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Der organisierte Tod ist inakzeptabel

In der Schweiz sind inzwischen weit über 100 000 Menschen Mitglied einer Sterbeorganisation. Die Forderung steht im Raum, dass auch alte, aber nicht sterbenskranke Menschen einfacher organisiert sterben können sollen. Bischof Felix Gmür äusserte sich an einer Medienkonferenz in Bern mit deutlichen Worten gegen den organisierten Tod. Unsere Gesellschaft tendiere dazu, das Leben auf den ökonomischen Nutzen zu reduzieren und vermeintlich belastendes Leben zu eliminieren – sei dies vorgeburtlich durch PID oder im Alter und bei schwerer Krankheit durch Suizid. Es dürfe nicht sein, dass Suizid zum Ausdruck sozialer Verantwortung werde! Menschen, die nicht oder nicht mehr leistungsfähig sind, verlieren nicht ihre Würde. Das Leben ist ein Geschenk und kostbar bis zum Schluss. Die gesellschaftliche Normierung des Suizids käme einer Banalisierung des Lebens gleich. Ein guter Tod ist nicht durch Suizid zu finden. Alte, kranke und gebrechliche Menschen sind wertvoll, da deren Achtung Ausdruck einer Gesellschaft des Lebens ist – anstelle einer Gesellschaft des Todes. Statt organisierten Suizid brauchen wir Begleitung und bessere Angebote von Pallia-tive Care.

Mit einer Studie und Broschüre der Nationalkommission Justitia et Pax will die Kirche den öffentlichen Diskurs über Autonomie, Gebrechlichkeit, Sterben und Suizid-hilfe erweitern. Die Dokumente können auf www.bischoefe.ch und www.juspax.ch heruntergeladen werden.

Vereinfachung der Finanzflüsse zur Erhöhung von Transparenz und Steuerbarkeit

Kantonalkirchliche Gelder fliessen ab 2018 nur noch über einen Kanal auf die sprachregionale Ebene, nämlich über die Mitfinanzierung durch die RKZ. Nach der Schweizer Bischofskonferenz haben auch die Delegierten der Zentralkonferenz dieser Vereinfachung zugestimmt. An ihrer Plenarversammlung in Vevey befassten sie sich auch mit der Zukunft des Milizsystems und beschlossen Beiträge zu Gunsten des Engagements der Kirche im Bereich Palliative Care sowie für Projekte im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum.

Die Vereinfachung der Finanzflüsse dient nicht nur der Transparenz, sondern auch der Steuerbarkeit der Mittelzuweisung: Die Bischofskonferenz und die RKZ werden ab 2018 gemeinsam einen Mitfinanzierungskredit verwalten, aus dem Institutionen aus folgenden Bereichen mit jährlich wiederkehrenden Beiträgen oder mit befristeten Projektbeiträgen unterstützt werden:

  • Gesamtschweizerische Fachstellen
  • Gesamtschweizerische Aufgaben im Bereich der Migrantenseelsorge
  • Sprachregionale Medienarbeit
  • Sprachregionale berufsbezogene Bildungsangebote
  • Sprachregionale Fachstellen
  • Sprachregionale Jugendarbeit
  • Erwachsenenverbände

Die bisher ausserhalb der Mitfinanzierung verwalteten Kredite und Budgets der Deutschschweizerischen Ordinarien-konferenz (DOK), der Conférence des Ordi-naires de la Suisse romande (COR), der Fédération romande (FRCR) und der migratio werden in diesen Mitfinanzierungskredit integriert. Zusätzlich werden Instrumente für die Setzung pastoraler Prioritäten eingeführt und die Finanzplanung auf diese Prioritäten abgestimmt.

Um diese grosse Umstellung zu ermöglichen, beschloss die RKZ für das Budget 2017 die Auflösung von Reserven von über 2 Millionen Franken. Ferner wird die Zielsumme für die RKZ-Beiträge für 2018 um etwa 600 000 Franken erhöht. Dafür werden die kantonalkirchlichen Organisationen bei den Bistumsrechnungen entsprechend entlastet.

Beauftragter und Fachgremium für Palliative Care

Aufgrund der dynamischen Entwicklung im Bereich der palliativen Pflege («Palliative Care») und deren Bedeutung für die Seelsorge beschloss die Schweizer Bischofskonferenz die Schaffung einer Stelle eines katholischen Beauftragten für Pastoral im Gesundheitswesen und Palliative Care. Zudem solle ein unterstützendes Fachgremium geschaffen werden. Es geht darum, in diesem interdisziplinären Bereich kompetent mitzuarbeiten und von den relevanten Akteuren im Gesundheitswesen als wichtiger Partner wahrgenommen und einbezogen zu werden. Für die Jahre 2016 bis 2019 bewilligte die RKZ einen Projektbeitrag von rund 300 000 Franken. Am Ende der Projektphase soll eine Evaluation stehen, die Grundlagen für Entscheidungen über ein längerfristiges Engagement in diesem Bereich liefern soll.

Reformationsjubiläum mit ökumenischer Dimension

Auf Antrag des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes beschloss die RKZ, für die Weltausstellung «Tore der Freiheit» in Wittenberg 2017 einen grösseren Beitrag zu leisten. Die Schweizer Präsenz an dieser wichtigen Ausstellung zum Reformationsjubiläum soll deutlich machen, dass die Reformationsgeschichte nicht nur von Martin Luther, sondern massgeblich auch von Personen und Entwicklungen im Gebiet der heutigen Schweiz mitgeprägt wurde. Zudem soll aufgezeigt werden, dass die Reform keine rein reformierte Angelegenheit ist. Zu ihrer Vor- und Nachgeschichte gehören Personen wie Niklaus von Flüe oder die Bildungsarbeit der Jesuiten. Erzählt werden soll auch von der typisch schweizerischen Art, wie es zu einem meist friedlichen Zusammenleben der Konfessionen kam.

Ein zweiter Beitrag ist für den nationalen Gedenk- und Feiertag vom 1. April 2017 in Zug bestimmt, der 600 Jahre Niklaus von Flüe und 500 Jahre Reformation miteinander verknüpft. Dass sich neben dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund, der Schweizer Bischofskonferenz, dem Trägerverein «600 Jahre Niklaus von Flüe» und den Zuger Kirchen auch die RKZ an der Trägerschaft beteiligt, hat damit zu tun, dass sowohl die Reformation als auch das Wirken des Niklaus von Flüe neben der religiösen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Dimension hat. Die Kirche als gestaltende gesellschaftliche Kraft zu positionieren, ist eines der Kernanliegen der RKZ und ihrer Mitglieder.

Anmerkung der SKZ-Redaktion: Das ganze RKZ-Communiqué über deren Plenarversammlung vom 25./26. Juni 2016 in Vevey ist unter www.rkz.ch zugänglich.