Communiqué zum Antimissbrauchs-Gipfel

Massnahmen gegen sexuelle Übergriffe

Im Anschluss an die vatikanische Konferenz zum Schutz von Minderjährigen und im Nachgang an die gestern durch die Schweizer Bischofskonferenz verschärften Richtlinien gegen sexuelle Übergriffe informieren die Diözesen St. Gallen und Basel über ihre Präventionsmassnahmen.

In den letzten 20 Jahren haben die beiden Diözesen strukturelle Massnahmen gegen sexuelle Übergriffe implementiert und weiterentwickelt. Dazu gehören die Bildung von Fachgremien gegen sexuelle Übergriffe; die Etablierung eines Melde- und Beratungsprozesses; Durchführung von obligatorischen Kursen für einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz; Strafregisterauszug/Sonderprivatauszug und Selbstverpflichtung als Anstellungsbedingungen.

Die Aufarbeitung der Vergangenheit und die Einführung eines Genugtuungsfonds erfolgte auf gesamtschweizerischer Ebene. In den letzten Jahren wurden kaum mehr neue Übergriffe gemeldet. Das Ziel bleibt «0-Fälle».

Wichtigste Massnahmen:

  • Einführung diözesane Fachgremien gegen sexuelle Übergriffe (ab 2002)
  • Kurse «Umgang mit Nähe und Distanz» für Seelsorgerinnen/Seelsorger und Studierende RPI sowie im Rahmen des Theologiestudiums und der Berufseinführung (ab 2002)
  • Melde- und Beratungsprozess im Fall von sexuellen Übergriffen (ab 2003):
  • www.bistum-basel.ch/de/Navigation2/Services/Beratung/Sexueller-ubergriff-was-tun-1/Sexueller-UEbergriff-was-tun.html
  • www.bistum-stgallen.ch/fileadmin/kundendaten/Kontakt/Fachgremium_UEbergriffe/Flyer_Fachgremium_09_2018.pdf
  • Strafregisterauszug (seit über 20 Jahren) und Sonderprivatauszug als Anstellungsbedingung (Bistum St. Gallen seit 2015; Bistum Basel bei RPI und Priesterseminar seit 2017, bei Priestern, die neu in den Dienst des Bistums treten, wird seit 2016 eine Erklärung des Bischofs bzw. des Ordensoberen verlangt, dass nichts gegen den Priester vorliegt).
  • Schutzkonzept für die seelische und körperliche Integrität von Menschen im Bereich des Bistums St. Gallen (Prävention, Intervention, Nachbetreuung) bei physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt, Mobbing, Arbeitsplatzkonflikte, emotionale Grenzverletzungen (2017).
  • Neuauflage der Richtlinien mit Selbstverpflichtung (gem. Mitteilung SBK vom 28.2.2019) werden von den Bistümern und in Zusammenarbeit mit den Landeskirchen gesamtschweizerisch angewendet (2019).

Kommunikationsstelle der Diözese