Dank Solidarität und Glaubensfreude

Es ist gute Gewohnheit, dass jeweils einer der Bischöfe der drei Deutschschweizer Bistümer Basel, Chur und St. Gallen zu Beginn eines neuen Jahres das Wort an die Leserschaft der SKZ richtet. Ich tue dies jetzt besonders gerne, weil ich ab diesem Zeitpunkt als Präsident der Schweizer Bischofskonferenz den Blick sowieso über mein Bistum hinaus auf die Kirche in der Schweiz und über unsere Schweizer Grenzen hinaus in die ganze Welt richte. Wir haben in der römisch-katholischen Kirche den grossen Vorteil, immer über den eigenen Tellerrand hinaus blicken zu dürfen und mit vielen aus nah und fern verbunden zu sein. Ich ermutige auch Sie ganz herzlich zu diesem Blick nach aussen und lade Sie ein, sich erneut auf die Bilder von der Kirche einzulassen, die uns in dichter theologischer Sprache in der Kirchenkonstitution «Lumen gentium» geschenkt sind: «Zu aller Zeit und in jedem Volk ruht Gottes Wohlgefallen auf jedem, der ihn fürchtet und gerecht handelt (vgl. Apg 10,35). Gott hat es aber gefallen, die Menschen nicht einzeln, unabhängig von aller wechselseitigen Verbindung, zu heiligen und zu retten, sondern sie zu einem Volke zu machen, das ihn in Wahrheit anerkennen und ihm in Heiligkeit dienen soll. (…) Gott hat die Versammlung derer, die zu Christus als dem Urheber des Heils und dem Ursprung der Einheit und des Friedens glaubend aufschauen, als seine Kirche zusammengerufen und gestiftet, damit sie allen und jedem das sichtbare Sakrament dieser heilbringenden Einheit sei. Bestimmt zur Verbreitung über alle Länder, tritt sie in die menschliche Geschichte ein und übersteigt doch zugleich Zeiten und Grenzen der Völker. Auf ihrem Weg durch Prüfungen und Trübsal wird die Kirche durch die Kraft der ihr vom Herrn verheissenen Gnade Gottes gestärkt, damit sie in der Schwachheit des Fleisches nicht abfalle von der vollkommenen Treue, sondern die würdige Braut ihres Herrn verbleibe und unter der Wirksamkeit des Heiligen Geistes nicht aufhöre, sich selbst zu erneuern, bis sie durch das Kreuz zum Lichte gelangt, das keinen Untergang kennt» (LG 9).

Ein Bischof ist nie allein

Jesus Christus rief nicht nur Einzelpersonen aus der jeweils gewohnten Welt heraus, sondern wollte, dass die einzelnen Menschen Bausteine für die Gemeinschaft sind. Christ sein können wir nicht als einzelne, sondern nur in Gemeinschaft, und zwar auf allen Ebenen menschlichen und kirchlichen Daseins. Das wussten auch die Schweizer Bischöfe vor 150 Jahren, die sich im November 1863 erstmals in Solothurn getroffen und mit der Gründung der Schweizer Bischofskonferenz das Zeichen dafür gegeben haben, anstehende Probleme gemeinschaftlich zu lösen. Gerne nehme ich das 150-Jahr-Jubiläum der Schweizer Bischofskonferenz zum Anlass, diese gemeinschaftliche Lösungsfindung erneut ans Herz zu legen mit der tiefen Überzeugung, dass gemeinsames Suchen, das gemeinsame Ringen um gute Lösungen und der damit verbundene Dialog immer weit bessere Resultate erbringt als einsame oder einseitige Lösungsversuche. Kirche lässt sich nicht im stillen Kämmerlein leben, sondern ruft nach Kontakt nach aussen, in die Welt hinein.

Das älteste katholische Hilfswerk

Dieses Wirken nach aussen, über Grenzen hinweg war schon vor 150 Jahren Anstoss zur Gründung der Inländischen Mission, ein schönes Beispiel dafür, dass mit dem Mut und der Tatkraft von wenigen viel Gutes erreicht werden kann. Aufgeweckte Laien gründeten die Inländische Mission am 26. August 1863 in Einsiedeln, um den vielen Katholikinnen und Katholiken, die aus wirtschaftlichen Gründen aus den katholischen Stammlanden in die aufstrebenden reformierten Kantone auswanderten, religiöse Beheimatung zu ermöglichen. Mit den Spendengeldern wurden Geistliche besoldet und der Aufbau einer kirchlichen Infrastruktur an die Hand genommen. Dies war umso nötiger, weil in vielen reformierten Kantonen die römisch-katholische Kirche nicht öffentlichrechtlich anerkannt war und somit keine Kirchensteuern erhoben werden durften. Die meistens der Unterschicht zugehörigen Katholikinnen und Katholiken in der Diaspora waren nicht imstande, die Finanzierung von Missionsstationen und Pfarreien aus eigener Kraft zu leisten. So war die Hilfe aus den katholischen Stammlanden unentbehrlich.

