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Coronavirus (COVID-19) Gegen den starken Anstieg der Infektion mit dem Coronavirus
Ab dem 29.10.2020 zu beachtende Regeln für den Gottesdienst und kirchliche Veranstaltungen

Angesichts des starken Anstiegs der Infektion mit dem Coronavirus hat der Bundesrat am 18.10.2020 wieder mehrere schweizweit gültige Massnahmen ergriffen mit dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung besser zu schützen, eine Überlastung des Gesundheitswesens in den nächsten Wochen und Monaten zu verhindern und den Anstieg der Fallzahlen zu bremsen für eine konsequente und umfassende Sicherstellung des Contact Tracings durch die Kantone. Trotz der Einschränkungen soll das gesellschaftliche Leben weitergeführt werden können.

Am 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat weitere Massnahmen gegen die rasche Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Diese gelten ab dem 29.10.2020 und bis auf Weiteres.

Die Kantone sind nach wie vor hauptverantwortlich für die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus und die Unterbrechung der Übertragungsketten und jede Person ist für ihr Verhalten und die Hygiene eigenverantwortlich (Art. 2 und Art. 3 COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 19.6.2020).

Im Bereich der Kirche sind analog dazu die einzelnen Diözesen und Territorialabteien hauptverantwortlich dafür; die Bischofskonferenz erlässt für den Gottesdienst und kirchliche Veranstaltungen zu beachtende Rahmenregeln.

Gesichtsmaskentragpflicht im Innen- und Aussenbereich von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen
Ab dem 29.10.2020 gilt eine Gesichtsmaskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben (Art. 3b Abs. 1 COVID-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 28.10.2020), worunter gemäss den Erläuterungen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) auch die Kirchen und weitere kirchliche Einrichtungen fallen.

Als Gesichtsmasken gelten laut den Erläuterungen des EDI Atemschutzmasken, Hygienemasken sowie Textilmasken, die eine hinreichende, Dritte schützende Wirkung entfalten. Schals oder andere unspezifische Textilien stellen keine Gesichtsmasken im Sinne der COVID-Verordnung dar.

Von der Gesichtsmaskentragpflicht sind namentlich folgende Personen ausgenommen (Art. 3b Abs. 2 COVID-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 28.10.2020):

1. Kinder vor ihrem 12. Geburtstag.
2. Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.
3. Auftretende Personen […], wenn das Tragen einer Maske aufgrund der Art der Aktivität nicht möglich ist. – Zu denken ist hier an Akteure (wie etwa Priester, Diakone, Lektorinnen und Lektoren, Kantorinnen und Kantoren) in Gottesdiensten und religiösen Feiern zur Vornahme bestimmter liturgischer Handlungen oder an Vortragende oder Rednerinnen und Redner bei öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen. Bei all diesen Konstellationen sind freilich geeignete Schutzvorkehrungen vorzusehen (Vgl. Erläuterungen des EDI, zu Art. 3b Abs. 2 COVID-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 28.10.2020).

Nahm die Änderung der COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 18.10.2020 die Angehörigen des Personals – bei Vorhandensein wirksamer Schutzmassnahmen wie das Anbringen zweckmässiger Abschrankungen (wie etwa grossflächige Kunststoff- oder Glasscheiben) noch von der Gesichtsmaskentragpflicht aus, so gilt neu nach der Änderung der COVID-19-Verodnung besondere Lage vom 28.10.2020 die Gesichtsmaskentragpflicht auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weiteres Personal, die im öffentlich zugänglichen Innen- und Aussenbereich von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen oder Betrieben tätig sind.

Weiterhin gilt es, die übrigen Massnahmen (wie zu Abstand, Hygiene und Kontaktdaten) zu befolgen, die unter Beachtung der Vorgaben der COVID-19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26) – Art. 4 und Art. 5 und Anhang (Siehe dazu auch die Erläuterungen des EDI, zu Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 und Änderungen des Anhangs COVIDVerordnung besondere Lage, Änderung vom 28.10.2020) in den Schutzkonzepten festgeschrieben sind.

Verschärfte Bestimmungen für öffentliche Veranstaltungen (Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen sowie Bestattungen)
Ab dem 29.10.2020 sind nach der bundesrätlichen Verordnung (im Sinne einer schweizweit geltenden Höchstzahlbestimmung) nur noch Veranstaltungen* mit bis zu 50 Personen zulässig (Art. 6 Abs. 1 COVID-19-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 28.10.2020).

Nicht mitzuzählen sind im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirkende Personen und als Helferinnen und Helfer anwesende Personen; also etwa Priester, Diakone, Sakristaninnen/Sakristane, Organistinnen/Organisten, Lektorinnen/Lektoren, Ministrantinnen/Ministranten.

