Diözesen Basel, Chur und St. Gallen

SKZ 2018 – Herausgeberstatut

Die Ursprünge der SKZ reichen ins Jahr 1832 zurück. Damals wurde sie als religiös-apologetische Wochenzeitschrift und Plattform des 1831 gegründeten Katholischen Vereins ins Leben gerufen. Ab 1900 erschien sie als amtliches Organ der Diözese Basel. Ab 1968 wird die SKZ zu einer theologischen Fachzeitschrift und zum amtlichen Organ der Diözesen Basel, Chur und St. Gallen sowie (ab 1972) der deutschsprachigen Teile der Diözesen Lausanne-Genf-Freiburg und Sitten. Verlegerische Titelinhaberin ist seit 2001 die Schweizer Bischofskonferenz.

1. Verlegerische Leitlinie

Eignerin der Schweizerischen Kirchenzeitung (SKZ) ist der Verein Schweizerische Bischofskonferenz. Die Schweizerische Kirchenzeitung wird von den Diözesanbischöfen von Basel, Chur und St. Gallen herausgegeben. Sie ist on- und offline das offizielle Publikationsorgan für diese Diözesen nach innen und Visitenkarte nach aussen.
Die Bischöfe von Sitten und Lausanne-Genf-Freiburg sind Kooperationspartner.
Die SKZ ist Dialogplattform für Debatten zu theologischen und kirchlichen Themen sowie Dokumentationsund amtliches Publikationsorgan.
Die SKZ richtet sich an alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an alle, die am kirchlichen Auftrag mitwirken. Darüber hinaus spricht sie jene an, die am kirchlichen Leben und am theologischen Gespräch interessiert sind.

2. Publizistische Leitlinien

2.1 Auftrag

2.1.1 Dialog/Debatte

Die SKZ wird als Ort des Dialogs und der Debatte positioniert. Themen werden von der Redaktion aufgegriffen sowie von den Bischöfen angeregt. Dabei bildet sie das gesamte Meinungsspektrum der römisch-katholischen Kirche ab. Der Themenfokus liegt auf der Schweiz.

2.1.2 Dokumentation und Mitteilungen

Die SKZ publiziert wichtige Dokumente und Mitteilungen aus den Diözesen, der DOK, der COR sowie der SBK und aus dem Bereich des Geweihten Lebens und der RKZ.
Sie dokumentiert wichtige Ereignisse und Veröffentlichungen und wird so als historisches Gedächtnis der röm.-kath. Kirche in der Schweiz positioniert.

2.1.3 Amtsblatt

Für die herausgebenden Bischöfe ist sie Amtsblatt. Zusätzlich publiziert die SKZ amtliche Mitteilungen anderer Diözesen, der DOK, der COR und der SBK. Aus dem Bereich des Geweihten Lebens werden für die Zielgruppen relevante Mitteilungen publiziert.

2.2 Zielgruppen

2.2.1 Pastorales Personal

Die Zielgruppen der SKZ sind Priester, Diakone, Laientheologen und Laientheologinnen, Religionspädagogen und Religionspädagoginnen sowie Katechetinnen und Katecheten. Ihnen gegenüber versteht sich die SKZ auch als Mitarbeiterzeitschrift. Im erweiterten Kreis gehören Mitglieder von Instituten Geweihten Lebens und von kirchlichen Vereinen und Verbänden dazu.

2.2.2 Mitglieder staatskirchenrechtlicher Gremien

Im Blick als Zielgruppe sind auch die Mitglieder staatskirchenrechtlicher Gremien. Die SKZ fördert den Austausch von kanonischen und staatskirchenrechtlichen Entscheidungsträgern/-innen.

2.2.3 Interessierte

Die SKZ gibt Interessierten am kirchlichen Leben und am theologischen Nachdenken Einblicke und Impulse.

