Die bleibende Aktualität des Zweiten Vatikanischen Konzils (II)

B. Rezeption des Konzils in der Schweiz

Im Blick auf die Konzilien des ersten Jahrtausends darf man wohl sagen, entscheidend für ein Konzil ist nicht das Ereignis und entscheidend sind nicht die Texte, sondern dessen Wirkungsgeschichte. Ob die Beschlüsse eines Konzils angenommen wurden oder nicht, war damals entscheidend für das Verbleiben in der Grosskirche, das hiess: Byzanz und Rom, oder die Bildung einer von der Grosskirche unabhängigen Kirche. Die Brüche in der Konzilsrezeption des ersten Jahrtausend zeigt sich heute in der Vielzahl der Ostkirchen unterschiedlicher Konfessionen.

1. Rahmenbedingungen

Eine ähnliche Folge erlebte das Erste Vatikanische Konzil mit der Bildung der alt- bzw. christkatholischen Kirche, und was aus dem Widerstand der Piusbruderschaft gegen das Zweite Vatikanische Konzil noch wird, ist offen. Es geht aber nicht nur um die Rezeption im grossen, sondern auch, wenn nicht noch mehr, um die Rezeption vor Ort, in den Einzelkirchen, das heisst im Bistum und in den Pfarreien. So bildet der Rezeptionsprozess also nicht nur einen wesentlichen Teil der Geschichte eines Konzils, sondern ist ein notwendig andauernder Vorgang im Leben der Kirche.

a. Tief greifende kulturelle Wandlungen

Dieser Rezeptionsprozess wird von günstigen wie ungünstigen Rahmenbedingungen beeinflusst. Dazu gehören ganz einfach die Kommunikationsmöglichkeiten. Dazu gehören aber auch kirchliche Kräfte, die förderlich oder hinderlich sein können, dazu gehören kulturelle und gesellschaftliche Gegebenheiten. Zwei Gegebenheiten wirkten sich bislang besonders aus: die tief greifenden kulturellen Wandlungen der langen Sechzigerjahre und der nachhaltige Traditionalismus in der Kirche. Der kanadische Sozialphilosoph Charles Taylor bringt diese kulturellen Wandlungen auf den Begriff «expressive Revolution».16 Der Stellenwert der Autorität wurde kleiner und der Wille zur Authentizität entsprechend grösser. Im religiösen bzw. kirchlichen Bereich kann für Autorität «Bibel», «Tradition», «kirchliches Lehramt» oder auch «Papst» stehen. Für diesen Wandel hin zu mehr Expressivität wurden Begriffe und Konzepte wie «Selbstverwirklichung » und «Persönlichkeitsentwicklung» wichtig. Für religiöse Menschen hiess und heisst das, nach persönlicheren Formen der Spiritualität zu suchen. Das konnte sich mit einem Widerstand gegen Fremdbestimmung in moralischen Fragen, gegen einen Moralismus und Regelfetischismus verbinden. Dieser Widerstand ist vermutlich auch ein Grund für den Niedergang der Einzel-Beichte, die vom kirchlichen Lehramt als Regelgestalt des Busssakramentes bezeichnet wird.

Aus Befragungen wissen wir, dass nicht nur diese Vorgabe des kirchlichen Lehramtes, sondern sogar weit zentralere ihre Überzeugungskraft verloren haben. Das zeigt sich als Kluft zwischen dem lehramtlich verkündeten Glauben und den religiösen und moralischen Einstellungen und Vollzügen der Gläubigen. Die Rezeption des Konzils muss deshalb immer auch im grösseren Kontext der Rezeption der Botschaft des Evangeliums gesehen werden.

b. Traditionalismus

Ein pastoraltheologisch angemessener Umgang mit dieser Problematik würde erschwert, wenn man sie durch voreilige normative Bewertungen und undifferenzierte Schuldzuweisungen lösen wollte. Eine derartige normative Bewertung ist unter anderem ein unerleuchteter Traditionalismus. Die römischen Theologen, die sich gegen die «Nouvelle Théologie » stemmten, vertraten einen Neothomismus des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, während sich die Theologen der «Nouvelle Théologie» namentlich auf die Kirchenväter, insbesondere die Griechen des 4. und 5. Jahrhunderts abstützten. Wer sich auf die Tradition beruft, muss auch sagen, auf welche.

