Alle Bistümer

Leitlinien für die erweiterte Nutzung von römisch-katholischen Kirchen, Kapellen und kirchlichen Zentren

In ihren Kirchenbauten hat sich immer schon das Selbstbild der Kirche Ausdruck verschafft. An vielen Orten stellen sich jedoch in den nächsten Jahren handfeste Fragen nach Sinn und Zweck der Erhaltung der kircheneigenen  Immobilien und Infrastrukturen. Dazu hat die Schweizer Bischofskonferenz SBK bereits ein Modelldekret über die Zulassung anderer Religionen, Konfessionen oder religiöser Gruppierungen, der Priesterbruderschaft Pius X. und von «freien Theologen» zu den römisch-katholischen Kirchen und Kapellen veröffentlicht. Seither hat sich gezeigt, dass sich die Fragestellungen ausdifferenziert haben. Das Œuvre und die Expertise des Kunsthistorikers Prof. Dr. Johannes Stückelberger, bis 2023 Dozent für Religions- und  Kirchenästhetik an der Universität Bern, bot insbesondere für die Praxishilfe erweiterter Nutzung kirchlicher Gebäude Hand. Es besteht über den akademischen Kontext hinaus auf allen kirchlichen (Bischofskonferenzen, Dikasterium für die Kultur und die Bildung) und politischen Ebenen (Europarat) ein hoher Konsens hinsichtlich eines  sorgfältigen Umgangs und Erhalts religiöser Bauten. Zugleich stellen sich mehr und mehr Fragen nach geteilter oder alternativer Nutzung der finanziell aufwendigen Infrastrukturen.

Mit diesen Leitlinien wollen die Bischöfe und Territorialäbte vor allem im Umgang mit Kirchenräumen (Kirchen, Kapellen, Pfarreizentren), die zunehmend zu gross erschienen, Hilfe bieten. Der Begriff der erweiterten Nutzung evoziert in diesem Zusammenhang Offenheit. Er will dazu motivieren, in jedem dieser Fälle die Optionen weit auszuloten, um eine möglichst gute Lösung zu finden. Das kann von erweiterter eigener Nutzung über Mischnutzung mit anderen Partnern bis hin zu Vermietung oder Verkauf gehen.

Es werden alle Betroffenen ermutigt, in einen ernsthaften gemeinschaftlichen Reflexionsprozess einzusteigen.

Das ausführliche Dokument mit den angesprochenen Leitlinien «Pastoralschreiben, Wenn der Kirchenraum nicht mehr passt», findet sich unter www.bischoefe.ch.

Die Schweizer Bischöfe und Territorialäbte