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Beten wir für den Frieden und zeigen wir Solidarität mit den ukrainischen Flüchtlingen

Die 335. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz SBK fand vom 7. bis 9. März im Bildungshaus Centre Saint-François in Delsberg JU statt. Der bewaffnete Konflikt in der Ukraine sowie die diözesane und die gesamtschweizerische Phase der Bischofssynode 2023 bildeten die Schwerpunkte der Traktandenliste.

«Nein zum Krieg!»
Die Schweizer Bischöfe bekunden ihre tiefe Besorgnis in Bezug auf den derzeitigen Krieg in der Ukraine. Mit Entschlossenheit und voller Überzeugung wiederholen sie den Aufruf zum Frieden zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine, der in ihrer gemeinsamen Erklärung zum Ausdruck kam, welche Papst Franziskus und Seine Heiligkeit Kyrill, Patriarch von Moskau, am 12. Februar 2016 in Havanna unterzeichnet hatten: «Wir verurteilen die Kriegshandlungen in der Ukraine.» Die dramatische Situation im mitteleuropäischen Land war bei den Sitzungen und den Feierlichkeiten an den drei Versammlungstagen stets präsent. Eröffnet wurde die ordentliche Versammlung mit einer Gebetsstunde für den Frieden in der Ukraine und den anderen Regionen der Welt, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind. Den Abschluss bildeten drei Minuten stilles Gebet zum Glockengeläut. Die Schweizer Bischöfe bekunden ihre uneingeschränkte Solidarität mit den Kriegsopfern in der Ukraine und appellieren, dass diese Situation nicht dazu führen darf, das russische Volk pauschal zu verurteilen oder zu stigmatisieren.
Sie sprechen bereits jetzt allen Gläubigen sowie allen Männern und Frauen guten Willens, die sich seit dem Ausbruch der Kriegshandlungen am 24. Februar für die ukrainische Bevölkerung und die Hunderttausenden Menschen, die vor den Kriegshandlungen fliehen, einsetzen, ihren herzlichen Dank aus. Sie rufen dazu auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit diese Welle der Solidarität nicht abebbt – dies begleitet von unablässigem Friedensgebet.
Am 7. März versandte der Präsident der SBK, Bischof Felix Gmür, einen eingeschriebenen Brief an Seine Heiligkeit Kyrill, Patriarch von Moskau. Darin fordert er seinen Amtsbruder im Namen Jesu Christi auf, sich beim russischen Präsidenten Wladimir Putin dafür einzusetzen, dass dieser die Militäroperation in der Ukraine umgehend einstellt.

Solidarische Initiativen
Vor diesem Hintergrund grosser Sorge und Dringlichkeit hat die SBK mehrere konkrete Massnahmen beschlossen, namentlich:

  • Die vom Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) vorgesehene Heilige Messe, die am Montag, 11. April (Ostermontag) für die an Covid-19 Verstorbenen geplant ist, soll auch für den Frieden in der Ukraine bestimmt sein. Sie wird um 11.15 Uhr in der Klosterkirche Einsiedeln gefeiert, von Abt Urban Federer geleitet und per Livestream unter www.kloster-einsiedeln.ch übertragen.
  • Die liturgischen Verantwortlichen der deutschsprachigen Länder haben für die Karfreitagsfeier (15. April) ein spezifisches Gebetsanliegen für den Frieden in der Ukraine vorbereitet. Dieses wird in Kürze ins Französische und Italienische übersetzt.
  • Die Bischöfe haben die diözesanen Nothilfe-Initiativen für die ukrainische Bevölkerung koordiniert. Insbesondere haben sie für den 20. März (3. Fastensonntag) eine Kollekte in den Bistümern und Gebietsabteien beschlossen.

Schliesslich appelliert die SBK nachdrücklich an die politischen Stellen und die gesamte Bevölkerung, dass die Schweiz bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine menschliche Solidarität beweisen soll.

