Heiligsprechungsprozess von Niklaus von Flüe (II)

1671 wurde die in Sachseln zugelassene Verehrung von Bruder Klaus durch Messe und Stundengebet auf die ganze katholische Schweiz und das Bistum Konstanz ausgeweitet.1 Eine Heiligsprechung wurde (noch) nicht als dringlich empfunden. Interessanterweise kam dann zwei Jahrhunderte später der Anstoss zur Heiligsprechung nicht vom Bistum Chur, dem Obwalden bis heute (nur) provisorisch unterstellt ist, sondern vom Bistum Basel.

Taktgeber war der Basler Bischof Eugène Lachat, der das Anliegen wiederholt bei Pius IX. zur Sprache brachte, unterstützt vom Präsidenten des Piusvereins, Theodor Scherer-Boccard, sowie vom ehemaligen Lungerer Pfarrer Johann Ming.2 Das Thema wurde anlässlich der Jahresversammlung des Piusvereins am 28. August 1865 in Sachseln auf die Traktandenliste gesetzt. Ming hielt einen Vortrag, in dem er nicht nur die Kanonisation im Allgemeinen, sondern auch den «Stand der Canonisation rücksichtlich Bruder Klaus», die auf die «beatificatio aequipollens» von 1649 aufbaut, darstellte. Nun seien Wunder und Geld nötig.3 Weil reden nichts nütze, rief er mit gutem Beispiel zum Handeln auf. Er veröffentlichte ein vierbändiges Werk zu Bruder Klaus, das vor dem Standardwerk von Robert Durrer4 eine erste wichtige Dokumentensammlung war5. Der Vorstand des Piusvereins erhielt von der Versammlung den Auftrag, bei den Bischöfen und katholischen Regierungen die Förderung der Heiligsprechung anzuregen. Bischof Lachat ernannte Francesco Virili, wie er selbst Mitglied der Kongregation der Missionare vom Kostbaren Blut, zum Postulator. Pius IX. ernannte seinerseits den deutschen Kurienkardinal Karl August von Reisach zum Ponenten und Relator des Prozesses. Damit war das Anliegen im Gegensatz zum Seligsprechungsprozess in Rom gut verankert. 1868 sicherte die Obwaldner Regierung ihre Unterstützung zu, bat aber darum, den Churer Bischof angemessen zu berücksichtigen. An ihrer Jahresversammlung, die am 28. April 1869 in Solothurn abgehalten wurde, baten die Schweizer Bischöfe in einer von Bischof Lachat vorbereiteten Denkschrift schliesslich Pius IX. um die Heiligsprechung von Bruder Klaus.

Der Postulator stellte aus den sieben Bänden des Seligsprechungsprozesses Auszüge zusammen. Diese Zusammenfassung war die Grundlage für die Anerkennung des heroischen Tugendgrads von Niklaus von Flüe. Dieses Zwischenziel wurde schnell erreicht: 1872 anerkannte Pius IX. den heroischen Tugendgrad des Obwaldner Seligen, womit der Heiligsprechungsprozess bis auf den Wunderprozess abgeschlossen war.

Schwierigkeiten im Wunderprozess

Die erforderlichen Wunder aber stellten den Piusverein vor Probleme, denn keine der von ihm im 19. Jahrhundert nach Rom gemeldeten Heilungen wurde dort anerkannt. Erst der Erste Weltkrieg, der das Ansehen von Bruder Klaus als Landesvater festigte, und das wichtige vorurteilslose Quellenwerk von Robert Durrer schufen neue Voraussetzungen und Anstösse. Der in den Heiligsprechungsprozess involvierte deutsche Kurienkardinal Andreas Frühwirth rief 1926 die Gläubigen dazu auf, «in Krankheitsfällen zum Seligen ihre Zuflucht zu nehmen, damit Gott ihn durch Wunder verherrliche». Dies führte 1927 zur Gründung des Bruder-Klausen-Bundes. Schon 1923 stiess der Churer Bischof diese fromme Gebetsvereinigung an mit dem Ziel, die Heiligsprechung und damit verbunden die «Bekehrung der Andersgläubigen» zu fördern, was den Obwaldner Kommissar seinerseits zu einem besorgten Schreiben an den Basler Bischof veranlasste, da er ökumenische Irritationen befürchtete.6

1932 wurde der effizient arbeitende und im Vatikan sehr geachtete Schweizergardekaplan Paul Maria Krieg zum Postulator und 1935 Werner Durrer zum Bruderklausenkaplan und Vizepostulator ernannt. Beide professionalisierten den «Gebetssturm», wozu sich die Volksmassen damals noch bewegen liessen.7

Zwei Solothurner Wunder

Zwei Heilungen – eine 1937 an der aus Büsserach stammenden Ida Jeker beim Berühren des Bruderklausengewandes in der Sachsler Pfarrkirche, eine 1939 in Egerkingen an Bertha Schürmann, die in ihrer Krankheit Bruder Klaus anrief –8 ermöglichten die Heiligsprechung, nachdem Pius XII. 1944 vom geforderten dritten Wunder dispensiert hatte. Pius XII. nahm Niklaus von Flüe an Christi Himmelfahrt, dem 15. Mai 1947, in den Heiligenkalender auf. Die katholische Schweiz feierte das für das eigene Selbstverständnis wichtige Ereignis mit grossen Feierlichkeiten rund um Pfingsten in Flüeli-Ranft.9 Auf reformierter Seite löste die Heiligsprechung einerseits Irritationen aus, andererseits machte sich der reformierte Pfarrer Walter Nigg daran, sich «mit religiösem Realismus» mit den Heiligen auseinanderzusetzen.10

 

1 Vgl. SKZ 185 (2017), Nr. 20, 240–241.

2 Hier und zum Folgenden siehe: Rupert Amschwand: Bruder Klaus. Ergänzungsband zum Quellenwerk von Robert Durrer. Sarnen 1987, 391–422.

3 J. Ming: Über die Canonisation im Allgemeinen und in Rücksicht auf Bruder Klaus. Solothurn 1865, 19 S.

4 Robert Durrer: Bruder Klaus. Die ältesten Quellen (…). Sarnen 1917–1921.

5 J. Ming: Der selige Bruder Nikolaus von Flüe, sein Leben und Wirken, 4 Bde. Luzern 1861–1878, siehe bes. Bd. II (1863), 288–406.

6 Bischöfliches Archiv der Diözese Basel in Solothurn (= BiASO): M 2110.

7 Pirmin Meier: Kulturkampf. Baden 2016, 44 f.

8 Walter Studer / Gertrud Huber-Brast: Das Wunder von Sachseln. Stein am Rhein 1998, 45–89, 125–130. Das Wunder an Ida Jeker wurde vom Ortspfarrer angezweifelt, aber vom Basler Generalvikar als gut untersucht eingeschätzt und von Rom nach erneuter Prüfung approbiert (BiASO: M 2111).

9 Vgl. Leonhard von Matt: Der heilige Bruder Klaus. Offizielles Gedenkbuch. Zürich 1947; im SKZ-Jahrgang 115 (1947) sind mehrere Dokumentationen und Artikel dazu abgedruckt.

10 Auch dies kann leider nicht weiter ausgeführt werden: Fritz Gloor: Bruder Klaus und die Reformierten. Zürich 2017, 109–123; neuestens: Uwe Wolff: Walter Nigg. Das Jahrhundert der Heiligen. Eine Biographie. Münster 2017.

Urban Fink-Wagner

Urban Fink-Wagner

Der Historiker und promovierte Theologe Urban Fink-Wagner, 2004 bis 2016 Redaktionsleiter der SKZ, ist Geschäftsführer der Inländischen Mission.