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Ausschreibung 150 Jahre Schweizer Bischofskonferenz und Inländische Mission

Mediencommuniqué der 299. Ordentlichen Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) vom 4. bis zum 6. März 2013 im Lassalle-Haus, Bad Schönbrunn (ZG)

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich vom 4. bis zum 6. März 2013 im Lassalle- Haus, Bad Schönbrunn bei Edlibach, zur 299. Ordentlichen Versammlung getroffen. Sie fand zum ersten Mal unter der Leitung des neuen Präsidenten, Bischof Markus Büchel, statt. Die Schweizer Bischofskonferenz und die Inländische Mission (IM) wurden 1863, vor 150 Jahren, gegründet. Die Schweizer Bischofskonferenz ermöglicht den Schweizer Bischöfen eine bessere Koordination, und die Inländische Mission unterstützt kirchliches Leben mit finanziellen Beiträgen für Gotteshäuser und Seelsorgeprojekte in Gegenden der Schweiz, wo die eigenen Mittel nicht ausreichen. Unter dem Leitmotiv «Wir bauen gemeinsam Kirche – die Freude an Gott ist unsere Kraft» laden die SBK und die IM am Sonntagnachmittag, 2. Juni 2013, die Katholikinnen und Katholiken aus der ganzen Schweiz zur gemeinsamen Jubiläumsfeier in Einsiedeln ein. An ihrer Versammlung haben die Bischöfe den Stand der Vorbereitungen besprochen. Nach der Festmesse mit den Schweizer Bischöfen wird ein «weltliches» Fest mit verschiedenen Programmteilen folgen, das im Abteihof mit Musik und Imbiss endet. Eine Besonderheit des Jubiläums ist die musikalische Mitwirkung von «150 Stimmen» aus Jugend- und Kinderchören der ganzen Schweiz. Eine Sternfahrt führt Gäste aus allen Landesteilen nach Einsiedeln. Näheres zur Jubiläumsfeier ist auf der Homepage www.im-solidaritaet.ch/feier publiziert.

Gebet für die Wahl des Papstes

Die Versammlung der SBK war deutlich geprägt vom ungewöhnlichen Umstand, dass der Bischofssitz von Rom derzeit vakant ist. In einer Ansprache würdigte der Präsident der SBK, Bischof Markus Büchel, Papst Benedikt XVI. Die Bischöfe und Territorialäbte eröffneten die Versammlung mit einem Gebet zum Heiligen Geist («Veni Creator Spiritus»), verbunden mit der Bitte um eine gute Wahl des neuen Papstes. Sie bitten die Gläubigen, sich dem Gebet anzuschliessen. Als Zeichen der Verbundenheit mit dem Nachfolger auf dem Stuhl Petri ordnen sie an, unmittelbar nach Bekanntgabe des Namens des neuen Papstes («habemus papam») die Kirchenglocken zu läuten.

Neuausrichtung des Inland-Engagements des Fastenopfers

Im Rahmen der Festlegung seiner Strategie für die nächsten Jahre hat das Fastenopfer beschlossen, seine Tätigkeit und den Einsatz der Spendengelder noch vermehrt auf den Kernauftrag «Förderung der globalen Gerechtigkeit und Armutsreduktion im Süden aus christlicher Sicht» auszurichten. Diese Entscheidung hat Folgen für das Engagement des Hilfswerks in der Schweiz. Die Inlandfinanzierung der Aufgaben der Kirche muss neu geregelt werden. Die Versammlung der SBK stimmte den Grundlagen und Eckpunkten der Neuausrichtung des Inland-Engagements des Fastenopfers zu. In einem gemeinsamen separaten Communiqué [siehe unten] informieren die Schweizer Bischofskonferenz, das Fastenopfer und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz über die Neuausrichtung des Inland-Engagements.

Pfarrei-Initiative

Die Bischöfe von Basel, Chur und St. G allen orientierten die Mitglieder der SBK über den Stand ihrer Gespräche und Kontakte mit den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern der Pfarrei-Initiative. Die begonnenen Anstrengungen, die Fragen und Schwierigkeiten, welche die Initiative zum Ausdruck bringt, mit den Betroffenen aufzuarbeiten und zu klären, werden in den drei Bistümern unter Führung der Bischöfe weitergehen. Es ist das Ziel der Schweizer Bischöfe, gemeinsam mit den Seelsorgenden bestehende Widersprüche und Schwierigkeiten zwischen der Seelsorgepraxis in bestimmten Gemeinden und dem kirchlichen Lehramt beziehungsweise den Weisungen der Bischöfe aufzulösen. Sie betonen erneut, dass für die Bewältigung der von der Initiative angesprochenen Fragen und Schwierigkeiten die Einheit mit dem Bischof, der die Einheit mit der Gesamtkirche garantiert, entscheidend ist.

Umgang mit asylsuchenden Menschen

Die Bischöfe erörterten anstehende Fragen im Umgang mit asylsuchenden Menschen. Sie unterstreichen, dass die Menschenwürde und Rechte der Menschen, Einheimischer wie Fremder, zu achten sind. Die SBK erteilt der Nationalkommission Justitia et Pax den Auftrag, in einem beratenden Expertengremium der Bischöfe eine klärende Stellungnahme zu den Änderungsforderungen am Asylgesetz zu erarbeiten.