Auch Veranstaltungen auf Einladung im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltung), die in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung (Kirche oder kirchliche Einrichtung) stattfinden, gilt diese Regel und es besteht hier die Pflicht zur Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzepts. (Art. 6 Abs. 2 COVID-Verordnung besondere Lage – e contrario).

An privaten Veranstaltungen, die in nicht öffentlich zugänglichen Einrichtungen stattfinden (sondern in privaten Räumlichkeiten oder auch im Freien), dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen; hier entfällt die Pflicht zur Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzepts (Art. 6 Abs. 3 COVID-Verordnung besondere Lage).

Vereinsveranstaltungen gelten nicht als private Veranstaltung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 COVID-19-Verordnung.

Die Kantone können allerdings von der Personen-Höchstzahl unter bestimmten Voraussetzungen nach oben oder unten abweichen bzw. Erleichterungen bewilligen oder Verschärfungen anordnen (Art. 7 und Art. 8 COVID-19-Verordnung besondere Lage).

*Als Veranstaltung im Sinne von Art. 6 COVID-19-Verordnung besondere Lage gilt ein zeitlich begrenzter, in einem definierten Raum oder Perimeter stattfindender und geplanter öffentlicher oder privater Anlass. Dieser Anlass hat in aller Regel einen definierten Zweck und eine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung (Erläuterungen des EDI, zu Art. 6 COVID-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 28.10.2020). Der individuelle Gräberbesuch auf dem Friedhof an Allerheiligen /Allerseelen gilt insofern nicht als Veranstaltung. Hingegen sind hier die Bestimmungen betreffend Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu beachten (Art. 3c Abs. 1 und 2 COVID-
19-Verordnung besondere Lage): Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen sind verboten und Gesichtsmaskentragpflicht
bei Personenkonzentrationen, bei denen der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann.


Besondere Bestimmungen im Kulturbereich
Aktivitäten von nicht beruflichen Chören und mit nicht beruflichen Sängerinnen und Sängern, einschliesslich der Nutzung der dazu notwendigen Einrichtungen: Die Durchführung von Proben und Aufführungen sind verboten (Art. 6f Abs. 3 Buchst. a COVID-19-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 28.10.2020). Dies betrifft etwa Kirchenchöre, Kantorengruppen usw.

Aktivitäten mit Berufschören und Berufssängerinnen und -sängern, einschliesslich der Nutzung der dazu notwendigen Einrichtungen: Die Durchführung von Aufführungen mit Berufschören ist verboten; die Durchführung von Proben und Aufführungen mit Berufssängerinnen/Berufssängern ist zulässig, wenn entsprechende Schutzmassnahmen im Schutzkonzept festgehalten sind (Art. 6f Abs. 3 Buchst. b COVID-19-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 28.10.2020).

Kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag, einschliesslich der Nutzung der dazu notwendigen Einrichtungen, sind zulässig. Ab einer Gruppengrösse von 6 Personen bedarf es der Vorlage eines Schutzkonzeptes (Art. 6f Abs. 2 Buchst. a Ziff. 1 und Abs. 4 COVID-19-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 28.10.2020).

Auftritte von Einzelpersonen sowie Proben und Auftritte in Gruppen bis zu 15 Personen ab 16 Jahren sind im nicht professionellen Bereich erlaubt, wenn eine Gesichtsmaske getragen und der erforder-liche Abstand eingehalten wird; auf das Tragen einer Gesichtsmaske kann verzichtet werden in grossen Räumlichkeiten, wenn zusätzliche Abstandsvorgaben und Kapazitätsbeschränkungen gelten. Ab einer Gruppengrösse von 6 Personen bedarf es der Vorlage eines Schutzkonzeptes (Art. 6f Abs. 2 Buchst. a Ziff. 3 und Abs. 4 COVID-19-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 28.10.2020)

Proben und Auftritte von Berufskünstlerinnen und -künstlern oder Berufsensembles, einschliesslich der Nutzung der dazu notwendigen Einrichtungen, sind erlaubt. (Art. 6f Abs. 2 Buchst. b COVID-19-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 28.10.2020).

Staatliche Strafbarkeit bei Nichteinhaltung bestimmter Vorschriften der bundesrätlichen Verordnung
Mit Busse wird bestraft, wer

• als Betreiber(in) oder Organisator(in) vorsätzlich die Pflicht zur Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzepts und/oder die staatlichen Vorgaben für das Schutzkonzept nicht einhält oder die besonderen Bestimmungen für den Kulturbereich nicht einhält. (Art. 13 i. V. m. Art. 4 Abs. 1 und 2 und Art. 5a und Art. 6d-f COVID-19-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 28.10.2020)7.