Nicht zu vergessen ist, dass auch grosse Teile der römischen Kurie gegenüber dem Konzil im Allgemeinen und gegenüber manchen Texten im Besonderen skeptisch waren. Das wirkte sich auch auf manche nachkonziliare Erlasse aus.

Ein Sonderfall ist hier die Priesterbruderschaft St. Pius X., die im Grunde genommen den im 19. Jahrhundert erfolgreich gewordenen tridentinischen Katholizismus verewigen will.

Abgesehen von dieser extremen Position scheinen sich in der Kirche nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil bis heute zwei Parteien gegenüberzustehen. Die «Progressisten» und die «Traditionalisten »: jene, die vorwärtsgehen wollen, und jene, denen es nicht eilt. Den «Progressisten» wird von den «Traditionalisten» vorgeworfen, Neuerungen hätten die nachkonziliare Kirche in eine grosse Krise geführt. So wird von «traditionalistischer» Seite die offenkundige Unsicherheit im Glauben auf eine «ungehemmte Verbreitung von theologischen Irrtümern auf Kathedern, in Büchern und Aufsätzen»17 zurückgeführt. Gegen diese Schuldzuweisung kann und muss an die tief greifenden kulturellen Veränderungen erinnert werden.

Auch ein unaufgeregter Beobachter sieht die Spannungen zwischen vorwärts und nicht vorwärts gehen wollen, und er beobachtet diese Spannung in der Gesellschaft, in der Kultur und in der Politik. In der Kirche zeigt sich diese Spannung ebenfalls. Unpolemisch wird sie von der französischen Soziologin Danièle Hervieu-Léger mit der Gegenüberstellung von «Pilger» und «Konvertit»18 und vom amerikanischen Soziologen Robert Wuthnow als Spannung zwischen «Suchenden» und «Verweilenden»19 interpretiert.

Der Rezeptionsprozess des Zweiten Vatikanischen Konzils ist so von Rahmenbedingungen wie langfristigen Mentalitätsänderungen abhängig, die nicht das Konzil herbeigeführt hat, mit denen sich die Kirche aber konstruktiv auseinandersetzen muss. Mit Begriffen dieses Konzils gesagt: Diese Entwicklungen sind als «Zeichen der Zeit» zu lesen und im Licht des Evangeliums zu deuten.

2. Rezeptionsschritte in der Schweiz

Im Rückblick ist eigentlich erstaunlich, wie rasch in der Schweiz die Konzilsrezeption begonnen hat.20 Im Bereich der Liturgie, für den die liturgische Bewegung viele Vorarbeiten geleistet hat, war die römische Kurie selber auch Schrittmacherin.

a. Liturgische Erneuerung

In der Konstitution über die heilige Liturgie erklärte das Konzil als seine Aufgabe, «sich um Erneuerung und Pflege der Liturgie zu sorgen».21 Promulgiert wurde diese Konstitution am 4. Dezember 1963; gut einen Monat später, am 25. Januar 1964, wurde das Motu proprio «Sacram liturgiam» zur Ausführung der Liturgiekonstitution veröffentlicht und die Gründung des Rates zur Durchführung der Konstitution angekündigt. Am 17. Februar veröffentlichten die Schweizerischen Bischöfe ihre ersten Weisungen zur Einführung der Liturgiekonstitution,22 und am 26. September des gleichen Jahres veröffentlichte der Rat gemeinsam mit der Ritenkongregation – ab 1967: Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung – die erste Instruktion zur Liturgiereform.

Bereits 1964 wurden verschiedene liturgische Neuerungen eingeführt: Am 25. April verfügte die Ritenkongregation eine neue Spendeformel der heiligen Kommunion, am 6. Juni modifizierte das Heilige Offizium seine Einstellung zur Kremation, am 21. November wurde das Gebot der eucharistischen Nüchternheit modifiziert. Nach Weihnachten 1964 führte das als freie Initiative entstandene Pastoralliturgische Symposium in Zürich sein erstes Treffen durch; in den darauf folgenden drei Jahren konnten weitere 16 gut besuchte Treffen durchgeführt werden.

