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Osterfeiern 2020 im Kontext der Coronavirus-Krise

Empfehlungen der Schweizer Bischofskonferenz für die Feier der Heiligen Woche

Grundsätzliche Vorüberlegungen für alle Feiern vom Palmsonntag bis zur Osternacht

Lebendige Kirche als Gemeinschaft von kleinen Hausgemeinschaften
„Ich habe gelernt, mich in jeder Lage zurechtzufinden: Ich weiss Entbehrungen zu ertragen… Alles vermag ich durch den, der mich stärkt.“ (vgl. Phil 4,11ff). Besondere Zeiten erfordern besondere Mas-snahmen, sagt der gesunde Menschenverstand. Und die Christinnen und Christen sind fähig, sich an-zupassen. Denn sie wissen, dass sie Christus in sich tragen und ihm begegnen, wo immer sie sind. Wenn die öffentliche Versammlung der christlichen Gemeinde zum Gebet nicht möglich ist, treffen sich die Schwestern und Brüder in der Hauskirche zum Gebet und wissen sich im Gebet verbunden mit der Kirche weltweit. Auch wenn das weit entfernt ist vom idealen kirchlichen Leben, birgt es doch die Chance, die österliche Frohbotschaft im kleinsten Kreis neu zu entdecken.
 
Das gilt auch für die Feiern vom Palmsonntag bis zur Osternacht. Dazu sind viele Anregungen im Umlauf und werden laufend entwickelt. Die folgendenÜberlegungen und Regelungen haben zum Ziel, die Verbindung zwischen der Hauskirche und den liturgischen Hauptfeiern dieser Tage so gut wie möglich zu gewährleisten.
 
Die mediale Teilnahme an den liturgischen Feiern
Obwohl Liturgie zunächst und von ihrem Wesen her lebendige gottesdienstliche Feier ist und die räumliche Anwesenheit einer konkreten Feiergemeinde erfordert, sind doch Berechtigung und Bedeu-tung von medial übertragenen Gottesdiensten unumstritten.1 Sie sind ein liturgiepastorales Angebot für Menschen in unterschiedlichen Situationen und können einen wichtigen Dienst der Evangelisie-rung leisten. So nehmen Gottesdienst-Übertragungen mittlerweile einen festen Platz in Hörfunk- und Fernsehprogrammen ein und erfreuen sich hoher und teils wachsender Akzeptanz.
 
Zum Auftrag der Kirche gehört es, alle Mittel zu gebrauchen, durch die Menschen die Botschaft Jesu erfahren können und durch die sie auf das aufmerksam werden, was diese Botschaft bewirkt. Jedes Medium ist auf seine Weise geeignet, die verkündete, gefeierte und gelebte Botschaft weiterzugeben.2
 
Ausgehend von diesen Überlegungen, die in guten Zeiten bedacht werden konnten, dürfen die Gläubigen darauf vertrauen, dass diese Zuwendung des Wirkens Gottes in dieser bedrohlichen Phase menschlichen Lebens verfügbar gemacht wird. So sehr derzeit physische Distanz geboten ist, so eindeutig läuft dies dem Wesen dessen, was sakramentale Feier ist, diametral entgegen. Deshalb sehen die folgenden Bestimmungen vor, die Feiern der Heiligen Woche in minimaler realer Gemeinschaft zu begehen.

Die nicht öffentliche Feier des Palmsonntags und der Drei Österlichen Tage in einer kleinen Gemeinschaft
In den Grenzen der vom Bundesrat am 20.3.2020 verordneten Massnahme, wonach sich nicht mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum aufhalten dürfen (Art. 7c Abs. 1 COVID-19-Verordnung 2, Änderung vom 20.3.2020), gibt die Schweizer Bischofskonferenz Priestern (Pfarrern) die Möglichkeit, den Palmsonntag und die Drei Österlichen Tage im Kirchenraum ihrer Gemeinde vor Ort zu feiern. Angesprochen sind jene Priester (Pfarrer), die gesund sind, einer Gemeinde vorstehen und im Sinne der nachfolgenden Punkte einen geeigneten Kirchenraum haben. Mittels der modernen Übertragungstechniken wissen sich die Gläubigen so in Gemeinschaft verbunden.
 
