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Schweizer Kirchen veröffentlichen gemeinsame Leitlinien zu künstlicher Intelligenz

Unter dem Titel «Menschlichkeit im digitalen Zeitalter» haben die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS), die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), der Dachverband Freikirchen.ch, die Christkatholische Kirche der Schweiz und die Schweizerische Evangelische Allianz zehn ethische Leitlinien zum Umgang mit künstlicher Intelligenz vorgestellt.
Sie lauten:

  1. Menschen sind etwas anderes als Maschinen
  2. Beziehungen leben von leiblicher Erfahrung
  3. Persönlichkeitsbildung lässt sich nicht delegieren
  4. Nicht die Technik schreibt die Geschichte
  5. Wahrheit braucht Prüfung und Transparenz
  6. Mitbestimmung muss geschützt bleiben
  7. Menschen sind mehr als ihre Daten
  8. Ökologische Verantwortung gilt auch digital
  9. Digitale Macht braucht Grenzen und Teilhabe
  10. Wir gestalten die KI-Revolution gemeinsam

Das Positionspapier richtet sich an kirchliche Institutionen, Gemeinden und Werke, soll aber auch über den kirchlichen Bereich hinaus Orientierung bieten, heisst es in einer Mitteilung der fünf Kirchen.

SKZ

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Austausch zwischen Betroffenenorganisationen und Schweizer Bischofskonferenz SBK

Am 21. September trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der sprachregionalen Betroffenenorganisationen der Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld (IG-M!kU), der Groupe de soutien aux personnes abusées dans une relation d’autorité religieuse (SAPEC) und der Gruppo di ascolto per vittime di abusi in ambito religioso (GAVA). Die Begegnung fand im Kloster Fischingen statt. Im Zentrum standen die Erfahrungen und Anliegen von Menschen, die im kirchlichen Kontext von sexuellem und/oder spirituellem Missbrauch betroffen sind. Die Vertreterinnen und Vertreter der drei Betroffenenorganisationen legten dar, wie sie die seit der Veröffentlichung der Pilotstudie im September 2023 von der katholischen Kirchen in der Schweiz eingeleiteten Massnahmen wahrnehmen und in welchen Bereichen sie weiterhin Handlungsbedarf sehen.

Sie betonten die zentrale Bedeutung von Vertrauen in die kirchlichen Verantwortungsträger und insbesondere in die Meldestellen. Dieses sei eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass von Missbrauch betroffene Personen den Schritt wagen, sich zu melden und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Zugleich wurde anerkannt, dass in den vergangenen Jahren wichtige Massnahmen eingeleitet worden sind und erste Anzeichen eines Kultur- und Mentalitätswandels sichtbar werden.

Die Betroffenenorganisationen forderten die konsequente Einbeziehung der Perspektive von Betroffenen, die Bestimmung von Minimalstandards zur Schaffung eines schweizweit verbindlichen Schutzsystems, die Aus- und Weiterbildung kirchlicher Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger im Bereich der Prävention und Intervention sowie die kontinuierliche Aufarbeitung, die über das Strafrecht hinausgeht, und unterstrichen die Bedeutung unabhängiger externer Stellen für Beratung, Begleitung und Kontrolle.

Ebenfalls thematisiert wurden transparente und verständliche Verfahren, die Berücksichtigung unterschiedlicher Formen von Missbrauch innerhalb der Kirche sowie die Frage, wie die Wirksamkeit bereits eingeführter Massnahmen und Instrumente überprüft und weiterentwickelt werden kann. Die Betroffenenorganisationen unterstrichen dabei, wie wichtig es sei, aus den persönlichen Erfahrungen von Betroffenen zu lernen und diese in die weitere Präventions- und Interventionsarbeit einzubeziehen.

Die Betroffenenorganisationen anerkannten, dass seit der von der katholischen Kirche in Auftrag gegebenen Pilotstudie wichtige Schritte eingeleitet worden sind. Gleichzeitig machten sie deutlich, dass sich deren Erfolg letztlich daran messen lassen muss, ob sie im Alltag zu mehr Schutz, zu verlässlichen Verfahren und zu einem respektvollen und sensiblen Umgang mit Betroffenen führen. Sie betonten zudem, dass Schutzstandards und Rechte von Betroffenen nicht vom jeweiligen Bistum oder regionalen Kontext abhängig sein dürfen.

Die Teilnehmenden waren sich einig, dass die Veröffentlichung der Folgestudie Anfang Februar 2027 keinen Abschluss der Planung und Umsetzung von Präventions- und Interventionsmassnahmen darstellen kann. Sie soll vielmehr ein weiterer Meilenstein sein, um die bisherigen Massnahmen zu überprüfen, weiterzuentwickeln und den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen.

In diesem Zusammenhang wurde die Bedeutung eines regelmässigen und direkten Austauschs zwischen der SBK und den Betroffenenorganisationen hervorgehoben, damit Erfahrungen, Anliegen und Erwartungen auch künftig in geeigneter Form eingebracht werden können. Einig war man sich darüber, dass ein nächster Austausch zeitnah nach der Veröffentlichung der Hauptstudie stattfinden soll. Dieser findet am 13. Februar 2027 statt.

Schweizer Bischofskonferenz SBK