• eine Veranstaltung mit über 50 Personen organisiert oder abweichend vom bewilligten Schutzkonzept durchführt (Art. 13 i. V. m. Art. 6 Abs. 1 COVID-19-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 28.10.2020).

Auf eine Pönalisierung von Verhaltensweisen von Privatpersonen, die sich nicht an die Regeln dieser Verordnung halten, verzichtet der Staat angesichts der im Zentrum stehenden Eigenverantwortung und mit Blick auf das Verhältnismässigkeitsprinzip.

Es gelten weiterhin die Weisungen und Schutzkonzepte der einzelnen Diözesen und Territorialabteien, unter Beachtung der ab dem 29.10.2020 geltenden Änderungen.

Freiburg, 29. Oktober 2020
Bischof DDr. Felix Gmür, Präsident SBK


Kommentar zu «Fratelli tutti»-Enzyklika von Papst Franziskus

«Fratelli tutti» oder die Enzyklika eines universellen Aufrufs zum Dialog aus Achtung vor der Würde jedes einzelnen Menschen

Ein Lied unter Zitaten aller Art ...
Der Heilige Vater zitiert in seiner Enzyklika überraschenderweise ein Lied des brasilianischen Liedermachers Vinicius de Morales, auf dessen Platte aus dem Jahr 1962 er in der entsprechenden Fussnote verweist (Nr. 215), den Filmemacher Wim Wenders (Nr. 203), den Theologen Karl Rahner (Nr. 88), an vielen Stellen Thomas von Aquin, anerkannte Philosophen wie Gabriel Marcel (Nr. 87) oder Paul Ricœur (Nr. 102), den umstrittenen Georg Simmel (Nr. 150), den zukünftigen Papst Karol Wojtyla (Nr. 88), der als junger Bischof das Buch «Liebe und Verantwortung» verfasste, aber auch Meister der Spiritualität wie René Voillaume (Nr. 193), und bezieht sich besonders gerne auf die Heilige Schrift, seine Vorgänger, Bischofskonferenzen aus der ganzen Welt, seine eigenen Schriften oder Interviews und insbesondere auf seinen Freund, den grossen Imam der Universität Al Azhar Ahmad Al-Tayyeb, mit dem er im Februar 2019 in Abu Dhabi das «Dokument über die Brüderlichkeit aller Menschen für ein friedliches Zusammenleben in der Welt» unterzeichnete. Seine Überlegungen schliesst der Papst mit einer Erinnerung an ihren gemeinsamen Aufruf ab.
Darüber hinaus zollt der Heilige Vater Martin Luther King, Desmond Tutu, Gandhi und nicht zuletzt Bruder Charles de Foucauld, der ihn zum am Ende der Enzyklika vorgeschlagenen Gebet inspiriert hat, Tribut.
Auffallend ist, dass kaum Frauen direkt zitiert werden, obgleich ihre Sache angesprochen und die Geschwisterlichkeit gendergerecht und überall im Dokument unterstrichen wird: «So wie es inakzeptabel ist, dass eine Person weniger Rechte hat, weil sie eine Frau ist, so ist es auch nicht hinnehmbar, dass der Geburts- oder Wohnort schon von sich aus mindere Voraussetzungen für ein würdiges Leben und eine menschenwürdige Entwicklung liefert.» (Nr. 121).

Gleich einer Reise zu den christlichen Quellen und Ressourcen des interreligiösen Dokuments von Abu Dhabi
Es entsteht in der Tat der Eindruck, als ob Papst Franziskus den Aussagen des oben erwähnten Dokuments von Abu Dhabi eine christliche Grundlage oder Konsistenz vermitteln, aber auch den sozialen Aspekt seiner vorangehenden Enzyklika über ökologische Fragen, Laudato si’, noch einmal unterstreichen wolle.