In Kürze

– Im Zusammenhang der in Deutschland ausgelösten Diskussion über die sogenannte «Pille danach» für Opfer von Vergewaltigungen wurden die Schweizer Bischöfe durch den Präsidenten ihrer Bioethikkommission dahingehend informiert, dass sich die Kommission bereits mit dieser Frage befasst. Die Schweizer Bischöfe warten die Ergebnisse dieser Beratung ab. Eine Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz zu dieser Frage liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor, wie Medien bereits berichtet haben. Die Schweizer Bischöfe bedauern die diesbezügliche Informationspanne.

– Die SBK entschied, die Theologische Kommission mit der Ökumene-Kommission zu vereinigen. In der nächsten Etappe werden die nötigen Anpassungen in Statuten und Zusammensetzung ausgearbeitet.

Begegnungen

– Der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Diego Causero, hat der Versammlung der Bischofskonferenz einen freundschaftlichen Besuch abgestattet. Er war begleitet von Mgr. Mario Codamo, Nuntiatursekretär in Bern.

– Die Bischöfe trafen mit Prof. Dr. Libero Gerosa, Lugano, zusammen. Er ist Präsident der Fachkommission «Kirche und Staat in der Schweiz», deren Schlussbericht er vorstellte. Der Bericht wird in Buchform publiziert werden.

– Mit Weihbischof Peter Henrici, langjähriges Mitglied der SBK, konnte an seinem Wohnort, dem Lassalle-Haus, ein wertvoller Austausch stattfinden.

Ernennungen

Die Schweizer Bischofskonferenz ernennt:

Alain René Arbez, Genf, zum Mitglied der Jüdisch/ Römisch-katholischen Gesprächskommission der Schweiz.

Michèle Adam, Dr. theol., Oberägeri (ZG ), und Rémy Lebrun, Dr. iur. can., Bern, zu Ehebandverteidigern am Interdiözesanen Schweizerischen Kirchlichen Gericht.

Doris Meier, Freiburg, zur wissenschaftlichen Sekretärin der Bioethikkommission.

Edlibach (ZG ), 7. März 2013 Walter Müller, Informationsbeauftragter SBK

 

Neuausrichtung des Inland-Engagements des Fastenopfers

Gemeinsame Mitteilung der SBK, des Fastenopfers und der RKZ

Im Rahmen seiner Strategie für die nächsten Jahre hat das Fastenopfer (FO) beschlossen, sämtliche Aktivitäten und den Einsatz der Spendengelder noch vermehrt auf den Kernauftrag «Förderung der globalen Gerechtigkeit und Armutsreduktion im Süden aus christlicher Sicht» auszurichten.

Diese Entscheidung hat Folgen für das Engagement des FO in der Schweiz. Seit seiner Gründung hat es sich im Inland für eine lebendige und glaubwürdige Kirche eingesetzt: mit der Kampagne in der Fastenzeit, mit eigenen Bildungsangeboten und mit Beiträgen für pastorale Aufgaben in den Bistümern (Diözesananteil) sowie auf schweizerischer und sprachregionaler Ebene (Mitfinanzierung FO/RKZ).

Rechtliche Grundlagen für diesen Einsatz eines Teils der Spenden sind ein Vertrag zwischen dem Fastenopfer und der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) sowie ein Vertrag zwischen SBK, FO und der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ). Letzterer strebt seit 30 Jahren eine «Ergänzung und sukzessive Entlastung des Inlandteils des Fastenopfers» an. Dementsprechend hat die RKZ mit ihren aus Kirchensteuern und Kirchenbeiträgen stammenden Mitteln einen immer bedeutenderen Anteil der finanziellen Lasten übernommen.

Im Rahmen der Strategie des Fastenopfers soll in den nächsten Jahren ein weiterer grösserer Schritt in diese Richtung erfolgen, indem das Hilfswerk seinen finanziellen Beitrag an Inland-Aufgaben deutlich verringert. Grund dafür ist nicht zuletzt seine Glaubwürdigkeit: Die Mittelverwendung soll der Positionierung des Hilfswerks und dem überwiegenden Spenderwillen entsprechen.

Angesichts enger werdender finanzieller Spielräume stellt diese Entwicklung die SBK, die RKZ und die bisherigen Empfänger von Fastenopfergeldern in der Schweiz vor erhebliche Herausforderungen. Ein Teil des Rückgangs muss durch zusätzliche Mittel aus Kirchensteuern und Kirchenbeiträgen kompensiert werden. Daneben wird es unumgänglich sein, die Prioritäten auf schweizerischer und sprachregionaler Ebene noch klarer zu setzen. Und schliesslich muss nach neuen Finanzierungsquellen Ausschau gehalten werden.

SBK, FO und RKZ haben vereinbart, bei der Entwicklung neuer Lösungen eng zusammenzuarbeiten und ihre gemeinsame Verantwortung auf der Basis der bestehenden Verträge und Regelungen sorgfältig wahrzunehmen. Sie sind zuversichtlich, auf diese Weise die finanziellen wie die rechtlichen Fragen auf gute Art regeln zu können. Sobald über die finanziellen Eckwerte und juristischen Modalitäten einer künftigen Regelung Klarheit besteht, werden sowohl die betroffenen Institutionen als auch die interessierte Öffentlichkeit transparent informiert.

Freiburg, Luzern und Zürich, 7. März 2013 Schweizer Bischofskonferenz:

Mgr. Markus Büchel, Präsident Erwin Tanner, Generalsekretär Fastenopfer: Walo Bauer, Vizepräsident des Stiftungsrates Römisch-Katholische Zentralkonferenz: Hans Wüst, Präsident Daniel Kosch, Generalsekretär