Lebenswirklichkeiten ernst nehmen

Die Begegnung zwischen Lehre und Pastoral ist nicht optional, sie ist konstitutiv für eine Theologie, die kirchlich ist. Die Fragen unseres Volkes, seine Ängste, seine Kämpfe, seine Träume, sein Ringen, seine Sorgen haben einen hermeneutischen Wert, den wir nicht ignorieren können, wenn wir das Prinzip der Menschwerdung ernst nehmen.1 Mit diesen Worten einer Video-Ansprache machte Papst Franziskus Anfang September 2015 sich für den methodischen Ansatz der Pastoralkonstitution Gaudium et spes stark.

Die bisherigen Synodentexte, zuletzt das .Instrumentum laboris. fur die Bischofssynode im Herbst 2015, wählen mit dem Dreischritt .Sehen [Hören] – Urteilen [Unterscheidung] – Handeln [Sendung]. formal denselben Ansatz.

Wie schon die Verschiebung vom .Sehen. zum .Hören. verdeutlicht, kann sich das Wahrnehmen unterschiedlich vollziehen. Es dürfte entscheidend sein, verschiedene Perspektiven nebeneinander zuzulassen. So verlangt die eher auf negative Phänomene der heutigen Zeit fixierte Wahrnehmungsweise des .Instrumentum laboris. nach einer Ergänzung durch die Würdigung der Starken zeitgenössischer Kulturen. Neben soziologischen Analysen und quantitativen Erhebungen legt die empirische Sozialforschung qualitative Methoden nahe, um die Besonderheiten unterschiedlicher Situationen und die Einstellungen von Menschen besser kennenzulernen. Zu einem besseren Verständnis für Menschen, die in Partnerschaft, Ehe und Familie leben, trugen die Umfragen vor den Bischofssynoden 2014 und 2015 bei. Während der Bischofssynode 2014 erhielten 16 Fachleute und 38 Gasthörer, darunter 13 Ehepaare, am Beginn jeder Sitzung Gehör, um ihre existenziellen Erfahrungen, Anliegen und Einsichten vorzutragen. Eine biografische Perspektive, welche die Ehe als Verwirklichung einer persönlichen Berufung betrachtet und dabei die Individuen in den Blick nimmt, mochten auch die folgenden Ausführungen stark machen.

Die Bedeutung von Normen

Wenn Lebenserfahrungen von Menschen Gewicht erhalten sollen, bedarf es einer theoretischen Vergewisserung, was es bedeutet, Ehe und Familie nicht nur in allgemeiner Perspektive als Lebensform, sondern in ihren Verwirklichungsformen auf individuellen Lebenswegen zu betrachten. Denn damit wird eine Perspektive gewählt, die sich vom traditionellen Fokus auf der juridisch definierten, idealtypischen Lebensform und auf objektiven Normen unterscheidet. Damit wird nicht die positive Bedeutung solcher Modelle und Normen in Frage gestellt. Niemand erfindet menschliches (Zusammen-)Leben gänzlich neu. Lebensmodelle stellen ein Kulturgut dar, in dem Erfahrungen zahlreicher Generationen zusammengefasst und gleichsam geronnen sind. Sie geben Orientierung und schützen die Werte, welche im Laufe der Menschheitsgeschichte erkannt wurden. Dass die Ehe eine Schöpfungswirklichkeit ist, bedeutet ja nicht, dass sie eine Sache natürlich-biologischer Instinkte wäre. Als Kulturwesen gibt der Mensch seinem Leben Gestalt, nicht zuletzt im sozialen und geschlechtlichen Bereich, und reguliert es durch Normen, die der verlässlichen und verbindlichen Verwirklichung von Werten dienen sollen.

Das Christentum hat kulturelle Modelle für Ehe und Familie vorgefunden, sie aus dem Glauben heraus gedeutet und dadurch auch geprägt, ohne aber die Ehe erst zu begründen. Die kulturelle und rechtliche Gestalt der Ehe erfuhr auch innerhalb der Geschichte des Christentums weitere Veränderungen. Papst Alexander III. (1159–1181) verband die Bedeutung des Ehekonsenses aus der römischen Rechtstradition mit der germanischen Auffassung, welche den Geschlechtsakt als konstitutiv für die Ehe ansah. „Gaudium et spes“ setzte im Kontext der modernen Eheauffassung neue Akzente bei den traditionellen .Ehezwecken. und bestimmte die Ehe als personale Lebensgemeinschaft. Afrikanische Bischofe haben schon seit langem das Desiderat weiterer Inkulturation angemeldet.

