Die bleibende Aktualität des Zweiten Vatikanischen Konzils (III)

Das Konzil – ein bleibendes Versprechen (Teil 1)

Vom Zweiten Vatikanischen Konzil wird bleiben, was von jedem Konzil geblieben ist: die Texte und die Wirkungsgeschichte. Diese Wirkungsgeschichte ist auch heute noch nicht abgeschlossen. Sie begann schon während des Konzils mit dem umfassenden, oft mühevollen und mit Konflikten verbundenen Rezeptionsprozess, das heisst mit der konkreten Umsetzung des Erneuerungsprogramms, welches das Konzil der katholischen Kirche aufgegeben hat. Diese Erneuerung des kirchlichen Lebens brauchte und braucht immer noch Zeit, denn «die Neuorientierungen des Konzils sind zu tiefgreifend, um solch eine Aufgabe theologisch und pastoral in einer Generation lösen zu können. Die Beharrungskräfte sind zäh, die Gewöhnung an eingefahrene Gleise ist tief verwurzelt. Zugleich manifestieren sich in der gegenwärtigen gesellschaftlichen und kirchlichen Lage jene Probleme und Problemstellungen, auf die das Konzil bereits hingewiesen hat, in neuen Konstellationen und Zuspitzungen».35 Dass ich von den Auswirkungen dieses Konzils und damit auch von der konstruktiven Auseinandersetzung mit seinen Texten noch einiges erwarte, bringt der Untertitel dieses Beitrags zum Ausdruck.

A. Hermeneutische Überlegungen

Auch wenn Neuorientierungen etwas Neues mit sich bringen, ist das Konzil nicht einfach Neubeginn, kann es auch gar nicht sein. Es ist vielmehr Erneuerung der gleichen Kirche und damit gleichzeitig Kontinuität und Diskontinuität, gleichzeitig Diskontinuität und Kontinuität. Dieses Miteinander und Ineinander ist eine Ursache der nachkonziliaren innerkirchlichen Spannungen. Mit den im ersten Beitrag eingeführten Begriffen von verweilen und suchen gesagt: Die Verweilenden betonen die Kontinuität, die Suchenden die Diskontinuität. Wichtig scheint mir, dass es dabei nicht um fundamentale Ausschliesslichkeiten geht. Wer die Kontinuität verabsolutiert, hält die Kirche für lernunfähig, und wer die Diskontinuität verabsolutiert, hält die Identität der Kirche für beliebig. Verweilende und Suchende gab es bereits unter den Konzilsvätern und ihren theologischen Beratern. Um zu mehrheitsfähigen Texten zu kommen, mussten sie immer wieder Formulierungen finden, in denen sich beide Seiten wiedererkennen konnten. Das musste bei der zur Verfügung stehenden Zeit zu Kompromisstexten führen; leider gab es dabei auch Machenschaften.

Wie sind solche Texte nun zu verstehen? Wer sie nur von den nach vorne weisenden Anteilen her versteht, vertritt eine Hermeneutik der Diskontinuität; nicht selten wird dann noch der Geist des Konzils oder sein Ereignischarakter bemüht. Wer sie anderseits nur von den verharrenden Anteilen her versteht, vertritt eine Hermeneutik der Kontinuität. Beide Verständnisse, beide Hermeneutiken werden dem Zweiten Vatikanischen Konzil und seinen Texten nicht gerecht. Sollen die Texte richtig verstanden werden, müssen sie von ihrem Werden sowie von der Struktur und der Gestalt des Textcorpus, dem Gesamt der Texte, her verstanden werden.

In der Kontroverse zwischen dem Kurien-Erzbischof Agostino Marchetto und der Bologna-Schule um Giuseppe Alberigo und Alberto Melloni, die in der Weihnachtsansprache Papst Benedikts XVI. an die Römische Kurie von 2005 aufgegriffen wurde, geht es nicht nur um die Hermeneutik der promulgierten Endfassung, es geht vielmehr um die Vielfalt, aber auch die Begrenztheit einzelner Zugänge zu Ereignis und Ergebnis des Konzils. Einer dieser Zugänge ist die Textintention, die mit der Beschreibung des Konzils durch den Papst beginnt, der es einberufen hat. Dazu gibt es zahlreiche Aussagen, die Peter Hünermann mit folgenden Eckpunkten festmacht:

«1. Das Konzil, das Johannes XXIII. ansagt, wird von ihm zunächst als geistliches Ereignis gekennzeichnet, als Begegnung mit Christus im Heiligen Geist und eine daraus resultierende Erneuerung der Kirche und des christlichen Lebens.

