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Ernennung

Im Vatikan wurde eine neue Kanonische Kommission zum Ostkirchenrecht ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe ist es, Vorschläge zur Überarbeitung des «Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium» (CCEO) im Lichte des synodalen Weges zu entwickeln. Dies erfolgt ergänzend zur laufenden Arbeit der bereits im Dezember 2023 eingesetzten Kanonischen Kommission. Astrid Kaptijn, Professorin für Kirchenrecht an der Universität Freiburg und Beraterin des Dikasteriums für die Orientalischen Kirchen, wurde zum Mitglied dieser neuen Kommission ernannt. Die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz gratulieren Professorin Astrid Kaptijn zu dieser Ernennung und ihrem Dienst an der Weltkirche.

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351. ord. Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz SBK

Diese fand vom 2. bis 4. März in der Hôtellerie franciscaine von Saint-Maurice VS statt. Besorgt zeigte sich die SBK über den Krieg im Iran und in weiteren von Konflikten betroffenen Regionen. Im Geist der weltkirchlichen Verbundenheit schloss sie sich dem jüngsten Appell von Papst Leo XIV. an: «Stabilität und Frieden werden nicht mit gegenseitigen Drohungen oder mit Waffen […], sondern nur durch vernünftigen, echten und verantwortlichen Dialog aufgebaut.» Damit verbunden die eindringliche Mahnung, «die moralische Verantwortung zu übernehmen und die Spirale der Gewalt zu stoppen, bevor sie zu einem irreparablen Abgrund wird». Am zweiten Tag der Versammlung wurden bei der Vesper in der Basilika der Abtei Saint‑Maurice besondere Fürbitten gesprochen. Die SBK ruft zu Besonnenheit, zur Einhaltung völkerrechtlicher Standards und zum Schutz des menschlichen Lebens sowie zur Wiederaufnahme ernsthafter diplomatischer Bemühungen auf.

Zukunft säen: Das versprach die Begegnung mit Gästen von Fastenaktion. So empfing die SBK Yolima Salazar Higuera und Angela Gonzalez aus Kolumbien, begleitet von einer Delegation von Fastenaktion. Die Gäste aus Kolumbien stellten das Schwerpunktanliegen «Kolumbien: Ernährung, Solidarität und Rechte für ein gutes, würdevolles Leben (Buen Vivir)» vor und sensibilisierten für die langandauernde Konfliktlage in Kolumbien mit systematischen Menschenrechtsverletzungen, ausgeprägten sozialen Ungleichheiten und erheblichen negativen Umwelteinflüssen. Der Ansatz von Fastenaktion setzt bewusst auf Vielfalt und den Erhalt traditionellen Saatguts, da industrielles Saatgut die nötigen Anpassungen an lokale Bedingungen und den Klimawandel nicht zu leisten vermag. Ziel ist es, besonders verletzliche Personen, Familien und Gemeinschaften in der Verbesserung von Lebensbedingungen, Ernährung und Rechten zu stärken und sie aktiv am Aufbau einer Kultur des Friedens zu beteiligen sowie Kinder und Jugendliche direkt einzubeziehen, um die Netzwerke vor Ort zu festigen.

Die Statuten des künftigen nationalen Strafgerichts wurden von den Mitgliedern der SBK unterschrieben und damit erlassen und werden an das höchste Gericht der apostolischen Signatur in Rom zur Approbation geschickt. Ist diese erfolgt, veröffentlicht die SBK das entsprechende Dekret, und die Mitglieder des Gerichts werden ernannt. Voraussichtlich vor Ende des Jahres sollte das nationale Strafgericht seine Arbeit aufnehmen können.

Als vorbeugende Massnahme gegen sexuellen Missbrauch im kirchlichen Umfeld wurden in der Schweiz im Frühling 2025 psychologische Eignungstests für zukünftige Seelsorgende eingeführt. Diese Massnahme hat sich gemäss einer ersten Bilanz bewährt. Deshalb soll die Implementierung fortgesetzt werden. Die Bischöfe verabschiedeten einstimmig die Ausführungsbestimmungen der psychologischen Assessments und regelten die Zuständigkeiten und den Umgang mit den Ergebnissen daraus. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Prävention und ermöglicht eine spezifische Förderung in der Ausbildung zukünftiger Seelsorgerinnen und Seelsorger. Die Schweizer Bischöfe sind zuständig für die Ausbildung und die Erteilung der Missio für Seelsorgende, während die Anstellung in den meisten Diözesen der Schweiz durch die Kirchgemeinden erfolgt. Die Bischöfe verpflichten sich, ihnen die Informationen, die für die Anstellung relevant sind, zu geben. Das Generalsekretariat der Bischofskonferenz führt ein schweizweites Verzeichnis der Personen, die das Assessment absolviert haben, unabhängig von dessen Ergebnis. Dieses beinhaltet den Namen der Person, Ort, Datum und Auftraggeber des Assessments für Rückfragen der Bischöfe und Ordensoberen, wenn sich Kandidaten aus anderen Diözesen oder Ordensgemeinschaften melden. Die Assessments sind für die Mitglieder der SBK eine prioritäre Angelegenheit, deren Finanzierung sie längerfristig sicherstellen wollen.

