Konzil ohne Frauen - und was sich seitdem (nicht) geändert hat

Am 11. Oktober 1962 zogen fast 2500 Konzilsväter in den Petersdom in Rom ein, wo Papst Johannes XXIII. feierlich das Zweite Vatikanische Konzil mit den Worten eröffnete: «Venerabilis Fratres! Gaudet mater ecclesia». «Ehrwürdige Brüder. Es jubelt die Mutter Kirche.» Insgesamt haben 3044 Bischöfe an dem Konzil teilgenommen. Es war keine einzige Frau dabei.

Wie können zölibatäre Männer, die die Frauen explizit vom Amt ausschliessen, die «Mutter Kirche» allein leiten und repräsentieren? Wie können sie Entscheidungen für eine Kirche fällen, die zur Hälfte aus Frauen besteht? Wie kann die durch Männer repräsentierte Kirche Heilszeichen für die ganze Menschheit sein? Hat niemand gemerkt, dass die Symbolik in einer Schieflage hängt?

23 Frauen als Auditorinnen

Es dauerte zwei Jahre, bis ein gewisses Unbehagen und Druck von aussen zu zaghaften Korrekturen führten. Knapp zwei Wochen nach der Eröffnung der dritten Sitzungsperiode ernannte Papst Paul VI. am 24. Oktober 1964 ad hoc 15 Frauen zu Auditorinnen: acht Ordensfrauen und sieben Frauen, die als Präsidentinnen von katholischen Organisationen tätig waren.1 Elisabeth Gössmann bemerkt dazu, dass «die Frau nur als ‹organisierte› kirchlich existent ist».2 Später kamen noch acht weitere Frauen hinzu, darunter erstmals eine verheiratete Frau – aber diese nur im «Ehepaket», zusammen mit ihrem Ehemann. Verheiratete oder gar geschiedene Frauen ohne Ehemänner kommen nicht vor. Diese Frauen durften hören, hatten aber kein Rede- und Stimmrecht. Immerhin waren sie an einzelnen Unterkommissionen beteiligt und wirkten als Beraterinnen mit.

Eingaben von Frauen

Viele Frauen setzten damals grosse Hoffnungen auf das Konzil. Vier Frauen formulierten unabhängig voneinander eigene Eingaben mit dem Ziel der Zulassung der Frauen zum Priesteramt.3 Die Schweizer Juristin Gertrud Heinzelmann argumentierte in einem 30-seitigen Schreiben sorgfältig theologisch und forderte die völlige Gleichstellung der Frauen in der Kirche, einschliesslich der Priesterweihe. Heinzelmann reiste nach Rom, um Kontakte zu Bischöfen und zur Presse aufzunehmen;4 sie informierte in der Schweiz und veröffentlichte 1964 einen Sammelband mit dem Titel «Wir schweigen nicht länger», um ihren Positionen Gehör zu verschaffen.5 Doch ohne Erfolg. Bei all ihren Aktivitäten erlebte sie viele Demütigungen. In der Schweiz immerhin, wo sie sich auch für die Einführung des Frauenwahlrechts einsetzte, hatte sie 1971 grösseren Erfolg als mit ihren Anliegen in der Kirche.

Ähnlich wie Heinzelmann setzten sich eine Reihe von Frauen und Frauenverbände engagiert für eine angemessene Stellung der Frauen in der Kirche ein, doch blieben sie nicht nur vom Konzil ausgeschlossen, sondern erfuhren auch im Umfeld des Konzils Diskriminierung. So wurde die amerikanische Journalistin Eva Fleischner bei einer Konzilsmesse mit Gewalt daran gehindert, die Kommunion zu empfangen. Nach diesem Vorfall wurden Frauen bei Einladungen für Journalisten zu Konzilsmessen explizit ausgeschlossen.6

