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Die 330. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand infolge der Corona-Situation als Videokonferenz statt.

 

Botschaft des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz zu Advent und Weihnachten

Liebe Schwestern und Brüder in Christus

Wir stehen an der Schwelle zum neuen Kirchenjahr und bald auch zum neuen Kalenderjahr. In knapp einem Monat feiern wir Weihnachten. Wir sind in einer Wendezeit. Wir blicken zurück und nach vorn, wobei die Corona-Pandemie unsere Perspektive unweigerlich prägt.

Wir Bischöfe teilen mit Vielen die Trauer über jene Menschen, die einsam und ohne Begleitung sterben mussten und von denen man nicht gebührend Abschied nehmen konnte. Wir sind traurig über die Einsamkeit, die der Lockdown vielerorts verstärkt hat. Dass wir alle auf Nähe, Zärtlichkeit, auf eine Umarmung und auf Besuche verzichten mussten und müssen, schmerzt. Es bedrückt uns sehr, dass Gottesdienste ganz oder teilweise ausfallen. Gleichzeitig danken wir Bischöfe von ganzem Herzen all jenen, die sich während der vergangenen Monate mit viel Herzblut für andere engagiert haben. Trotz der vielen Beschränkungen ermöglichen sie kirchliches Leben, oft in neuen Formen, und schenken jenen ihre Zeit, die ein offenes Ohr oder handfeste Hilfe brauchen. Kreativität war und ist gefragt, auch in Zukunft, auch jenseits von Corona. Danke.

Wir spürten und spüren in diesem Jahr mehr als sonst, dass wir verletzlich sind. Wir sind verwundbar. Eine lebenslange Begleiterin drängt sich in den Vordergrund: die Ungewissheit. Was bringt das neue Jahr? Dürfen wir auf fröhliche Stunden in Gemeinschaft hoffen? Auf öffentliche Messfeiern? Welche Auswirkungen hat die gebeutelte Wirtschaft auf unser Leben? Wird es endlich Lösungen geben für die Tausenden von Flüchtlingen, die in den Lagern unter miserablen Umständen ausharren müssen? Wir wissen es nicht. Die Ungewissheit hält an.

Die Weihnachtsgeschichte eröffnet uns eine Perspektive mit einem Deutungshorizont für Krisenzeiten und die damit verbundene Unsicherheit. Die Geburt Jesu Christi ereignet sich in einem Umfeld von höchster Ungewissheit. Als der Engel Gabriel Maria verkündet, dass sie einen Sohn gebären wird, bringt er sie als unverheiratete Frau in eine missliche Lage. Doch Maria glaubt und hofft. Deshalb kann sie beherzt Ja sagen. Josef ist unsicher, ob er Maria heiraten soll. Durch einen Traum und die Zusage Gottes gewinnt er schliesslich den Mut, mit Maria den Weg zu gehen.

Es bleibt prekär. Denn Jesus wird in einer Region geboren, in der zahlreiche politische Konflikte brodeln. Aber gerade hier kommt Gottes Sohn zur Welt. Hier öffnet sich der Himmel. Gott wendet sich den Menschen zu. Gott merzt die Risiken nicht aus, denn sie gehören zu unserem Leben. Weihnachten schenkt uns trotz aller Ungewissheit die Zuversicht, den Boden unter den Füssen nicht zu verlieren. Neues Leben entsteht, ein Kind wird geboren, Gottes Sohn tritt in diese Welt ein. Gibt es ein grösseres Zeichen der Hoffnung, eine grössere Bestätigung der göttlichen Liebe zu uns Menschen? Hören wir auf die Stimme der Engel: «Fürchtet euch nicht, denn siehe, ich verkünde euch eine grosse Freude, die dem ganzen Volk zuteilwerden soll: Heute ist euch in der Stadt Davids der Retter geboren; er ist der Christus, der Herr» (Lk 2,10f).

Liebe Schwestern und Brüder, aus dem gemeinsamen Glauben schöpfen wir Kraft und Hoffnung, auch in schwierigen Zeiten zusammenzustehen und sie zu meistern. Dazu segne und begleite Sie der dreifaltige Gott.

