Bistum St. Gallen

Schutzkonzept im Bistum St. Gallen strukturell abgeschlossen – Ombudspersonen ernannt

Bistum St. Gallen und Katholischer Konfessionsteil haben ein umfassendes Schutzkonzept für die seelische, geistige und körperliche Integrität der Menschen verabschiedet.

Auch die staatskirchenrechtlichen Organe der Kantone Appenzell-Innerrhoden und -ausserrhoden haben ihre Zustimmung zum Gesamtkonzept gegeben. Ergänzend zum bestehenden Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe werden im Schutzkonzept zusätzlich Themen wie Mobbing oder Arbeitsplatzkonflikte aufgenommen. Hauptamtliche wie Freiwillige im kirchlichen Bereich gehören zum Zielkreis. In den katholischen Jugendverbänden ist die Prävention bereits strukturiert und die Thematik der Grenzverletzung seit Jahren verankert.

Prävention: Die Prävention fördert eine Kultur der Achtsamkeit auf allen Ebenen und in allen Phasen einer Zusammenarbeit im professionellen und ehrenamtlichen Kontext. Das beginnt beim Anstellungsprozess von kirchlichem Personal, setzt sich fort in ihrem Arbeitsalltag mit Einführung und Weiterbildung, Supervisionsangeboten, Mitarbeitergesprächen oder Kursen zum Thema Nähe und Distanz.

Intervention: Im Rahmen des Schutzkonzeptes steht die neu ernannte Ombudsperson Kathrin Hilber sowie ihr Stellvertreter Tino Bentele den kirchlichen Angestellten wie auch den Freiwilligen mit ihren je spezifischen Tätigkeiten zur Verfügung. Die Ombudsperson vermittelt bei vorgetragenen Anliegen, kann Abklärungen treffen und zeichnet Wege auf für ein konfliktfreies Wie-weiter. Sie arbeitet wie das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe unabhängig und vertraulich. Die Ombudsperson kann beispielsweise bei Themen wie Mobbing/Cybermobbing oder unüberbrückbaren Differenzen am Arbeitsplatz zum Einsatz kommen. Das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe ist bei Sexualdelikten oder bei Grenzüberschreitungen erste Anlaufstelle.

Nachbetreuung: Ziel der Nachbetreuung bei sexuellen Übergriffen ist, dass die Opfer Unterstützung erhalten in der Verarbeitung, Rehabilitation und in der Wiederherstellung der Integrität. Die Unterstützungsmassnahmen erfolgen in seelsorgerlicher, ärztlicher, psychotherapeutischer, juristischer, finanzieller oder individuell angepasster anderer Form. Täter haben allenfalls rechtliche Konsequenzen zu tragen und werden zudem verpflichtet, fachspezifische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Empfehlungen: Die Ombudsperson ist im Gegensatz zum Fachgremium sexuelle Übergriffe nicht zuständig für eine Nachbetreuung in den Bereichen Gewalt, Mobbing oder Arbeitsplatzkonflikte. Sie gibt den Klientinnen und Klienten, ihr Einverständnis vorausgesetzt, auch deren Vorgesetzten sowie anderen Konfliktparteien Empfehlungen für das weitere Vorgehen ab.