Bistum Basel

Bistumskanton Luzern bereinigt

Im Bistumskanton Luzern wird ein überholtes Verwaltungssystem für die Kirchengüter durch ein modernes System abgelöst. Der Diözesanbischof hebt 191 altkirchliche Stiftungen auf und überträgt deren Immobilien unter Auflagen den röm.-kath. Kirchgemeinden, welche sie bis anhin stellvertretend verwaltet haben. Die bischöfliche Oberaufsicht bleibt gewahrt. Die Verwaltung wird vereinfacht. Der Heilige Stuhl hat den 71 Verträgen zwischen dem Bischof von Basel und den Kirchgemeinden zugestimmt.

Das Grundbuch vermerkt als Eigentümer von vielen Pfarrkirchen, Pfarrhäusern und Kaplaneien im Bistumskanton Luzern eine altkirchliche Stiftung. Diese Stiftungen sind zum Teil mehrere hundert Jahre alt. Heute sind ihre Statuten nicht mehr greifbar.

71 der 85 Kirchgemeinden betroffen

Seit 2008 wird an einer neuen Lösung gearbeitet. Im Herbst 2011 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Im Januar 2012 begann die Inventarisierung sämtlicher kirchlicher Stiftungen im Bistumskanton Luzern. In 71 der 85 Kirchgemeinden im Bistumskanton Luzern gibt es altkirchliche Stiftungen. Insgesamt sind es 191 Stiftungen.

Die Arbeitsgruppe erörterte verschiedene Modelle, wie die Rechtssituation der altkirchlichen Stiftungen bereinigt werden könnte. Es zeichnete sich eine zweigleisige Lösung ab:

1. Kirchliche Stiftungen, die Statuten, eigene Organe und Erträge haben, werden als kirchliche Stiftungen weitergeführt. Neue kirchliche Stiftungen können weiterhin errichtet werden.

2. Die Vermögenswerte derjenigen altkirchlichen Stiftungen, die keine Statuten, keine eigenen Organe und keine Erträge haben, werden als Schenkung der örtlichen Kirchgemeinde übertragen.

Diese Übertragung basiert auf einer Vereinbarung zwischen der jeweiligen Kirchgemeinde und dem Bischof von Basel sowie der Eintragung einer Dienstbarkeit auf die Kirchen zu Gunsten des Bischofs von Basel, die im Grundbuch eingetragen wird. Mit der Vereinbarung und dem Dienstbarkeitseintrag im Grundbuch wird zusätzlich privatrechtlich sichergestellt, dass der Bischof von Basel wie bisher nach kirchlichem Recht die Oberaufsicht über dieses Kirchengut hat.

Im Februar 2017 erteilte der Heilige Stuhl dem Bischof von Basel die Erlaubnis zur Umsetzung des Vorhabens.

Basierend auf der Kantonsverfassung

Rechtliche Voraussetzung für die vereinbarte Regelung bildet die neue Kantonsverfassung des Kantons Luzern vom 17. Juni 2007, welche auf 1. Januar 2008 die institutionelle Trennung von Kirche und Staat einführte. Die röm.-kath. Landeskirche des Kantons Luzern ist die öffentlich-rechtlich anerkannte Selbstorganisation der Katholikinnen und Katholiken im Kanton Luzern und schafft aus eigenem Recht Gebietskörperschaften, die Kirchgemeinden. Die institutionelle Trennung von Kirche und Staat bietet Gewähr, dass das Kirchengut vormals altkirchlicher Stiftungen weiterhin als Kirchengut in kirchlichen Händen liegt. In der Aufsicht über dieses Kirchengut unterstützt die Landeskirche mit ihrer Verwaltung den Bischof, der die Oberaufsicht behält.

Diese Regelung gilt nur für den Kanton Luzern, weil hier die institutionelle Trennung von Kirche und Staat verfassungsmässig verankert ist.

Mit der Bereinigung der kirchlichen Stiftungen im Bistumskanton Luzern löst ein modernes Verwaltungssystem ein altes ab. Es beruht auf Kirchensteuern und einer dezentralen Verwaltung der Kirchengüter und erfüllt die Anforderungen an die Transparenz der heutigen Rechnungslegung für die öffentliche Hand.

Im Herrn verschieden

Anton Griesser, em. Pfarrer, Luzern, verstorben am 14. März 2017. Am 2. August 1928 in Luzern geboren, empfing der Verstorbene am 29. Juni 1953 in Solothurn die Priesterweihe. Nach der Priesterweihe stand er von 1953 bis 1966 als Vikar in der Pfarrei Birsfelden (BL) im Dienst. Von 1966 bis 1983 wirkte er als Pfarrer in der Pfarrei Bellach (SO) und von 1983 bis 1993 in der Pfarrei St. Michael in Basel. Anschliessend war er von 1994 bis 1999 als Gästeseelsorger im Bildungs- und Ferienzentrum Schwarzenberg (LU) im Dienst. Seinen Lebensabend verbrachte er seit 1999 in Stans (NW) und ab 2015 im Heim «Im Bergli» in Luzern. Die Beerdigung fand am 24. März 2017 auf dem Friedhof Friedental in Luzern statt.