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Erklärung des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz zum «Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz»

Angesichts der medialen Debatte um das Dokument der Bischofskonferenz zur Zusammenarbeit mit staatskirchenrechtlichen Körperschaften betont der Präsident der Bischofskonferenz, Bischof Markus Büchel, dass sich die Schweizer Bischöfe zum heutigen staatskirchenrechtlichen System bekennen. Das Vademecum ist eine Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung des Staatskirchenrechts. Um entstandene Irritationen zu überwinden, veröffentlicht der Präsident folgende Klarstellung:

 

Anfang März hat die Schweizer Bischofskonferenz ein «Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz» verabschiedet. Es handelt sich um die Empfehlungen einer Fachkommission, welche im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz Fragen um die Weiterentwicklung des schweizerischen Staatskirchenrechts untersucht hat.

Grundlage für die im Vademecum vorgeschlagenen Schritte ist das Bekenntnis der Schweizer Bischöfe zum heutigen System. Die staatskirchenrechtlichen Körperschaften sind für die Erfüllung der kirchlichen Aufgaben äusserst wichtig und sollen es in Zukunft auch bleiben. So geht unser Dank an alle Katholikinnen und Katholiken, welche sich als getaufte Gläubige und als von den Mitgliedern unserer Kirche demokratisch gewählte Mandatsträger in den staatskirchenrechtlichen Strukturen zum Wohl unserer Kirche einsetzen.

Wir sind froh, auf ihre Sachkompetenz und ihr vielfältiges Engagement zählen zu dürfen. Von Interpretationen, wonach sie ihre Aufgabe in diesen Gremien nicht als Glied der Kirche, sondern «nur» als Bürger des Staates wahrnähmen, distanziere ich mich in aller Form.

Das Dokument der Fachkommission enthält auf theoretischer Ebene Anregungen, wie das Staatskirchenrecht in der Schweiz weiterentwickelt werden kann. Wenn ein Bischof nun konkrete Schritte in diese Richtung anstösst, gilt es, im Einvernehmen mit den staatskirchenrechtlichen Körperschaften die notwendigen Anpassungen an die Realität vorzunehmen.

Dass durch unsere unglückliche Kommunikation einseitige Meldungen zu diesem Dokument veröffentlicht wurden, bedauern wir sehr, ebenso die dadurch entstandenen Irritationen. Das Vademecum ist als Diskussionsgrundlage seitens der Bischöfe gedacht. Die durch dieses Dokument angeregte Diskussion soll in Ruhe und Sachlichkeit gemeinsam mit allen Beteiligten geführt werden können. Ziel ist es, die bewährte Organisationsform der katholischen Kirche in der Schweiz gemeinsam in eine gute Zukunft zu führen.

Freiburg/St. Gallen, 26. August 2013

Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz

 

Anmerkung der SKZ-Redaktion:

Das betreffende Dokument «Vademecum» ist hier aufgeschaltet: http://www.kath.ch/skz/upload/20130903142252.pdf

 

Ausschnitt aus dem Anhang des oben abgedruckten Communiqués der SBK:

Fachkommission «Kirche und Staat in der Schweiz»

Im Jahr 2008 fand in Lugano ein Treffen zwischen Vertretern der Schweizer Bischofskonferenz, der staatskirchenrechtlichen Körperschaften und des Hl. Stuhls statt. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurde das heutige Verhältnis von kirchlichen zu staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz beleuchtet. Im Anschluss daran hat die Schweizer Bischofskonferenz eine Fachkommission eingesetzt, welche zuhanden der Schweizer Bischofskonferenz eine Reihe von Fragen zu beantworten hatte. Die Fachkommission hat ihre Arbeit Anfang 2013 abgeschlossen und die Ergebnisse in einem Vademecum zusammengefasst. Die ausführlichen, von der Fachkommission erarbeiteten Texte werden in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht werden.

Der Fachkommission gehörten an:

Prof. Dr. Libero Gerosa (Präsident); Professor für kanonisches Recht, Theologische Fakultät Lugano;

Rev. Dr. Hans Feichtinger, Mitarbeiter im Sekretariat der Kongregation für die Glaubenslehre;

Dr. Philippe Gardaz, ehem. Kantonsrichter des Kantons Waadt; Mitglied der Kommission für Staatskirchenrecht und Religionsrecht der RKZ;

Dr. Martin Grichting, Generalvikar des Bistums Chur;

Prof. em. Dr. Ivo Hangartner † , ehem. P rofessor für Staatsrecht, Universität St. Gallen;

Dr. Claudius Luterbacher, Kanzler der Diö zese St. Gallen;

Dr. Paul Weibel, Vizestaatsschreiber des Kantons Schwyz;

Rudolf Würmli (Nachfolger für Giorgio Prestele), ehem. Verwalter des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen.

 

<hr />

Gemeinsam füreinander da sein – der Grundgedanke des Bettagsopfers!

Der Dank-, Buss- und Bettag ruft uns zum Innehalten und zur Besinnung auf. Als Eidgenössischer Bettag erinnert uns dieser Gedenktag daran, dass wir Gott für das Wohlergehen unseres Landes und unserer Gemeinschaft dankbar sein sollen. Gemeinsam füreinander da zu sein, ist ein zentraler Grundgedanke, den die Eidgenossenschaft mit der Kirche gemeinsam hat. Das Motto des 150-Jahr-Jubiläums der Inländischen Mission (IM) und der Schweizer Bischofskonferenz, das im Juni 2013 in Einsiedeln begangen wurde, gibt diesem Grundgedanken auch in unserer kirchlichen Gemeinschaft Ausdruck: «Miteinander Kirche bauen.»

Das Bettagsopfer für die Inländische Mission (IM) ist ein Mittel, uns mit den Schwachen in der katholischen Kirche unseres Landes solidarisch zu zeigen. Mit dem Ertrag der Kollekte kann die IM wirksame Hilfe leisten: an die Jugendpastoral Poschiavo, an die Familienpastoral im Bistum Basel sowie an die Behinderten- Seelsorge im Kanton Neuenburg.

Die Schweizer Bischöfe empfehlen das Bettagsopfer dem Wohlwollen aller Katholikinnen und Katholiken unseres Landes. Sie bitten alle Pfarreiverantwortlichen, sich für dieses Opfer und die Anliegen der Inländischen Mission einzusetzen.

Freiburg, im September 2013

Die Schweizer Bischofskonferenz