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Finanzierung schweizerischer und diözesaner Aufgaben der katholischen Kirche – Neue Lastenverteilung

Gemeinsame Information von SBK, Fastenopfer und RKZ

Ein intensiver Spendenwettbewerb verlangt vom Fastenopfer eine klare Positionierung im Spendenmarkt. Mit dem geschärften Fokus «Globale Gerechtigkeit und Armutsreduktion im Süden aus christlicher Sicht» kann dies erreicht werden. Dies bedingt eine markante Reduktion des Beitrags für pastorale Aufgaben in der Schweiz. Ab 1. Januar 2018 wird Fastenopfer 400 000 Franken für pastorale Aufgaben der Bistümer und 400 000 Franken für Aufgaben auf sprachregionaler und gesamtschweizerischer Ebene einsetzen. Dies entspricht rund einem Drittel der heute für diese Aufgaben eingesetzten Mittel. Im Gegenzug ist eine Mehrheit der kantonalkirchlichen Organisationen bereit, die Beiträge bis 2018 um jährlich 3 Prozent zu erhöhen und so einen grossen Teil des Rückgangs auszugleichen. Trotz dieses grossen Efforts sind auch Einsparungen erforderlich. Dies sind die wesentlichen Eckpunkte einer Vereinbarung, der die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) und das Fastenopfer an ihren Sitzungen von Ende November/Anfang Dezember 2013 zugestimmt haben. Damit übernimmt die RKZ auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene noch mehr finanzielle Verantwortung. Wegleitend für das neue Finanzierungsmodell ist es, die Glaubwürdigkeit und die Zukunftsfähigkeit des Fastenopfers und der katholischen Kirche zu stärken. Es dient allen: Das Hilfswerk Fastenopfer kann sich auf seinen Kernauftrag konzentrieren und sich entsprechend bei Spenderinnen und Spendern positionieren. Die Bischofskonferenz und die pastoralen Institutionen sowie die RKZ und ihre Mitglieder können mit Unterstützung all jener, die Kirchensteuern und -beiträge leisten, eine lebendige Kirche erhalten und weiterentwickeln.

Erinnerung an die Anfänge

Seit seiner Gründung setzt Fastenopfer seine Spendenerträge nicht nur für Projekte in den Ländern des Südens ein, sondern finanziert auch überregionale Aufgaben der Kirche in der Schweiz. Denn zum Zeitpunkt seiner Entstehung im Jahr 1962 standen auf schweizerischer und sprachregionaler Ebene sowie für die Bistümer noch kaum Kirchensteuermittel zur Verfügung. Aber der Aufbruch der Kirche nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil und der Synode 72 erforderte eine Stärkung dieser Ebenen. Konkret ging es um die Umsetzung der Liturgiereform, die Stärkung der biblischen Bildungsarbeit, die Ausbildung von Katechetinnen und Katecheten, die kirchliche Medienarbeit sowie den Einsatz für Gerechtigkeit und Frieden. Deshalb setzte das Hilfswerk anfänglich 50 Prozent der Spenden im Ausland, 50 Prozent im Inland ein.

Schrittweise Verlagerung der finanziellen Verantwortung

1971 wurde die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) als nationaler Zusammenschluss der kantonalkirchlichen Organisationen gegründet, um die Bischöfe bei der Wahrnehmung der schweizerischen und sprachregionalen Aufgaben zu unterstützen. Schrittweise übernahm die RKZ mehr finanzielle Verantwortung – und entlastete Fastenopfer im Bereich Inland. So wurde der Inlandteil des Hilfswerks zunächst auf 30 Prozent reduziert, dann übernahm die RKZ die administrative Betreuung der Projekte, und 2002 wurde der Inlandteil nochmals verringert. Heute finanziert Fastenopfer noch 20 Prozent des Budgets von rund 9 Millionen Franken für gesamtschweizerische und sprachregionale Aufgaben. Da auch die grossen Bistümer inzwischen vermehrt durch die kantonalkirchlichen Organisationen unterstützt werden, verloren die Diözesananteile des Fastenopfers ebenfalls an Bedeutung. Die neue Vereinbarung ist eine weitere Etappe auf diesem seit Jahrzehnten eingeschlagenen Weg.

Glaubwürdig und zukunftsfähig

Die Übergangszeit bis Ende 2017 wird genutzt, um die Zuständigkeiten und Finanzflüsse zwischen Fastenopfer, RKZ und den Bistümern weiter zu entflechten. Das führt zu erhöhter Transparenz und zu einer Vereinfachung der Arbeit in den bisher gemischten Gremien. Fastenopfer wird seine Beiträge ab 2018 eigenständig vergeben, die SBK und die RKZ ihrerseits werden ihre Zusammenarbeit auf der Basis eines Vertrags und entsprechender Reglemente neu regeln. Als nächste Schritte werden der Vertrag zwischen Bischofskonferenz und Fastenopfer angepasst sowie ein Vertrag zwischen Bischofskonferenz und RKZ abgeschlossen. Damit anerkennen die Schweizer Bischöfe den Einsatz der staatskirchenrechtlichen Körperschaften und den Beitrag, den Katholikinnen und Katholiken auf diesem und anderen Wegen zur Finanzierung und Schaffung guter Voraussetzungen für das kirchliche Leben leisten.

