Bistum Lausanne-Genf-Freiburg

Firmung 2024: Anmeldung

Die Verantwortlichen für die Firmung in den Seelsorgeeinheiten/Pfarreien/Missionen haben am 27. April eine E-Mail erhalten, in der ihnen das neue Anmeldeverfahren für die Firmungen 2024 mitgeteilt wurde. Falls diese E-Mail nicht erhalten worden ist, bitten wir die Verantwortlichen, dies an die E-Mail-Adresse zu melden. Diese Adresse wurde speziell für die Organisation der Firmungen kreiert. Anmeldefrist ist der 31. Mai 2023.

Aushilfsdienste

Die Diözesanbehörde bittet, dem Ordinariat den Einsatz von Geistlichen und pastoralen Laienmitarbeitenden zu melden, die nicht in der Diözese Lausanne-Genf-Freiburg inkardiniert sind bzw. nicht aus dieser Diözese stammen. Alle Stellvertretungen in den Pfarreien oder weitere Dienste (z. B. während der Ferien usw.) müssen drei Monate vor Beginn des Einsatzes gemeldet werden. Das zusammengestellte Dossier muss vollständig an die Diözesankanzlei weitergeleitet werden. Eine Liste der einzureichenden Unterlagen findet sich in den diözesanen Richtlinien. Jeder Kleriker und jede/r pastorale Laienmitarbeitende, der/die aus einer anderen Diözese kommt, muss ausserdem unsere Charta gegen sexuellen Missbrauch unterzeichnen. Es muss auf die rechtlichen Bedingungen für die Anstellung geachtet und es darf kein Amt versprochen werden, bevor die Genehmigung durch die Diözesanbehörde erfolgt.

Diözesane Kommunikationsstelle