Diözesane Phase der Bischofssynode 2023
«Der synodale Prozess ist noch nicht beendet. Im Gegenteil: Er steht erst am Anfang!» Das ist die Meinung der Mitglieder der SBK, welche die ersten Ergebnisse des «Sy-
nodalen Weges», der in den vergangenen Monaten stattfand, auf Ebene der Schweizer Bistümer weitergetragen und vertieft haben. Sie danken allen, die an der diözesanen Konsultation mitgewirkt haben. Sie äusserten den Wunsch, dass diese Art des gemeinsamen Betens und des Dialogs immer mehr zu einem «ganz gewöhnlichen Ansatz» im kirchlichen Leben in der Schweiz und anderswo werden solle. Dies mit dem Ziel, zu einem spirituellen Konsens über die verschiedenen Fragestellungen zu gelangen, die das Volk Gottes heute bewegen – als Ergebnis einer Entscheidungsfindung, welche die Kirche unter Beteiligung aller durchführt. Nachdem die diözesane Phase nun abgeschlossen ist, hat die SBK die Pastoralkommission mit dem Verfassen eines nationalen Berichts beauftragt. Dieser soll an der Schweizer Synodalversammlung im Programm vom 30. Mai 2022 im Kloster Einsiedeln zur Diskussion stehen. Der nationale Bericht wird sodann im Sommer nach Rom geschickt, um das erste Instrumentum laboris vorzubereiten – jenes Dokument, das anschliessend auf kontinentaler Ebene diskutiert werden soll.

Neuer Generalsekretär und stv. Generalsekretär
Die Mitglieder der SBK begrüssten den neuen Generalsekretär Davide Pesenti und seinen Stellvertreter Martin Wey, die kürzlich ihr Amt angetreten hatten, und wünschten ihnen für ihren neuen Wirkungsbereich alles Gute.

Richtlinien des Frauenrates der SBK
Die Schweizer Bischöfe verabschiedeten die neuen Richtlinien des Frauenrates der SBK. Dieser ist das beratende Organ für Fragen im Zusammenhang mit der Stellung und dem Auftrag von Frauen in der katholischen Kirche in der Schweiz. Das Dokument sieht insbesondere vor, dass darin Frauen aus verschiedenen Sprachregionen, unterschiedlichen kirchlichen Berufungen und Lebensumständen sowie aus verschiedenen Alters- und Berufsgruppen vertreten sein sollen.
Begegnung mit dem Apostolischen Nuntius Traditionsgemäss empfing die SBK den Apostolischen Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Martin Krebs, zum brüderlichen Austausch über aktuelle Themen. Der Nuntius brachte die Initiativen zur Sprache, die Papst Franziskus für einen Waffenstillstand in der Ukraine und für den Weltfrieden unternommen hat.

Ernennungen

Die SBK nahm folgende Ernennungen vor:

  • Marianne Pohl-Henzen für den Stiftungsrat der Fastenaktion
  • Pfarrer Stefan Buchs CCN und Stève Bobillier für die Kommission für Bioethik
  • Pfarrer Andreas Fuchs, Bischofsvikar, und Don Carlo de Stasio (Bistum Chur) für die Kommission Migration
  • Helena Jeppesen-Spuhler als neues Mitglied der Kommission Justitia et Pax
  • Markus Thürig, Generalvikar des Bistums Basel, für die Fachgruppe 3 der Mitfinanzierung SBK-RKZ
  • Annette Mayer Gebhardt, Spitalseelsorgerin, katholische Vertreterin für die ökumenische Kommission «Palliative Care»
  • Martin Wey, stv. Generalsekretär, für die Kommission der RKZ für Kirchenrecht und Religionsrecht
  • Davide Pesenti, Generalsekretär, für die Planungs- und Finanzierungskommission SBK-RKZ

Schweizerische Bischofskonferenz SBK


Stellungnahme von Justitia et Pax zum Krieg in der Ukraine

Der Krieg russischer Eliten gegen die Ukraine ist ein eklatanter Verstoss gegen das Völkerrecht sowie ein Angriff auf Menschenrechte und das friedliche Zusammenleben in unserer Welt. Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax stellt sich entschieden auf die Seite des ukrainischen Volkes, dem unsägliches Leid angetan wird, und der Menschen in Russland, die gegen diesen Krieg demonstrieren. Verbunden über das Netzwerk Europäischer Justitia-et-Pax-Kommissionen sind wir im Kontakt mit Freundinnen und Freunden in der Ukraine und wissen um deren prekäre Lage. In Verbundenheit mit unseren Schwesterkommissionen in Europa