Frauen kommen in den Texten nicht vor

Frauen kamen auf dem Konzil nicht nur physisch nicht vor, sondern waren auch in der Gedankenwelt der meisten Konzilsväter offenbar inexistent und finden in den Texten des Konzils kaum Erwähnung. An nur sehr wenigen Stellen in den 16 Dokumenten des Konzils werden Frauen überhaupt explizit genannt. Der Begriff Frau (lat. mulier und dessen Varianten) kommt in allen Dokumenten zusammen nur 35-mal vor.7 Dabei handelt es sich meistens um eine Differenzierung des Menschen in Männer und Frauen oder um Hinweise zu Ordensfrauen. Nur an fünf Stellen findet die Frau als eigenständiges Subjekt ohne Bezug auf Orden, Mann oder Kinder Erwähnung, allerdings in Bezug auf ihre gesellschaftliche Stellung und nicht als Subjekt der Kirche. Genauerhin stellt «Gaudium et spes» (GS 9) zunächst (fast erschrocken) fest, dass Frauen die Gleichstellung fordern: «Die Frauen verlangen für sich die rechtliche und faktische Gleichstellung mit den Männern, wo sie diese noch nicht erlangt haben.» In GS 29 wird dann eine klare Absage an jede Ungleichheit erteilt und diese auch theologisch begründet, sie wird aber nicht auf die Kirche bezogen: «Doch jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muss überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht. Es ist eine beklagenswerte Tatsache, dass jene Grundrechte der Person noch immer nicht überall unverletzlich gelten; wenn man etwa der Frau das Recht der freien Wahl des Gatten und des Lebensstandes oder die gleiche Stufe der Bildungsmöglichkeit und Kultur, wie sie dem Mann zuerkannt wird, verweigert.» In GS 52 klingt die Erwähnung der gesellschaftlichen Rechte der Frauen in einem Nebensatz an: «Aber auch die häusliche Sorge der Mutter, deren besonders die jüngeren Kinder bedürfen, ist zu sichern, ohne dass eine berechtigte gesellschaftliche Hebung der Frau dadurch irgendwie beeinträchtigt wird.» GS 60 fordert die volle Teilhabe der Frauen in der Gesellschaft, allerdings nur im Zirkelschluss und ohne Konsequenzen für die Kirche: «Die Frauen sind zwar schon in fast allen Lebensbereichen tätig, infolgedessen sollen sie aber auch in der Lage sein, die ihrer Eigenart angemessene Rolle voll zu übernehmen. Sache aller ist es, die je eigene und notwendige Teilnahme der Frau am kulturellen Leben anzuerkennen und zu fördern.» Einzig das Dekret über das Laienapostolat (AA 9) folgert aus der Teilhabe der Frauen an der Gesellschaft einen höheren Anteil am Apostolat der Kirche; die Argumentation ist hier allerdings eine gesellschaftlich-funktionale und keine theologische: «Da heute die Frauen eine immer aktivere Funktion im ganzen Leben der Gesellschaft ausüben, ist es von grosser Wichtigkeit, dass sie auch an den verschiedenen Bereichen des Apostolates der Kirche wachsenden Anteil nehmen.»

Dieser ernüchternde Befund lässt sich in dem Fazit festhalten: Das Konzil hat sich der Welt geöffnet und in ganz wenigen Spuren auch der gesellschaftlichen Stellung der Frauen. Der innerkirchlichen Gleichstellung der Frauen blieb es aber verschlossen.

Frauen in allgemeinen Aussagen sichtbar machen

Die Sache sieht anders aus, wenn wir die theologischen Aussagen in den Konzilstexten betrachten und die allgemeinen Begriffe vom Menschen und Laien durch den Begriff FRAU ersetzen und damit die Frauen in den allgemeinen Begriffen sichtbar machen (dabei sind Männer selbstverständlich mitgemeint). Daraus ergibt sich eine positive Verankerung von Frauen in der Kirche, die bis heute jedoch kaum realisiert worden ist. Schauen wir mit diesem Blick auf einige Texte:

Die Frauen haben eine göttliche Berufung: «Die Heilige Synode bekennt darum die hohe Berufung DER FRAUEN und erklärt, dass etwas wie ein göttlicher Same in sie eingesenkt ist.» (GS 3) Die Frauen haben ein eigenes Apostolat. «Pflicht und Recht zum Apostolat haben die FRAUEN kraft ihrer Vereinigung mit Christus, dem Haupt. Denn durch die Taufe (…) und Firmung (…) werden sie vom Herrn selbst mit dem Apostolat betraut» (AA 2). Wieso sollten sie nicht die Apostel repräsentieren können? Gibt es mehr und weniger Apostolat aufgrund des Geschlechts? Papst Franziskus hat jüngst in seinem Dekret «Apostola Apostolorum» vom 3. Juni 2016 Maria Magdalena als Apostolin bestätigt. Wenn es damals weibliche Apostel gab, warum kann es nicht heute auch weibliche Nachfolgerinnen der Apostel geben? Der Konzilstext fährt fort: «Sie werden zu einer königlichen Priesterschaft und zu einem heiligen Volk (vgl. 1 Petr 2,4–10) geweiht, damit sie durch alle ihre Werke geistliche Opfergaben darbringen» (AA 2). Ja, die Frauen haben Anteil am Priesteramt Christi. «Den FRAUEN nämlich, die er mit seinem Leben und seiner Sendung innigst verbindet, gibt er auch Anteil an seinem Priesteramt zur Ausübung eines geistlichen Kultes zur Verherrlichung Gottes und zum Heil der Menschen. Deshalb sind die FRAUEN Christus geweiht und mit dem Heiligen Geist gesalbt» (LG 34 vgl. AA 2). Wenn Frauen also eine Berufung und ein Apostolat haben, wenn sie zum Priesteramt Christi geweiht sind und durch ihre Taten geistliche Opfergaben darbringen, warum ist es dann nicht möglich, sie zum Priesteramt in der Kirche zu weihen? Wenn Christus den Frauen Anteil an seinem Priesteramt gibt, ist die Kirche dann befugt, die Frauen vom Priesteramt auszuschliessen?

Manchmal wird eingewendet: Frauen können nicht «in persona Christi» handeln – wobei diese Rede ohnehin Gefahren zweifelhafter Verwechslung birgt. Der Konzilstext spricht eine andere Sprache: «Eine besondere Form des Apostolats der FRAUEN und ein auch in unseren Zeiten höchst gemässes Zeichen, Christus, der in den FRAUEN lebt, sichtbar zu machen, ist das Zeugnis des ganzen Lebens (…). Sie dürfen dabei das Bewusstsein haben, dass sie so MitarbeiterINNEN Gottes des Schöpfers, Erlösers und Heiligmachers werden (…). Allen sei eingedenk, dass der öffentliche Gottesdienst (DER FRAUEN), (…) zum Heil der ganzen Welt beitragen (kann)» (AA 15). Wenn also Christus in den Frauen lebt und sie ihn durch das Zeugnis ihres Lebens sichtbar machen können, wieso können sie nicht auch in persona Christi handeln, wenn man auf diesem Begriff besteht?

Gleichheit soll nach den allgemeinen Aussagen des Konzils nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der Kirche herrschen, und dies aus bibeltheologischen Gründen. «Es ist also in Christus und in der Kirche keine Ungleichheit aufgrund von Rasse oder Volkszugehörigkeit, sozialer Stellung oder Geschlecht, denn ‹es gilt nicht mehr Jude noch Grieche, nicht Sklave noch Freier, nicht Mann noch Frau, denn alle seid ihr einer in Christus Jesus› (Gal 3,28)» (LG 32). Und an anderer Stelle heisst es: «Da alle FRAUEN UND MÄNNER eine geistige Seele haben und nach Gottes Bild geschaffen sind, da sie dieselbe Natur (!) und denselben Ursprung haben, da sie, als von Christus Erlöste, sich derselben göttlichen Berufung und Bestimmung erfreuen, darum muss die grundlegende Gleichheit aller FRAUEN UND MÄNNER immer mehr zur Anerkennung gebracht werden» (GS 29).

Fazit: Die Konzilstexte enthalten weitreichende theologisch begründete Aussagen zur Würde der Frauen und zur Gleichheit aller in der Kirche. Diese verbergen sich allerdings unter dem Deckmantel der allgemeinen Rede von Menschen oder Laien; explizit sind Frauen kaum existent. Es wird Zeit, dass die Kirche den theologischen Aussagen ihrer Texte auch in ihren Strukturen Ausdruck verleiht.