Franziskus von Assisi und das Gleichnis vom barmherzigen Samariter, das eingehend analysiert wird, geben den Ton an und erinnern beiläufig daran, dass «wir alle etwas vom verletzten Menschen haben, etwas von den Räubern, etwas von denen, die vorbeigehen, und etwas vom barmherzigen Samariter» (Nr. 69). Nebenbei erinnert der Papst daran, dass Jesus selbst als «Samariter» verspottet worden war (nach Johannes 8,48, Nr. 83). Aber die Sorge des Papstes um ein gutes Verständnis des christlichen Beitrags zu den Problemen der Menschheit zeigt sich vor allem in den Passagen über «den unvermeidlichen Konflikt, die legitimen Kämpfe und die Vergebung, den wahren Sieg, die Erinnerung» (Nr. 237–254). Es geht um eine Vergebung, welche die Gerechtigkeit nicht aufgibt, aber frei von Hass ist. Unter Nr. 255–270 werden die beiden Möglichkeiten der «Eliminierung des Anderen» analysiert und abgelehnt. Die eine Eliminierung – der Krieg – wird von Ländern angewendet, die andere – die Todesstrafe – von Menschen angeordnet. Es sind sehr ausführliche Seiten von bemerkenswerter Tiefe. Es wird sogar wiederholt, denn der Papst zitiert sich selbst: «Die lebenslange Freiheitsstrafe ist eine versteckte Todesstrafe» (Nr. 268). Es geht um nichts weniger als die unveräusserliche Würde eines jedes Menschen. Punkt. Aber eben ein «Punkt», der im Geist der Enzyklika für den Dialog offen bleiben muss, damit er überzeugen kann!

Eine pandemische Gewissensprüfung
Diese Enzyklika ist ein sowohl leidenschaftlicher als auch rationaler Appell an alle Menschen «guten Willens, jenseits ihrer religiösen Überzeugungen» (Nr. 56), an alle Völker, Institutionen und Regierungen, zugunsten eines echten postpandemischen Bemühens um einen radikalen Wandel hin zu einer aktiven und universellen Achtung der Geringsten, der Ärmsten, der Gefährdetsten, deren Würde keine Ausnahme dulden kann. «Wenn uns das Aussterben bestimmter Arten Sorgen bereitet, sollte uns erst recht der Gedanke beunruhigen, dass es überall Menschen und Völker gibt, die ihr Potenzial und ihre Schönheit aufgrund von Armut oder anderen strukturellen Grenzen nicht entfalten können. Denn dies führt letztendlich zur Verarmung von uns allen.» (Nr. 137).
Der Papst stellt schonungslos fest, dass wir «Analphabeten sind, wenn es darum geht, die Gebrechlichsten und Schwächsten unserer entwickelten Gesellschaften zu begleiten, zu pflegen und zu unterstützen» (Nr. 64).
Der Heilige Vater beschreibt den Rassismus als ein Virus der schlimmsten Art, «das leicht mutiert und das, anstatt zu verschwinden, weiter im Verborgenen lauert» (Nr. 97), und den radikalen Individualismus als «das am schwersten zu besiegende Virus» (Nr. 105).

Liebe durch Dialog – die einzige Antwort auf alle Übel
Die Liebe wird als die einzige solide Grundlage für Beziehungen nicht nur zwischen Menschen, sondern auch zwischen Kulturen, Religionen und Nationen dargestellt: «Wir sind für die Fülle geschaffen, die man nur in der Liebe erlangt» (Nr. 68). Alles, was lediglich eine Vereinbarung oder ein Kompromiss ist, der allen zugutekommt, bleibt fragil. Und selbst Tugenden «ohne Nächstenliebe erfüllen die Gebote streng genommen nicht so, wie Gott das beabsichtigt» (Nr. 91). Denn «die grösste Gefahr besteht vielmehr nicht in den Sachen, in den materiellen Wirklichkeiten, in den Organisationen, sondern in der Art und Weise, in der die Menschen sie benutzen» (Nr. 166). Es ist die Entdeckung des Anderen und des Unterschieds, die es ermöglicht, sich gegenseitig zu ergänzen und so menschlicher zu werden. Der Dialog ist der königliche und zertifizierte Weg, der ermöglicht, dieses Ziel zu erreichen!

Der Glaube an Gott allein reicht nicht aus
Die Gläubigen allgemein werden gehörig abgekanzelt: «An Gott zu glauben und ihn anzubeten ist keine Garantie dafür, dass man auch lebt, wie es Gott gefällt» (Nr. 74, siehe auch Nr. 86). Es werden in der Enzyklika zahlreiche Beispiele dafür – sowohl in Bezug auf das persönliche als auch auf das kollektive Verhalten – angeführt ...

So wird auch auf die persönliche Verantwortung hingewiesen: «Wir dürfen nicht alles von denen erwarten, die uns regieren; das wäre infantil» (Nr. 79)! Also: «Wenn jemand Wasser im Überfluss besitzt und trotzdem sorgsam damit umgeht, weil er an die anderen denkt, tut er das, weil er ein moralisches Niveau erreicht hat, das es ihm erlaubt, über sich und die Seinen hinauszublicken.» (Nr. 117).
Vor allem aber erinnert uns der Papst am Ende der Enzyklika daran, dass die Vertreibung Gottes bedeutet, den Menschen den Götzen auszuliefern (Nr. 271–284).