Freiburg, Zürich und Luzern, den 11. Dezember 2013 Erwin Tanner (SBK), Matthias Dörnenburg (Fastenopfer) und Daniel Kosch (RKZ)

Nähere Auskunft erteilen: Für die SBK: Erwin Tanner, Generalsekretär, Telefon 026 510 15 15, E-Mail ; Für das Fastenopfer: Matthias Dörnenburg, Direktor a. i., Telefon 079 759 90 22, E-Mail doernenburg@ fastenopfer.ch; Für die RKZ: Daniel Kosch, Generalsekretär, Telefon 044 266 12 00, E-Mail rkz@ kath.ch

 

Weihnachtskollekte 2013 – Quelle des Lebens

Liebe Schwestern und Brüder Mit der Weihnachtskollekte für die Mütter und Kinder von Bethlehem helfen die Schweizer Pfarreien mit, ein weit sichtbares Zeichen zu setzen, wie Christen inmitten des Nahostkonflikts eine Quelle des Lebens schaffen. Dank dieser Unterstützung bringt das Kinderspital Bethlehem bis heute Licht zu den Kindern im Heiligen Land.

Die Unschuldigen leiden unter dem andauernden Konflikt, der seit Jahrzehnten Palästinenser und Israelis trennt und Ungerechtigkeit bringt.

Lassen Sie uns weiter diesem Werk unsere Hände, die handeln, und unsere Herzen, die mitfühlen, geben, damit es seine segensreiche und friedensstiftende Arbeit fortführen kann. Nur durch unsere Anteilnahme im Gebet und die Gabe in den Weihnachtsgottesdiensten können die Türen des Spitals am Geburtsort Jesu weiter allen Kindern offen stehen. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Hilfe. Ihnen, Ihren Familien und Freunden wünschen wir ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein von Frieden erfülltes neues Jahr.

Freiburg i. Ü., im September 2013 Die Schweizer Bischöfe und Territorialäbte

Epiphanieopfer 2014

Risse in den Wänden, Feuchtigkeit, bröckelnde Stuckaturen und Schädlinge im Gebälk lassen manche Kirche oder Kapelle in desolatem Zustand erscheinen. Seit 150 Jahren setzt sich die Inländische Mission für den Kirchenerhalt in allen Landesteilen ein, um Kirchen und Kapellen als Orte der lebendigen Seelsorge zu bewahren. Denn auch in armen Pfarreien sollen die Menschen den Gottesdienst in würdigen Räumen feiern können. Zur Epiphanie 2014 ruft die Inländische Mission zur Solidarität auf für die drei Schweizer Kirchenrenovationsprojekte in Bünzen (AG ), Blitzingen (VS) und Gordevio (TI). Die Schweizer Bischöfe schliessen sich diesem Aufruf an und empfehlen Ihnen, liebe Katholikinnen und Katholiken, diese drei Projekte zur Unterstützung. Im Namen der begünstigten Pfarreien danken wir Ihnen herzlich!

Freiburg, im Dezember 2013 Die Schweizer Bischofskonferenz

In guten Händen – auch im Notfall

Die Schweizer Bischofskonferenz empfiehlt das Kirchenopfer vom Sonntag, 12. Januar 2014, zur Unterstützung von werdend+en Müttern und Familien, die in Not geraten sind. Der Erlös geht an die Sozialwerke «Solidaritätsfonds für Mutter und Kind» und «SOS werdende Mütter».

Traditionellerweise sammeln die katholischen Pfarreien am zweiten Januarwochenende Spenden für Schwangere und Familien in Not. Mütter, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, brauchen Menschen und Institutionen, die ihnen rasch und unkompliziert beistehen. Dank Hilfe im richtigen Moment kann oft grösseres Unheil vermieden werden. Es braucht manchmal nicht viel, um ein Familienbudget aus dem Gleichgewicht zu bringen. Eine Zahnarztrechnung, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird, oder ein Mietzinsdepot beim Umzug. Ganz zu schweigen von gravierenden Ereignissen wie dem Verlust der Arbeitsstelle oder der schweren Erkrankung eines Familienmitglieds.

Der «Solidaritätsfonds für Mutter und Kind», der vom Schweizerischen Katholischen Frauenbund (SKF) gegründet wurde, und die Stiftung «SOS werdende Mütter» gehören zu den wichtigen Anlaufstellen, die Familien und Frauen in Not zur Verfügung stehen und sie unterstützen.

Die Schweizer Bischofskonferenz ist sich der Wichtigkeit dieser Hilfe bewusst und will den diakonischen Dienst dieser beiden Werke durch das Kirchenopfer am zweiten Januarwochenende stärken. Mit einer Spende schenken Sie mehr als Geld. Sie schenken Zeit und Entspannung, weil die finanzielle Not weniger drückt, und damit schenken Sie auch ein Stück Geborgenheit.

Freiburg, im Dezember 2013 Die Schweizer Bischofskonferenz