Wichtiger werdende Freiwilligkeit

Mit der öffentlich-rechtlichen Anerkennung der römisch-katholischen Kirche im 20. Jahrhundert verschoben sich die Aufgabenfelder der Inländischen Mission. Heute ist die Kirchenfinanzierung durch die Erhebung von Kirchensteuern oder durch öffentliche Finanzierung in den meisten Kantonen gewährleistet. Die römisch-katholische Kirche ist in den früher reformiert geprägten Kantonen im Allgemeinen finanziell gut abgesichert, während nun wirtschaftlich schwache Berggebiete, aber auch kleinere Kirchgemeinden auf die Unterstützung der Inländischen Mission angewiesen sind. Finanzielle Schwierigkeiten gibt es aber auch auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene aufgrund unseres föderalistischen Finanzsystems, das von unten nach oben aufgebaut ist. Diese Ebenen werden immer wichtiger, damit die Kirche in der heutigen Gesellschaft mit ihrer Botschaft besser präsent sein kann. Einen wichtigen Beitrag hierzu leistete in den letzten Jahrzehnten das Fastenopfer, das wichtige Aufgaben auf schweizerischer Ebene finanziert. Gerade in diesem Inlandteil des Fastenopfers gehen die Spenden aus den Pfarreien aber sensibel zurück. Hier ist zukünftig Solidarität in anderer Form gefordert: So wird die zunehmende Bedeutung der Freiwilligkeit in der katholischen Kirche auch im Bereich der Finanzen immer wichtiger werden.

Den Glauben feiern

Die Schweizer Bischofskonferenz stellt die Jahre 2012 bis 2015 angesichts des 50-Jahr-Jubiläums des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) unter das Motto «Den Glauben entdecken». Das erste Jahr der Konzilserinnerung ist dabei dem Stichwort «Den Glauben feiern» gewidmet – eine schöne Erinnerung an das am 4. Dezember 1963 von den Konzilsvätern verabschiedete Dokument, die Konstitution über die heilige Liturgie «Sacrosanctum concilium». D ieses sicher wirkmächtigste Konzilsdokument ist in der Kirchengeschichte von epochaler Bedeutung. Es bedeutet die Abkehr von der auf Kleriker fixierten Kirche hin zu mehr Mitwirkung der Gläubigen, die nun selbst Träger der Liturgie sind. Die Konstitution brachte die Liturgie dem Volk näher, wie sie programmatisch im Vorwort festhielt: «Das Heilige Konzil hat sich zum Ziel gesetzt, das christliche Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen, die dem Wechsel unterworfenen Einrichtungen den Notwendigkeiten unseres Zeitalters besser anzupassen, zu fördern, was immer zur Einheit aller, die an C hristus glauben, beitragen kann, und zu stärken, was immer helfen kann, alle in den Schoss der K irche zu rufen. Darum hält es das Konzil auch in besonderer Weise für seine Aufgabe, sich um E rneuerung und Pflege der Liturgie zu sorgen» (SC  1). Ich lade alle Gläubigen in der vergegenwärtigenden Erinnerung an die Liturgiekonstution ein, den Glauben in der Liturgie regelmässig und mit grosser Begeisterung zu feiern, denn aus der Feier unseres Glaubens kann das entstehen, was uns weiterträgt: die Glaubensfreude.

Dank und Glaubensfreude

Aus der Glaubensfreude schliesslich wachsen der grosse Dank an Gott und der Dank an die Mitmenschen. Jede liturgische Feier ist ja Ausdruck dieses Dankes. So freue ich mich besonders, dass die Schweizer Bischofskonferenz und die Inländische Mission, die beide im Jahre 2013 Grund zum Danken und Feiern haben, dies gemeinsam am 2. Juni im Kloster Einsiedeln tun. Ich lade alle Gläubigen herzlich ein, am 2. Juni 2013 nach Einsiedeln zu kommen und mitzufeiern (Beginn der Festmesse: 14.30 Uhr, mit anschliessendem Programm im Kloster; Infos unter www.im-solidaritaet.ch ). Im Vertrauen auf Gottes reichen Segen und dessen Geistwirken in unserer Kirche wünsche ich Ihnen, Ihren Angehörigen und Familien, aber auch den vielen ehrenamtlich Mitarbeitenden Hoffnung, Zuversicht und ganz viel Glaubensfreude.

Für die Bischöfe der deutschsprachigen Schweiz:

+ Markus Büchel, Bischof von St. Gallen

 

 

Markus Büchel

Bischof Markus Büchel

Bischof Markus Büchel (Jg. 1949) empfing am 3. April 1976 die Priesterweihe in Rüthi. Nach zwei Vikarstellen in der Stadt St. Gallen übernahm er 1988 das Amt des Pfarrers in Flawil. 1995 wurde er in St. Gallen zum Bischofsvikar und Kanonikus ernannt, wo er u.a. ab 1999 als Domdekan (Vorsteher des Domkapitels) wirkte. Am 4. Juli 2006 wurde er zum Bischof von St. Gallen gewählt. Zudem ist er Apostolischer Administrator der beiden Appenzell.