2. Johannes XXIII. ruft zu einem ‹pastoralen Konzil› auf, das zu einem entsprechenden ‹aggiornamento› der Kirche führt.

3. Der Papst beruft ein Konzil ein, das der Einheit der Christen dienen soll: ein ‹Gastmahl der Brüderlichkeit›.

4. Papst Johannes lädt zu einem Konzil, das die ‹Zeichen der Zeit› liest und kirchliche Welt-Verantwortung wahrnimmt.

5. Das Konzil soll aus dem freien und verantwortlichen Arbeiten der Bischöfe entspringen.»36

1. Das freie Wort der Bischöfe

Für dieses freie und verantwortliche Arbeiten mussten sich die Bischöfe dann aber einsetzen. Das geschah bereits in der Ersten Generalkongregation vom 13. Oktober 1962. Diese sollte die Wahl der bereits im Vorfeld des Konzils versandten Schemata vorneh- men und die zehn Konzilskommissionen bestellen. Als Wegleitung wurden den Bischöfen die Listen mit den Mitgliedern der vorbereitenden Kommissionen ausgehändigt. Während diesem Vorgang ersuchte Kardinal Achille Liénart, Bischof von Lille und Mitglied des Konzilspräsidiums, am Präsidiumstisch Kardinal Eugène Tisserant, der den Vorsitz führte, um das Wort. Kardinal Tisserant verweigerte die Redeerlaubnis unter Hinweis auf die Tagesordnung, die keine Diskussion vorsah. Daraufhin ergriff Kardinal Liénart das Mikrofon und verlas einen Antrag zur Geschäftsordnung: Man möge die Wahl aufschieben, bis die Bischöfe einander etwas kennen gelernt hätten und so auch seitens der Bischofskonferenzen selbst Wahlvorschläge eingebracht werden könnten. Diese Wortmeldung wurde mit anhaltendem Beifall quittiert.

Darauf sprach Kardinal Josef Frings, ebenfalls Mitglied des Konzilspräsidiums, ebenfalls ohne das ihm erteilte Wort, vom Präsidiumstisch aus und unterstützte Kardinal Liénart und dies auch im Namen der übrigen Mitglieder des Konzilspräsidiums, der Kardinäle Julius Döpfner und Franz König. Nach entsprechender Beratung am Präsidiumstisch gab Kardinal Tisserant dem Antrag statt, schloss die Sitzung und vertagte das Konzil. Am 16. Oktober konnten dann in der 2. Generalkongregation aufgrund der Vorschläge der Bischofskonferenzen die entsprechenden Kommissionswahlen vorgenommen werden. Bezeichnend die Reaktion von Papst Johannes XXIII. gegenüber Kardinal Liénart: «Sie haben gut daran getan, ganz laut zu sagen, was Sie denken, denn dazu habe ich die Bischöfe zum Konzil einberufen.»37

An dieser Eigenständigkeit der Ortsbischöfe gegenüber den Vorgaben der römischen Kurie entzündete sich dann auch schon bald die Kritik einer Minderheit der Konzilsväter; alt Erzbischof Marcel Lefebvre trieb die Kritik später auf die Spitze. So erklärt heute die Priesterbruderschaft St. Pius X.: Das Ergebnis des Konzils verdanke sich «einer Koalition liberaler Bischöfe hauptsächlich aus Frankreich, Deutschland und den Niederlanden. Papst Johannes XXIII. schlug sich ebenso wie sein Nachfolger Paul VI. auf die Seite der Liberalen. Diese dominierten daraufhin das Konzil.» Die Texte seien «insgesamt von einem liberalen Geist durchdrungen. Derselbe Geist zeigte sich deutlich in den nachkonziliaren Reformen und Richtlinien, die teilweise noch weit über die Texte des Konzils hinausgingen. Die Priesterbruderschaft lehnt es daher ab, das Konzil und seine Reformen anzunehmen, weil sie von jenem liberalen Geist geprägt sind, der nicht der Geist der Kirche ist». Dieser liberale Geist des Konzils zeige sich «insbesondere in der Öffnung zur Welt, dem ‹aggiornamento›, den Lehren vom Ökumenismus und von der Religionsfreiheit».38 Gleiche oder ähnliche Positionen werden auch von anderen Initiativkreisen, Vereinigungen und Instituten vertreten, die weniger öffentliche Aufmerksamkeit geniessen.