Es wird – unter Berücksichtigung der Hinweise und Vorschläge der Gottesdienstkongregation vom 25.3.2020 (Dekret In der Zeit von Covid-19 [II]) – Folgendes empfohlen, stets unter Beachtung der je aktuellen staatlichen Massnahmen:
 
  1. Der Priester (Pfarrer) einer bzw. mehrerer Pfarreien, dessen Kirchenraum sich für die nötige Distanz und gemeinsame Feier eignet, soll zur liturgiegerechten Feier an einem Ort 2 bis 4 sich als gesund erklärende und nicht einer Risikogruppe angehörende Gläubige bitten, mit ihm den Palmsonntag und die Drei österlichen Tage zu feiern. Gegenüber der Gesamtgemeinde ist es wichtig, klar zu kommunizieren, dass die kleine Gemeinschaft einen Dienst leistet, indem sie die grosse Gemeinde (Pfarrei, Seelsorgeeinheit, Pastoralraum, Dekanat…) repräsentiert, da diese nicht anwesend sein kann. Sie nehmen stellvertretend für die anderen deren Anliegen auf. Diese kleine Gemeinschaft feiert die Liturgie dieser Tage entsprechend den liturgischen Büchern. Dabei sind folgende Besonderheiten zu beachten. Bei der Vorbereitung der Liturgie ist auf die gesundheitliche Sicherheit aller zu achten. Zwischen den Teilnehmenden am Gottesdienst ist ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten.
  2. Diese kleine Gottesdienstgemeinschaft wird gebildet von den nötigen liturgischen Diensten. Auch der Gesang soll nach den Möglichkeiten der kleinen Gruppe der Liturgie entsprechend gepflegt werden.
  3. Klöster, Ordens- und religiöse Hausgemeinschaften passen, insofern sie isoliert leben, die Richtlinien in eigener Verantwortung ihrer Situation an.
  4. Bei den Eucharistiefeiern am Palmsonntag, Gründonnerstag und in der Osternacht ist es wegen der Ansteckungsgefahr angezeigt, dass nur der vorstehende Priester kommuniziert. Die übrigen Mitfeiernden bringen währenddessen mit einem passenden Gesang zum Ausdruck, dass sie mit dem Priester und mit allen Mitfeiernden zuhause in Christus verbunden sind.
  5. Die Gemeindemitglieder sollen über die gottesdienstlichen Zeiten ihrer kleinen liturgischen Gemeinschaft informiert werden, damit sie sich gegebenenfalls während dieser Zeit als Hauskirche mit dem Wort Gottes, dem Bibelgespräch, dem gemeinsamen Beten oder im Lobpreis im Glauben verbunden wissen können.
  6. Äussere Zeichen können den Gläubigen eine gemeinsame Erfahrung der Verbundenheit ermöglichen (Lichter vor dem Fenster oder auf dem Balkon).
  7. Für die Hauskirche stellt das Liturgische Institut der deutschsprachigen Schweiz Anregungen zum Gebet zur Verfügung. z. B. Hausgebet mit Segnung der Palmzweige, Ölbergandacht am Gründonnerstag, Haus-Feier der Kreuzverehrung, Kreuzwegandacht (z. B. KG 408; 409), Feierandacht in der Osternacht mit Lichtlobpreis und Danksagung, Segen der Osterspeisen, wobei weitere Angebote von Liedern, Gebeten und Andachten im KG zur Verfügung stehen (www.liturgie.ch)
 
Palmsonntag
Das Gedächtnis des Einzugs Christi in Jerusalem muss im Innern der Kirche begangen werden (zweite Form: Feierlicher Einzug; MB [6]). Die Verteilung der Zweige entfällt.
 
Die Drei Österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung des Herrn
 
Die Feier vom Letzten Abendmahl (Gründonnerstag)
Um 20.00 Uhr läuten im ganzen Land die Glocken (Geläut wie zum Hauptgottesdienst). Die Menschen sind aufgefordert, Kerzen in ihre Fenster zu stellen und zu beten. Parallel dazu wird von der kleinen Feiergemeinschaft stellvertretend die Feier vom Letzten Abendmahl gefeiert.

Die Fusswaschung entfällt.Der dienende Christus ist gegenwärtig in allen Menschen, die besonders in diesen Tagen die Nächstenliebe leben.
 
Die Messe endet mit dem Schlussgebet. Der Vorsteher überträgt anschliessend das Allerheiligste in den Tabernakel.
 
Die Feier vom Leiden und Sterben Christi (Karfreitag)
Die Feier besteht aus drei Hauptteilen: Liturgie des Wortes, Grosse Fürbitten (vgl. KG 422), Kreuzverehrung.
 
Die Kommunionfeier entfällt.
 
Angesichts der kleinen Feiergemeinde ist es möglich, die Grossen Fürbitten und die Verehrung des Kreuzes zu verbinden. Zur Kreuzverehrung empfiehlt sich ein Kreuz, das der Priester alleine halten (und ggf. enthüllen) kann. Der Akt der Kreuzverehrung durch einen Kuss soll auf den Priester allein beschränkt werden.
 