  • verurteilen wir die russische Aggression und die kriegerische Invasion in der Ukraine.
  • fordern wir einen sofortigen Waffenstillstand und Rückzug der russischen Armee.
  • unterstützen wir die Massnahmen der europäischen Länder, den Notleidenden Hilfe zukommen zu lassen.
  • fordern wir den Bundesrat auf, Flüchtlinge unbürokratisch und rasch aufzunehmen.
  • fordern wir den Bundesrat auf, die Massnahmen Europas und anderer Länder, insbesondere was den Finanzsektor, den Rohstoffhandel und die Flugmöglichkeiten betrifft, vorbehaltlos zu übernehmen und im Hinblick auf die bedeutende Rolle des Schweizer Finanzplatzes und des Schweizer Rohstoffhandelsplatzes zu verstärken. Der Krieg in der Ukraine darf nicht über die Schweiz finanziert werden. Die Schweizer Wirtschaft darf nicht von diesem Krieg profitieren.
  • sprechen wir den Menschen in der Ukraine, die sich aufopfernd und mutig dem Angriff entgegenstellen, unsere Hochachtung und Unterstützung aus.
  • sind wir bereit, auch hier die Konsequenzen – v. a. wirtschaftlicher Art – zu tragen, wenn die Sanktionen gegenüber Russland unseren Lebensstil negativ beeinflussen.
  • unterstützen wir den Aufruf von Papst Franziskus zu Frieden und Gesprächen auf sicherem Grund und Boden.
  • setzen wir uns weiter ein für eine Welt, in der Friede und Gerechtigkeit trotz allem eine Zukunft haben.
  • ist das Gebet für uns ein Zeichen der Verbundenheit mit den Opfern, den vielen Frauen und Männern, Soldatinnen und Soldaten, die in der Ukraine für ihre Freiheit kämpfen, und mit den vielen Menschen in Russland, die sich öffentlich gegen den Krieg in der Ukraine stellen.


Justitia et Pax


Ausschreibung Preis Interkulturelle Pastoral

Im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) verleihen die Kommission für Migration und die Dienststelle migratio den Preis für eine vorbildliche Initiative zur Entwicklung des vermehrten Miteinanders von Ortspfarreien und anderssprachigen Gemeinschaften. Ein solches Projekt soll beispielhaft zeigen, wie der Weg zu einer interkulturellen Pastoral gestaltet werden kann.

Wer kann sich bewerben?
Der Preis wird Personen verliehen, die sich in anderssprachigen Gemeinschaften oder Ortspfarreien für eine einmalige oder langfristige Initiative engagieren. Das kann beispielsweise in Gottesdiensten und Feiern, im Religionsunterricht oder im sozialdiakonischen Engagement sein. Der Originalität sind keine Grenzen gesetzt. Als Preisträgerinnen kommen auch Institutionen und Organisationen in Frage, beispielsweise Kirchenpflegen, Jugendgruppen, Missionsräte oder freiwillig Engagierte.

Wie kann ich mich bewerben?
Es reicht ein Projektbeschrieb mit 4000 bis 6000 Zeichen sowie ergänzende Dokumente wie Bilder. Das Projekt muss im Zeitraum zwischen Ostern 2021 und 2022 umgesetzt worden sein. Der Preis ist mit CHF 3500 dotiert. Die Eingaben für diese erstmalig erfolgte Ausschreibung werden von einer drei- bis fünfköpfigen Jury beurteilt.

Der Preis wird öffentlich übergeben. Die Preisverleihung findet im zeitlichen Umfeld des Tags der Migrantinnen und Migranten im September 2022 statt.

Wo kann ich eine Kandidatur oder einen Vorschlag für eine Preisträgerin einreichen?
Bei migratio, der Dienststelle der Schweizer Bischofskonferenz für Seelsorge an Migrantinnen und Migranten sowie Menschen unterwegs, Postfach, 1701 Fribourg oder . Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne migratio, 026 510 15 05.

Einsendeschluss ist der 15. Mai 2022.

pd