Dokumentation RKZ

«Weil wir gemeinsam mehr bewirken. Für die Kirche. Für die Menschen»

Die Plenarversammlung der RKZ vom 27./28. Juni 2014 in Chur befasste sich mit einer breiten Palette von Themen: Mit der Wahl von Renata Asal (Luzern) nimmt eine zweite Frau im RKZ-Präsidium Einsitz. Mit einem neuen Kommunikationskonzept will die Zentralkonferenz auf die Bedeutung der schweizerischen Ebene aufmerksam machen und noch besser informieren. Mit Empfehlungen zum «Vademecum» leistet sie einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Staatskirchenrechts. Und mit zahlreichen Beschlüssen zur Organisation und Finanzierung kommt die RKZ ihrem statutarischen Auftrag nach, Voraussetzungen zu schaffen und Hilfe zur Erfüllung pastoraler Aufgaben auf sprachregionaler und gesamtschweizerischer Ebene zu leisten (Statut Art. 3).

«Wir haben etwas zu bieten! Wir wollen durch unser Handeln und unsere Kommunikation zeigen, dass es die RKZ als nationales Dach der katholischen Körperschaften braucht, dass sie notwendig und vor allem, dass sie nützlich ist, für die Kirche und unsere Körperschaften. » So lautete eine der zentralen Botschaften der präsidialen Eröffnungsworte von Hans Wüst (SG). Und mit Verweis auf die massive Ablehnung der Volksinitiative zur Abschaffung der Kirchensteuern juristischer Personen im Kanton Zürich betonte er den «grossen gesellschaftlichen Rückhalt der Kirchen». Zudem bestätige das Resultat «auch unser System mit der demokratischen Organisation und der damit verbundenen Möglichkeit zur Erhebung von Kirchensteuern».

Wahlen in RKZ-Gremien

Für ihre Arbeit benötigt die RKZ neben Geld auch Frauen und Männer, die sich inhaltlich engagieren und die nötige Zeit aufbringen. Deshalb stand das Thema «Wahlen» ganz oben auf der Traktandenliste. Mit Renata Asal, RKZ-Delegierte der Luzerner Landeskirche, wurde eine Heilpädagogin, Juristin, Familienfrau und erfahrene Synodalrätin ins Präsidium gewählt. Dieses besteht nun aus drei Männern (Hans Wüst, Luc Humbel, Benno Schnüriger) und zwei Frauen (Susana Garcia, Renata Asal) aus vier Bistümern (St. Gallen, Basel, Chur, Lausanne-Genf-Freiburg). Zudem wurde Verwaltungsdirektor Thomas Franck (SG) zum Präsidenten der Finanzkommission und der neue Generalsekretär der Zürcher Körperschaft, Markus Hodel, zum Mitglied dieser Kommission gewählt.

Kommunikationskonzept und neuer Auftritt

Die Genehmigung eines Kommunikationskonzeptes und die Präsentation eines neuen optischen Auftritts machen deutlich, dass die RKZ der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit einen höheren Stellenwert beimessen will. Es geht darum, anschaulicher aufzuzeigen, wofür die RKZ steht und was die Mittel bewirken, die sie für rund 50 Institutionen der römisch-katholischen Kirche auf schweizerischer und sprachregionaler Ebene bereitstellt.

Erhöhung der Zielsumme

Eine lebhafte Diskussion löste die Festlegung der Zielsumme für die RKZ-Beiträge 2015 aus. Ihre Erhöhung um 3 Prozent war unbestritten. Die RKZ kann demzufolge im nächsten Jahr 235 000 Franken mehr für die gesamtschweizerischen und sprachregionalen Aufgaben bereitstellen, was den Rückgang des Inlandbeitrags des Fastenopfers von 300 000 Franken zu einem guten Teil ausgleicht. Stehen für 2014 8 700 000 Franken zur Verfügung, sind es für 2015 noch 8 635 000 Franken.

Solidarität ist unteilbar

Zu reden gab jedoch, dass der RKZ durch Minderleistungen diverser Mitglieder im kommenden Jahr voraussichtlich knapp 1 Million Franken entgehen. Jene Kantone und Bistümer, die nicht den erwarteten Beitrag entrichten, wurden ohne Gegenstimme aufgefordert, die Minderleistungen zu verringern. Wo dies nicht möglich sei, bedürfe das der Begründung. Vor allem jene Mitglieder, von denen hohe RKZ-Beiträge zur Entlastung der finanziell Schwächeren erwartet werden, wiesen darauf hin, dass die Solidarität nicht überstrapaziert werden dürfe. Finanzielle Transparenz, ernsthaftes Bemühen aller zur Leistung der vollen Beiträge sowie ein Verteilschlüssel, der die schwierige Balance zwischen Solidarität und Gerechtigkeit wahrt, sind von grösster Bedeutung. Zudem gilt es, den Zweck der RKZ-Beiträge nicht aus den Augen zu verlieren: Von den rund 11 Millionen Franken, die das Budget der RKZ 2015 vorsieht, sind rund 10,5 Millionen für pastorale Aufgaben der Kirche bestimmt.