+Bischof Felix Gmür


Erklärung der Schweizer Bischofskonferenz zur «Ehe für alle»1

Grundsatzposition
An erster Stelle möchte die SBK hier betonen, dass ihr die Notwendigkeit einer Bekämpfung von Diskriminierung jeglicher Art besonders am Herzen liegt. Wie die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates erachtet es die SBK als wichtig, im Bereich des Bürgerrechts und der Hinterlassenenrenten für alle Personen Gleichstellung herbeizuführen. Die Argumente zugunsten einer «Ehe für alle» beruhen auf der Notwendigkeit, jegliche Diskriminierung zu beseitigen. Allerdings möchte die SBK auf den Unterschied zwischen Diskriminierung und Differenzierung hinweisen, wobei Letztere bisweilen das bessere Unterscheidungskriterium ist, um den Interessen von Minderheiten mehr Gewicht zu verleihen. Die SBK ist darum der Ansicht, dass es für gleichgeschlechtliche Paare vorteilhafter wäre, wenn die geltende Gesetzgebung im Hinblick auf die registrierte Partnerschaft angepasst würde, anstatt eine «Ehe für alle» einzuführen. Ihrer Meinung nach würde diese letztlich zu einer Vereinheitlichung verschiedenster Lebensentwürfe führen.

Die SBK besteht darauf, dass eine Debatte über eine «Ehe für alle» nur möglich ist, wenn auf ihre Auswirkungen – das Kindesverhältnis und den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin – eingegangen wird. Letztere werfen von einem ethischen Standpunkt aus heikle und komplexe Fragen auf. Diese Auswirkungen nicht anzusprechen, um heute die Gleichberechtigung zu erleichtern, ohne zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren zu unterscheiden, könnte morgen dazu führen, dass dann ein bereits akzeptiertes Prinzip bedingungslos angenommen wird.

Die SBK weist darauf hin, dass die Zivilehe keineswegs nur die öffentliche Würdigung gegenseitiger Gefühle darstellt. Die Zivilehe bezweckt die Eintragung des Kindesverhältnisses in ein beständiges Institut, namentlich zum Schutz der Mutter (matri-monium) und des Kindes. In diesem Sinne ist die Zivilehe auf die Familiengründung ausgerichtet. Gleichgeschlechtliche Paare müssen zu diesem Zweck auf die Fortpflanzungsmedizin zurückgreifen. Diese wird von der SBK generell abgelehnt (also auch für heterosexuelle Paare), weil sie Keimzellenspenden erfordert und im Widerspruch zu den Rechten des Kindes steht. Die SBK weist dafür insbesondere auf die Leiden und die Mühen der so gezeugten Kinder hin, die in Unkenntnis ihrer Abstammung eine eigene Identität aufbauen müssen.

Im Bewusstsein dieser schwerwiegenden ethischen Herausforderungen kann die SBK den Entwurf «Ehe für alle» in dieser Form nicht annehmen. Ausgehend von dem erwähnten Recht des Kindes weist sie darauf hin, dass der katholischen Kirche hauptsächlich das Sakrament der Ehe anvertraut ist. Sie feiert dabei vor Gott die Vereinigung von Mann und Frau als in Liebe angelegtes gemeinsames, stabiles und für die Fortpflanzung offenes Leben. Darum ist die SBK auch in Bezug auf die zivile Ehe davon überzeugt, dass die Verwendung des Begriffs «Ehe» nicht auf jede Verbindung zwischen zwei Personen unabhängig von ihrem Geschlecht ausgedehnt werden sollte. Eine solche Verwendung des Begriffs würde eine Gleichheit herbeiführen, die es ihrer Meinung nach so gar nicht geben kann.