Die Grenzen von Normen und der einzelne Mensch

Wenn kulturelle Gestaltformen von Ehe und Familie sowie der Kontext für Erfahrungen sich verändern und neue Einsichten eintreten, tragen die bisherigen Modelle nicht mehr. Normen und Werte treten auseinander: Die Normen eignen sich nicht mehr, die Werte zu stutzen und zu fordern. Genau hier werden Recht und Notwendigkeit der individuellen Perspektiven wichtig. Denn in solchen Umbruchszeiten sind es einzelne Menschen, die vor der Situation stehen, dass herkömmliche Modelle für sie nicht lebbar sind. Sie sind es, die Pioniere auf der Suche nach neuen Formen sein müssen.

Die Umfragen vor den beiden Bischofssynoden 2014 und 2015 haben zum Vorschein gebracht, wie viele Menschen eine Diskrepanz zwischen ihren Lebenssituationen und den kirchlichen Vorgaben wahrnehmen. Ebenso deutlich wird ein ausgeprägtes Wertbewusstsein erkennbar, das viele Zeitgenossen aber nicht mehr mit dem kirchlichen Normkatalog zu verbinden vermogen.2 Statt den vielen Menschen ihr Abweichen von kirchlichen Normen vorzuwerfen, ist die Frage aufgetragen, ob die Normen um der Werte willen in verändertem Kontext reformuliert werden mussen.

Die Würde des einzelnen Menschen

Der Impuls, solchen Erfahrungen Beachtung zu schenken, stammt nicht nur aus einem situativ empfundenen Wunsch, Menschen einfühlsam zu begegnen. Die abendländische Entwicklung hin zu individuellen Personenrechten und zur weitgehenden Freisetzung des Individuums aus traditionellen Bindungen (Individualisierung; nicht zu verwechseln mit Individualismus) hat Wurzeln im jüdisch-christlichen Glauben. Es ist der Glaube an den Gott, der jeden Einzelnen und jede Einzelne beim Namen ruft, sie auf ihren Wegen leitet und begleitet und sein Antlitz über ihnen leuchten lasst. So erfahren Menschen sich und ihre endliche und begrenzte individuelle Existenz von Gott unendlich und unbegrenzt gewürdigt. Hier hat jeder Zugriff und jedes Urteil von aussen – von anderen Menschen wie von Institutionen, eingeschlossen die Kirche – eine Grenze. Die subjektive Perspektive, in der jeder Mensch individuell sein persönliches Leben lebt und zu verantworten hat, darf objektiven Vorgaben nicht schlechthin untergeordnet werden. Aus diesem Grund kennt die Rechtstradition der Kirche Prinzipien, welche die Normen relativieren, um der Situation des einzelnen Menschen gerecht zu werden.3 Bei aller Wertschatzung der orientierenden Kraft von allgemeinen gemeinschaftlichen Vorgaben ist also zu berücksichtigen, dass sie in unauflöslicher Spannung zum individuellen Pol menschlichen Lebens stehen. Konkret fuhrt dies zur Spannung zwischen Normen und der je persönlichen Einsicht und Gewissensentscheidung, zwischen modellhaften Lebensformen und der je subjektiven Berufung.

Konsequenzen für die Ehetheologie und –pastoral

Das Augenmerk auf individuellen Menschen fuhrt zu einer dreifachen Verschiebung der Aufmerksamkeit der Theologie und Pastoral von Ehe und Familie: (1) von der Konzentration auf die Familie zur stärkeren Gewichtung der Partnerschaft, (2) von allgemeinen Vorstellungen über eheliche Partnerschaft hin zur je besonderen Situation von Paaren und (3) vom Paar zu den beiden Partnern. Zudem verändert sich der Blick auf partnerschaftliche und familiäre Situationen, die den kirchlichen Normen nicht entsprechen (4).