2.3 Themensetzung

Die Themensetzung deckt das Meinungsspektrum der röm.-kath. Kirche in der Schweiz ab und nimmt die unterschiedlichen Perspektiven der verschiedenen Berufsgruppen (Priester, Diakone, Laientheologen/-innen, Religionspädagogen/-innen) auf.
Die Bischöfe bringen sich mit eigenen Stellungnahmen ein und können die Behandlung von Themen anregen. Themen sollen durch «Köpfe» und deren Absenderkompetenz vermittelt werden.
Themenschwerpunkte sind: Theologie, Pastoral und kirchliches Leben, gesellschaftspolitische Wertedebatte aus christlicher Sicht.
Die Themenwahl und die Gewichtung der Themen orientieren sich an journalistischen Kriterien: Aktualität, Attraktivität, Relevanz und Ortsbezug. Es ist darauf zu achten, dass Westschweizer und Tessiner Stimmen zu Wort kommen und dass über Ereignisse aus diesen Regionen berichtet wird.

2.4 Inhaltliche Ansprüche

Die SKZ entspricht inhaltlich wissenschaftlichen Standards. Zudem beachtet sie die allgemeinen journalistischen Standards und die Richtlinien des Schweizer Presserats.
Die Qualitätsstandards gelten in gleichem Mass für alle Kanäle (Print, Online und Social Media).

2.5 Kanäle

Die SKZ setzt auf Print und Online. Die Redaktion gewichtet die verschiedenen Kanäle hinsichtlich der Inhalte und achtet auf eine gute Verschlagwortung der Online-Inhalte (Suchmaschinenoptimierung).

2.5.1 Print

Die Printausgabe bleibt vorläufig der publizistische Schwerpunkt.

2.5.2 Internetseite

Die Internetseite dient der Vertiefung der Inhalte.
Sie weckt das Interesse von Nicht-Abonnenten für die SKZ. Sie steht gleichermassen im Dienst der Verteilung wie des Marketings.

2.5.3 Social Media

Die Social Media werden genutzt für Verlinkungen mit der SKZ-Internetseite, Stellungnahmen und Veranstaltungshinweise.

2.6 Journalistische Formen

Die SKZ nutzt verschiedene journalistische Formen. Sie berücksichtigt dabei aktuelle Lesergewohnheiten, insbesondere die Bevorzugung kürzerer Texte.

2.6.1 Editorial

Das Editorial führt in die jeweilige SKZ-Nummer ein. Als Anrisstext wird es auf der Internetseite aufgeschaltet.

2.6.2 Leitartikel

Der Leitartikel erhält als authentische Meinungsäusserung ein hohes Gewicht.

2.6.3 Themenartikel/Wissenschaftliche Beiträge und Themendossiers

Themenartikel und Themendossiers geben der SKZ ihr Gesicht. An diesen Beiträgen werden ihre fachliche Kompetenz und die Verlässlichkeit ihrer Information gemessen.
Themendossiers werden genutzt, um in einer SKZ-Ausgabe ein breites Meinungsspektrum abzubilden.

2.6.4 Meinungsstücke/Essays/Gastkommentare

Meinungsstücke, Essays und Gastkommentare werden als bevorzugte journalistische Form für Debatten gewählt.

2.6.5 Rezensionen

Rezensionen werden als Kurztexte geführt, um eine Meinungsäusserung aufzunehmen bzw. auf Publikationen hinzuweisen.

2.6.6 Eingeordnete Verlinkungen

Die SKZ verwendet das Mittel der eingeordneten Verlinkung, um angesichts ihrer begrenzten Ressourcen dem Anspruch der Meinungsvielfalt besser gerecht zu werden.

2.6.7 Leserbeiträge

Die SKZ kann Leserbeiträge online publizieren.

2.6.8 Newsbeilage

Die SKZ unterstützt eine gebündelte Kommunikation der röm.-kath. Kirche in der Schweiz und publiziert darum in ihrer Printausgabe eine Newsbeilage aus dem Katholischen Medienzentrum.