Brüderlichkeit aus Menschlichkeit oder das Fundament, auf dem man bauen kann
Wenn sich der Heilige Franziskus von Assisi an seine Brüder und Schwestern im Glauben wandte, indem er «alle Brüder» sagte (der Titel der Enzyklika ist daher in allen Sprachen auf Italienisch geblieben), und wenn er sich gegenüber jeder Frau und jedem Mann wie ein Bruder verhielt, und selbstverständlich auch gegenüber einem Sultan in Ägypten, so geht das auf Jesus zurück, sagt der gleichnamige Papst, denn in Matthäus 23,8 sagt Jesus: «Ihr seid alle Brüder und Schwestern» (Nr. 95). Mit anderen Worten: Man kann nichts dagegen tun, so ist es nun einmal. Dies ist das eigentliche Fundament der sozialen Freundschaft, das Fundament dieser Menschlichkeit, die uns zutiefst gemeinsam ist. Der unausweichliche Anspruch auf gleiche Rechte für jeden Menschen «ergibt sich schon aus der Tatsache, eine unveräusserliche Menschenwürde zu besitzen» (Nr. 127), und zwar derart, dass der Papst uns dazu aufruft, sogar «auf die diskriminierende Verwendung des Begriffs Minderheiten zu verzichten» (Nr. 131) und, statt für sie, mit und für andere, insbesondere die Armen zu handeln (Nr. 169). Dass wir alle Brüder und Schwestern sind, ist sozusagen die schönste aller Unabwendbarkeiten, die von der Vorsehung gewollte Gelegenheit, das Glück des Liebens und Geliebt-Werdens zu entdecken! Es ist dieses grundlegende Gefühl der Zugehörigkeit zu ein und derselben Familie (Nr. 230), das uns den Sinn für das Gemeinwohl öffnet. Ausserdem, meint Papst Franziskus, geht ja nichts, was aus Liebe getan wird, verloren (Nr. 195)!

Fratelli tutti? Ein Aufruf, der zugleich Warnung und Gebet ist
Der Papst warnt: «Wir werden die Probleme unserer Zeit nur gemeinsam oder gar nicht bewältigen» (Nr. 137)!
Und dennoch schliesst er voller Hoffnung mit einem Gebet, das er uns sowohl in einer interreligiösen als auch in einer christlichen Version anbietet.

+ Alain de Raemy
Im Namen des Präsidiums der Schweizer Bischofskonferenz


Die Schweizer Bischofskonferenz teilt die Sorgen der Initianten der KVI

Gemeinsam mit der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) eine Stellungnahme «Wirtschaft braucht Menschenrechte» (siehe Bonusbeitrag) zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) vorbereitet. Darin bringen sie einige grundlegende theologisch-ethische Überlegungen zur Sprache. Die Stellungnahme soll als Orientierungshilfe für die bevorstehende Abstimmung vom 29. November 2020 dienen.

Die Mitglieder der SBK teilen die Sorgen der Initianten der KVI. Diese fordert nämlich eine Selbstverständlichkeit: Konzerne mit Sitz in der Schweiz sollen für verursachte Schäden an Mensch und Natur geradestehen. Sie gründet auf zwei zentralen Anliegen der biblischen Botschaft: Nächstenliebe und Bewahrung der Schöpfung. Die Kirche hat eine Verantwortung, für diese Grundsätze einzustehen – weltweit.

Die KVI schlägt einen politischen Weg vor, um Menschenrechtsverletzungen besonders gegenüber den ärmsten und wehrlosesten Menschen zu bekämpfen. Die Beurteilung der politischen Abstimmungsfrage ist dem Sachverstand der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anheimgestellt. Sie sind ihrem eigenen Gewissen verpflichtet.

Schweizer Bischofskonferenz SBK


Coronabedingtes «Nahweh»: Migrationspastoral in Zeiten des Coronavirus

Anlässlich des Tags der Migrantinnen und Migranten am 27. September 2020 hat migratio, Dienststelle der Schweizer Bischofskonferenz für Migrantinnen, Migranten und Menschen unterwegs, eine kleine Umfrage zur «Migrationspastoral in Zeiten von Covid-19» bei den anderssprachigen Gemeinschaften, die sie auf nationaler Ebene begleitet, durchgeführt. Der folgende Text fasst die wichtigsten Umfrageergebnisse zusammen.

