Gemeindebeitrag statt Kirchensteuern

In der gesamten Deutschschweiz werden die Ausgaben der Pfarreien durch die Kirchensteuern finanziert. In anderen Bistümern kennt man andere Systeme, so z. B. im Bistum Sitten.

SKZ: Wie sind die Kirchensteuern im Bistum Sitten geregelt?
Richard Lehner* und Norbert Werlen**: Die Kirchensteuern werden im «Gesetz über das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat im Kanton Wallis» aus dem Jahre 1991 in Art. 141 geregelt. Darin wird festgehalten, dass die Pfarreien an Urversammlungen eine Kultussteuer einführen können. Diese wird in Prozenten der staatlichen Einkommens- und Vermögenssteuer erhoben. Es gibt allerdings nur wenige Pfarreien, die diesen Artikel anwenden. Die allermeisten Pfarreien finanzieren sich über die in Art. 13 geregelte «Finanzierung über den Gemeindevoranschlag». In diesem Fall leisten die Gemeinden einen konkreten Beitrag an die Pfarreien, der vom Gemeinderat im jährlichen Voranschlag festgelegt wird.

Wer bezahlt im Bistum Sitten die Löhne?
Die kirchlichen Mitarbeitenden werden von den Pfarreien oder von den Institutionen, für die sie tätig sind, entlöhnt.

Die Ausgaben der Pfarreien werden über die Gemeindesteuern bezahlt. Gibt das den Gemeinden ein Mitspracherecht, z. B. bei Pensumserhöhungen?
Die Pfarreien sind verpflichtet, den Munizipalgemeinden jährlich einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung zu unterbreiten. Das oben genannte Gesetz regelt in Art. 7, Abs. 1 die Frage, welche Kosten zu den Kultusausgaben gehören. Konkret genannt werden: Personalkosten, die Kosten von Unterhalt und Betrieb von Kirchen, Kapellen, Pfarreihäuser usw., die Kosten zur Anschaffung und zum Unterhalt von Kultgegenständen und Mobiliar sowie übrige Seelsorgeauslagen. Renovationen von kirchlichen Gebäuden müssen durch die Pfarrei selbst finanziert werden; die Munizipalgemeinden können freiwillig Beiträge an die Finanzierung leisten. Die Munizipalgemeinden haben die Möglichkeit, das Budget zurückzuweisen, sofern es nicht den Vorgaben des Gesetzes entspricht. Betreffend Pensen: Die Pfarreien selbst haben keine Möglichkeit, ihre Pensen zu erhöhen. Das liegt einzig in der Kompetenz des Bischofs. Der Bischof erteilt für jede Anstellung in der Seelsorge die Missio canonica, die für ein Engagement in der Pfarrei unerlässlich ist.

Hat dieses Steuersystem Auswirkungen auf die Pastoral?
Dieses Steuersystem ermöglicht es den Pfarreien, ihre seelsorglichen Aufgaben wahrzunehmen und zu finanzieren. Pastorale Projekte können lanciert und in enger Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden realisiert werden. Das System entlastet zudem die zum Teil sehr kleinen Pfarreien von administrativen Aufgaben, da die Gemeinde diese Aufgaben sehr oft übernehmen bzw. personelle Ressourcen zur Verfügung stellen.

Es fliesst kein Geld von den Gemeinden ins Bistum (Bistumsleitung, Ordinariat). Wie finanziert das Bistum sich und seine Aufgaben?
Das Bistum finanziert sich durch Beiträge von Dritten (Staat Wallis, Inländische Mission, Domkapitel usw.), durch das Bistumsopfer und durch Gaben und Spenden.

Würden Sie sich das duale Kirchensystem  auch für den Kanton Wallis wünschen?
Nein. Das duale System hat im Kanton Wallis keine Tradition. Eine Einführung würde sicher nur schwer umzusetzen sein. Zu erwähnen sind zudem die vielen kleinen Pfarreien, die mit der Schaffung der notwendigen Gremien an Grenzen stossen würden. Eine Aufhebung der Pfarreien und die Schaffung grösserer Pfarreien wären unerlässlich. Wir sind überzeugt, dass wir damit die Nähe zu den Menschen vor Ort verlieren würden.

Interview: Rosmarie Schärer

 

* Richard Lehner (Jg. 1964) ist Generalvikar mit besonderer Verantwortung für den deutschsprachigen Teil des Bistums Sitten und Domherr der Kathedrale von Sitten.

** Norbert Werlen (Jg. 1962) ist Diözesanökonom des Bistums Sitten.

Kirchen im Kanton Wallis: Im Rahmen der Diskussion
zur Ausarbeitung einer neuen Kantonsverfassung haben die beiden anerkannten Kirchen
ihre Sicht zum Verhältnis Kirchen-Staat schriftlich dargelegt. www.cath-vs.ch/wp-content/uploads/2021/03/Beitrag-der-Kirchen-3-mars-planches.pdf

 

BONUS

Folgende Bonusbeiträge stehen zur Verfügung:

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