Bistum St. Gallen

Amtszeit der diözesanen Räte wird verlängert

Die Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus (COVID-19) sehen voraussichtlich bis mindestens am 8. Juni 2020 ein Versammlungs- und Veranstaltungsverbot vor, ungewiss ist weiterhin, wann grössere Versammlungen wieder stattfinden können. Die Amtsdauer der diözesanen Räte endet mit dem 30. Juni, vorher hätte die Wahlversammlung stattfinden müssen. Wahlen wären jedoch aufgrund der Situation nur auf digitalem oder postalischem Weg möglich. Bischof Markus Büchel hat deshalb in Absprache mit den Mitgliedern im Bischöflichen Ordinariat und mit dem Vorstand des diözesanen Pastoralforums entschieden, die laufende Amtsdauer des Priesterrates der Diözese St. Gallen, des Rates der hauptamtlichen Laienseelsorgerinnen und Laienseelsorger des Bistums St. Gallen sowie des Seelsorgerates im Bistum St. Gallen wird bis einschliesslich Freitag, 20. November 2020 zu verlängern. Die nächste Amtsdauer der genannten Räte beginnt am Samstag, 21. November 2020 und endet am 30. Juni 2024.

Aktuelle Corona-Situation

Wie gewohnt werden aktuelle Mitteilungen zur Corona- Situation per Mail verschickt und jeweils auf der Website des Bistums St.Gallen www.bistum-stgallen.ch aufgeschaltet. Wir wünschen allen gute Gesundheit und grüssen aus dem Bischöflichen Ordinariat.

Diözesane Kommunikationsstelle