2.7 Erscheinungskadenzen, Layout

Die Printversion erscheint vierzehntägig. Zum Jahreswechsel, anfangs Juli und anfangs Oktober wird eine Monatsnummer produziert.
Die amtlichen Mitteilungen, das Inhaltsverzeichnis und das Editorial sind frei zugänglich. Die Online-Inhalte, z. B. vertiefende Artikel, sind kostenpflichtig.
Die Printversion als solche wird zwei Jahre nach Erscheinen online freigestellt. Die Redaktion kann einzelne Artikel früher freischalten.
Die Aktualisierung der Internetseite erfolgt mit jeder neuen Nummer. Dazwischen wird aktualisiert, wenn die Inhalte es erfordern.
Zur klaren Leserführung erhält die SKZ eine feste Layoutstruktur (Standardrubriken an derselben Stelle). Die Amtsblattseiten werden optisch abgehoben.
Die SKZ wir vierfarbig gedruckt. Sie enthält Bilder.

3. Redaktionelle Leitlinien

3.1 Organisation der Redaktion

Die Redaktion wird auf mehrere Personen verteilt, um inhaltlich die Bandbreite der Themen und das Spektrum der Meinungen in den Zielgruppen abzubilden. Theologische Fachkompetenz und Kompetenz im Umgang mit Medien müssen angemessen berücksichtigt werden.

3.2 Redaktionelle Arbeit und Zuständigkeiten

3.2.1 Grundhaltung

Die Redaktion orientiert sich an den publizistischen Leitbildern der Kirche, namentlich der Pastoralinstruktion «Communio et progressio». Sie bewegt sich mit einer offenen Haltung auf dem Boden der römisch-katholischen Kirche und versteht sich im Dienst der herausgebenden Bischöfe. Journalistisch beachtet sie die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» des Schweizer Presserats.

3.2.2 Inhalte

Der redaktionelle Ansatz ist leserorientiert hinsichtlich Leserinteressen und Kanalfrage.
Die Redaktion verantwortet gegenüber der Redaktionskommission die Gesamtpublikation der SKZ. Zwischen der Redaktion und der Redaktionskommission finden regelmässig inhaltliche Absprachen statt.
Für die sprachliche Korrektheit und eine formal ansprechende Gestaltung liegt die Verantwortung für sämtliche SKZ-Publikationen bei der Redaktion.

Bezüglich der einzelnen Inhalte gilt:
Im Bereich Dialog und Debatte legt die Redaktion in Absprache mit der Redaktionskommission die Themen und mögliche Autoren/-innen fest. Die Redaktion erstellt einen inhaltlichen Publikationsplan. Bei Differenzen entscheidet die Redaktionskommission. Die Redaktion verantwortet die Realisierung. Betrifft ein Artikel direkt einen Bischof, erhält dieser die Gelegenheit, seine Sichtweise im gleichen Artikel einzubringen, und bei Meinungsbeiträgen erhält er Gelegenheit zur Veröffentlichung einer Replik.
Im Bereich Dokumentation bringen die Redaktion und die Redaktionskommission Vorschläge ein. Die Redaktionskommission entscheidet über die Publikation.
Die amtlichen Mitteilungen verantworten die Absender von Eingaben (vgl. 2.1.3). Die SKZ-Redaktion berät unter Berücksichtigung der Leserinteressen und in der Kanalfrage.

3.2.3 Organisation und Abläufe

Die Herausgeberkommission erlässt für die Redaktionskommission und die Redaktion eine Geschäftsordnung.

3.2.4 Kooperationen

Die SKZ arbeitet für Produktion und Distribution mit einem Verlagshaus zusammen.
Die SKZ kooperiert für die Newsbeilage mit dem Katholischen Medienzentrum.