Grundlagen für die Steuerung der Medien- und Bildungsarbeit

Für die von der RKZ mitfinanzierten gesamtschweizerischen und sprachregionalen Einrichtungen wurden neben finanziellen Beschlüssen auch organisatorische Entscheidungen getroffen. So verabschiedete die RKZ ein Rahmen- und Redaktionsstatut für die sprachregionale Medienarbeit und ein Organisationsreglement für die berufsbezogene Bildungsarbeit. Diese Reglemente bilden die Grundlage für die Umsetzung wichtiger Reorganisationsprojekte (siehe Separat 1).

Empfehlungen zum «Vademecum»: Es geht um gegenseitige Ergänzung und Unterstützung

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Empfehlungen der Kommission für Staatskirchenrecht und Religionsrecht der RKZ zum sogenannten «Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz». In seiner Einführung betonte der Kommissionspräsident Benno Schnüriger (ZH), dass es ein wichtiger Beitrag der Schweizer Bischöfe zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von kirchlichen und staatskirchenrechtlichen Instanzen sei. Diese Weiterentwicklung erfordere ein partnerschaftliches Miteinander. Bei der Präsentation des wissenschaftlichen Berichts zum «Vademecum» habe Kardinal Francesco Coccopalmerio in diesem Sinn «Debatten, Tagungen und Fortbildungen» angeregt, die «unter dem Patronat» von Bischofskonferenz und RKZ stattfinden sollen. Kritisch äussert sich das Positionspapier der RKZ zur Tendenz des «Vademecums», die Körperschaften auf die Aufgabe der Mittelbeschaffung zu reduzieren.

Demgegenüber hält das Papier der RKZ fest, dass auch die Beschlussfassung über die Mittelverwendung in ihre finanzielle Verantwortung gehört. Noch wichtiger ist, dass die Mitglieder der Körperschaften das Haus der Kirche nicht nur finanzieren, sie bauen daran mit, bringen ihre Kräfte und Fähigkeiten ein und bewohnen dieses «Haus aus lebendigen Steinen» gemeinsam mit den Amtsträgern und kirchlichen Mitarbeitenden. Ausdrücklich wird festgehalten, dass die geforderte Partnerschaft nicht mit der Vorstellung zu verwechseln sei, dass kirchliche und staatskirchenrechtliche Instanzen die gleichen Rechte haben. Vielmehr geht es darum, die Unterschiede betreffend Aufgaben und Zuständigkeiten als hilfreiche gegenseitige Ergänzung und Unterstützung zu verstehen und nicht im Sinne einer einseitigen Über- bzw. Unterordnung zu interpretieren (vgl. Separat 2).

Zahlreiche Gäste und ein Abschied

Die RKZ arbeitete an ihrer Versammlung nicht nur Traktanden ab. Am Vorabend besichtigten die Delegierten die kürzlich renovierte Churer Kathedrale und die Ausgrabungen der Stephanskirche. Zudem stellte Prof. Christian Cebulj (Theologische Hochschule Chur) das Konzept einer familienbiographischen Katechese vor.

Dieses fragt nicht nur, welche Familien die Kirche braucht, sondern auch, welche Art von Kirche die Familien brauchen. Die Gäste, welche die Bündner Landeskirche eingeladen hatte dokumentierten die wichtige Stellung der kantonalkirchlichen Körperschaft zwischen Kirche und Staat wie in der Ökumene. So nahmen der Diözesanbischof Vitus Huonder und Weihbischof Marian Eleganti, aber auch die Regierungsräte Mario Cavigelli und Martin Jäger, Standespräsident Hans Peter Michel, Vertreter der evangelisch-reformierten Kirche sowie die Rektorin der Theologischen Hochschule Chur, Eva- Maria Faber, am Vorabendprogramm teil und beehrten die RKZ mit Grussworten, deren gemeinsamer Nenner das konstruktive Miteinander war, sei es zwischen Kirchen und Staat, in Ökumene und interreligiöser Zusammenarbeit oder innerhalb der römischkatholischen Kirche.

Nach 15 Jahren engagierter Mitarbeit in zahlreichen Gremien der RKZ und der Mitfinanzierung wurde am Ende der Sitzung Giorgio Prestele (ZH) mit grossem Dank verabschiedet. An den Schluss seiner Abschiedsworte stellte der langjährige Generalsekretär der Katholischen Kirche im Kanton Zürich den Wunsch: «Lasst Euch das Kirche- Sein nie und nimmer nehmen, habt viel Herz und ein gutes Gespür für Euer kirchliches Wirken!»

Separat 1: Bündelung der Kräfte – konkret

Wer die Medienmitteilungen der RKZ regelmässig liest, kennt die Forderung nach der «Bündelung der Kräfte». Dass es sich nicht bloss um ein Schlagwort handelt, dokumentieren mehrere grosse Vorhaben, die kurz vor der Umsetzung stehen:

Drei sprachregionale Zentren für die Medienarbeit

Die sprachregionale Medienarbeit wird ab 1. Januar 2015 in drei Medienzentren gebündelt, welche von einer nationalen Klammer zusammengehalten werden und manche Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Das Rahmenstatut beschreibt den Auftrag dieser Medienzentren in den Bereichen Information, Verkündigung, Öffentlichkeitsarbeit und Dienstleistungen.