Die Eigenständigkeit der Ortsbischöfe gegenüber den Vorgaben der römischen Kurie zeigte sich dann auch bei der Arbeit an den Texten. Bei der Beratung der ersten Schemata zeigten sich die stärksten Gegensätze nicht beim Liturgie-Schema, sondern beim Schema über die Quellen der Offenbarung. Es blieb nämlich bei der Enzyklika Pius’ XII. «Divino afflante Spiritu» von 1943 stehen. Auf Versammlungen führender Konzilstheologen mit prominenten Konzilsvätern war bereits vereinbart worden, die ersten Schemata durchfallen zu lassen. Nach einer juristisch unklaren Abstimmung, 62,5 Prozent hatten das Schema abgelehnt, entschied Papst Johannes XXIII., das Schema durch eine neue Kommission, in der Befürworter und Gegner des ersten Schemas paritätisch vertreten waren, neu ausarbeiten zu lassen. In die Kritik gerieten zwei weitere Schemata, jenes über die getrennten Ostkirchen und das erste Kirchenschema. In ihm wurde die pastorale Ausrichtung vermisst, wie sie Papst Johannes XXIII. in der Eröffnungsansprache thematisiert hatte. Die konservative Seite hielt dagegen, die Pastoral bedürfe einer lehrmässigen Grundlage. In der zweiten Sitzungsperiode konnten dann ein umgearbeitetes Kirchenschema beraten und neue theologische Ansätze gutgeheissen werden.

2. Das gefragte Wort der Ökumene

Ein neuartiges Dokument war die pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute. Entsprechend komplex und kompliziert gestaltete sich ihre Ausarbeitung über mehrere Textfassungen. Die Geschichte dieses Textes kann nicht nur zeigen, wie die verschiedenen Kommissionen, Subkommissionen und gemischten Kommissionen gearbeitet haben und wie die einzelnen Beiträge zu einem Ganzen gefügt wurden; sie kann auch die Bedeutung der ökumenischen Zusammenarbeit aufzeigen. Lukas Vischer, der Beobachter des Ökumenischen Rates der Kirchen, schrieb einen langen Brief über die Art und Weise, wie die Abteilung «Faith and Order» des Ökumenischen Rates ein «Schema über die heutige Welt» angehen würde, wenn man es von ihr verlangen würde.

Prof. Charles Moeller schrieb aufgrund eigener Erfahrung: «Dem damaligen Redaktionskomitee wurde infolge dieses Briefes von Lukas Vischer die Notwendigkeit bewusst, von der Herrschaft Christi zu sprechen und daraus einen zentralen Gedanken zu machen. Ohne Zweifel hatten das andere Bischöfe auch gesagt, doch der spezifisch österliche Aspekt dieser Herrschaft und das Bemühen, dies nicht mit ‹naturrechtlichen› Themen zu vermengen, ist diesem Einfluss zu verdanken.»39

B. Zu den Texten

Das Zweite Vatikanische Konzil hat 16 Dokumente verabschiedet. Eine Besonderheit dieser Texte ist, dass sie nicht dem herkömmlichen Zweischritt: Leh- re (doctrina) – Disziplin (disciplina) folgen, sondern pastoral ausgerichtet sind. Dass heisst, sie wurden in einem wechselseitigen Ineinander von Theorie/ Theologie und (Glaubens-)Praxis entwickelt. Darum ist ihre unterschiedliche Bezeichnung als Konstitutionen, Erklärungen oder Dekrete nicht zwingend.

Immerhin behandeln die vier Konstitutionen zentrale Fragen des Selbstverständnisses. In der Dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung «Dei verbum» vergewissert sich die Kirche gleichsam ihrer Herkunft; in der Dogmatische Konstitution über die Kirche «Lumen gentium» legt sie ihr Selbstverständnis dar; in der Konstitution über die heilige Liturgie «Sacrosanctum Concilium» thematisiert sie jene «heilige Handlung, deren Wirksamkeit kein anderes Tun der Kirche an Rang und Mass erreicht » (SC 7); in der Pastoralen Konstitution über die Kirche in der Welt von heute «Gaudium et spes» stellt sie sich als Weltkirche der Welt.

In drei Erklärungen holt die Kirche wie der Hausherr im Gleichnis (Mt 13,52) Neues und Altes hervor: die Erklärung über die christliche Erziehung «Gravissimum educationis» thematisiert ein traditionelles Aufgabenfeld der Kirche; die Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen «Nostra aetate» ermöglicht ein neues Verhältnis zum Judentum; die Erklärung über die Religionsfreiheit «Dignitatis humanae» nimmt das Gewissen eines jeden Menschen ernst und glaubt an die Kraft der Wahrheit.

Von den neun Dekreten sind fünf in ausdrücklicher Abhängigkeit von der dogmatischen Konstitution über die Kirche bestimmten Personengruppen gewidmet: das Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche «Christus Dominus», das Dekret über die Ausbildung der Priester «Optatam totius», das Dekret über Dienst und Leben der Priester «Presbyterorum ordinis», das Dekret über die zeitgemässe Erneuerung des Ordenslebens «Perfectae caritatis», das Dekret über das Apostolat der Laien «Apostolicam actuositatem». Zwei Dekrete befassen sich mit wesentlichen Tätigkeiten der Kirche, nämlich: das Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel «Inter mirifica » und das Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche «Ad gentes». Das Dekret über die katholischen Ostkirchen «Orientalium Ecclesiarum» widmet sich jenen Kirchen des Ostens, die zur Gemeinschaft mit der lateinischen Kirche zurückgefunden haben, und das Dekret über den Ökumenismus «Unitatis redintegratio » gliedert die römisch-katholische Kirche auf ihre Weise in die ökumenische Bewegung ein.