Alternativ dazu ist es auch möglich, dass die Versammelten gemeinsam zu einer Kreuzesdarstellung im Kirchenraum ziehen. Sie stellen sich dort vor dem Kreuz auf, und singen den Ruf zur Kreuzerhebung.
 
Aus den Grossen Fürbitten kann eine Auswahl getroffen werden. In diesem Jahr kommt auch eine zusätzliche Bitte hinzu, die sich ausdrücklich auf die Coronavirus-Krise bezieht.
 
Ein Kreuz zur Kreuzverehrung soll aufgestellt oder hingelegt werden, damit es die Gläubigen beim Besuch der Kirche (unter Wahrung der Vorschriften) verehren können.
 
Die Feier der Osternacht
Grundsätzlich wird auf das Osterfeuer verzichtet. Die Osterkerze wird in diesem Fall mit einem frischen Zündholz entzündet.
 
Wo es aber möglich ist, soll das Feuer auf freiem Platz vor der Kirche entzündet werden, das während der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Feier weiterbrennt. In diesem Fall ist eine Brandwache zu organisieren (eine sechste Person, z. B. der Sakristan).
 
In der Kirche wird das Licht von der Osterkerze an die Mitfeiernden verteilt. Diese entzünden dann nach Möglichkeit die übrigen im Kirchenraum vorhandenen Kerzen (z. B.: Apostelleuchter). Weitere Kerzen können im Kirchenraum verteilt sein, die die physisch abwesenden Gläubigen symbolisieren.
 
Das Osterlob (Exsultet) soll gesungen werden (allenfalls gekürzt).
 
Beim Gloria sollen wenn möglich die Kirchenglocken läuten, um die Einheit der Kirche zu bezeugen.
 
Die Tauffeier wird auf die Erneuerung des Taufversprechens reduziert.
 
Der Lobpreis und die Anrufung Gottes über dem Wasser (Taufwasserweihe) mit Asperges werden erst ein Element am Beginn des ersten Sonntagsgottesdienstes nach Aufhebung der derzeitigen Beschränkungen sein.
 
Ostersonntag
Um 10.00 Uhr läuten im ganzen Land die Glocken (Geläut wie zum Hauptgottesdienst).
 
Im Übrigen sind über diese Empfehlungen hinausgehende Weisungen der Diözesen zu beachten.
 
Diese Empfehlungen gelten bis auf Weiteres.
 

Obligatorische schweizweite Kollekten bis Ende Mai 2020

Weisungen der Schweizer Bischofskonferenz  für alternative Sammelmethoden im Kontext der Coronavirus-Krise

Für die Karwoche (6.–10.4.2020) vorgesehenes Karwochenopfer für die Christinnen und Christen im Heiligen Land

Es gibt folgende drei Möglichkeiten, dieser Verpflichtung nachzukommen:

  • a) Aufruf im Pfarrblatt und auf der Internetseite oder in anderer geeigneter Form: Bitte Spenden direkt überweisen an den Schweizerischen Heiligland-Verein, Winkelriedstrasse 36, Postfach 3141, 6002 Luzern: Postkonto 90-393-0 bzw. IBAN CH78 0900 0000 9000 0393 0, BIC POFICHBEXXX (Vermerk: «Karwochenopfer 2020»).

Zu beachten: Manche Diözesen verlangen, dass die Überweisung über ihre Kanzlei erfolgt, mit Vermerk des begünstigten Hilfswerks. Sie stellen die Einzahlungsscheine für die Überweisungen zur Verfügung.

  • b) Der Pfarrer bzw. die Leitung der Pfarrei beantragt bei der Kirchgemeinde, die Christen im Heiligen Land bei der jährlichen Vergabe von Sozialbeiträgen grosszügig zu berücksichtigen.
  • c) Die Pfarreien überweisen den gleichwertigen Betrag der letztjährigen Kollekte und organisieren die Kollekte 2020 wenn die Gläubigen wieder zusammenkommen können.

Für den Sonntag, 24.5.2020 vorgesehene Kollekte zum Mediensonntag zugunsten der Arbeit der Kirche in den Medien

Es gibt folgende drei Möglichkeiten, dieser Verpflichtung nachzukommen:

  • a) Aufruf im Pfarrblatt und auf der Internetseite oder in anderer geeigneter Form: Bitte Spenden direkt überweisen an den Mediensonntag der kath. Kirche, Raiffeisenbank Sense-Oberland, Dorfplatz 7, 1735 Giffers: Kontokorrent Mediensonntag, IBAN CH34 8080 8002 9922 2163 9 (Vermerk: «Mediensonntag 2020»).

