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Im Namen der Menschenwürde Nein zur Präimplantationsdiagnostik

Stellungnahme zur Volksabstimmung über das Fortpflanzungsmedizingesetz

Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz lehnt das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz ab. Es würde die Rahmenbedingungen zur Einführung der Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz regeln.

Das Schweizer Volk stimmt am kommenden 5. Juni über das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) ab, welches das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) aufheben und die Rahmenbedingungen zu deren Einführung in der Schweiz festlegen soll.

Die Schweizer Bischofskonferenz wie auch deren Kommission für Bioethik haben sich wiederholt grundsätzlich gegen die Einführung dieser Technik in der Schweiz geäussert. Ausserdem beinhaltet die vom Parlament vorgeschlagene und vom Bundesrat gutgeheissene Änderung des FMedG mehrere ethisch gesehen sehr problematische Aspekte.

Die Kommission für Bioethik bekräftigt nochmals ihren Standpunkt, dass die PID schwerwiegende ethische Probleme mit sich bringt: Es handelt sich um eine Selektionstechnik für Embryonen, die durch eine künstliche Befruchtung (IVF) entstehen, mit dem Ziel, dass das ungeborene Kind nicht Träger einer schweren vererbbaren Krankheit ist. Die Embryonen, welche nicht in den Mutterleib eingepflanzt werden, werden vernichtet, eingefroren oder für die Forschung verwendet. Die PID zuzulassen bedeutet also, eine Selektion zuzulassen, bei der man sich das Recht anmasst zu entscheiden, wer es verdient zu leben und wer nicht.

Bezüglich der Änderung des FMedG hebt die Kommission drei höchst problematische Aspekte hervor:

Erstens sieht das revidierte Gesetz eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der PID vor. Die PID soll demnach nicht nur Paaren zur Verfügung stehen, die Träger einer schweren vererbbaren Krankheit sind, sondern für alle Paare verfügbar sein, welche eine künstliche Befruchtung (IVF) vornehmen. Dies würde zu einem generellen Screening aller Embryonen führen, welche sich ausserhalb des Mutterleibes befinden. Die Konsequenzen wären gravierend: Einerseits käme es dadurch zu einer enormen Erhöhung der Anzahl der sogenannten «überzähligen Embryonen». Andererseits würde dadurch festgelegt, dass eine genetische Krankheit, wie die Trisomie 21, eine Selektion rechtfertigt. Dies würde jene Personen stigmatisieren, die mit dieser Behinderung leben.

Zweitens erlaubt das revidierte FMedG, die durch künstliche Befruchtung hervorgebrachten Embryonen durch Einfrieren (Kryokonservieren) aufzubewahren. Es handelt sich dabei um einen Vorgang, der die Embryonen wie einen Gegenstand behandelt, den man aufbewahren kann, bis man ihn braucht. Das Einfrieren bedeutet ausserdem ein radikales Eingreifen in die Geschichte eines menschlichen Wesens und ist deshalb nicht mit der Menschenwürde vereinbar.

Drittens dürften pro Behandlungszyklus zwölf statt bisher drei Embryonen entwickelt werden. Diese Zahl ist willkürlich.

Die Entwicklung des Gesetzesvorschlags bestätigt das Argument der schiefen Ebene. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates aus dem Jahr 2013 sieht das revidierte Gesetz nun eine deutlich erweiterte Einführung der PID vor. Angesichts dieser Entwicklung ist es illusorisch anzunehmen, dass man an diesem Punkt einen Schlussstrich ziehen wird und in einigen Jahren nicht auch weitere Anwendungen der PID (wie das sog. «Retterbaby») zulassen wird.

Aus all diesen Gründen ist die Kommission für Bioethik der Ansicht, dass dieser Gesetzesvorschlag die unveränderliche Würde des Menschen nicht respektiert. Eine Gesellschaft ist dann wirklich menschlich, wenn sie sich, immer im Kampf gegen das Leid und die Krankheit, fähig zeigt, jeden Menschen in seiner Würde anzunehmen und den Kleinsten und Verletzlichsten einen Platz einzuräumen.

Freiburg i. Ü., 25. April 2016

Walter Müller, Informationsbeauftragter SBK