Corona hat die katholische Kirche in der Schweiz vor viele neue Herausforderungen gestellt. Darauf haben Seelsorgende und Gläubige in den vergangenen sechs Monaten zahlreiche Antworten – und neue Fragen – gefunden. Kreativität, Einfühlungsvermögen und Experimentierfreude waren gefordert. Neues wurde ausprobiert. Vieles gelang, manches nicht.1 Die Situation in den anderssprachigen Gemeinschaften (Missionen / Seelsorgestellen) war in vielerlei Hinsicht ähnlich wie in den «Schweizer» Ortspfarreien. Seelsorge arbeitet adressat*innen- und bedürfnisorientiert. Bei den anderssprachigen Gemeinschaften prägt der Migrationshintergrund die (spirituellen) Bedürfnisse der Mehrheit ihrer Mitglieder. Einsamkeit, beispielsweise, ist nicht migrationsspezifisch. Sie kann aber durch die Migrationsgeschichte eines Menschen verschärft werden, wenn die Familie in weiter Ferne lebt oder wenn Sprachbarrieren eine isolierende Wirkung entfalten. Diesem Umstand haben Seelsorgende in anderssprachigen Gemeinschaften entsprechend Rechnung zu tragen.

Digital mobil aufgrund der eigenen Migrationsgeschichte
Schon vor der Coronakrise wurden Skype, Whatsapp und soziale Medien von vielen Menschen in den anderssprachigen Gemeinschaften genutzt, um mit Angehörigen und Freund*innen in der Ferne in Verbindung zu bleiben. Sie sind in dieser Art des Austauschs geübt und oft bis ins hohe Alter digital kompetent. Die spirituelle Dimension ist aber auch hier neu. Aus einer Mission hiess es: «Die physische Distanz brachte uns spirituell einander noch näher, verbunden durch das tägliche Rosenkranzgebet, Mittwochsandachten und gemeinsame Gottesdienste» – alles online, alles live. Und deswegen auch: alles gemeinsam.

(Als) Gemeinschaft feiern
Bei den anderssprachigen Missionen und Seelsorgestellen fällt auf, wie stark der Aspekt der Gemeinschaft essenzieller Bestandteil ihrer Glaubenspraxis ist, weit über den Gottesdienst und das gemeinsame Gebet hinaus. Die Gemeinschaften feiern nicht nur zusammen, sie feiern auch die Gemeinschaft selbst. Dies zeigt sich im – eigentlich üblichen – vielfältigen Rahmenprogramm zu den Gottesdiensten, das oft einen ganzen Tag füllt. Der Wegfall dieser Begegnungs- und Gemeinschaftsorte ist daher für viele Mitglieder der anderssprachigen Gemeinschaften besonders schmerzlich: «Wir vermissen es sehr». Diesem «Nahweh» wurde verschiedentlich begegnet, um die Menschen nicht allein zu lassen und um das Gemeinschaftsgefühl lebendig zu halten, zum Beispiel durch Online-Gemeindetreffen oder Online-Kaffeestuben. Manchenorts ist die Gemeinschaft so sogar gewachsen: Die sog. «Minoritäten-Missionen» werden von je einem Priester betreut, der an unterschiedlichen Orten in der Schweiz regelmässig mit ihnen Gottesdienste feiert. Über die gestreamten und interaktiv gestalteten Gottesdienste, Katechesen oder Einkehrtage vor Ostern haben sich die Gläubigen, die sonst an verschiedenen Orten feiern, kennengelernt. Andere, die den Kontakt zu einer Mission verloren hatten, haben ihn über das Online-Angebot wiedergefunden.

Nicht erkrankt und dennoch betroffen
Manche Gläubige der anderssprachigen Gemeinschaften haben die Auswirkungen des Coronavirus auf besonders einschneidende Weise erfahren müssen. Da sind beispielsweise die Sans-Papiers, vor allem in Genf: Neben die Sorge vor Ansteckung traten häufig der Verlust der Arbeit und die Unmöglichkeit, aufs Amt zu gehen. Da sind zum anderen Menschen mit Wurzeln in Italien, Spanien oder Lateinamerika: Fast jeder kennt jemanden, der erkrankt ist. Viele haben einen Angehörigen oder einen Menschen aus dem Freundeskreis verloren. Das Virus war auf einmal spürbar nah. Daher kehren sie nur mit grosser Vorsicht in die Kirchenbänke zurück. Die Seelsorgenden dieser Gemeinschaften haben meist einen ähnlichen Migrationshintergrund wie die übrigen Mitglieder der Sprachgemeinschaft. Sie teilen daher diesen Erfahrungshorizont und können auf daraus entstehende Bedürfnisse eingehen.