Die Konzilsforschung spricht heute mit gutem Grund nicht von 16 Texten, sondern von einem Textcorpus, der sich von den Texten der bisherigen Konzilien durch verschiedene Charakteristika unterscheidet. So ist etwa von einer grossen «inneren Spannweite» die Rede, weil nämlich immer wieder ein grosser Bogen geschlagen wird vom Heilsratschluss Gottes bis zur konkreten Praxis, von der theologischen Annäherung an das «mysterium» bis zu Verhaltensanforderungen und Handlungsorientierungen. Bezeichnend ist auch der vielfältige Bezug auf die Tradition. Alle Bibelzitate in den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils machen zahlenmässig mehr als die Hälfte aller Bibelzitate aller ökumenischen Konzilien aus; in den Texten aller ökumenischen Konzilien finden sich 471 Zitate aus den Kirchenvätern, wovon 286 in den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils, was rund 60 Prozent ausmacht. Von seinen Texten her kann man das Zweite Vatikanische Konzil mit zwei Stichworten charakterisieren: «ressourcement» – zurück zu den Quellen, und: «aggiornamento» – auf Augenhöhe mit der Zeit.

C. Theologische Aussagen

Es ist natürlich unmöglich, in einer Übersicht auch nur die wichtigsten theologischen Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils darzustellen und in ihrer Bedeutung zu würdigen. Auch kann kein Aufsatz das Studium der Texte selber ersetzen. Darum versuche ich eine Zusammenschau, zu der ich mich von «Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil» anregen liess. Mein Ziel ist, einen kleinen, aber möglichst ausgewogenen Eindruck vom Reichtum dieses Textcorpus zu vermitteln und zum Studium der Texte selber anzuregen. Das fünfbändige Kommentarwerk bietet im 1. Band eine lateinischdeutsche Studienausgabe der Texte, in den Bänden 2 bis 4 theologische Kommentare zu den einzelnen Texten und im Band 5 eine theologische Zusammenschau und Perspektiven. Dieser theologischen Zusammenschau entlang strukturiere ich die folgende Übersicht.

1. Offenbarung und Handeln Gottes in der Geschichte

Während sich das Erste Vatikanische Konzil im Zusammenhang von Offenbarung mit dem Verhältnis von Glauben und Vernunft zu befassen hatte, musste sich das Zweite Vatikanische Konzil mit dem Verhältnis von Glauben und Geschichte beschäftigen. In der dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung geht es umfassend um das Handeln Gottes in der Geschichte, um das Verhältnis von Offenbarung, Schrift und Tradition. Vom Handeln Gottes in der Geschichte, von seiner Präsenz in einer säkularisierten Welt handeln auch andere Konzilstexte.

a. Das Offenbarungsdenken des Konzils ist personal und geschichtlich ausgerichtet (vgl. DV 4).

b. Das Offenbarungsdenken des Konzils ist von der Geschichtsmächtigkeit Gottes überzeugt und grenzt sich damit klar gegen ein deistisches Gottesverständnis ab (vgl. UR 1).

c. Das Konzil betrachtet die Geschichte als Ort, an dem Gott auch heute präsent ist und sich erkennen lässt (vgl. GS 4 und 11).

 

 

35 Bernd Jochen Hilberath / Peter Hünermann, Vorwort, in: Dies. (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Bd. 2. Freiburg i. Br. 2004, VII.

36 Peter Hünermann: Der Text: Werden – Gestalt – Bedeutung. Eine hermeneutische Reflexion, in: Bernd Jochen Hilberath / Peter Hünermann (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Bd. 5. Freiburg i. Br. 2006, 21.

37 Andrea Riccardi: Die turbulente Eröffnung der Arbeiten, in: Giuseppe Alberigo / Klaus Wittstadt (Hrsg.): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils, Bd. 2: Das Konzil auf dem Weg zu sich selbst. Mainz 2000, 24.

38  http://pius.info/faq-meistgestellte-fragen/34-fragen-faq (Zugriff 15. Februar 2012).

39 LthK.E 3, 252.

Rolf Weibel

Rolf Weibel

Dr. Rolf Weibel war bis April 2004 Redaktionsleiter der «Schweizerischen Kirchenzeitung» und arbeitet als Fachjournalist nachberuflich weiter