1965 fand dann der grosse Umbruch statt. Frühzeitig liess die Schweizer Bischofskonferenz als ihre Vorgabe verlauten: «Jeder Schritt sei sorgfältig vorbereitet durch eine entsprechende Unterweisung; denn es geht nicht darum, lediglich äussere Gewohnheiten zu ändern, sondern eine Vertiefung des liturgischen Lebens der Gläubigen zu erreichen.»23 Rückblickend wird man sagen müssen, dass in der Praxis auf die Änderung der Liturgie nicht selten mehr Wert gelegt wurde als auf ihre Pflege; so war schon im Jahr 1965 von einem Bildersturm in der Kirche die Rede.

b. Ökumenischer Aufbruch

Am 21. November 1964 wurde das Dekret über den Ökumenismus promulgiert, gut ein Jahr später, am 18. März 1966, erliess die Kongregation für die Glaubenslehre die Instruktion «Matrimonii sacramentum » über die konfessionsverschiedene Ehe, die am 19. Mai 1966 in Kraft trat. In ihrer Verlautbarung zu dieser Instruktion sprach die Schweizer Bischofskonferenz die Hoffnung aus, dass die Kirchen zu einer grösseren Einheit in der Ehelehre finden; dann könnte nämlich «sogar ein gemeinsames Studium der Pastoral der gemischten Ehe ins Auge gefasst werden (…), zumal in unserem Land der Wille der Kirchen zu gemeinsamer ökumenischer Arbeit durch die Schaffung von ‹Gesprächskommissionen› offiziellen Ausdruck gefunden hat».24 Eingerichtet worden waren Gesprächskommissionen 1964 zum einen mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund und zum andern mit dem Bischof und Synodalrat der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Überdies hatte die Bischofskonferenz eine katholische Kommission für Ökumenische Fragen bestellt.

Die Gesprächskommissionen gingen gleich die Mischehenfrage an, weil sie das Zusammenleben der Konfessionen damals am meisten belastete. Das Ergebnis dieser Arbeit war eine gemeinsame Erklärung, die von den Vertretern der drei Landeskirchen unterzeichnet wurde.25 Drei Jahre später folgten mit der gleichen Genehmigung die Empfehlungen für gemeinsames Beten und gemeinsames Handeln.26 Nachdem sich in der französischsprachigen Schweiz seit 1969 Seelsorger um eine gemeinsame Mischehenseelsorge bemühten, wurde am 1. Oktober 1971 im Auftrag der Evangelisch/Römisch-katholischen Gesprächskommission die deutschschweizerische Arbeitsgemeinschaft für Mischehenseelsorge gegründet. 27

c. Beratungsorgane

Viel versprechend waren die Vorschläge des Konzils, aufgrund einer vertieften Ekklesiologie allen in der Kirche Möglichkeiten der Mitsprache und Mitverantwortung zu eröffnen. Das Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe wünscht sehr, «dass in jeder Diözese ein besonderer Seelsorgerat eingesetzt wird».28 Das Dekret über Dienst und Leben der Priester erwartet die Schaffung eines Kreises oder Rates von Priestern, «der den Bischof bei der Leitung der Diözese mit seinen Ratschlägen wirksam unterstützen» kann.29 In den Jahren 1967 und 1968 konnten in praktisch allen Bistümern Priester- und Seelsorgeräte ihre Arbeit aufnehmen, und in immer mehr Pfarreien wurden Pfarreiräte eingerichtet.

d. Ein synodales Ereignis

Eine besondere Anstrengung, die Konzilsbeschlüsse in die schweizerischen Verhältnisse umzusetzen, unternahmen die Bischöfe mit der Synode 72, den 1972–1975 durchgeführten Diözesansynoden, die gesamtschweizerisch vorbereitet und gleichzeitig durchgeführt wurden und die zudem einige Entscheide gesamtschweizerisch koordiniert verabschiedeten. Weil die synodale Arbeit mehrheitlich und auch von den Bischöfen als wertvoll eingeschätzt wurde und «um den Gläubigen die Möglichkeit zu geben, ihre Mitverantwortung mit den Bischöfen auch da zu verwirklichen, wo sich pastorale Entscheidungen aufdrängen, die das ganze Land betreffen», schlug die Synode 72 als Nachfolgegremium einen Gesamtschweizerischen Pastoralrat vor. In der Folge verabschiedete die Schweizer Bischofskonferenz das von ihrer Pastoralplanungskommission erarbeitete Statut dieses Pastoralrates, erhielt aber von der römischen Kongregation für den Klerus die Genehmigung dafür nicht.30

Die Synode 72 hatte auch angeregt, die ekklesiologischen Implikationen der Forderung nach Strukturen der Mitverantwortung zu klären. Die Schweizer Bischofskonferenz griff diese Empfehlung auf und beauftragte ihre Theologische Kommission mit einer Studie, die 1979 veröffentlicht wurde.31 Obwohl Gremien der Mitverantwortung bestanden, verbreitete sich der Eindruck, zwischen dem Kirchenvolk und den Amtsträgern öffne sich ein zunehmend breiter werdender Graben. Die Pastoralplanungskommission der Bischofskonferenz thematisierte dieses Unbehagen und veröffentlichte ihre Überlegungen dazu mit der Bitte, ihr Bemerkungen, Einwände und Anregungen mitzuteilen.32 Im Rückblick hat man den Eindruck, diese Bemühungen der beiden Kommissionen hätten nichts bewirken können.

3. Rezeption auf halbem Weg

Durchgeführt in der ersten Hälfte der 1970er-Jahre, markiert die Synode «den Abschluss einer ersten Phase der Konzilsrezeption in der Schweiz».33 Zwischen der Ankündigung des Konzils, dem Konzilsabschluss und der Synode 72 hat sich stimmungsmässig viel verändert. In der Schweiz hatte die Konzilsankündigung nämlich «ein geballtes Interesse und Erwartungen» geweckt, «die sich bis zur Euphorie steigerten, ein Vorgang, der in der Kirchengeschichte einmalig dasteht».34 Der Verlauf des Konzils enttäuschte dann manche Erwartungen. In den ersten Jahren nach dem Konzil wurden Neuerungen eingeführt, die zu einer wachsenden Polarisierung beitrugen: Den einen gingen sie zu weit, den anderen zu wenig weit. Zur Polarisierung beigetragen haben auch päpstliche Verlautbarungen zu Themen, die das Konzil aussparen musste: 1967 bekräftigte Papst Paul VI. mit seiner Enzyklika «Sacerdotalis caelibatus » die Pflicht zur priesterlichen Ehelosigkeit; 1968 gestattete er mit der Enzyklika «Humanae vitae» anderseits den Verheirateten nur natürliche Methoden der Empfängnisverhütung. Das Ergebnis war eine gewisse Resignation, zumal der Aufbruch, der erwartete Frühling der Kirche ausblieb.

Statt zu resignieren, sollten wir einen neuen Blick auf das Konzil selber und vor allem auf seine Texte werfen und fragen, wo die Rezeption stecken geblieben ist, wie all das, was sich die Päpste und die Bischöfe vom Konzil versprochen hatten, unter den heutigen Rahmenbedingungen von Gesellschaft und Kirche eingelöst werden könnte. Das soll uns in den nächsten zwei Beiträgen beschäftigen.

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Konzilstexte

Wer Besitzer der Zweitauflage des «Lexikons für Theologie und Kirche» ist, weiss die drei Ergänzungsbände mit den lateinisch-deutschen Texten der 16 Konzilsdokumenten und den Kommentaren dazu zu schätzen. Die Wissenschaftliche Buchgesellschaft macht diese drei Bände nun in Lizenzausgabe (Darmstadt 2014) wiederum zugänglich, im ersten Band kurz eingeleitet mit Statements von Wolfgang Huber (über das Konzil als Ereignis für den Dialog der Kirchen und Religionen), Walter Kardinal Kasper («Von der Bedeutung der Texte des Konzils und der Konzilskommentare») und Hans Küng («Kritische Reflexionen»). (ufw)

«Konzilsmetaphern»