Die medialen Inhalte sollen so erarbeitet werden, dass sie für die verschiedenen Kanäle (Online, Radio, TV, Print, Social Media usw.) verwendet werden können. Das Redaktionsstatut garantiert die äussere und innere Medienfreiheit und die Unabhängigkeit der Medienzentren auf der Basis der Loyalität gegenüber der römisch-katholischen Kirche. Es fordert die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Medienzentren in der Ökumene, in Kooperationen mit dem Service public und mit Anbietern in privater Trägerschaft. Zur erwarteten publizistischen Grundhaltung der Medienzentren gehört zudem die Pflege der Meinungsvielfalt im öffentlichen Raum.

Zwei sprachregionale Zentren für die berufsbezogene Bildungsarbeit

Die berufsbezogenen Bildungsangebote auf sprachregionaler Ebene werden in der Romandie ab September 2014, in der Deutschschweiz ein Jahr später ebenfalls in Kompetenzzentren gebündelt. Das Organisationsreglement, das die Schweizer Bischofskonferenz nach Zustimmung von Fastenopfer und RKZ voraussichtlich per 1. Januar 2015 in Kraft setzen wird, regelt die Aufsicht und Koordination in diesem Bereich, aber auch die Qualitätssicherung und die gesamtschweizerische Kohärenz. In der Deutschschweiz wird in diesem Rahmen zudem die Arbeit von «ForModula» weitergeführt.

Ein sprachregionales Kompetenzzentrum für die Jugendpastoral

Die Institutionen, die in der Deutschschweiz jugendpastorale Aufgaben wahrnehmen, werden ab 2015 alle am selben Ort tätig sein. Ziele sind die Nutzung von Synergien und die Verstärkung von Austausch und Zusammenarbeit.

Anerkennung des grossen Einsatzes der Verantwortlichen

Da all diese Veränderungen für die jeweiligen Trägerschaften, die Verantwortlichen und die Mitarbeitenden, aber auch die Kooperationspartner von grosser Bedeutung sind, werden die betroffenen Institutionen den Zeitpunkt und die Auswirkungen der Veränderungen selbst kommunizieren. Die RKZ begrüsst diese Entwicklungen und dankt den Partnern im Rahmen der Mitfinanzierung (SBK, COR, DOK und Fastenopfer), vor allem aber den Trägerschaften und den Verantwortlichen für den grossen Einsatz, den solche Veränderungsprozesse erfordern.

Separat 2: Die RKZ und das «Vademecum»

Unter dem Titel «Katholische Kirche, staatskirchenrechtliche Körperschaften und Staat in der Schweiz» sind die Empfehlungen der RKZ zum «Vademecum» auf der Webseite der RKZ zugänglich unter: www.rkz.ch – Downloads – Positionspapiere (datiert vom 28. Juni 2014). Ein erster Bericht und Beschlüsse der RKZ zum Vademecum wurden am 29./30. November 2013 am selben Ort aufgeschaltet: www.rkz.ch – Downloads – Positionspapiere (datiert vom 4. Dezember 2013). Das «Vademecum» der Fachkommission katholische Kirche und Staat in der Schweiz der SBK ist zugänglich unter: www.bischoefe.ch/dokumente/anordnungen/vademecum

Der wissenschaftliche Bericht der Fachkommission katholische Kirche und Staat in der Schweiz der SBK ist soeben als Buch erschienen: Libero Gerosa (Hrsg.): Staatskirchenrechtliche Körperschaften im Dienst an der Sendung der katholischen Kirche in der Schweiz (= Kirchenrechtliche Bibliothek 16). (Lit-Verlag) Wien-Zürich 2014. Es ist im Buchhandel erhältlich.

Das Kurzreferat des Generalsekretärs der RKZ an der Buchpräsentation ist unter dem Titel «Die Abmachungen zwischen Diözesanbischöfen und staatskirchenrechtlichen Körperschaften: Ihre Bedeutung für die Zusammenarbeit im Dienste der Kirche» auf der Webseite der RKZ zugänglich unter: www.rkz.ch/upload/20140701105922.pdf *

Sämtliche Beiträge zur Buchvernissage vom 25. Juni 2014 sind zugänglich unter: www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/studie-ueber-dasverhaeltnis-von-kirche-und-staat-in-der-schweiz Zürich, den 3. Juli 2014

Daniel Kosch

 

 

Daniel Kosch

Daniel Kosch

Dr. theol. Daniel Kosch (1958) ist seit 2001 Generalsekretär der Römisch- Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz. Zuvor leitete er während rund 10 Jahren die Bibelpastorale Arbeitsstelle des Schweizerischen Katholischen Bibelwerks. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Kirchenfinanzierung, Kirchenmanagement und Staatskirchenrecht.