Bistum Chur

Erinnerung

In Bezug auf die Beiträge von Frau Prof. Dr. Eva-Maria Faber («Der Barmherzigkeit Raum geben», in SKZ 182 [2014], Nr. 36, 516–518.523–524) und des Regionalen Generalvikars für Zürich/Glarus, Dr. Josef Annen («Gastfreundschaft in konfessionsverbindenden Ehen», in: Ebd., 524 f.) erinnert Bischof Vitus Huonder an sein Wort zum Beginn des Konzilsjubiläums 2012–2015 vom 11. November 2012, 16–20:

«Aufgrund ihrer Heiligkeit bedarf die Eucharistie des besonderen Schutzes durch die Kirche und ihre Diener, und die Gläubigen müssen zur Ehrfurcht und zur Anbetung geführt werden. In diesem Sinn möchte ich in der Verantwortung, welche vor allem dem Bischof übertragen ist, einige Hinweise geben zur Haltung der Gläubigen der heiligen Eucharistie gegenüber (…).

Ihre Verantwortung für den rechten Umgang mit dem allerheiligsten Sakrament des Altares nehmen die Priester wahr, indem sie die heilige Messe mit tiefer Andacht und Hingabe feiern, das Allerheiligste mit Sorgfalt und Liebe behandeln, aber auch indem sie die Gläubigen auf den würdigen Empfang des Sakraments richtig vorbereiten (…).

Ihrer Pflicht, der heiligen Eucharistie den notwendigen Schutz zu gewähren, kommen die Diener der Eucharistie insbesondere nach, wenn sie die Gläubigen bzw. die Gottesdienstbesucher auf die Voraussetzungen aufmerksam machen, welche für den Empfang des allerheiligsten Sakraments notwendig sind. Das geschieht beim persönlichen Gespräch, bei der Katechese, in der Predigt, wenn notwendig aber auch unmittelbar vor der Spendung des Sakraments, also vor der Spendung der heiligen Kommunion (…).

Die vier grundlegenden Voraussetzungen für den Empfang des Herrn im allerheiligsten Sakrament sind die heilige Taufe, das Bekenntnis des katholischen Glaubens, der Stand der Gnade und die einstündige Nüchternheit vor der heiligen Kommunion (…).

Die Taufe ist die Grundlage für den Empfang eines jeden Sakraments. Deshalb müssen sich die Seelsorger vor der Zulassung zur Erstbeichte und zur ersten heiligen Kommunion vergewissern, ob die betreffende Person getauft ist.

Zum katholischen Glauben gehört das Bekenntnis zum Opfercharakter der heiligen Messe und zur wahren, wirklichen und wesenhaften Gegenwart Christi im Sakrament des Altares. Das Brot wird kraft der Wandlungsworte des Priesters zum wirklichen Leib des Herrn, der Wein wird ebenso kraft der Wandlungsworte des Priesters zum wirklichen kostbaren Blut Christi. Dieser Glaube ist – neben dem Getauftsein – eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Empfang der heiligen Kommunion. Mit dem Auge nehmen wir bei der heiligen Kommunion nur die eucharistischen Gestalten von Brot und Wein wahr. Doch in Wirklichkeit ist im Sakrament der Eucharistie unter den Gestalten von Brot und Wein der ganze Christus, mit Leib und Blut, mit Seele und Gottheit, enthalten und gegenwärtig.

Mit diesem Bekenntnis verbunden ist der Glaube an das Sakrament der Weihe, das seinerseits Teil des Lebens der Kirche mit seiner hierarchischen Struktur ist. Der Empfang der heiligen Kommunion setzt daher die Einheit und Verbundenheit (Communio) mit der ganzen Kirche, mit dem Bischof und mit dem Papst voraus. Wo diese Voraussetzung nicht gegeben ist, erweist sich eine Konversion zum katholischen Glauben als notwendig (…).

Der Stand der Gnade betrifft den Zustand des inneren, geistlichen Menschen. In der Taufe empfängt der Mensch die heiligmachende Gnade, das göttliche Leben. Der Mensch wird geheiligt und damit zum Leben in Gottes Gemeinschaft und Gegenwart befähigt. Die heiligmachende Gnade gibt dem Menschen mit anderen Worten jene Heiligkeit zurück, welche er durch die Erbsünde verloren hat. Doch durch eine schwere Sünde verliert der Mensch diesen Zustand der Heiligkeit, er verliert die heiligmachende Gnade. Dieser Verlust ist ein Hindernis für den Empfang der heiligen Kommunion. Wer so zur Kommunion geht, wird eines Sakrilegs schuldig (eines Vergehens gegen das Heilige). Durch die heilige Beichte kann der Mensch die heiligmachende Gnade erneuern, und seine Seele wird zu jenem Heiligtum, das den Herrn im Sakrament aufnehmen kann.»

Missio canonica

Nach Ablauf der bisherigen Beauftragung erneuerte Diözesanbischof Dr. Vitus Huonder die bischöfliche Beauftragung (missio canonica) für Barbara Ulsamer-Gabathuler als Pastoralassistentin des Pfarradministrators der Pfarrei Hl. Stephanus in Männedorf.

Chur, 18. September 2014
Bischöfliche Kanzlei