Zu beachten: Manche Diözesen verlangen, dass die Überweisung über ihre Kanzlei erfolgt, mit Vermerk des begünstigten Hilfswerks. Sie stellen die Einzahlungsscheine für die Überweisungen zur Verfügung.

  • b) Der Pfarrer bzw. die Leitung der Pfarrei beantragt bei der Kirchgemeinde, einen ausserordentlichen Beitrag zur finanziellen Unterstützung der kirchlichen Medienarbeit, insbesondere der drei sprachregionalen katholischen Medienzentren, zu leisten.
  • c) Die Pfarreien überweisen den gleichwertigen Betrag der letztjährigen Kollekte und organisieren die Kollekte 2020 wenn die Gläubigen wieder zusammenkommen können

Im Übrigen sind über diese Weisungen hinausgehende Bestimmungen der Diözesen (z. B. in Sache Diözesankollekten) zu beachten.

 

Ausschreibung Katholischer Medienpreis 2020

Möchten Sie sich für den Preis bewerben? Sie können einen journalistischen oder publizistischen Beitrag aus Fernsehen, Hörfunk, Printmedien oder Internet einreichen – jedoch keine wissenschaftliche Arbeit oder theologische Abhandlung oder Verkündigungssendung. Die Arbeit soll zwischen Ostern 2019 und Ostern 2020 in einem journalistischen oder publizistischen Kommunikationsmittel veröffentlicht worden sein und einen Bezug zur Schweiz aufweisen (zum Beispiel durch Autor, Publikationsort, Thema oder anderes).

Vorstellung und Teilnahmebedingungen
Die Medien in ihren verschiedensten Formen sind für den Verkündigungsauftrag der Kirche von entscheidender Bedeutung. Sie fordern in ihrer Funktion als kritisches Korrektiv heraus, sie dienen als Instrument des Austauschs von Ideen und Idealen und sie prägen für die Menschen heute in entscheidender Weise die Art und Weise, wie sie die Kirche und ihre Botschaft wahrnehmen. Als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung verantwortungsvoller Medien- und Publikationsarbeit schreiben die Schweizer Bischöfe jährlich den Katholischen Medienpreis aus. Sie möchten damit Werke und Initiativen auszeichnen, welche der Botschaft des Evangeliums ausserhalb der kircheneigenen Medien Ausdruck verleihen.

Wer kann sich bewerben?
Der Preis kann Personen oder Institutionen verliehen werden, professionellen oder nichtprofessionellen Medienschaffenden für eine einmalige oder langfristige Initiative, die der Bestimmung des Preises entspricht. Die vorgeschlagenen Werke sollen zwischen Ostern 2019 und Ostern 2020 in einem journalistischen oder publizistischen Kommunikationsmittel veröffentlicht worden sein und einen Bezug zur Schweiz aufweisen (zum Beispiel durch Autor, Publikationsort, Thema oder anderes). Der Preis ist mit 5000 Franken dotiert. Jedermann kann einen Vorschlag einreichen.
Der Preis wird jährlich verliehen. Die Jury kann ausnahmsweise auf die Verleihung verzichten. Der Preis kann auch unter verschiedenen Preisträgern aufgeteilt werden.

Wer entscheidet über die Preisvergabe?
Die vorgeschlagenen Kandidaturen werden von einer Jury beurteilt, welche von der Kommission für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Schweizer Bischofskonferenz bestimmt wird.

Mitglieder der Jury
In der Jury sind die drei Sprachregionen und die verschiedenen Medienbereiche vertreten.

·    Anita Capaul, Geschäftsführerin Chasa Editura Rumantscha, Präsidentin
·    Medienbischof Alain de Raemy, Weihbischof Bistum Lausanne, Genf und Freiburg
·    Harry Ziegler, Chefredaktor «Zuger Zeitung»
·    Bernard Litzler, Direktor Katholisches Medienzentrum Lausanne
·    Davide Adamoli, Journalist und Archivar, Bistum Lu- gano
·    Encarnación Berger-Lobato, Leiterin Marketing und Kommunikation der Schweizer Bischofskonferenz

Der Preis wird öffentlich und von einem Mitglied der Schweizer Bischofskonferenz verliehen.

Wo können Vorschläge eingereicht werden?
Das Vorschlagsformular findet sich auf der Webseite www.bischoefe.ch/dokumente/botschaften/medienpreises-2020. Sie können das Formular direkt elektronisch versenden oder einen Ausdruck senden an: Schweizer Bischofskonferenz, Kommission für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Sekretariat, Postfach 278, 1701 Freiburg; E-Mail:

Einsendeschluss
Einsendeschluss ist der 13. Juli 2020.

Schweizer Bischofskonferenz

BONUS

Folgende Bonusbeiträge stehen zur Verfügung:

Dokumente