Aufbrüche nach dem Konzil

Die Theologie des Konzils und seine Öffnung zu den Fragen der Menschen, das Aggiornamento, machte den Frauen Mut. Es gab einen Aufbruch. Um nur einige Meilensteine aus der Zeit nach dem Konzil zu nennen:

1969 wurde Uta Ranke-Heinemann als erste Frau der Welt in katholischer Theologie habilitiert (Erstgut-achter Karl Rahner). Viele Frauen absolvierten nun ein Theologiestudium. Es gab immer mehr diplomierte, später auch promovierte und habilitierte Theologinnen. Die theologische Forschung von Frauen gab der wissenschaftlich-theologischen Reflexion neue Impulse und führte zu einer Vielfalt neuer Erkenntnisse. Eine blühende feministische Theologie entstand, deren Erkenntnisse inzwischen zu grossen Teilen in Wissenschaft und Lehramt rezipiert wurden.

Ende der 1970er-Jahre entstand im deutschsprachigen Raum der neue kirchliche Berufsstand der Pastoralassistenten und Pastoralassistinnen. Es wurde beteuert, dass dieser nicht aus der Not des Priestermangels, sondern aus der Volk-Gottes-Theologie des Konzils geboren worden sei. In den Gemeinden engagierten sich Frauen in Liturgie, Bibelarbeit, Bildungsarbeit, Frauenarbeit und Diakonie und übernahmen immer mehr Verantwortung, wo «Lücken» entstanden. Doch die Bewertung blieb oftmals ambivalent: Was in der Praxis als notwendig erachtet wurde, wurde auf normativer Ebene teilweise als unangemessen beurteilt.

Gerade in der Schweiz wurde der Aufbruch besonders spürbar. Frauen wurden Gemeindeleiterinnen, bekamen die Taufbefugnis und Predigterlaubnis und feierten Bussgottesdienste. Auch in anderen Ländern der Welt kam es durch das Konzil zu neuen Aufbrüchen. In der Tschechoslowakei wurden Frauen unter der extremen Verfolgung der Kirche gültig zu Priesterinnen geweiht.8 In Lateinamerika, Afrika und Asien entstanden Basisgemeinden, in denen Frauen eine zentrale Stellung innehatten.

Erstarrung

Doch nach der Aufbruchsphase trat eine Erstarrung ein: Befugnisse zum Predigen, Taufen und zu Bussfeiern wurden zurückgenommen, Basisgemeinden wurden reglementiert, den geweihten Priesterinnen wurde verboten, ihr Amt öffentlich auszuüben. Viele männliche Laientheologen liessen sich zu Diakonen weihen, so dass der Beruf der Pastoralassistentin zu einem Frauenberuf unter der Weihestufe mit weniger Kompetenzen degenerierte. Der Beruf hat bis heute noch keinen strukturell verankerten Ort in der Kirche erlangt, und es wird inzwischen offen darüber gesprochen, dass er doch nur eine Notlösung sei.

50 Jahre danach - die Bischofssynoden zur Familie

50 Jahre nach dem Konzil haben die beiden Bischofssynoden zur Familie in den Jahren 2014 und 2015 neue Hoffnungen geweckt. Sie mögen vieles in Bewegung gesetzt haben. Doch die Frauen sind bis heute von der Synode ausgeschlossen. Unter den 270 stimmberechtigten Synodenteilnehmern 2015 war wieder keine Frau. Von den 61 weiteren Teilnehmenden9 waren die Hälfte Frauen (32), von ihnen die Hälfte (17) Ehefrauen mit ihren Ehemännern. Die italienische Auditorin Lucetta Scaraffía zieht verärgert Bilanz: Sie habe sich nur geduldet, fast unsichtbar und inexistent gefühlt, nicht nur in der Aula, sondern auch in ihrer Sprachgruppe. «Jede meiner Wortmeldungen ging ins Leere», erzählt sie. «Was mich bei diesen Kardinälen, Bischöfen und Priestern am meisten erstaunt hat, das war ihre vollkommene Unkenntnis des Weiblichen, ihr unsensibler Umgang mit Frauen, die sie offenbar für minderwertig halten.»10 Es ist erschreckend, dass sich 50 Jahre nach dem Konzil in Bezug auf den Ort der Frauen in der amtlichen Kirche so wenig geändert hat, obwohl sich die Gesellschaft und die Gemeinden rapide verändern. Es wird Zeit, dass die Kirche den Heilswillen Gottes für Frauen und Männer auch in ihren Strukturen zeichenhaft sichtbar macht.