Rechte des Kindes und Fortpflanzungsmedizin
Die SBK ruft in Erinnerung, dass niemand das Recht auf ein Kind hat, es gibt vielmehr Rechte des Kindes. In diesem Sinne ist aus der Ehe kein Recht auf Kinder abzuleiten. Vielmehr dient sie dazu, das Kind oder die Kinder, die aus dieser Vereinigung hervorgehen, zu schützen. Mit Blick auf das übergeordnete Kindesinteresse und das Wohl des Kindes ist die SBK generell gegen die Nutzung der Fortpflanzungsmedizin, auch durch gleichgeschlechtliche Paare. Sie beruft sich dabei auf das Recht des Kindes, seine genetische Abstammung zu kennen. Die SBK betont ausserdem die Gefahr einer Legalisierung der Leihmutterschaft, die in der Schweiz zum Schutz von Mutter und Kind zu Recht verboten ist.

Diskriminierung oder Differenzierung?
Warum nimmt die SBK eine Unterscheidung zwischen Diskriminierung und Differenzierung vor? In einer Gesellschaft, die nach Vereinheitlichung und Gleichberechtigung strebt, kann die Differenzierung ein wirksames Mittel sein, um Gleichstellung zu verwirklichen und gleichzeitig die Besonderheiten und Rechte jedes und jeder Einzelnen zu würdigen. Die SBK weist auf die Gefahr hin, Probleme der Diskriminierung lösen zu wollen, indem die Unterschiede zwischen Menschen ignoriert werden. Ihr scheint die Berücksichtigung der Diversität zweckmässiger zu sein, um Unterschiede in Gleichheit zu leben.

Antrag zur Gesetzesanpassung
Die SBK ist vielmehr der Ansicht, dass die hier dargelegten Schwierigkeiten über Korrekturen des 2007 in Kraft getretenen Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft behoben werden sollten. Es wäre besser gewesen, damals Gesetzesanpassungen vorzuschlagen, um jegliche ungerechte Diskriminierung zu vermeiden. Denn: «stigmatisierend»2 ist für die SBK nicht die Verweigerung der Ehe für alle, sondern eine registrierte Partnerschaft, die allein auf die sexuelle Orientierung hinweist. Die SBK bevorzugt deshalb eine Anpassung des geltenden Gesetzes gegenüber einer «Ehe für alle», deren Umsetzung mit zahlreichen administrativen, rechtlichen und ethischen Schwierigkeiten behaftet ist.

Schlussfolgerung
Abschliessend soll auf dem Hintergrund der Hauptkompetenz der katholischen Kirche im Bereich des Ehesakraments festgehalten werden, dass sich die SBK nicht für den Entwurf «Ehe für alle» aussprechen kann. Sie ist der Ansicht, dass die Debatte nicht richtig geführt wird, da die ethischen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Fortpflanzungsmedizin und dem Recht des Kindes weitragend sind. Die SBK ermutigt zur Suche nach einer Lösung, welche die gerechtfertigten Anliegen der LGBTI+-Menschen berücksichtigt, deren Gleichstellung hinsichtlich des Bürgerrechts und der sozialen Leistungen anzuerkennen. Eine solche Lösung sollte zugleich eine positive Differenzierung aller Menschen zulassen und die Berücksichtigung deren Vielfalt und die Wahrung der Kinderrechte ermöglichen.

Schweizer Bischofskonferenz SBK


Gemeinsame Erklärung von SBK und RKZ betreffend Abstimmungsdebatte zur Konzernverantwortungsinitiative

Die öffentlichen Auseinandersetzungen um die Konzernverantwortungsinitiative wurden insbesondere in den letzten Wochen vor der Abstimmung am 29. November 2020 sehr hitzig und in teils scharfer Tonalität geführt. Das hat auf allen Seiten Verletzungen hinterlassen. Da verschiedenenorts auch kirchliche Akteure stark involviert waren und es diesbezüglich zu heftigen Reaktionen kam, sind die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) dabei, diese Situation aufzuarbeiten und daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.

Besonders getroffen und zu Recht empört hat viele ein auf dem Portal kath.ch publizierter historischer Rückgriff auf das Verhalten der Schweiz gegenüber Nazi-Deutschland, der die Ablehnung der Initiative mit dem Holocaust in Verbindung brachte. Die SBK und RKZ als Auftraggeberinnen des Medienzentrums von kath.ch bedauern diese Äusserung zutiefst, distanzieren sich entschieden davon und bitten um Entschuldigung.

Gleichzeitig, ohne jedoch damit die gemeinsame Verantwortung zu relativieren, halten wir fest, dass das von der SBK und der RKZ erlassene Rahmen- und Redaktionsstatut den Medienzentren im Rahmen ihres Grundauftrags redaktionelle Unabhängigkeit garantieren. Diese findet freilich ihre Grenzen dort, wo die Werte, für die die Kirche eintritt, durch die Kommunikationsarbeit selbst verletzt werden.

Die SBK und die RKZ stehen dafür ein, dass die Kirchen als gesellschaftliche Akteure auch in Zukunft ihre Kernanliegen öffentlich formulieren und in die politischen Debatten einbringen dürfen. Gleichzeitig betonen sie, dass in der Diskussion von kontroversen gesellschaftlichen und kirchlichen Fragen stets der nötige Anstand und gegenseitige Respekt zu wahren sind.

Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Renata Asal-Steger, Präsidentin der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz


Bischofskonferenz mit virtueller Vollversammlung

Die 330. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand infolge der aktuellen Corona-Situation vom 30.11.-01.12.2020 als Videokonferenz und in verkürzter Form statt. Die im Rahmen des Prozesses «Gemeinsam auf dem Weg für die Erneuerung der Kirche» geplante Begegnung mit einer Delegation der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) wurde aus diesem Grund auf die nächste Vollversammlung von Anfang März 2021 verschoben.

Bistum Chur: In Sorge vereint im Gebet
Die Mitglieder der SBK bedauern sehr, dass es vergangene Woche nicht zur Wahl des neuen Bischofs in Chur gekommen ist. Sie verfolgen die Ereignisse mit Sorge und verbinden sich mit allen Gläubigen des Bistums Chur im Gebet um einen guten Ausgang bei der Suche nach einem Bischof. Sie vertrauen diesen Ausgang der Führung durch den Heiligen Geist an.

Sozialenzyklika «Fratelli tutti»
In ihrem Austausch über die Enzyklika «Fratelli tutti» hoben die Bischöfe die unmittelbare Aktualität des Textes hervor. Sie werden Handlungsoptionen zur Umsetzung der Enzyklika vertieft diskutieren.

Gerade die gegenwärtige Pandemie zeigt, dass globale Krisen nur gemeinsam und weltweit überwunden werden können. «Wir müssen das Bewusstsein dafür schärfen, dass wir die Probleme unserer Zeit nur gemeinsam oder gar nicht bewältigen werden.» (137) Daher gilt es, Verbundenheit und Zusammenarbeit über alle kulturellen, religiösen, geografischen, ethnischen und politischen Grenzen hinweg zu fördern.

Ganz besonders die Schwächsten gilt es immer wieder zu beachten und gezielt in den Fokus unserer gemeinsamen Bestrebungen zu stellen.«Sagen wir es so, in vieler Hinsicht haben wir Fortschritte gemacht, doch wir sind Analphabeten, wenn es darum geht, die Gebrechlichsten und Schwächsten unserer entwickelten Gesellschaften zu begleiten, zu pflegen und zu unterstützen.» (64) Ganz in diesem Sinn ist auch die jüngste Stellungnahme der Kommission für Bioethik zur Triage von intensivmedizinischen Behandlungen bei Ressourcenknappheit zu verstehen.

Fanatismen gleich welcher Couleur, die mit Worten oder Taten bis zur Zerstörung anderer Menschen führen können, stehen klar im Widerspruch zu unserer christlichen Auffassung von Geschwisterlichkeit und sind mit aller Deutlichkeit zu verurteilen. Die aufrichtige und demütige Verehrung Gottes endet «nicht etwa in Diskriminierung, Hass und Gewalt, sondern in der Achtung vor der Unverletzlichkeit des Lebens, der Achtung vor der Würde und Freiheit anderer und im liebevollen Einsatz für das Wohl aller» (Nr. 283).

Die Schweizer Bischöfe danken allen, die den Aufruf des Papstes zur universellen Nächstenliebe ernstnehmen und sich der Kranken und Schwachen annehmen, besonders in der Weihnachtszeit!

Prozess «Gemeinsam auf dem Weg für die Erneuerung der Kirche»: Fortsetzung der Gespräche zwischen SBK und SKF
Im Nachgang zur Begegnung der SBK und einer Delegation ihres Frauenrates mit Vertreterinnen des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes (SKF) vom 15.09.2020 im Rahmen des Prozesses «Gemeinsam auf dem Weg für die Erneuerung der Kirche» fand am 12.10.2020 eine gemeinsame Evaluationssitzung statt. Die Evaluationsgruppe formulierte an die SBK verschiedene Erwartungen bezüglich der anzugehenden Themen. Diese SBK hat sich damit auseinandergesetzt und wird den SKF sowie den Frauenrat der SBK über ihre Überlegungen und Beschlüsse persönlich und in direktem Gespräch informieren. «Ich stelle mit Freude fest, dass sich der Prozess in einem positiven Geist weiterentwickelt», betonte Weihbischof Denis Theurillat, der innerhalb der SBK für Frauenfragen zuständig ist.

Gesamtkonzept Migrationspastoral
Die Bischöfe haben sich vertieft mit der künftigen Ausrichtung der Migrationspastoral in der Schweiz befasst und ein entsprechendes von der SBK und RKZ getragenes Gesamtkonzept verabschiedet. Hierzu werden die SBK und die RKZ in einer gemeinsamen Medienmitteilung Mitte Dezember 2020 orientieren.

Neueste Austrittszahlen
Das Schweizerische Pastoralsoziologische Institut (SPI) hat vor wenigen Tagen die neuen Zahlen zu den Kirchenaustritten in der katholischen Kirche in der Schweiz präsentiert. Im Jahr 2019 sind demzufolge mehr Menschen als jemals zuvor innerhalb eines Jahres aus der katholischen Kirche ausgetreten. Als neues Phänomen kann beobachtet werden, dass nun auch ältere Personen aus der Kirche austreten.

Die Bischöfe gehen davon aus, dass die Pandemie in den kommenden Monaten diese Entwicklung noch beschleunigen könnte. Der Trend ist beunruhigend und wird mittel- bis langfristig Veränderungen mit sich bringen. Dennoch bekräftigen die Bischöfe, dass die Kirche als Leib Christi weit mehr als eine Ansammlung von Zahlen und Fakten ist. Der Sendungsauftrag der Kirche ist im jetzigen Umfeld – das auch selbstverschuldet ist ‑ nur mit grossen Hindernissen zu erfüllen. Die SBK erhofft sich, aus dem Prozess «Gemeinsam auf dem Weg für die Erneuerung der Kirche» eine Erneuerung der Herzen und erinnert an die ungebrochene Kraft des Wortes Gottes.

Aufstockung des Genugtuungsfonds
Ende 2016 hat die SBK die „Kommission Genugtuung für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld“ ins Leben gerufen. Gleichzeitig wurde ein Genugtuungsfonds geäufnet, um den Opfern von verjährten Übergriffen Genugtuungsbeiträge ausbezahlen zu können. Der Genugtuungsfonds wird von der SBK, der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz (VOS'USM) und der RKZ finanziert. Seither wurde der Fonds bereits dreimal aufgestockt. Gemäss Hochrechnung wird der Genugtuungsfonds per Ende 2020 grösstenteils aufgebraucht sein. Deshalb hat die SBK zum vierten Mal eine Realimentierung des Fonds um weitere Fr. 300‘000 genehmigt.

Verabschiedung des Apostolischen Nuntius
Zur Videokonferenz zugeschaltet wurde der Apostolische Nuntius, Erzbischof Dr. Thomas Edward Gullickson, welcher Ende Jahr die Schweiz nach fünf Jahren verlässt, um in seine Heimat zurückzukehren. Bei der offiziellen Verabschiedung hat sich die SBK für seine Dienste in der Schweiz bedankt und ihm alles Gute zu seiner Pensionierung gewünscht. Der Präsident und der Generalsekretär der SBK werden den Nuntius noch persönlich in Bern verabschieden.

Nationaldirektor migratio
Karl-Anton Wohlwend, seit Mai 2019 Nationaldirektor a. i. von migratio, wurde von der SBK definitiv zum Nationaldirektor gewählt (ab 01.01.2021).