3.2.5 Aufsicht

Die Aufsicht über die verlegerisch-publizistische Umsetzung der Leitlinien hat die Herausgeberkommission, über die Einhaltung der redaktionellen Leitlinien die Redaktionskommission.

3.3 Qualitätssicherung

Die Redaktionskommission ist gegenüber der Herausgeberkommission verantwortlich für die Qualitätssicherung.

4. Statutarisches

4.1 Organe

4.1.1 Herausgeber

Die Herausgeber der Schweizerischen Kirchenzeitung (SKZ) sind die Diözesanbischöfe von Basel, Chur und St. Gallen.

4.1.1.1 Aufgaben und Zuständigkeiten

Sie bestimmen die Herausgeberkommission, indem jeder der herausgebenden Bischöfe ein Mitglied der Herausgeberkommission ernennt.
Sie tragen über ihre Diözesen finanziell die SKZ; dabei werden sie von den kooperierenden Bischöfen von Sitten und Lausanne-Genf-Freiburg unterstützt.

4.1.2 Herausgeberkommission

Die Herausgeberkommission konstituiert sich selber. Ein Mitglied wird zum Präsidenten bestimmt. Er ist mit Einzelunterschrift zeichnungsberechtigt, wenn das entsprechende Geschäft auf einem Kommissionsbeschluss beruht.

4.1.2.1 Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Herausgeberkommission schlägt der DOK Mitglieder für die Redaktionskommission und für die Redaktion vor und ernennt diese, nachdem die DOK zugestimmt hat.
Sie wählt aus den Mitgliedern der Redaktionskommission den/die Präsidenten/-in auf drei Jahre; Wiederwahl ist möglich.
Sie ist für die publizistische Ausrichtung zuständig. Sie führt im Auftrag der herausgebenden Bischöfe die Geschäfte der SKZ, z.B. Verhandlungen mit Geschäftspartnern. Sie ist für Budget, Jahresrechnung und Bilanz sowie für die Wirtschaftlichkeit gegenüber den herausgebenden Bischöfen verantwortlich.
Sie beaufsichtigt die Redaktionskommission.
Sie erlässt die Geschäftsordnung für die Redaktion und setzt den/die Moderator/-in der Redaktion ein.
Sie überwacht die Qualitätssicherung.

4.1.2.2 Honorare

Die kirchlichen Mitglieder der Herausgeberkommission üben ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer sonstigen Funktion aus und werden daher nicht eigens bezahlt. Spesen werden von der jeweiligen Diözese übernommen.

4.1.3 Redaktionskommission

Die Mitglieder für die Redaktionskommission werden durch die Herausgeberkommission der DOK vorgeschlagen. Nach der Zustimmung durch die DOK ernennt die Herausgeberkommission die Redaktionskommission.
Die Redaktionskommission kann der Herausgeberkommission Vorschläge für neue Mitglieder der Redaktionskommission unterbreiten. Bei der Suche nach Mitgliedern für die Redaktion berät die Redaktionskommission die Herausgeberkommission bei der Stellenausschreibung und bei der ersten Auswahl der Bewerber/-innen.
Aus den Mitgliedern der Redaktionskommission wählt die Herausgeberkommission einen/eine Präsidenten/-in auf drei Jahre; Wiederwahl ist möglich.
Im Übrigen konstituiert sich die Redaktionskommission selber.

4.1.3.1. Zusammensetzung

Die Redaktionskommission hat mindestens drei Mitglieder, die je aus einer Diözese der herausgebenden Bischöfe stammen. Es können maximal zwei weitere Mitglieder ernannt werden. Bei der Zusammensetzung wird darauf geachtet, dass verschiedene Berufsgruppen vertreten sind.

4.1.3.2 Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Redaktionskommission beaufsichtigt die Redaktion. Sie entscheidet bei Differenzen in der Redaktion. Sie plant gemeinsam mit der Redaktion die inhaltlichen Themen für den Bereich Dialog/Debatte.
Sie entscheidet nach Beratung mit der Redaktion über die Aufnahme von Texten im Bereich Dokumentation.
Sie gewährleistet gemeinsam mit der Redaktion die Qualitätssicherung.