Gemeinsam unterwegs in die Zukunft
Bei den anderssprachigen Gemeinschaften nimmt migratio eine grosse Dankbarkeit für das Miteinander-unterwegs-Sein wahr – gerade in dieser Zeit. Die vergangenen Monate seien, so ein Missionar, in mancherlei Hinsicht lehrreich gewesen. Vielen sei bewusster geworden, dass wir uns nicht selbst genügen, sondern den Anderen, das Gegenüber brauchen: der Mensch kann nur in Gemeinschaft mit anderen existieren. Aus dieser Perspektive öffnet Corona Chancen für neue Begegnungen mit anderssprachigen Gemeinschaften oder mit Ortspfarreien sowie für ein vermehrtes Miteinander bei gleichzeitig wertschätzendem Nebeneinander. migratio unterstützt diesen Weg des vermehrten Miteinanders in den kommenden Jahren mit einem Projekt. Daraus kann Neues entstehen.

«migratio und Migrationspastoral in der Schweiz»
Knapp 40 Prozent der katholischen Gläubigen in der Schweiz haben einen migrantischen Hintergrund. Sie alle sind Glieder der einen vielsprachigen und kulturell vielfältigen Kirche und prägen das kirchliche Leben auf unterschiedlichste Art mit. Um der Mehrsprachigkeit und der kulturellen Vielfalt der katholischen Gläubigen in der Schweiz Rechnung zu tragen, stehen aktuell ca. 110 anderssprachige Missionen oder Seelsorgestellen für ihre pastorale Betreuung zur Verfügung.2 Ein Grossteil von ihnen ist auf kantonaler oder lokaler Ebene organisiert, einige auf nationaler Ebene.
Als Dienststelle der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) ist migratio für die Sicherstellung einer adäquaten Pastoral für Migrantinnen und Migranten auf nationaler Ebene zuständig. migratio trägt auch Mitverantwortung für die Seelsorge in Bundesasylzentren, die Seelsorge der Fahrenden sowie neu für die Seelsorge der Schaustellenden und Zirkusleute.
Diese Vielfalt (in) der Kirche ist Chance und Herausforderung zugleich. Gemeinsam mit der Römisch-katholischen Zentralkonferenz hat die SBK deswegen ein Gesamtkonzept zur Zukunft der Migrationspastoral erarbeitet. Es soll als Grundlage dienen, um in den nächsten Jahren gemeinsam auf ein vermehrtes Miteinander bei wertschätzendem Nebeneinander hinzuarbeiten.

«Katholische Fahrendenseelsorge»
migratio ist neben der Seelsorge für Migrant*innen auch zuständig für Menschen unterwegs. Dazu gehören die katholischen Fahrenden. Die Jenischen sind Schweizer*innen mit (halb-)nomadischer Kultur und eine offizielle anerkannte Minderheit in der Schweiz. Die Coronakrise hat sie besonders getroffen: Viele von ihnen waren von Arbeitsausfall betroffen. Zudem hat sich die ohnehin oft schwierige Standplatzsituation wegen der notwendigen Distanzregeln zusätzlich verschärft. Eine weitere Herausforderung ist das aktive Missionieren mancher religiöser Bewegungen.

Karl-Anton Wohlwend, Nationaldirektor a.i. migratio, und Mirjam Kromer, wissenschaftliche Mitarbeiterin migratio


Gabrielle Desarzens gewinnt den katholischen Medienpreis 2020 der Schweizer Bischofskonferenz

Die Journalistin Gabrielle Desarzens gewinnt mit ihrem Radiobericht «Cul-de-sac bosnien» auf RTS den diesjährigen Medienpreis der Schweizer Bischofskonferenz. Der katholische Medienpreis ist mit 4000 Franken dotiert.
In «Cul-de-sac bosnien» schildert Desarzens mit Einfühlungsvermögen, grossem Respekt und vorurteilslos die Situation der Migrantinnen und Migranten, welche in Bosnien an der Schengen-Grenze zu Kroatien «gestrandet» sind. Diese Reportage informiert einerseits über diese «Sackgassen-Situation» verschiedener Betroffenen und strahlt andererseits eine christliche Neugierde für den Alltag und Aussichten dieser Flüchtlinge aus. Der Journalistin gelingt es, ein realitätsnahes Bild zu vermitteln – ohne Akteure oder Politik zu verurteilen. Es ist spürbar, dass ihr das Schicksal der Migrantinnen und Migranten am Herzen liegt. «Cul-de-sac bosnien» ist Teil der Reihe «Hautes fréquences» von RTSReligion.

Die Sendung ermöglicht – so die Jury –, viele verschiedene und unterschiedliche Perspektiven auf diese akute und uns alle betreffende Problematik zu erhalten. Sie strahlt eine grosse Professionalität aus und basiert auf solidem journalistischem Handwerk.