Mariano Delgado / Michael Sievernich (Hrsg.): Die grossen Metaphern des Zweiten Vatikanischen Konzils. Ihre Bedeutung für heute. (Herder Verlag) Freiburg-Basel-Wien 2013, 455 S. Der vorliegende Aufsatzband mit insgesamt 23 Autorinnen und Autoren bietet unter dem Stichwort «Die grossen Metaphern des Konzils» eine höchst anregende Lektüre in Sachen Hermeneutik des Konzils und dessen Dokumente, die sowohl den Texten wie auch den zeitgenössischen Kontexten gerecht werden soll. Dazu haben sich hermeneutische Regeln herausgebildet. Die Herausgeber sprechen sich dabei für eine Hermeneutik der Evangelisierung aus, die petrinisch und paulinisch hilft, nötige Neuerungen anzupacken. (ufw)

 

 

16 Charles Taylor: Ein säkulares Zeitalter. Frankfurt a. M. 2009, 821.

17 Zuerst veröffentlicht von Hubert Jedin, in: Osservatore Romano vom 17. September 1968, 140.

18 Danièle Hervieu-Léger: Pilger und Konvertiten: Religion in Bewegung. Würzburg 2004.

 19 Robert Wuthnow: After Heaven: Spirituality in America since the 1950s. Berkeley 1998, chapter 1: From Dwelling to Seeking.

 20 Rolf Weibel: Konzilsforschung und Konzilsrezeption in der Schweiz, in: Franz Xaver Bischof (Hrsg.): Das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965). Stand und Perspektiven der kirchenhistorischen Forschung im deutschsprachigen Raum (= Münchener Kirchenhistorische Studien. Neue Folge, Band 1). München 2012, 159–177.

21 Sacrosanctum Concilium Nr. 1.

22 SKZ 132 (1964), 97 f.

23 Weisungen der Schweizerischen Bischofskonferenz über die Liturgie vom 30. Januar 1965, in: SKZ 133 (1965), 50 f., hier 50.

24 Die Schweizerische Bischofskonferenz zur Instruktion über die Mischehen, in: SKZ 134 (1966), 512.

25 Gemeinsame Erklärung zur Mischehen-Frage. Vorstand des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, Konferenz der römischkatholischen Bischöfe der Schweiz, Bischof der christkatholischen Kirche der Schweiz. Zürich 1967.

26 Richtlinien und Empfehlungen für gemeinsames Beten und Handeln der Kirchen in der Schweiz. Herausgegeben vom Vorstand des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, von der Konferenz der römischkatholischen Bischöfe der Schweiz und vom Bischof und Synodalrat der christkatholischen Kirche der Schweiz. Zürich 1970.

27 Rolf Weibel, [Zur Geschichte der] Ökumene in der Schweiz, in: Ökumene- Kommission der Schweizer Bischofskonferenz (Hrsg.): Für die Einheit der Kirche in der Schweiz. Eine ökumenische Orientierung. Freiburg o. J. [2005].

28 Christus Dominus Nr. 27.

29 Presbyterorum Ordinis Nr. 7.

30 Der Ersatz, die Interdiözesanen Pastoralforen von 1978 in Einsiedeln und von 1981 in Lugano, wurde nicht fortgeführt. Geblieben ist die jährliche Tagung von Delegierten der diözesanen und kantonalen Seelsorgeräte, die seit 1985 von der Pastoralplanungskommission der Bischofskonferenz unter dem Titel «Interdiözesane Koordination» einberufen wird.

31 Mitsprache und Mitverantwortung in den Pastoralräten, in: SKZ 147 (1979), 261–265.

32 Les organismes de coresponsabilité. Ce que l’on peut en attendre – à quelles conditions, dans: Évangile et Mission N° 35 (15.9.1983), 604–619.

33 Franz Xaver Bischof, Seitenblicke auf die Konzilsrezeption in Europa, in: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte. (Vierzig Jahre II. Vatikanisches Konzil) 26 (2007), 136.

34 Albert Gasser: Der Paukenschlag des Papstes: Die Ankündigung des Konzils 1959. Das Echo: Schock bis Euphorie – Atmosphärisches und Inhaltliches um Vorbereitung und Beginn des II. Vatikanums, in: Manfred Belok / Ulrich Kropač (Hrsg.): Volk Gottes im Aufbruch. 40 Jahre II. Vatikanisches Konzil (= Forum Pastoral 2). Zürich 2005, 81.

Rolf Weibel

Rolf Weibel

Dr. Rolf Weibel war bis April 2004 Redaktionsleiter der «Schweizerischen Kirchenzeitung» und arbeitet als Fachjournalist nachberuflich weiter