(1) Partnerschaft

Wie schon 1980, so widmen sich auch 2014 und 2015 zwei Bischofssynoden dem Thema der Familie und in deren Rahmen dem Thema Ehe. So wichtig es ist, sich der Familie und damit z. B. auch gesellschaftspolitischen Engagements der Kirche zugunsten der Familie zuzuwenden, so misslich ist es, dass die Ehe auf diese Weise gewissermassen nur nebenher in den Blick kommt. Es entsteht der Eindruck, dass die Ehe für die Kirche vorrangig als Keimzelle für eine Familie von Interesse ist. Dabei spielt das Thema Familie in den kirchlichen Aussagen früherer Zeiten bei weitem nicht dieselbe Rolle wie in der heutigen kirchlichen Lehre.4

Der Situation von Menschen heute wird dies nicht gerecht. Schon rein quantitativ ist aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und Ehedauer die Zeit der Partnerschaft ohne Verantwortung für Kinder ein längerer Lebensabschnitt als die Familienphase (im engeren Sinn). Auch während der Familienphase sind die Anforderungen an die Partnerschaft zu beachten. Nicht zuletzt diesbezügliche Defizite lassen Ehen nicht selten zerbrechen, wenn die herangewachsenen Kinder aus dem Haus gegangen sind und zwei Partner übrig bleiben, die sich auseinandergelebt haben.

(2) Ehe als Gestaltungsaufgabe

Wenn zwei Menschen heute in eine Partnerschaft eintreten, wählen sie nicht ein allseits wohldefiniertes Lebensmodell. Vielmehr müssen sie auf einem komplexen Weg ihre unterschiedlichen Auffassungen von Leben, von Ehe und Familie, von Alltagsgestaltung erst einmal kennen lernen und dann so zusammenbringen, dass ein gemeinsamer Weg entstehen kann. Die veränderten Rollenverständnisse von Mann und Frau in der Gesellschaft wie auch Phänomene der Mobilität und der pluralen Möglichkeiten der Lebensgestaltung eröffnen den Partnern weit mehr Optionen und verlangen darum weit mehr Entscheidungen ab, als dies in früheren festgefügten Verhältnissen der Fall war. Auch wenn zwei Menschen in eine verbindende und verbindliche Lebensform eintreten und eine Ehe schliessen, können sie damit den Prozess der Gestaltung gemeinsamen Lebens nicht abschliessen. Das Paar ist nie fertig mit der schwierigen alltäglichen Beziehungsarbeit. Kirchliche Texte, die von idealtypischen Lebensformen her denken, verpassen allzu leicht die Erdung ihrer Aussagen in der von den Menschen geleisteten alltäglichen Gestaltungsaufgabe Ehe.

(3) Die bleibend persönliche Berufung

In Ehe und Familie scheint es in den Augen kirchlich Verantwortlicher oftmals keine legitimen individuellen Herausforderungen mehr zu geben. Nicht selten werden die Personen lediglich noch im Plural der Partner (als die .in der Ehe vereinten Menschen.: „Instrumentum laboris“ Nr. 14) oder gar im Singular des Paars oder der Familie angeschaut. Doch auch in der Ehe dürfen und müssen Menschen ihre persönliche Geschichte – im Glauben gesehen: ihre persönliche Berufung – leben, so sehr ihre Berufung sie in Ehe und Familie hineingeführt hat. Ehetheologie und -pastoral sind deswegen gefordert, die Partnerschaft in der Balance von Individualität und Beziehung/Gemeinschaft zu verstehen und zu begleiten. Angesichts der Gefahr symbiotischer Umklammerung bedarf es des gegenseitigen Respekts vor dem Eigenstand der anderen Person. Eine christliche Ehespiritualität wird, statt lediglich Hingabe einzufordern, den Partnern helfen, die notwendigen Freiheitsraume anzuerkennen und für ungleichzeitige Wachstums- und Berufungsgeschichten wachsam zu sein.

(4) Situationen unterscheiden

Am 24. Juni 2015 äusserte Papst Franziskus auf dem Petersplatz, der Ausdruck der .sogenannten irregulären Situationen. gefalle ihm nicht.5 Wer in den Realitäten von Ehe und Familie die Lebenswirklichkeiten einzelner Menschen wahrzunehmen versucht, kann dieser Kritik an dem zusammenfassenden Begriff für jene ehelichen und familiären Situationen, die den Normen der katholischen Kirche nicht entsprechen, nur zustimmen. Es greift zu kurz, einzelne Lebenssituationen an der Massgabe objektiver Normen messen zu wollen, statt sie innerhalb der je besonderen Biografien zu verstehen.

Eine biografische Perspektive, welche um den komplexen Weg in eine personale Lebensgemeinschaft hinein weiss, kann ein neues Verständnis für ausser- bzw. voreheliche Partnerschaftsformen gewinnen. In den Blick kommt nicht zuletzt, wie schwierig es für zwei Menschen sein kann, gleichzeitig zu denselben Entscheidungen auch im Blick auf ihre Partnerschaft zu kommen. Zu beachten ist der hohe Anspruch, den die Ehe mit sich bringt. Deswegen müssen die Grunde fur das Scheitern von Ehen differenziert beurteilt werden. 6 Das „Instrumentum laboris“ Nr. 106 weist darauf hin, dass «Trennung und Scheidung oft eher mit Schmerz „erlitten“, als aus freien Stucken gewählt werden.» Solch ein unfreiwilliges, erlittenes Zerbrechen von Ehen darf nicht mit einem „mutwilligen“ Brechen der Ehe verwechselbar behandelt werden. Ehen zerbrechen, ohne dass eine Ehe gebrochen wurde!

Eine Theologie der Biografie und der Berufung wird wahrnehmen, dass es Situationen gibt, in denen Menschen, um sich selbst und ihrer Berufung (das Geschenk des eigenen Lebens anzunehmen) treu zu bleiben (oft auch: um physisch und psychisch nicht krank zu werden), sich von ihrem Partner trennen müssen. Behutsam zu differenzieren, ist nicht zuletzt die Kategorie des Scheiterns. Von aussen wahrnehmen lasst sich, dass eine Ehe in ihrer Ausrichtung auf lebenslange Verbundenheit gescheitert ist. Die betroffenen Menschen sind in dieser Situation aber vielleicht gerade nicht gescheitert, wenn es ihnen gelingt, diese Situation in Mut und Versöhnlichkeit zu bewältigen. In einer biografischen Perspektive, die für die Dimension der Berufung sensibel ist, ist nicht nur das Zerbrechen von Ehen differenziert zu bewerten. Auch für die Frage nach der Zukunft sind andere Bewertungskriterien für Lebenswege zu entwickeln, als es die aktuell geltenden Normen vorsehen.

Es wäre gewagt, vorauszusetzen, dass Menschen, die sich zur Ehe berufen fühlen, nach dem Scheitern einer Ehe schon automatisch zur Ehelosigkeit berufen und fähig sind.7 Im Blick auf die Biografien von Menschen wird deutlich, dass der Schritt in eine neue Partnerschaft und Lebensgemeinschaft für Geschiedene oftmals einen Weg aus Verzweiflung zu Heilung und Hoffnung eröffnet. Kirchliche Normen, die ausser Acht lassen, was für den Lebensweg von Menschen heilsam ist, müssen überdacht werden. Dies gilt umso mehr, als bei anderen Lebensformen biografische Korrekturen möglich sind, während nur bei der Ehe eine Dispensmöglichkeit von kirchenrechtlich und beziehungsmässig eingegangenen Bindungen fehlt. Weitere Fragen stellen sich, wenn beachtet wird, wie eng Sexualität, Partnerschaft und Familie mit der Identität und Biografie von Menschen verbunden sind. Ist es im Blick auf die Berufung und Wurde des Menschen legitim, von Personen (grundsätzlich oder künftig) eheloses Leben zu verlangen, ohne dass sie sich in Freiheit dafür entschieden haben? Hier kommen auch Personen mit homosexueller Orientierung in den Blick. In biografischer Perspektive ist zu beachten, dass eine gesunde Reifung und eine emotionale Ausgeglichenheit nur dann möglich sind, wenn Menschen ihre eigene Sexualität annehmen. Die kirchliche Verurteilung homosexueller Praxis kommt so in Konflikt mit dem Wohl von Menschen. Das Eingeständnis, dass diesbezügliche Normen sich nicht allgemein anthropologisch begründen lassen,8 sollte nachdenklich machen.