Spezielle Erwähnung für die Inszenierung «Ich habe den Himmel gegessen» von Christine Lather und Felix Huber
Die Jury hat ebenfalls entschieden, das Schauspiel «Ich habe den Himmel gegessen» mit einer speziellen Erwähnung auszuzeichnen. Die Auswahl, Vertonung und Interpretation von Originaltexten Silja Walters überzeugten die Jury. Christine Lather (Textbuch, Schauspiel und Gesang) und Felix Huber (Komposition und Begleitung am Klavier) gelingt es, in einem gut einstündigen Programm das Leben und die Spiritualität der Nonne und Lyrikerin, ihre lebenslange Suche nach Worten, wie man über Gott reden kann, einzufangen und zu vermitteln. Die Inszenierung stellt eine sehr gelungene künstlerische Bearbeitung der Lyrik und Schriften von Silja Walter dar. Die Darbietung ist von grosser Qualität und kann weitere Künstler*innen dazu animieren, sich vermehrt mit Glaubensfragen auf ihre persönliche Art und Weise auseinanderzusetzen. Für die Jury, welche ausschliesslich die Hörfassung auf CD beurteilt hat, wurde «der Monolog mit Liedern» derart fesselnd umgesetzt, so dass dem/der Hörer*in ein «anschaulicher» Zugang zum Leben in einer Klostergemeinschaft geschildert wird.

Die spezielle Erwähnung ist mit 1000 Franken dotiert.

Die Jury
Die Jury des katholischen Medienpreises 2020, unter dem Vorsitz von Anita Capaul, Geschäftsführerin der Chasa Editura Rumantscha, setzt sich zusammen aus:

  • Medienbischof Alain de Raemy, Weihbischof des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg
  • Davide Adamoli, Journalist und Archivar, Bistum Lugano
  • Encarnación Berger-Lobato, Leiterin Marketing und Kommunikation Schweizer Bischofskonferenz
  • Bernard Litzler, Direktor Katholisches Medienzentrum Lausanne
  • Harry Ziegler, Chefredaktor Zuger Zeitung

Preisverleihung
Die Preisverleihung findet öffentlich statt am 16. November 2020, um 18.00 Uhr im Pfarreizentrum Dreifaltigkeit in Bern, in der Rotonda Taubenstrasse 4, 3011 Bern (Orientierungskarte: Eingang Sulgeneckstrasse verwenden.
Die Preisverleihung wird in Anwesenheit von Weihbischof Alain de Raemy stattfinden, welcher die Laudatio halten wird.

Programm:
18.00 Uhr      Aufführung «Ich habe den Himmel gegessen»
19.15 Uhr     Apéro
19.45 Uhr     Preisverleihung Katholischer Medienpreis 2020 und Laudatio

Anmeldung unter .

Gabrielle Desarzens arbeitet als Radiojournalistin – in erster Linie für Radio Télévision Suisse RTS. Vorher hatte sie in der Migrationsfrage verschiedene Reportagen über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gemacht: 2015 in Sizilien und Lampedusa; 2016 im «Dschungel» von Calais sowie 2017 und 2018 in Griechenland auf der Insel Lesbos.

Christine Lather ist als Sängerin und Schauspielerin seit 30 Jahren auf der Bühne tätig. Während ihrer intensiven Vorbereitungszeit zum Stück «Ich habe den Himmel gegessen», ist eine tiefe Freundschaft zu den Frauen im Kloster Fahr entstanden, (www.christinelather.ch).

Felix Huber ist im Bereich Jazz, Klezmer, World als Komponist, Pianist und Improvisator tätig. Er schreibt Musik für klassische sowie Tango-Ensembles und hat verschiedene Kompositionspreise gewonnen (www.felixhuber.ch ).

Der Katholische Medienpreis der Schweizer Bischofskonferenz
Als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung verantwortungsvoller Medienarbeit schreiben die Schweizer Bischöfe den Katholischen Medienpreis aus. Sie möchten damit Werke und Initiativen auszeichnen, welche der Botschaft des Evangeliums ausserhalb der kircheneigenen Medien Ausdruck verleihen.

Schweizer Bischofskonferenz SBK

 

1 Vgl. dazu z. B. die laufende ökumenische und internationale Studie zum kirchlichen Handeln in der Coronazeit, mit besonderem Fokus auf den Aspekt der «Digitalität»: Contoc (https://www.contoc.org/de/contoc).

2 Vgl. Regula Ruflin, Samuel Wetz, Patrick Renz, Daniel Kosch, Migrantenpastoral in der Schweiz. Auswertung einer Erhebung der Ist-Situation und ihrer Beurteilung. Socialdesign ag im Auftrag des Kooperationsrates von SBK und RKZ, Bern 2018.

BONUS

Folgende Bonusbeiträge stehen zur Verfügung:

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