Verlängerung der laufenden Amtsdauer
Das Mandat bzw. die Amtsdauer folgender Mitglieder der Kommission für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der SBK wurde bis 31.12.2021 verlängert:

  • Mariano Tschuor, Präsident
  • Séwa Serge Abodjan-Prince
  • Karin Brunner
  • Gino Driussi
  • Martin Iten
  • Dr. Cristina Vonzun

Schweizer Bischofskonferenz SBK


Triage von intensivmedizinischen Behandlungen bei Ressourcenknappheit

Stellungnahme der Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz (KBSBK) zum Dokument der SAMW
Die Covid-Pandemie stellt uns alle vor dauerhafte und enorme Herausforderungen. Angesichts dieser ausserordentlichen Lage erarbeitete die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) im Frühjahr 2020 medizinisch-ethische Richtlinien für den Fall einer Ressourcenknappheit in der intensivmedizinischen Betreuung. Diese Richtlinien wurden im November überarbeitet.

Das SAMW-Dokument beruft sich zu Recht auf das ethische Grundprinzip der Nichtdiskriminierung gebrechlicher Menschen: «Das Alter, eine Behinderung oder Demenz per se sind keine Kriterien, die zur Anwendung gelangen dürfen.»3

Eine wichtige Anpassung der Richtlinien besteht darin, dass das Kriterium der Fragilität («Frailty») nun in den Entscheidungsprozess miteinbezogen wird. Die Verwendung dieses Kriteriums ist zwar interessant, aber das SAMW-Dokument schlägt eine problematische Definition der Fragilität vor, da diese allein auf der Mobilität des Patienten, seinem Unterstützungsbedarf und/oder seinem Demenzgrad beruht (Grafik S. 5).

Diese Skala schliesst Menschen mit vorbestehenden Behinderungen weitgehend von intensivmedizinischen Behandlungen aus.4 Eine Abhängigkeit von Dritten bedeutet jedoch nicht, dass diese vital gefährdet sind. Andere Definitionen von Fragilität, wie z. B. nach Fried, sind besser geeignet.5 Sie betrachten den allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten unter Berücksichtigung seiner Fähigkeit, eine intensivmedizinische Behandlung zu tolerieren, ohne ältere Menschen oder Menschen mit Demenz oder Behinderungen per se zu diskriminieren.

Die KBSBK fordert die SAMW daher auf, ihre Kriterien für die Triage von Patienten zu präzisieren und dabei andere Definitionen von Fragilität («Frailty nach Fried») zu berücksichtigen, die es ermöglichen, weder ältere Menschen noch Menschen mit Behinderungen oder mit einer Demenzerkrankung systematisch auszuschliessen.

Die im Rahmen der Pandemie behördlich verordneten Schliessungsmassnahmen dienten dem Schutz besonders gefährdeter Personen. Sie basieren insbesondere auf der Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung, die besagt, «dass die Stärke des Volks sich am Wohl der Schwachen misst». Um die Schwächsten der Gesellschaft richtig zu schützen und unterstützen zu können, müssen sie jedoch zuerst identifiziert werden. Und vergessen wir nicht, weshalb wir die Schwächsten schützen, nämlich, damit wir sie nach der Pandemie wieder in unsere Gesellschaft aufnehmen können.

Schweizer Bischofskonferenz SBK


 

 

1 Von der 329. ordentlichen Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz am 14. und 16. September 2020 in Delémont angenommener Text.

2 Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 30.8.2019 zur Parlamentarischen Initiative «Ehe für alle» (Objekt 13.468), Art. 8.4 https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2019/8595.pdf

3 SAMW, Covid-19-Pandemie: Triage von intensivmedizinischen Behandlungen bei Ressourcenknappheit, 4. ssNovember 2020, S. 4. https://www.samw.ch/de/Ethik/Themen-A-bis-Z/Intensivmedizin.html

4 Stellungnahme von Agile.ch

5 https://medicalforum.ch/journalfile/view/article/ezm_smf/de/smf.2013.01476/bf1eae11c83bb46a9ebb6d3c93e6360686e5b2dc/smf_2013_01476.pdf