Die SBK stellte fest, dass sich die Situation der klösterlichen Hostienproduzentinnen seit 2019 verändert hat und bekräftigte ihre klare Empfehlung, Hostien nach Möglichkeit aus nationaler Produktion zu beziehen. Mehrere Frauengemeinschaften bieten Hostien zu den auf der SBK‑Webseite ausgewiesenen Konditionen an. In der Südschweiz besteht derzeit keine klösterliche Produktion. Eine aktualisierte Übersicht der Anbieterinnen wird bis zum 1. April finalisiert, im amtlichen Teil der Schweizerischen Kirchenzeitung SKZ veröffentlicht und allen Diözesen und Ordensgemeinschaften zugestellt.

Der Präsident der Römisch-katholischen Zentralkonferenz RKZ, Roland Loos, sowie der Generalsekretär der RKZ, Urs Brosi, nahmen als Gäste an der Versammlung für eine Arbeitssitzung teil. In einem offenen Austausch wurden verschiedene Themen, die in unterschiedlicher Weise sowohl RKZ als auch SBK betreffen, besprochen.

Am Montagnachmittag empfing die Schweizer Bischofskonferenz den Apostolischen Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Martin Krebs, zu einem persönlichen Austausch. Die Delegation der Theologischen und Ökumenischen Kommission TÖK, bestehend aus Prof. Dr. Astrid Kaptijn (Präsidentin) und Prof. Dr. Eva-Maria Faber, präsentierte ihre Erfahrungen mit den bisherigen Mandaten und regte konstruktive Verbesserungen in der Zusammenarbeit an. 

Die Einladung an die Kommunikationsverantwortlichen der Diözesen und Territorialabteien zu einer Arbeitssitzung im Rahmen der Versammlung der SBK unterstrich deutlich die hohe Bedeutung einer engen Abstimmung zwischen nationaler und diözesaner Ebene. Im gemeinsamen Gespräch wurden zentrale Themen sowie Informations- und Kommunikationswege beleuchtet. Ziel ist es, die Zusammenarbeit weiterzuentwickeln und – wo sinnvoll – Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln. Neben regelmässigem virtuellem Austausch erweisen sich punktuelle Treffen in Präsenz als wertvoll: Sie ermöglichen nicht nur eine direkte, unkomplizierte Klärung von Themen, sondern stärken auch das gemeinsame Verständnis und den Zusammenhalt. Das Treffen stellte damit einen weiteren Schritt zu einer noch kohärenteren und effizienteren Kommunikationsarbeit dar.

Ernennungen

Die SBK nahm folgende Ernennungen vor:

  • Prof. Dr. Robert Vorholt in die Theologische und Ökumenische Kommission;
  • Dr. Judith Weber in die Pastoralkommission und Synodalitätskommission;
  • Dr. med. Kerstin Berger in die Kommission Genugtuung für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Kontext.

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Verleihung des Katholischen Medienpreises 2026

Der Katholische Medienpreis der Schweizer Bischofskonferenz SBK wird am 23. April, 18 Uhr in der italienischsprachigen Katholischen Mission in Bern (Bovetstr. 1) verliehen. Sie zeichnet Medienbeiträge aus, die über das kirchliche Leben berichten, das brüderliche Zusammenleben fördern, christliche Werte stärken oder das humanitäre und soziale Verantwortungsbewusstsein vertiefen. Während der Preisverleihung werden die Namen der Gewinner/innen bekannt gegeben. Sie erhalten erhalten einen Hauptpreis von 2000 Franken sowie in weiteren zwei Kategorien jeweils einen Preis von 1000 Franken. Neben der Preisverleihung werden ausgewählte Bilder der preisgekrönten Arbeiten gezeigt,. Josef Stübi, Weihbischof der Diözese Basel und Sektor verantwortlicher «Medien» der SBK, wird die Laudatio zu Ehren der Gewinnerinnen und Gewinner halten.

Schweizer Bischofskonferenz SBK