Aufhebung des «Banns» gegen die Frauen

Am Vorabend des feierlichen Konzilsabschlusses 1965 hob Papst Paul VI. die Bannbulle auf, die Papst Gregor VII. im Jahre 1054 gegen die Kirche von Konstantinopel verfügt und mit der er das grosse Morgenländische Schisma besiegelt hatte. In der Rede des Papstes heisst es: «(…) die Worte und Taten aus damaliger Zeit [können Wir] nur schmerzvoll ertragen und nicht gutheissen (…). Ausserdem wollen Wir den Beschluss der Exkommunikation aus dem Gedächtnis tilgen und dem Vergessen anheimfallen lassen.»11 Fast die Hälfte der Kirchengeschichte wird durch diesen mutigen Schritt einer neuen Bewertung unterzogen. Möglichkeiten zu einer neuen Gemeinsamkeit werden eröffnet.

Es geht also. Wenn die Kirche eine 1000-jährige Geschichte neu bewerten kann, indem sie eigene Fehler eingesteht und entschlossen einen Neuanfang setzt, dann kann sie auch eine 2000-jährige Geschichte revidieren und mutig neue Wege der Gemeinschaft und Versöhnung mit den Frauen einschlagen. 

1 Vgl. Margit Eckholt: Ohne die Frauen ist keine Kirche zu machen. Der Aufbruch des Konzils und die Zeichen der Zeit. Ostfildern 2012, 36.

2 Elisabeth Gössmann: Die Frau in der Kirche, in: Handbuch der Pastoraltheologie Bd. 4. Hrsg. von Franz Xaver Arnold u. a. Freiburg 1969, 241–261, 255, zit. bei Eckholt (wie Anm. 1), 38.

3 Die Frauen waren die Juristin Gertrud Heinzelmann, die Theologin Josefa Theresia Münch, die Konvertitin und ehemalige evangelische Pfarrerin Iris Müller und die Theologiestudentin Ida Raming. Vgl. Regina Heyder: Deutsche Katholikinnen und das Konzil, in: Margit Eckholt, Saskia Wendel (Hrsg.): Aggiornamento heute. Diversität als Horizont einer Theologie der Welt. Ostfildern 2012, 42–71, hier 45.

4 Vgl. die ausgezeichnete Darstellung zu Heinzelmann: Barbara Kopp: Die Unbeirrbare. Wie Gertrud Heinzelmann den Papst und die Schweiz das Fürchten lehrte. Zürich 2003.

5 Gertrud Heinzelmann: Wir schweigen nicht länger. Frauen äussern sich zum 2. Vatikanischen Konzil. Zürich 1964.

6 Vgl. Heyder, Deutsche Katholikinnen und das Konzil (wie Anm. 3), 43.

7 Der lateinische Begriff mulier kommt in seinen Varianten dreizehnmal in GS und neunmal in LG vor, die anderen 13 Erwähnungen verteilen sich auf die restlichen 14 Dokumente.

8 Vgl. Peter Sepp: Geheime Weihen. Die Frauen in der verborgenen tschechoslowakischen Kirche Koinotes. Ostfildern 2004; Erwin Koller, Hans Küng, Peter Krizan (Hrsg.): Die verratene Prophetie. Die tschechoslowakische Untergrundkirche zwischen Vatikan und Kommunismus. Luzern 2011.

9 22 Teilnehmende des Sondersekretariats und 39 AuditorInnen.

10 Radio Vatikan: Eine Art Maskottchen (29. 10. 2015). URL: http://de.radiovaticana.va/news/2015/10/29/synode_einmal_anders_%E2%8%9Eeine_art_maskottchen%E2%80%9C/1182850 (14. 6. 2016).

11 Aufhebung der Bannbulle zwischen Rom und Konstantinopel (7. Dezember 1965), in: Herders theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Bd.5 (= Sonderausgabe). Freiburg 2009, 572f.

Stephanie Klein

Stephanie Klein

Prof. Dr. habil. Stephanie Klein ist ordentliche Professorin für Pastoraltheologie an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern.