Dokumentation RKZ

«Solidargemeinschaft mit Tatkraft» – Verstärkung der Kommunikation

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) will ihre Kommunikation verstärken. Sie soll prägnanter und anschaulicher werden. Dass sie sich als gestaltende Kraft innerhalb der katholischen Kirche versteht, stellte sie mit wichtigen Finanzbeschlüssen und einer klaren Stellungnahme zum «Vademecum» unter Beweis. Bei den Wahlen für die Amtsperiode 2014–2015 im Rahmen der Plenarversammlung der RKZ vom 29./30. November 2013 in Zürich erklärte sich einmal mehr die Hälfte der rund 50 Delegierten bereit, in einer Kommission mitzuarbeiten oder die RKZ in anderen Gremien zu vertreten.

Das Thema «Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit» beschäftigt die RKZ schon länger. Dass auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene viel geschieht, das für das zeitgemässe Wirken der katholischen Kirche und den Dialog mit der Gesellschaft wichtig ist, soll deutlicher sichtbar werden. Die stark kopf-, textund finanzlastige Kommunikation soll um Bilder und Geschichten ergänzt werden. Sie sollen näherbringen, welchen Nutzen die RKZ mit ihren Leistungen stiftet. Synodale, Kirchgemeindebehörden und Seelsorgende sollen angesprochen und davon überzeugt werden, dass die RKZ-Beiträge für die Kirche vor Ort nicht verlorenes, sondern gut investiertes Geld sind. Die Delegierten genehmigten deshalb einen Kredit für ein Kommunikationskonzept, die Auffrischung des Auftritts der RKZ und die Erneuerung der Kommunikationsinstrumente.

Vademecum: Gefragt ist das Miteinander

Eine lebhafte Diskussion fand unter dem Traktandum «Vademecum » statt. Das von einer Fachkommission der Schweizer Bischofskonferenz erarbeitete Papier zur Zusammenarbeit der katholischen Kirche mit den staatskirchenrechtlichen Körperschaften hatte nach den Sommerferien in der Kirche und in den Medien viel Staub aufgewirbelt. Zu reden gab, dass das Dokument von den Bischöfen «zur Umsetzung» verabschiedet wurde und an die Öffentlichkeit gelangte, ohne dass die stark betroffenen staatskirchenrechtlichen Körperschaften vorgängig informiert oder gar einbezogen worden waren. Auch manche Aussagen und Forderungen werfen Fragen auf. Die RKZ legt deshalb Wert darauf, dass der Stellenwert des Dokumentes nicht nur informell relativiert wird. Vielmehr soll die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) formell erklären, dass es sich um eine «Arbeitsgrundlage» und nicht um einen Auftrag «zur Umsetzung» handelt. Auf dieser Basis und im Rahmen einer verbindlichen Zusammenarbeit ist die RKZ zu einem konstruktiven Dialog über notwendige Verbesserungen im «dualen System» bereit. Zudem wünscht sie Leitlinien für die interne und externe Kommunikation der SBK und der Diözesen, die eine sachliche und konstruktive Diskussion staatskirchenrechtlicher Fragen in den Medien und in der Öffentlichkeit gewährleisten.

[Der Bericht und die Beschlüsse der RKZ zum «Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz» sind zugänglich unter www.rkz.ch, Downloads, Positionspapiere sowie unter www.kirchenzeitung. ch, SKZ-Nr. 4 / 2014.]

Mehr als 7 Millionen Franken für gesamtschweizerische und sprachregionale Aufgaben

Der jeweils Ende Jahr erfolgenden Genehmigung von finanziellen Beiträgen für gesamtschweizerische und sprachregionale Aufgaben im Rahmen der sogenannten Mitfinanzierung geht eine intensive Vorarbeit in Kommissionen voraus, die der Suche nach gerechten und sachgemässen Lösungen dient. Auf dieser Grundlage stimmten die Delegierten sämtlichen gemeinsam mit den Vertretern der Bischofskonferenz und des Fastenopfers erarbeiteten Anträgen zu. Somit werden 2014 insgesamt 8,7 Millionen Franken an rund 50 Institutionen ausbezahlt, wovon 7,1 Millionen von der RKZ, 1,6 Millionen von Fastenopfer stammen. Die Zustimmung war auch deshalb so klar, weil die aufgrund rückläufiger Fastenopfer-Beiträge erforderlichen Einsparungen von rund 750 000 Franken (im Vergleich mit 2012) vorgenommen wurden und deshalb – anders als in den letzten Jahren – keine Reserven aufgelöst werden müssen.

Wie wichtig ein gutes Einvernehmen von SBK und RKZ und die Vermeidung von medial ausgetragenen Konflikten rund um Staatskirchenrecht und Kirchenfinanzierung sind, ergibt sich schon aus der Tatsache, dass mehr als die Hälfte dieser Gelder direkt für die Schweizer Bischofskonferenz und für kirchliche Medienarbeit eingesetzt werden. Die übrigen Mittel kommen den Bereichen Aus- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeitender, Jugendpastoral, kirchliche Verbände sowie zahlreichen Fachstellen zugute.

Neu zusammengesetztes Präsidium für 2014–2015

Beim Traktandum «Wahlen für die Amtsperiode 2014–2015» wurden rund die Hälfte der Delegierten in ihren Ämtern bestätigt oder neu in Kommissionen oder als Vertreter der RKZ in anderen Institutionen gewählt. Bedenkt man, dass es sich bei den meisten RKZ-Delegierten um Präsident/ innen oder Geschäftsführer/innen der kantonalkirchlichen Organisationen handelt, ist es alles andere als selbstverständlich, dass es gelingt, für fast sämtliche zum Teil arbeits- und zeitaufwendigen Ämter Personen zu finden, die sich zur Verfügung stellen.

Im fünfköpfigen Präsidium der RKZ, das bei der Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der RKZ eine Schlüsselrolle spielt, kommt es aufgrund der Rücktritte von Giorgio Prestele (ZH ) und Peter Niederberger (ZG ) zu einer personellen Erneuerung. So werden künftig die Präsidenten des Zürcher Synodalrates, Benno Schnüriger, und der Aargauer Landeskirche, Luc Humbel, in diesem Gremium Einsitz nehmen. Die Bisherigen, Hans Wüst (SG), Susana Garcia (VD), und Jean-Paul Brügger (FR), wurden in ihrem Amt bestätigt.

Katholische Kirche in der Schweiz: Zahlen, Fakten und Entwicklungen

Den thematischen Teil am Vorabend der Geschäftssitzung gestalteten Arnd Bünker und Urs Winter-Pfändler, Leiter und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Schweizerischen Pastoralsoziologischen Institut (SPI) in St. G allen. Sie präsentierten eine Studie zur Reputation der Kirchen sowie die soeben veröffentlichte Kirchenstatistik. Die anschliessende Diskussion machte deutlich, wie wichtig es ist, dass die Kirche zur Kenntnis nimmt, wie sie von aussen wahrgenommen wird – aber dass aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen und Statistiken auch problematische Wirkungen haben können.

So hält Arnd Bünker in der Einleitung zur Kirchenstatistik 2013 fest: «Die gesammelten Daten spiegeln wichtige Entwicklungen im Leben der Kirche wieder. Sie können Anlass für eine kritische Selbstvergewisserung sein und zum Ausgangspunkt für Neuorientierungen im Bereich pastoraler Planungen werden. Statistiker und Statistikerinnen wissen jedoch am besten, dass im Umgang mit Zahlen auch Vorsicht geboten ist. Man soll nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!»

Zürich, den 4. Dezember 2013

Daniel Kosch

Daniel Kosch

Daniel Kosch

Dr. theol. Daniel Kosch (1958) ist seit 2001 Generalsekretär der Römisch- Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz. Zuvor leitete er während rund 10 Jahren die Bibelpastorale Arbeitsstelle des Schweizerischen Katholischen Bibelwerks. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Kirchenfinanzierung, Kirchenmanagement und Staatskirchenrecht.