Schliesslich wirft eine Berücksichtigung individueller Situationen und Lebenswege ein anderes Licht auch auf das Thema der Familienplanung. Unberücksichtigt in der Option für die natürlichen Formen der Empfangnisverhütung bleibt, dass Frauen in Armuts- und Hungersituationen häufig einen unregelmässigen Zyklus haben und überdies im Kontext von Malaria-Schüben und anderen mit Fieber verbundenen Krankheiten mittels der Körpertemperatur keine verlässlichen Daten über ihren Zyklus erhalten. Nicht beachtet wird zudem, dass im Kontext z. B. von Alkoholeinfluss, psychischer Labilität und aggressiv aufgeladenen Situationen zumal die Frauen wenig geschützt sind und sich nicht auf verlässliche sexuelle Abstinenz ihrer Partner verlassen konnen.9 Konkret heisst dies, dass in Situationen, die von Armut geprägt sind, die Mutter- und Kindersterblichkeit durch zu häufige Schwangerschaften unverhaltnismässig hoch ist, was nicht zuletzt mit der Position der katholischen Kirche zur Familienplanung zu tun hat.10 Hier ist die Kirche für Leben und Tod von Menschen mitverantwortlich.

Die biografische Perspektive konfrontiert mit den Kämpfen, Sorgen und Fragen der Menschen, die ein ernsthaftes Nachdenken auch über die kirchliche Ehetheologie erfordern.

Prof. Dr. Eva-Maria Fabers Artikel basiert auf einem mündlichen Beitrag am Studientag der Schweizer Bischofskonferenz vom 31. August 2015 in Bern.

 

 

1 http://de.radiovaticana.va/news/2015/09/05/papst_theologie_muss_die_sprache_der_menschen_sprechen/1169740 sowie http://w2.vatican.va/content/ francesco/it/messages/pontmessages/ 2015/documents/ papa-francesco_20150903_ videomessaggio-teologiabuenos-aires.html (12.9.2015)

2 Vgl. Philippe Bacq: En guise de préparation au Synode sur la famille, in: Documentation catholique Nr. 2514: http://www.la-croix.com/Urbi-et-Orbi/Archives/Documentation-catholiquen-2514-H/En-guise-depreparation-au-Synode-surla-famille-2014-01-27-1097177 (12.9.2015).

3 Vgl. Adrian Loretan: Orthodoxe Praxis bei geschiedenen Wiederverheirateten. in: SKZ 183 (2015), Nr. 38, 479–482.

4 Benno Malfèr macht diese Veränderung an der Pastoralkonstitution «Gaudium et spes» fest: «Zum Bemühen, die personale, partnerschaftliche Beziehung in den Mittelpunkt zu stellen, kontrastiert allerdings die fast durchgehende gemeinsame Nennung von Ehe und Familie. Das ist in dieser Weise neu. Thema im Kontext der Sakramentendiskussion war immer nur die Ehe, nicht die Familie»: Benno Malfér: Die Lehre vom Sakrament der Ehe vom Konzil von Trient, in: Marinella Perroni / Elmar Salmann (Hrsg.): Patrimonium fidei. Traditionsgeschichtliches Verstehen am Ende? Festschrift für Magnus Löhrer und Pius-Ramon Tragan. Rom 1997, 749–758, hier 755.

5 Siehe http://w2.vatican.va/content/francesco/it/audiences/2015/documents/papa-francesco_20150624_udienza-generale.html (9.7.2015).

6 Auch Papst Johannes Paul II. mahnte dazu, Situationen zu unterscheiden (vgl. Familiaris consortio Nr. 84), ohne jedoch aus solchen Unterscheidungen Konsequenzen zu ziehen.

7 Vgl. nochmals die Ansprache von Papst Franziskus vom 24. Juni 2015 (wie Anm. 5).

8 Vgl. etwa http://www.kath.ch/newsd/bischof-morerodchristen-lesen-homophobebibel-zitate-im-lichtdes-neuen-testamentes/ (12.9.2015).

9 Ich danke der Pflegefachfrau Annette Greber, Gontenschwil, für diesbezügliche Hinweise.

10 Vgl. Marlies Reulecke: Lebensrealitäten in den Blick nehmen. Mutter-Kind- Gesundheit in Afrika als Herausforderung für die Kirche, in: HerKorr 68 (2014), 205–210.