4.1.3.3 Honorare

Die kirchlichen Mitglieder der Redaktionskommission üben ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer sonstigen Funktion aus und werden daher nicht eigens bezahlt. Spesen werden über die SKZ-Rechnung vergütet. Für Berufsleute ausserhalb der Kirche sind Honorare und Spesen vorgesehen. Der/die Präsident/-in erhält eine Aufwandspauschale.

4.1.4 Redaktion

Die Mitglieder für die Redaktion werden durch die Herausgeberkommission der DOK vorgeschlagen. Nach der Zustimmung durch die DOK regelt die Herausgeberkommission die Anstellung der Redaktoren/-innen.
Der/Die Moderator/-in wird durch die Herausgeberkommission eingesetzt.

4.1.4.1 Zusammensetzung

Die Redaktion setzt sich wie folgt zusammen:
· Redaktor/-in (Fachbereich Theologie)
· Redaktor/-in (Fachbereich Theologie)
· Redaktor/-in (Fachbereich Medien/Journalistik)

4.1.4.2 Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind in der Geschäftsordnung der Redaktion geregelt.

4.2 Formalia

4.2.1 Vereinbarung zwischen den Herausgebern

Für die Herausgeber gelten diese Leitlinien als Grundlage der Zusammenarbeit. Sie werden als Vereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung ist jeweils bis zum 30. Juni auf Ende des Folgejahres kündbar.

4.2.2 Vereinbarung zwischen den Herausgebern und den diözesanen Kooperationspartnern

Die Bischöfe von Sitten und Lausanne-Genf-Freiburg unterzeichnen diese Leitlinien als Grundlage der Zusammenarbeit. Sie können ihre Kooperation jeweils bis zum 30. Juni auf Ende des Folgejahres künden.

4.2.3 Anstellungen und Zuständigkeiten

Die Redaktionsmitglieder werden durch den Verein Schweizerische Bischofskonferenz angestellt. Administrativer Vorgesetzter der Redaktor/-innen ist der Generalsekretär der SBK, der in Absprache mit dem Präsidenten der Herausgeberkommission handelt. Fachlicher Vorgesetzter der Redaktoren/-innen ist der/die Präsident/-in der Redaktionskommission, der/die in Absprache mit der Redaktionskommission handelt.
Die Redaktoren/-innen verantworten in solidum die Publikationen. Ein Redaktor/eine Redaktorin mit theologischem Profil wird als Moderator/-in durch die Herausgeberkommission eingesetzt. Bei Differenzen in der Redaktion entscheidet die Redaktionskommission.

4.2.4 Finanzielle Regelungen

Die herausgebenden und die kooperierenden Bischöfe finanzieren die SKZ über ihre Diözesen gemeinsam. Sie legen den folgenden Schlüssel fest: Basel 49,95 %, Chur 32,25 %, St. Gallen 13 %, Sitten 3,05 % und Lausanne-Genf-Freiburg 1,75 %.

4.2.5 Rechte auf Titel und Publikation

Die Titelrechte der SKZ gehören dem Verein Schweizerische Bischofskonferenz, der den herausgebenden Bischöfen erlaubt, ihren Titel kostenlos zu verwenden. Die Rechte der einzelnen SKZ-Nummern gehören den herausgebenden Bischöfen, die sich durch die Herausgeberkommission vertreten lassen.


Die Herausgeber

Chur, 21. März 2017 Bischof von Chur
Solothurn, 21. März 2017 Bischof von Basel
St. Gallen, 7. März 2017 Bischof von St. Gallen

Die Kooperationspartner

Freiburg, 21. März 2017 Bischof von Lausanne-Genf-Freiburg
Sitten, 24. März 2017 Bischof von Sitten