Anerkennung viele rechtliche Regelungen und Aspekte umfasst. Mit der staatlichen Anerkennung sind Rechte, Privilegien und Vorteile verbunden (Steuerrecht, Recht auf Unterricht an öffentlichen Schulen, Zugang zu Spitälern, Heimen usw.), aber auch öffentliche Anerkennung, womit von der staatlichen Anerkennung eine grosse Symbolwirkung ausgeht und die gesellschaftliche Integration der Religionsgemeinschaft angezeigt wird. Kleinere Religionsgemeinschaften streben die Anerkennung als Gütesiegel an, um nicht als "Sekte" eingestuft zu werden. Manche sehen die Anerkennung als Hilfe auf dem Weg zur gesellschaftlichen Integration, während diejenigen, welche eine Anerkennung gewähren, damit den Abschluss der Integration bescheinigen wollen. Pahud de Mortanges wies darauf hin, dass das Gebot der Rechtsgleichheit (Art. 8 BV) nicht eine absolute, aber wohl eine relative Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften erfordert. Er kritisierte deshalb Kantone, die in ihren Verfassungen die Möglichkeit der Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften nicht vorsehen oder die dafür nötigen Gesetze nicht ausarbeiten.

Prof. Dr. Christoph Winzeler zeigte auf, dass es im Kanton Basel-Stadt neben der "grossen" Anerkennung auch die Möglichkeit einer "kleinen" Anerkennung von Religionsgemeinschaften gibt, ein auch für andere Kantone für kleinere Religionsgemeinschaften empfehlenswertes Modell. Diese Form wurde von der Basler Gemeinde der Christengemeinschaft, der Neuapostolischen Kirche Basel und von zwei alevitischen Glaubensgemeinschaften wegen der Symbolwirkung erbeten, auf konkrete Rechte wurde verzichtet. Informative Tagungsunterlagen, Arbeitskreise und eine Podiumsdiskussion ergänzten die Vorträge bestens, sodass ein aktuelles Thema zielführend diskutiert werden konnte und neue Wege eröffnet sind. 

Urban Fink-Wagner

Urban Fink-Wagner

Der Historiker und promovierte Theologe Urban Fink-Wagner, 2004 bis 2016 Redaktionsleiter der SKZ, ist Geschäftsführer der Inländischen Mission.