Bistum Basel

Mobilfunkanlagen in Kirchtürmen:

Position des Bistums Basel und Empfehlungen

Ende Januar 2000 veröffentlichte der damalige Generalvikar Dr. Rudolf Schmid in der Schweizerischen Kirchenzeitung eine amtliche Mitteilung zu Mobilfunkanlagen in Kirchtürmen. Anlass war eine neue Verordnung, die am 1. Februar 2000 in Kraft trat, und von Betreibern von Antennenanlagen den Nachweis verlangt, dass die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden [vgl. 814.710 Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Dezember 1999 (Stand am 1. Juli 2012)].

Studien über gesundheitliche Folgen durch Strahlung von Mobilfunkanlagen und von Elektrosmog werden nach wie vor strittig diskutiert. Eine besondere Sensibilität wird verlangt, wenn es um den Schutz vor einer Technologie geht, die möglicherweise gesundheitsgefährdend sei. Hier muss das in der Schweizerischen Bundesverfassung garantierte und ethisch begründbare Sorgfaltsprinzip zur Anwendung kommen. Solange die Fragen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Mobilfunkanlagen nicht geklärt sind, wird den Pfarreien und Kirchgemeinden dringend Zurückhaltung und Vorsicht empfohlen, wenn es um den Einbau solcher Anlagen in Kirchtürmen und kirchlichen Gebäuden geht.

Sehr gute Abklärungen und eine offene Kommunikation sind unerlässlich.

Auf elektrosensible Menschen ist Rücksicht zu nehmen; denn sie haben einen Anspruch auf besonderen Schutz, da es hier um etwas Menschenwürderelevantes geht. Sie sollten von den Verantwortlichen in den Kirchgemeinden ernst genommen werden. Deren ethisch legitime Anliegen sollten die Handlungen der Entscheidungsträgerinnen und -träger in den Kirchgemeinden mitbeeinflussen. Des Weiteren soll der vorgesehene Einbau solcher Anlagen die Pfarreiangehörigen nicht spalten. Unabdingbar ist eine offene Kommunikation gegenüber der Pfarrei, der Kirchgemeinde und der Nachbarschaft. Entsteht gegen ein Projekt erheblicher Widerstand, soll vom Projekt Abstand genommen werden.

Der Einbau einer Mobilfunkanlage kann mit finanziellen Vorteilen verbunden sein. Kirchen sollen aber nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, weil dies ihrer ureigenen Bestimmung widerspricht. Ausserdem stellt sich die Frage nach den Arbeitsbedingungen bei der Schürfung der für diese technologischen Lösungen notwendigen Rohstoffe sowie die Frage nach der Produktion der Mobilfunkanlagen. Auch hier stehen Kirchen in einer Verantwortung, diese Probleme zu thematisieren und Lösungen einzufordern, die sowohl die Menschenwürde als auch die Bewahrung der Schöpfung achten. Schliesslich konfrontiert die Anfrage für den Einbau einer Mobilfunkanlage die Nutzerinnen und Nutzer der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien mit der Rückfrage, ob sie diese Kommunikationsmittel verantwortungsvoll einsetzen. Wir können wohl kaum unsere Ansprüche steigern, ohne die entsprechende Infrastruktur mitzuverantworten.

Markus Thürig, Generalvikar